Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1.Nachweis der Eignung des Bieters (Unternehmen) gem. § 42 i.V.m. § 48 VgV (Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bewerbers)
a) Der Bewerber hat mittels des Formblattes F1-"Erklärung zum Unternehmen" (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB (siehe z.B.
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
b) Ist beabsichtigt die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
2.Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft), der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist.
- Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
- Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
-Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
3. Eigenerklärung im Rahmen der Russlandsanktionen.
4. Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass eine Berufshaftpflichtversicherung (Personen- und Sachschäden mindestens 1.000.000 EUR pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr; Vermögensschäden mindestens 500.000 EUR je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr) vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird.