Vertragsgegenstand ist die Erstellung eines Lehrplans, die Organisation der theoretischen Ausbildung von Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleuren einschließlich geeigneten Verwaltungs- und Lehrpersonals und Räumlichkeiten in Sachsen sowie der notwendigen Moderations- und Präsentationstechnik, die Durchführung des Blockunterrichts sowie die Unterstützung des Ausbildungs- und Prüfungsausschusses des SMS gemäß der Sächsischen Hygienekontrolleure- Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Die theoretische Ausbildung ist gemäß den Vorgaben der Sächsischen Hygienekontrolleure- Ausbildungs- und Prüfungsordnung zu planen und durchzuführen. Die Planung und Umsetzung der theoretischen Ausbildung ist in Form eines Konzepts dem Auftraggeber vorzulegen. Darin enthalten sein muss unter anderem der zeitliche Ablauf der Planung und die Durchführung der Ausbildung unter Angabe des Standortes, an dem die theoretische Ausbildung stattfinden wird sowie die Erreichbarkeit einer Ansprechperson des Auftragnehmers. Zudem ist zu beschreiben, wie der Ort des Theorieunterrichts mit Öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und wie die Bildungseinrichtung die Auszubildenden bei der Suche nach einer Unterkunft unterstützt. Die Ausbildungsinhalte und der Lehrstoffplan müssen den Vorgaben des § 2 SächsHygkoAPO und dem Curriculum (§ 9 Absatz 1 Satz 3 SächsHygko-APO) entsprechen. Die Darstellung der Kosten erfolgt unter der Annahme, dass 25 Teilnehmende pro Ausbildungslehrgang die theoretische Ausbildung wahrnehmen. Die theoretische Ausbildung der Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleure beginnt im August 2024. Die dreijährige Ausbildung erfolgt in sich abwechselnden Theorie- und Praxisblöcken. Die theoretische Ausbildung umfasst 1.050 Unterrichtsstunden. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. Das Sächsische Curriculum zur Ausbildung und Prüfung der Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleure ist verbindlich und konkretisiert die Aufteilung der Unterrichtsstunden und Lehrinhalte.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-14.
Auftragsbekanntmachung (2023-12-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführung der theoretischen Ausbildung der Hygienekontrolleure in Sachsen
Referenznummer: #143/23
Kurze Beschreibung:
“Vertragsgegenstand ist die Erstellung eines Lehrplans, die Organisation der theoretischen Ausbildung von Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleuren...”
Kurze Beschreibung
Vertragsgegenstand ist die Erstellung eines Lehrplans, die Organisation der theoretischen Ausbildung von Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleuren einschließlich geeigneten Verwaltungs- und Lehrpersonals und Räumlichkeiten in Sachsen sowie der notwendigen Moderations- und Präsentationstechnik, die Durchführung des Blockunterrichts sowie die Unterstützung des Ausbildungs- und Prüfungsausschusses des SMS gemäß der Sächsischen Hygienekontrolleure- Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Die theoretische Ausbildung ist gemäß den Vorgaben der Sächsischen Hygienekontrolleure- Ausbildungs- und Prüfungsordnung zu planen und durchzuführen.
Die Planung und Umsetzung der theoretischen Ausbildung ist in Form eines Konzepts dem Auftraggeber vorzulegen. Darin enthalten sein muss unter anderem der zeitliche Ablauf der Planung und die Durchführung der Ausbildung unter Angabe des Standortes, an dem die theoretische Ausbildung stattfinden wird sowie die Erreichbarkeit einer Ansprechperson des Auftragnehmers. Zudem ist zu beschreiben, wie der Ort des Theorieunterrichts mit Öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und wie die Bildungseinrichtung die Auszubildenden bei der Suche nach einer Unterkunft unterstützt. Die Ausbildungsinhalte und der Lehrstoffplan müssen den Vorgaben des § 2 SächsHygkoAPO und dem Curriculum (§ 9 Absatz 1 Satz 3 SächsHygko-APO) entsprechen. Die Darstellung der Kosten erfolgt unter der Annahme, dass 25 Teilnehmende pro Ausbildungslehrgang die theoretische Ausbildung wahrnehmen.
