Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Referenzen
Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit in Bezug auf den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand von Referenzen dar.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte mindestens drei (3) geeignete Referenzen ein.
Zu allen Referenzen sind mindestens die folgenden Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Auftragswert,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung, gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
- Es muss sich bei den eingereichten Referenzen um abgeschlossene Einzelverträge oder Rahmenvereinbarungen mit einem Mindestumsatz von 250.000 € handeln.
- Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand (z.B. der erreichte Meilenstein im Projekt) anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Es sind nur drei (3) Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, weitere als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
2) Hersteller-Autorisierung
Weisen Sie nach, dass Sie zertifizierter Partner und / oder autorisierter Händler der nachfolgend genannten Hersteller sind:
- Brother
- HP
- Lexmark
Übersenden Sie bitte zusammen mit den anderen Anlagen einen geeigneten Nachweis (Scan/Kopie).
3) Zertifizierung Entsorgungsfachbetrieb
Weisen Sie nach, dass das mit der Entsorgung beauftragte Unternehmen ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige europäische Rechtsvorschrift ist und die Erstbehandlung in einer zertifizierter Erstbehandlungsanlage nach § 21 ElektroG oder gleichwertiger europäischer Rechtsvorschrift durchgeführt wird.
Sofern Sie die Entsorgung nicht selbst durchführen, ist eine Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe vorzulegen.
4) Zertifizierung Rücknahmesystem
Weisen Sie nach, dass alle am Rücknahmesystem, d.h. an der Entsorgung (Beseitigung und Verwertung) bzw. Wiederverwendung beteiligten Unternehmen nach DIN EN ISO 14001:2015-11 oder gleichwertiger Art zertifiziert sind. Die reine Abholung an den Dienststellen ist hiervon nicht umfasst.
Sofern nicht nur Sie am Rücknahmesystem beteiligt sind, ist für jedes beteiligte Unternehmen eine Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe vorzulegen.