Digitalisierung des ÖGD im Landkreis Donau-Ries

Landkreis Donau-Ries

Der digitale Reifegrad des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Landkreis Donau-Ries soll durch einen Digitalisierungsmanager gesteigert werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-02-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-01-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-01-11 Auftragsbekanntmachung
2023-03-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-08-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-01-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: FB15-ÖGD
Kurze Beschreibung:
Der digitale Reifegrad des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Landkreis Donau-Ries soll durch einen Digitalisierungsmanager gesteigert werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Donau-Ries 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Donau-Ries
Postanschrift: Pflegstr. 2
Postleitzahl: 86609
Postort: Donauwörth
Kontakt
Internetadresse: http://www.donau-ries.de 🌏
E-Mail: info@sd-vergabe.de 📧
Telefon: +49 1714706652 📞
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/03D8854A-6990-4B45-B841-609E4DA06A68 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/03D8854A-6990-4B45-B841-609E4DA06A68 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-01-11 📅
Einreichungsfrist: 2023-02-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-01-16 📅
Datum des Endes: 2024-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 011-028914
ABl. S-Ausgabe: 11

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Erfahrungen in der Pandemie und der letzten Jahre haben gezeigt, dass es einer nachhaltigen Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) bedarf, damit dieser seine vielfältigen Aufgaben wahrnehmen und ihnen gerecht werden kann.
Daher hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 22. April 2022 den Förderleitfaden zur „Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland“ veröffentlicht. Die Förderung hat zum Ziel, den ÖGD insgesamt zu stärken und zu modernisieren. Um dieses Ziel zu erreichen, soll die Digitalisierung des ÖGD gefördert werden. Unter dem Leitbild „Digitales Gesundheitsamt 2025“ soll der ÖGD noch stärker als bisher von digitalen Anwendungen profitieren.
Mehr anzeigen
Fördervoraussetzung ist unter anderem die Steigerung der digitalen Reife in mindestens zwei Dimensionen um zwei Reifegrade. Das Gesundheitsamt des Landkreises Donau-Ries hat in der überwiegenden Zahl der vorgegebenen Dimensionen bislang noch nicht einmal die Stufe 0 erreicht und hat es sich zum Ziel gesetzt, sich im Projektzeitraum bis 30.09.2024 insb. in folgenden Dimensionen um die geforderten zwei Stufen zu steigern:
Mehr anzeigen
• Digitalisierungsstrategie
• Mitarbeitende
• Prozessdigitalisierung
• IT-Sicherheit
Mit Hilfe einer zu entwickelnden Digitalisierungsstrategie, einem Digitalisierungsmanager (m/w/d) und einer Beratung zu effizienten digitalisierten Prozessen und deren Umsetzung sowie einem Arbeitspaket im IT-Sicherheitsbereich sollen für das Gesundheitsamt grundlegende Maßnahmen zur weiteren Digitalisierung erarbeitet werden. Die federführende Rolle übernimmt hierbei der externe Dienstleister, der nicht nur beratend, sondern in Abstimmung mit der amtsinternen Projektleitung auch verantwortlich umsetzend tätig werden soll. Zudem soll er ergebnisverantwortlich die Steuerung des Gesamtprojektes wahrnehmen.
Mehr anzeigen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die unter III.1.1.) - III.1.3.) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft (BG) zu erbringen. Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern/BG einzureichen:
Mehr anzeigen
1. Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; anderenfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters/jedes Mitglieds der BG. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbarer Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein;
Mehr anzeigen
2. Erklärungen des Bieters/der BG, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GBW vorliegen (siehe Eigenerklärung zur Eignung)
3. Erklärungen des Bieters/der BG, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sind (siehe Eigenerklärung zur Eignung).
4. Erklärungen des Bieters/der BG, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet (siehe Eigenerklärung zur Eignung).
Mehr anzeigen
5. Erklärungen des Bieters/der BG, dass die am Auftrag beteiligten Personen nicht dem in Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ausgeschlossenen Personenkreis zuzuordnen sind (siehe Eigenerklärung zu EU-Sanktionen gegen Russland).
Mehr anzeigen
6. Erklärungen des Bieters/der BG, dass gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard weder angewendet, gelehrt oder in sonstiger Weise verbreitet noch Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht werden (siehe Schutzerklärung zu Scientology).
