Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Digitales NMR-Spektrometer
23-L-0051-LRA
Produkte/Dienstleistungen: Erkennungs- und Analysegeräte📦
Kurze Beschreibung: G 38
Lieferung und Aufstellung eines digitalen NMR-Spektrometers
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 33 613 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Spektrometer📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Bayern🏙️
Ort der Leistung: Oberfranken🏙️
Ort der Leistung: Wunsiedel i. Fichtelgebirge🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 95100 Selb
Beschreibung der Beschaffung: G 38
Lieferung und Aufstellung eines digitalen NMR-Spektrometers
Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 33 613 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2023-02-20 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-02-03
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-04-04 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-02-03
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“95632 Wunsiedel, Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge, Zentrale Vergabestelle”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Postanschrift: Jean-Paul-Str. 9
Postort: Wunsiedel
Postleitzahl: 95632
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 923280356📞
Fax: +49 9232809555 📠
Quelle: OJS 2023/S 006-013835 (2023-01-04)