Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Fachliche Qualifikation der Projektleitung Wärmeschutz und Energiebilanzierung und der Projektleitung Bauakustik:
Zu den benannten Personen, die die ausgeschriebene Dienstleistung tats. erbringen sollen, sind folgende Nachweise erforderlich:
- Vorlage der Berufszulassung der Wärmeschutz und Energiebilanzierung und der Projektleitung Bauakustik,
- Angaben zur Berufserfahrung der Projektleitung Wärmeschutz und Energiebilanzierung und der Projektleitung Bauakustik in Jahren (Unterkriterium zur Wertung: Wichtung je 2%) sowie
- Angaben zur Bürozugehörigkeit der Projektleitung Wärmeschutz und Energiebilanzierung und der Projektleitung Bauakustik in Jahren (Unterkriterium zur Wertung: Wichtung je 1%) sowie
- personenbezogene vergleichbare Referenzen jeweils für die Projektleitung Wärmeschutz und Energiebilanzierung und der Projektleitung Bauakustik über früher ausgeführte vergleichbare Dienstleistungsaufträge (Unterkriterium zur Wertung im
Teilnahmewettbewerb: Wichtung insgesamt je 12 %), davon jeweils
o Anrechenbare Kosten in EUR netto (DIN 276) (Wichtung je 3 %),
o Jahr der Fertigstellung (Wichtung je 3 %),
o Komplexität der Bauphysik anhand der Honorarzone für die jeweils erbrachten Leistungsbereiche gem. Anlage 1.2 HOAI 2021 (Wichtung je 3 %),
o Nachweis über die Planung von Bereichen mit erhöhter Komplexität anhand einer Eigenerklärung des AN sowie Ausweisung der personenbezogenen Referenzen (Wichtung je 3 %),
Für die als Projektleitung Wärmeschutz und Energiebilanzierung und der Projektleitung Bauakustik benannten Personen, die verpflichtend für den Auftrag zur Verfügung gestellt werden, wird für jede Person der Nachweis der Berufszulassung/Befähigung beruflicher
Qualifikation, geführt. Dazu wird in den Vergabeunterlagen ein Formblatt (Angebotsschreiben) zur Verfügung gestellt, das
zwingend zu verwenden ist.
Den persönlichen vergleichbaren Referenzen der Projektleiter/in Wärmeschutz und Energiebilanzierung und Projektleiter/in Bauakustik sind jeweils Projektbeschreibungen mit dem Umfang von maximal je 1 DIN A4 Seiten mit einer Schriftgröße von mindestens 10 Punkt beizufügen. Sie dienen zur Bewertung der Zuschlagskriterien und sollten sich inhaltlich anhand der dort genannten Unterkriterien orientieren.
Es ist dabei möglich, dass sich die drei Büroreferenzen für die Eignung mit den Referenzen der Projektleitungen überschneiden.
Das Projektorganigramm soll eine effiziente Bearbeitung durch ein auf die konkrete Planungsaufgabe abgestimmtes Projektteam sicherstellen.
Der Umfang des Projektorganigramms ist auf maximal 1 DIN A3 Seite mit einer Schriftgröße von mindestens 10 Punkt zu begrenzen.
Die Projektbeschreibungen und das Organigramm sind dem Angebot zwingend beizulegen.
Darstellung der Herangehensweise an die Projektbearbeitung/ Realisierungskonzept unter Berücksichtigung der zugrundeliegenden Anforderungen, Besonderheiten, Projektziele und Projektrisiken in der Bearbeitung. Gemeint ist die Darstellung der Herangehensweise an die Aufgabenstellung sowie die Umsetzung des Bewerbers zur Erreichung von Qualität und Zweckmäßigkeit der ausgeschriebenen Leistung unter Berücksichtigung der standort- und projektbedingten Besonderheiten. Ein konkreter Projektbezug bei der Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung ist herzustellen (max. vier DIN A4 Seiten einschließlich Abbildungen, Schriftgröße mind. 10 P.).
