Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Druck und Vertrieb Heidelberger Stadtblatt
13 1-2023
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Druckgewerbes📦
Kurze Beschreibung: Druck und Vertrieb des Heidelberger Stadtblatts
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Druckerei- und Verteilerdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Druckgewerbes📦
Ort der Leistung: Heidelberg, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Heidelberg
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausgeschrieben werden Druck und Vertrieb des Heidelberger Stadtblatts. Es erscheint wöchentlich am Mittwoch mit ca. 40 bis 41 Ausgaben pro Jahr. Die Art der...”
Beschreibung der Beschaffung
Ausgeschrieben werden Druck und Vertrieb des Heidelberger Stadtblatts. Es erscheint wöchentlich am Mittwoch mit ca. 40 bis 41 Ausgaben pro Jahr. Die Art der Verteilung hat maßgeblichen Einfluss auf die Anzahl der erreichbaren Haushalte, da einige Heidelberger Haushalte die Zustellung von Werbung untersagen. Die Auflage beträgt daher ca. 56.000 als Einzelprodukt bzw. 42.000 im Paket mit Werbeprospekten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2023-09-01 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“unbefristeter Vertrag, der von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden kann.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Zum Nachweis der Zuverlässigkeit sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit den §§ 122 ff GWB abzugeben.
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer (Eintragung in Berufsregister).
Vor Zuschlagserteilung wird der Auftraggeber eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.
Darüber hinaus bleibt vorbehalten, die Vorlage folgender Urkunden, Nachweise, Bescheinigungen oder Erklärungen zu verlangen:
a) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des
Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an.
b) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der
öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bewerber gibt mit Unterzeichnung des Angebots Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB ab. Zum Beleg bleibt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bewerber gibt mit Unterzeichnung des Angebots Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB ab. Zum Beleg bleibt vorbehalten, die Vorlage folgender Urkunden, Nachweise, Bescheinigungen
oder Erklärungen zu verlangen:
a) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des
Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an.
b) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der
öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Bewerber müssen Erfahrung beim Druck mindestens gleichartiger Printmedien nachweisen, beispielsweise Tages-, Wochenzeitungen, Anzeigenblätter, und zeitnahe...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bewerber müssen Erfahrung beim Druck mindestens gleichartiger Printmedien nachweisen, beispielsweise Tages-, Wochenzeitungen, Anzeigenblätter, und zeitnahe Referenzen (nicht älter als 3 Jahre) mit Kontaktadressen (mit Telefonnummer für Rückfragen) benennen (mindestens eine Referenz).
Ebenfalls erforderlich ist der Nachweis der Eignungskriterien beim Vertrieb. Erwartet werden der Nachweis eines derzeit bestehenden, funktionierenden Vertriebssystems für die Heidelberger Haushalte oder in einer Stadt in der Größe Heidelbergs sowie aktuelle Referenzen mit Kontaktadressen (mit Telefonnummer für Rückfragen) (mindestens eine Referenz).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“mindestens je eine Referenz für Druck und für Vertrieb
mit Kontaktadressen (mit Telefonnummer für Rückfragen)”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-03-30
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-08-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-03-30
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Bietergemeinschaften werden grundsätzlich zugelassen. Spätestens auf Verlangen ist eine rechtsverbindliche Bietergemeinschaftserklärung abzugeben,
- in der...”
Bietergemeinschaften werden grundsätzlich zugelassen. Spätestens auf Verlangen ist eine rechtsverbindliche Bietergemeinschaftserklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind,
- in der der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- in der erklärt ist, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der erklärt ist, dass alle Mitglieder dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften.
Die Vergabeabteilung stellt hierfür auf Verlangen ein Formblatt zur Verfügung.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: www.rp-karlsruhe.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: www.rp-karlsruhe.de🌏
Quelle: OJS 2023/S 045-130581 (2023-02-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Heidelberg - Amt für Öffentlichkeitsarbeit
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vertriebskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erreichbarkeit der Haushalte
Preis (Gewichtung): 40,00
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 045-130581
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Druck und Vertrieb Heidelberger Stadtblatt
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-31 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Rhein-Neckar-Zeitung GmbH
Postanschrift: Neugasse 2
Postort: Heidelberg
Postleitzahl: 69117
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Heidelberg, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig. soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig. soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 156-499895 (2023-08-11)