Dokumentation und Datensammlung bei der offline Programmierung von Industrierobotern (Open House Verfahren)

Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg

Als nicht exklusives Zulassungsverfahren gewährt der Open-House-Vertrag jedem interessierten Unternehmen
ein Beitrittsrecht während der Vertragslaufzeit, der oder die öffentliche Auftraggeber:in trifft dabei keine
Auswahlentscheidung zwischen den verschiedenen Angeboten. Bei solch einem reinen Zulassungsverfahren
tritt das Vergaberecht nicht in Kraft, da die Gefahr von Bevorzugung von vornherein ausgeschlossen ist.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-23.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-03-23 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-03-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Datendienste
Kurze Beschreibung:
Als nicht exklusives Zulassungsverfahren gewährt der Open-House-Vertrag jedem interessierten Unternehmen ein Beitrittsrecht während der Vertragslaufzeit, der oder die öffentliche Auftraggeber:in trifft dabei keine Auswahlentscheidung zwischen den verschiedenen Angeboten. Bei solch einem reinen Zulassungsverfahren tritt das Vergaberecht nicht in Kraft, da die Gefahr von Bevorzugung von vornherein ausgeschlossen ist.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datendienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Datendienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Postanschrift: Universitätsplatz 2
Postleitzahl: 39106
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.ovgu.de 🌏
E-Mail: philipp.brentfuehrer@ovgu.de 📧
URL der Dokumente: https://www.ovgu.de/Open_House_20230061K13 🌏
URL der Teilnahme: https://www.ovgu.de/Open_House_20230061K13 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-03-23 📅
Einreichungsfrist: 2023-04-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-28 📅
Datum des Beginns: 2023-04-01 📅
Datum des Endes: 2023-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 062-185488
ABl. S-Ausgabe: 62

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Als nicht exklusives Zulassungsverfahren gewährt der Open-House-Vertrag jedem interessierten Unternehmen
ein Beitrittsrecht während der Vertragslaufzeit, der oder die öffentliche Auftraggeber:in trifft dabei keine
Auswahlentscheidung zwischen den verschiedenen Angeboten. Bei solch einem reinen Zulassungsverfahren
tritt das Vergaberecht nicht in Kraft, da die Gefahr von Bevorzugung von vornherein ausgeschlossen ist.
Geschätzter Gesamtwert: 25 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Informationen über Lose: Die Vergabe von LosNr. 2 ist nur zusammen mit Los Nr. 1 möglich
Bezeichnung des Loses: Fragebogen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Es sind vom Auftraggeber gelieferte Fragebögen auszufüllen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 050 EUR 💰
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Projekt Aurora
Bezeichnung des Loses: Lieferung einer Projektdatei
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Lieferung der Projektdatei (der Offline-Programmiersoftware) für das in Los-Nr 1. dokumentierte Projekt.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 210 EUR 💰
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Aurora

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Beschleunigtes Verfahren:
Es handelt sich hierbei um ein Open-House-Verfahren, nicht um ein offenes Verfahren. Das Open-House-Modell ist nicht mit einem öffentlichen Auftrag gleichzusetzen. Schließlich fallen Open-House-Verträge nicht unter die Vergabe-Regelungen in § 103 GWB.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2023-04-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Universität
Kontakt
Internetadresse: www.ovgu.de 🌏
Dokumente URL: https://www.ovgu.de/Open_House_20230061K13 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer / Landesverwaltungsamg Halle
Postanschrift: Ernst-Kamith-Str. 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform (evergabe.de) oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: siehe VI.4.1
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2023/S 062-185488 (2023-03-23)