Mehr anzeigen
7. ggf. Bietergemeinschaftserklärung;
8. ggf. Nachunternehmererklärung;
9. ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung (im Falle der Eignungsleihe zur Erfüllung der Anforderungen gem. Ziff. III.1.2.) und III.1.3.) der Bekanntmachung mit dem Angebot einzureichen, im Falle der reinen Nachunternehmerschaft ohne Eignungsleihe erst auf Verlangen des Auftraggebers.
Mehr anzeigen
HINWEIS: Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung darüber hinaus von sämtlichen Nachunternehmern unter Fristsetzung die Erklärungen nach Ziff. III.1.1.) 1.) bis 3.) (siehe vorstehend) sowie einen Versicherungsnachweis nach III.1.2.) 2.) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Darüber hinaus wird der Auftraggeber von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO iVm. § 19 MiLoG beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber/ Bieter sowie jedes Mitglied einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft und jeder Nachunternehmer weist seine Eignung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit „Anlage 06_Eigenerklärung zur Eignung“ nach. Dies beinhaltet unter anderem:
Mehr anzeigen
Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des eigenen Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Mehr anzeigen
Eigenerklärung zur Anzahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten in den letzten drei Jahren.
Eigenerklärung zum Vorliegen einer, während der gesamten Vertragslaufzeit über gültigen branchenüblichen Haftpflichtversicherung bei einem Versicherungsunternehmen mit Sitz innerhalb der Europäischen Union. Der Nachweis liegt als Anlage in deutscher Sprache anbei. Die Deckungssummen weisen zu Personen-, Sach- und Vermögensschäden die marktübliche Höhe auf.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Erklärungen und Nachweise sind einzureichen (siehe Vergabeunterlagen):
Der Anbieter hat mindestens drei verschiedene Referenzen aus den vergangenen 3 Jahren für vergleichbare Leistungen vorzulegen (Abschluss der Projekte darf nicht VOR 12/2019 liegen), davon mindestens zwei für den öffentlichen Sektor.
Mit den Referenzen müssen Erfahrungen in folgenden relevanten Kompetenzen nachgewiesen werden:
• Entwicklung von Digitalisierungsstrategien unter Berücksichtigung der aktuellen Vorgaben in der DSGVO im öffentlichen Sektor, optimalerweise im Gesundheitssektor
• Schulungs- und Weiterbildungskonzeption im öffentlichen Sektor
• Entwicklung von IT-Sicherheitskonzepten
• Partizipativer Ansatz in der Projektarbeit (im internen und externen Verhältnis)
• Nutzung von Plattformlösungen und digitalen Tools für Vernetzung und Informationsaustausch.
Die Eignung der Bieter wird nachgewiesen durch die ausgefüllten Formulare „Anlage 07_Referenzen“. Eine Referenz kann mehrere Erfahrungsbereiche abdecken.
Der Anbieter hat zudem die Kompetenzen von mind. drei zum Einsatz kommenden Beratern hinsichtlich der Erfüllung der Mindestanforderungen gemäß der Leistungsbeschreibung, Nr. 2, 3 und 5 schlüssig darzustellen. Ein Beleg der Angaben z.B. durch Zertifikate ist mit Angebotsabgabe nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich aber vor, die Angaben durch entsprechende Nachforderung von Belegen, wie z.B. Zertifikaten und Zeugnissen zu überprüfen.
Mehr anzeigen
Die erforderliche Kompetenz wird nachgewiesen durch die ausgefüllten Formulare „Anlage 08_Teamreferenzen“. Eine Referenz kann mehrere Kompetenzen abdecken.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bei Vorliegen von Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind diese in den Vergabeunterlagen ausführlich dargestellt.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-04-17 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-02-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Referenzen und Erfahrungen des Anbieters
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation des eingesetzten Personals
Präsentation zur Vorstellung des Konzepts
Preis (Gewichtung): 30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.donau-ries.de 🌏
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/03D8854A-6990-4B45-B841-609E4DA06A68 🌏
Internetadresse: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit Erteilung des Zuschlags.
Zur Abgabe des Angebots sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können unter dem in der Bekanntmachung angegebenen Link abgerufen werden.
Bieterfragen können nur über die Vergabeplattform gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 06.02.2023, 12 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig unter Angabe einer E-Mail-Adresse beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich auf der Vergabeplattform zu registrieren. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen.