Die theoretische Ausbildung der Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleure beginnt im August 2024. Die dreijährige Ausbildung erfolgt in sich abwechselnden Theorie- und Praxisblöcken. Die theoretische Ausbildung umfasst 1.050 Unterrichtsstunden. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. Das Sächsische Curriculum zur Ausbildung und Prüfung der Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleure ist verbindlich und konkretisiert die Aufteilung der Unterrichtsstunden und Lehrinhalte.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Vertragsgegenstand ist die Erstellung eines Lehrplans, die Organisation der theoretischen Ausbildung von Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleuren...”
Beschreibung der Beschaffung
Vertragsgegenstand ist die Erstellung eines Lehrplans, die Organisation der theoretischen Ausbildung von Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleuren einschließlich geeigneten Verwaltungs- und Lehrpersonals und Räumlichkeiten in Sachsen sowie der notwendigen Moderations- und Präsentationstechnik, die Durchführung des Blockunterrichts sowie die Unterstützung des Ausbildungs- und Prüfungsausschusses des SMS gemäß der Sächsischen Hygienekontrolleure- Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Die theoretische Ausbildung ist gemäß den Vorgaben der Sächsischen Hygienekontrolleure- Ausbildungs- und Prüfungsordnung zu planen und durchzuführen.
Die Planung und Umsetzung der theoretischen Ausbildung ist in Form eines Konzepts dem Auftraggeber vorzulegen. Darin enthalten sein muss unter anderem der zeitliche Ablauf der Planung und die Durchführung der Ausbildung unter Angabe des Standortes, an dem die theoretische Ausbildung stattfinden wird sowie die Erreichbarkeit einer Ansprechperson des Auftragnehmers. Zudem ist zu beschreiben, wie der Ort des Theorieunterrichts mit Öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und wie die Bildungseinrichtung die Auszubildenden bei der Suche nach einer Unterkunft unterstützt. Die Ausbildungsinhalte und der Lehrstoffplan müssen den Vorgaben des § 2 SächsHygkoAPO und dem Curriculum (§ 9 Absatz 1 Satz 3 SächsHygko-APO) entsprechen. Die Darstellung der Kosten erfolgt unter der Annahme, dass 25 Teilnehmende pro Ausbildungslehrgang die theoretische Ausbildung wahrnehmen.
Der Auftragnehmer übernimmt die Vorbereitung und Durchführung der theoretischen Ausbildung der Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleure gemäß der Sächsischen Hygienekontrolleure-Ausbildungs- und Prüfungsordnung.
Der Auftragnehmer stellt in Sachsen geeignete Lehrräume inklusive Moderations- und Präsentationstechnik sowie Unterrichtsmaterialien zur Verfügung. Der Auftragnehmer organisiert die Durchführung des Unterrichts durch Lehrpersonal.
Ablauf und Veranstaltungsmanagement theoretische Ausbildung siehe Ziffer 4.2 Teil A der Leistungsbeschreibung
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Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-02-17 📅
Datum des Endes: 2028-07-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Nach dem Abschluss zweier Ausbildungslehrgänge ist die Ausschreibung eines Rahmenvertrages für künftige Ausbildungslehrgänge vorgesehen.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zugänglichkeit des theoretischen Ausbildungsstandortes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 45.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-23 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-23 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Um als geeignet zu gelten, müssen beim Auftragnehmer aktuell Angebote in der theoretischen Berufsausbildung in Berufsgruppen mit vergleichbaren Inhalten an...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Um als geeignet zu gelten, müssen beim Auftragnehmer aktuell Angebote in der theoretischen Berufsausbildung in Berufsgruppen mit vergleichbaren Inhalten an der Bildungseinrichtung bestehen, wobei mindestens ein Ausbildungslehrgang vollständig bis zum Abschluss durchgeführt wurde (Referenzen der letzten 3 Jahre).
Der Bieter hat die Angaben als Eigenerklärungen im Formblatt 05 Erklärung Referenzen anzugeben.
Zudem muss es sich bei dem Bieter um eine Behörde im Sinne des § 1 Absatz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz handeln. Dies ist durch Angabe der Rechtsform und den die Rechtsform begründenden Rechtsvorschriften nachzuweisen. Die Angabe ist im Formblatt 05 Erklärung Referenzen anzugeben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2023/S 242-761930 (2023-12-14)