Insbesondere legt der Auftraggeber Wert auf folgende Punkte:
a) Die Darstellung der Herangehensweise zur Einhaltung der vertraglich vereinbarten Meilensteine sowie Veranschaulichung von Steuerungsmaßnahmen zur Einhaltung der Terminschiene anhand eines Terminplans mit konkretem Projektbezug zum Bauvorhaben des AGs.
b) Die Darstellung der lösungsorientierten und zielgerichteten Herangehensweise und Integration anderer an der Planung Beteiligter bei der Bearbeitung der Bauphysik.
c) Darstellung der standortbedingten Besonderheiten, insbesondere die schalltechnische Berücksichtigung des Wirtschaftsverkehrs sowie eines Hubschrauberdachlandeplatzes im direkten Umfeld und deren Auswirkungen auf das Gebäude.
d) Die Darstellung der lösungsorientierten und zielgerichteten Herangehensweise im Hinblick auf die Beurteilung der Schallschutzmaßnahmen im Rahmen der Bauleitplanung.
e) Beispielhafte Darstellung eines Konzepts zur Reduzierung der Heiz- und Kühlleistung in Bezug zum tatsächlichen Standort und Nutzung aus Sicht der Planungs- und Beratungsleistungen Bauphysik.
f) Die Darstellung potenzieller Risiken und Gegensteuerungsmaßnahmen bei der Planung und Ausführung des Bauvorhabens aus Sicht der Planungs- und Beratungsleistungen Bauphysik.
Die Benotung der Zuschlagskriterien setzen sich aus den Bewertungen aus den entsprechenden Unterkriterien zusammen.
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der, aus Sicht des Auftraggebers, gegebenen fachlichen Qualität, Angemessenheit, Plausibilität und Vollständigkeit der Darstellungen und Erläuterungen des Bieters zur Umsetzung der Aufgabe.
Die Qualität wird wie folgt bewertet:
sehr gutes Konzept (10 Wertungspunkte)
gutes Konzept (8 Wertungspunkte)
befriedigendes Konzept (6 Wertungspunkte)
ausreichendes Konzept (4 Wertungspunkte)
mangelhaftes Konzept (2 Wertungspunkte)
ungenügendes Konzept (0 Wertungspunkte)
Die Note "Sehr gut" stellt hierbei die Bestnote dar. Sie wird vergeben, wenn der Bieter alle wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in vollem Umfang erkennt, darstellt und erläutert, und die Bewältigung der Problem-/ Fragestellungen in vollem Umfang erwarten lässt.
Die Note "Gut" wird vergeben, wenn der Bieter die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nahezu vollem Umfang erkennt, darstellt und erläutert, und die Bewältigung der Problem-/ Fragestellungen in nahezu vollem Umfang erwarten lässt.
Die Note "Befriedigend" erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in überwiegenden Umfang erkennt, darstellt und erläutert, und die Bewältigung der Problem-/ Fragestellungen im überwiegenden Umfang erwarten lässt.
Die Note "Ausreichend" erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in geringem Umfang erkennt, darstellt und erläutert, und die Bewältigung der Problem-/ Fragestellungen nur in geringem Umfang erwarten lässt.
Die Note "mangelhaft" erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in unvollständigem Umfang erkennt, oberflächlich darstellt und unplausibel erläutert, und die Bewältigung der Problem-/ Fragestellungen nur in unvollständigem Umfang erwarten lässt.
Die Note "ungenügend" erhält der Bieter, bei dem die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in der Konzeptbearbeitung fehlen, nicht darstellt und nicht erläutert sind, und die Bewältigung der Problem-/ Fragestellungen nur in ungenügendem Umfang erwarten lässt.
Die Wertungspunkte werden mit der Gewichtung von 40 multipliziert und so die Punkte errechnet. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Überschreitung der maximalen Seitenzahl bei der Bewertung berücksichtigt wird und zu Punktabzug führt.
Hinweis: Der konkrete Projektbezug zum Bauvorhaben des AGs ist in der Herangehensweise an die Aufgabenstellung deutlich herzustellen und fließt entsprechend in die Bewertung mit ein.