Mehr anzeigen
Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2)) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform einzureichen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern gem. § 156 GWB
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Mehr anzeigen
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2023/S 011-028914 (2023-01-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-03-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 261 800 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-03-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 055-159643
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 011-028914
ABl. S-Ausgabe: 55

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Erfahrungen in der Pandemie und der letzten Jahre haben gezeigt, dass es einer nachhaltigen Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) bedarf, damit dieser seine vielfältigen Aufgaben wahrnehmen und ihnen gerecht werden kann.Daher hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 22. April 2022 den Förderleitfaden zur „Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland“ veröffentlicht. Die Förderung hat zum Ziel, den ÖGD insgesamt zu stärken und zu modernisieren. Um dieses Ziel zu erreichen, soll die Digitalisierung des ÖGD gefördert werden. Unter dem Leitbild „Digitales Gesundheitsamt 2025“ soll der ÖGD noch stärker als bisher von digitalen Anwendungen profitieren. Fördervoraussetzung ist unter anderem die Steigerung der digitalen Reife in mindestens zwei Dimensionen um zwei Reifegrade. Das Gesundheitsamt des Landkreises Donau-Ries hat in der überwiegenden Zahl der vorgegebenen Dimensionen bislang noch nicht einmal die Stufe 0 erreicht und hat es sich zum Ziel gesetzt, sich im Projektzeitraum bis 30.09.2024 insb. in folgenden Dimensionen um die geforderten zwei Stufen zu steigern: • Digitalisierungsstrategie• Mitarbeitende • Prozessdigitalisierung• IT-SicherheitMit Hilfe einer zu entwickelnden Digitalisierungsstrategie, einem Digitalisierungsmanager (m/w/d) und einer Beratung zu effizienten digitalisierten Prozessen und deren Umsetzung sowie einem Arbeitspaket im IT-Sicherheitsbereich sollen für das Gesundheitsamt grundlegende Maßnahmen zur weiteren Digitalisierung erarbeitet werden. Die federführende Rolle übernimmt hierbei der externe Dienstleister, der nicht nur beratend, sondern in Abstimmung mit der amtsinternen Projektleitung auch verantwortlich umsetzend tätig werden soll. Zudem soll er ergebnisverantwortlich die Steuerung des Gesamtprojektes wahrnehmen.
Mehr anzeigen

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-03-07 📅
Name: hcs partners GmbH
Postort: München
Postleitzahl: 81543
Land: Deutschland 🇩🇪
Donau-Ries 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 261 800 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Quelle: OJS 2023/S 055-159643 (2023-03-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Digitalisierung des ÖGD im Landkreis Donau-Ries - Auftragsänderung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der ursprünglichen Beschaffung: Die Erfahrungen in der Pandemie und der letzten Jahre haben gezeigt, dass es einer nachhaltigen Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) bedarf, damit dieser seine vielfältigen Aufgaben wahrnehmen und ihnen gerecht werden kann. Daher hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 22. April 2022 ein Förderprogramm zur „Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland“ veröffentlicht. Die Förderung hat zum Ziel, den ÖGD insgesamt zu stärken und zu modernisieren. Um dieses Ziel zu erreichen, soll die Digitalisierung des ÖGD gefördert werden. Unter dem Leitbild „Digitales Gesundheitsamt 2025“ soll der ÖGD noch stärker als bisher von digitalen Anwendungen profitieren. Fördervoraussetzung ist unter anderem die Steigerung der digitalen Reife in mindestens zwei Dimensionen um zwei Reifegrade im Rahmen des sog. „Reifegradmodells“. Das Gesundheitsamt des Landkreises Donau-Ries hat erfolgreich einen entsprechenden Antrag auf Förderung gestellt und entsprechende Fördermittel erhalten. Da das Gesundheitsamt (im Zeitpunkt der Antragstellung) in der überwiegenden Zahl der vorgegebenen Dimensionen bislang noch nicht einmal die Stufe 0 erreicht hat hat es sich zum Ziel gesetzt, sich im Projektzeitraum bis 30.09.2024 insb. in folgenden Dimensionen um die geforderten zwei Stufen zu steigern: • Digitalisierungsstrategie• Mitarbeitende • Prozessdigitalisierung• IT-Sicherheit. Mit Hilfe eines externen Digitalisierungsmanagers (m/w/d), einer zu entwickelnden Digitalisierungsstrategie, und einer Beratung zu effizienten digitalisierten Prozessen und deren Umsetzung sowie einem Arbeitspaket im IT-Sicherheitsbereich sollen für das Gesundheitsamt grundlegende Maßnahmen zur weiteren Digitalisierung erarbeitet werden. Die federführende Rolle übernimmt hierbei der externe Dienstleister, der nicht nur beratend, sondern in Abstimmung mit der amtsinternen Projektleitung auch verantwortlich umsetzend tätig werden soll. Zudem soll er ergebnisverantwortlich die Steuerung des Gesamtprojektes wahrnehmen. Beschreibung der Änderungen: Die Projektumsetzung ist inzwischen weit fortgeschritten. Mithilfe des o. g. Auftragnehmers als externem Digitalisierungsmanager wurden u. a. der Ist-Zustand der im Gesundheitsamt laufenden Prozesse erhoben und analysiert, der Soll-Zustand definiert und eine Digitalisierungsstrategie erarbeitet. Im Rahmen der verlängerten Projektlaufzeit soll nun mit den Restmitteln das bestehende Auftragsverhältnis befristet verlängert und konkrete Maßnahmen im Bereich der IT-Sicherheit umgesetzt und das bewährte externe Digitalisierungsmanagement fortgesetzt werden. Da die konkreten Maßnahmen im Bereich der IT-Sicherheit noch nicht Gegenstand des ursprünglichen Leistungsumfanges waren, sondern lediglich vorbereitende konzeptionelle Arbeiten und folglich auch noch nicht Inhalt der bisherigen Beauftragung, liegt insofern eine zusätzlich erforderliche Dienstleistung i. S. d. § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB vor. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre dabei sowohl aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 lit. a GWB) und zudem mit erheblichen Schwierigkeiten sowie vss. auch beträchtlichen Zusatzkosten für den Auftraggeber verbunden (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 lit. b GWB). Denn kein anderer Anbieter, der erst jetzt gegen Ende des 1. Projektzeitraums involviert würde und nicht über das vorhandene umfangreiche und komplexe Vorwissen bzgl. Prozessen, Zuständigkeiten im Gesundheitsamt Donau-Ries etc. verfügt, könnte realistisch betrachtet ein wirtschaftlicheres Angebot abgeben als der bisherige Auftragnehmer. Die Einbindung eines neuen weiteren Dienstleisters würde zudem zu einem massiven Mehr- und Koordinierungsaufwand auch für den Auftraggeber führen, das Risiko für Datenschutzverletzungen erhöhen und stünde nicht im Verhältnis zum Auftragswert. Das gilt sowohl für die geplanten Maßnahmen im IT-Sicherheitsbereich als auch insbesondere für die Fortsetzung des Digitalisierungsmanagements als Schlüsselelement der Beauftragung. Darüber hinaus liegen auch die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB vor, wonach eine Auftragsänderung ohne erneute Ausschreibung auch dann zulässig ist, wenn die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert. Dass sich entgegen den urspr. Rahmenbedingungen des Förderprogramms mit festen Förderzeiträumen nun doch die Möglichkeit einer Verlängerung und einer damit verbundenen Weiternutzung von sonst verfallenden Restmitteln ergeben hat, war nicht vorhersehbar. Die Zuständigkeit für die Ausgestaltung des Förderprogramms liegt allein beim Bund und außerhalb jeder Einflusssphäre des Auftraggebers. Wäre diese Möglichkeit bereits von Anfang an bekannt gewesen, hätte eine entsprechende Verlängerungsoption bereits im Rahmen des damaligen Vergabeverfahrens mit berücksichtigt werden können. Die Auftragsänderung ist ferner aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich, da so Restmittel aus dem 1. Förderaufruf weiter genutzt werden können. Schließlich ändert sich auch der Gesamtcharakter der Leistung nicht, die weiterhin in einer Beratung und federführenden Unterstützung bei der Digitalisierung des Gesundheitsamts besteht.
Mehr anzeigen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung 📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 130 290 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: FB15-ÖGD
Titel: Digitalisierung des ÖGD im Landkreis Donau-Ries
Beschreibung der Beschaffung: siehe Ausführungen unter 2.1 - Beschreibung
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Donau-Ries 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste 📦

Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Auftragsänderung gem. § 132 Abs. 2 GWB
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-06-20 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 130 290 EUR 💰
Kennung des Angebots: 0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: hcs partners GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE261809578
Postleitzahl: 81543
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@hcspartners.com 📧
Telefon: +49 89 2056 0543 📞

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Donau-Ries
Nationale Registrierungsnummer: 09779000-0001-28
Postleitzahl: 86609
Postort: Donauwörth
Region: Donau-Ries 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@lra-donau-ries.de 📧
Telefon: +49 906746229 📞
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Auftragsänderung - § 132 Abs. 2 GWB
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: d909629c-b7ea-4afa-acf6-a8b05556708c
Postleitzahl: 80534
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-14+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die Projektumsetzung ist inzwischen weit fortgeschritten. Mithilfe des o. g. Auftragnehmers als externem Digitalisierungsmanager wurden u. a. der Ist-Zustand der im Gesundheitsamt laufenden Prozesse erhoben und analysiert, der Soll-Zustand definiert und eine Digitalisierungsstrategie erarbeitet. Im Rahmen der verlängerten Projektlaufzeit soll nun mit den Restmitteln das bestehende Auftragsverhältnis befristet verlängert und konkrete Maßnahmen im Bereich der IT-Sicherheit umgesetzt und das bewährte externe Digitalisierungsmanagement fortgesetzt werden. Da die konkreten Maßnahmen im Bereich der IT-Sicherheit noch nicht Gegenstand des ursprünglichen Leistungsumfanges waren, sondern lediglich vorbereitende konzeptionelle Arbeiten und folglich auch noch nicht Inhalt der bisherigen Beauftragung, liegt insofern eine zusätzlich erforderliche Dienstleistung i. S. d. § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB vor. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre dabei sowohl aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 lit. a GWB) und zudem mit erheblichen Schwierigkeiten sowie vss. auch beträchtlichen Zusatzkosten für den Auftraggeber verbunden (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 lit. b GWB). Denn kein anderer Anbieter, der erst jetzt gegen Ende des 1. Projektzeitraums involviert würde und nicht über das vorhandene umfangreiche und komplexe Vorwissen bzgl. Prozessen, Zuständigkeiten im Gesundheitsamt Donau-Ries etc. verfügt, könnte realistisch betrachtet ein wirtschaftlicheres Angebot abgeben als der bisherige Auftragnehmer. Die Einbindung eines neuen weiteren Dienstleisters würde zudem zu einem massiven Mehr- und Koordinierungsaufwand auch für den Auftraggeber führen, das Risiko für Datenschutzverletzungen erhöhen und stünde nicht im Verhältnis zum Auftragswert. Das gilt sowohl für die geplanten Maßnahmen im IT-Sicherheitsbereich als auch insbesondere für die Fortsetzung des Digitalisierungsmanagements als Schlüsselelement der Beauftragung. Darüber hinaus liegen auch die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB vor, wonach eine Auftragsänderung ohne erneute Ausschreibung auch dann zulässig ist, wenn die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert. Dass sich entgegen den urspr. Rahmenbedingungen des Förderprogramms mit festen Förderzeiträumen nun doch die Möglichkeit einer Verlängerung und einer damit verbundenen Weiternutzung von sonst verfallenden Restmitteln ergeben hat, war nicht vorhersehbar. Die Zuständigkeit für die Ausgestaltung des Förderprogramms liegt allein beim Bund und außerhalb jeder Einflusssphäre des Auftraggebers. Wäre diese Möglichkeit bereits von Anfang an bekannt gewesen, hätte eine entsprechende Verlängerungsoption bereits im Rahmen des damaligen Vergabeverfahrens mit berücksichtigt werden können. Die Auftragsänderung ist ferner aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich, da so Restmittel aus dem 1. Förderaufruf weiter genutzt werden können. Schließlich ändert sich auch der Gesamtcharakter der Leistung nicht, die weiterhin in einer Beratung und federführenden Unterstützung bei der Digitalisierung des Gesundheitsamts besteht.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
Entgegen der ursprünglichen Konzeption des Förderprogrammes mit fixem Enddatum der jeweiligen Förderzeiträume informierte das StMGP unerwartet, dass für bereits laufende Projekte des 1. Förderaufrufs nun die Möglichkeit bestünde, beim Projektträger eine kostenneutrale Verlängerung der Projektlaufzeit zu verlangen. Davon sind Konstellationen erfasst, in denen der erste Antrag vom Volumen zu hoch geschätzt wurde und dadurch noch Restmittel übrig sind, die zum Erreichen weiterer digitaler Reifegrade eingesetzt werden können. Da aktuell aus dem 1. Förderaufruf noch Restmittel zur Verfügung stehen, wurde entschieden, diese Möglichkeit auch zu nutzen und eine entsprechende Laufzeitverlängerung bis längstens 30.09.2025 beim Projektträger zu beantragen, die inzwischen auch bewilligt wurde.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 158-491088 (2024-08-13)