Beschreibung der Beschaffung
Zur Abdeckung des Bedarfs an Erdgas für SLP-Abnahmestellen, benötigt die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH (Auftraggeber) für den Zeitraum vom 01.10.2023; 6:00 Uhr bis 01.10.2025; 6:00 Uhr, mit Option auf Verlängerung bis längstens 01.10.2027; 6:00 Uhr, einen neuen Gasliefervertrag. Das vorliegende Verfahren dient der Bestimmung des Auftragnehmers.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Erdgas an den benannten Abnahmestellen der Lieferstellenübersicht während der Lieferjahre 2023/2024 und 2024/2025 (bzw. 2025/2026 und 2026/2027 im Zuge der Verlängerungsoption).
Der abzuschließende Gasliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an Erdgas zur Versorgung der ausgeschriebenen Entnahmestellen
In der Lieferstellenübersicht ist der voraussichtliche Lieferumfang für sämtliche Entnahmestellen dargestellt. Es handelt sich um Angaben zum Gesamtjahresverbrauch in kWh/a.
Die angegebenen Werte stellen lediglich Richtgrößen für die zukünftige Gasabnahme des Ausschreibungsteilnehmers während des jeweiligen Ausschreibungszeitraumes dar. Aufgrund des Verbrauchsverhaltens in der Vergangenheit ist näherungsweise mit den folgenden Verbrauchsmengen pro Kalenderjahr an den Abnahmestellen zu rechnen.
Nicht Leistungsgemessen (SLP)
Lieferstellen: 96
Verbrauch: 11.368.852 kWh/Jahr (Stand 2023/2024)
Die Anschriften der einzelnen Lieferstellen, Anschluss- sowie Verbrauchsdaten können der Lieferstellenübersicht entnommen werden, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt.
Die Lieferstellen befinden sich im Netzgebiet der Elektroenergieversorgung Cottbus GmbH (EVC).
Der Auftraggeber übernimmt keine Gewähr für die obenstehende Prognose. Die Jahresmengen (kWh/a) der Entnahmestellen des Auftraggebers werden im Folgenden so wiedergegeben, wie sie von den Netzbetreibern übergeben wurden.
4. Vertragslaufzeit
Erstvertragslaufzeit
Lieferbeginn: 01.10.2023; 6:00 Uhr
Lieferende: 01.10.2025; 6:00 Uhr
Wird die Verlängerungsoption nicht gezogen, endet der Vertrag ohne Kündigung am 01.10.2025; 6:00 Uhr.
Verlängerungsoption
Der Vertrag kann maximal zweimal um 12 weitere Monate verlängert werden.
Verlängerungsoption 1: 01.10.2025; 6:00 Uhr bis 01.10.2026; 6:00 Uhr
Soweit beide Vertragsparteien der Verlängerungsoption 1 widersprechen möchten, ist dies schriftlich gegenüber dem jeweils anderen Vertragspartner, spätestens bis zum 31.01.2025 anzuzeigen.
Die Verlängerungsoption gilt dann als gezogen, sobald der Auftraggeber die erste Beschaffungstranche des Belieferungsjahres 2025/2026 beim Auftragnehmer anstößt, dieser der Beschaffung nicht widerspricht bzw. er die Beschaffung für den Auftraggeber durchführt.
Wird die Verlängerungsoption 1 vollzogen, endet der Vertrag ohne Kündigung am 01.10.2026; 6:00 Uhr.
Verlängerungsoption 2: 01.10.2026; 6:00 Uhr bis 01.10.2027; 6:00 Uhr
Soweit beide Vertragsparteien der Verlängerungsoption 2 widersprechen möchten, ist dies schriftlich gegenüber dem jeweils anderen Vertragspartner, spätestens bis zum 31.01.2026 anzuzeigen.
Die Verlängerungsoption gilt dann als gezogen, sobald der Auftraggeber die erste Beschaffungstranche des Belieferungsjahres 2026/2027 beim Auftragnehmer anstößt, dieser der Beschaffung nicht widerspricht bzw. er die Beschaffung für den Auftraggeber durchführt.
Wird die Verlängerungsoption 2 vollzogen, endet der Vertrag ohne Kündigung am 01.10.2027; 6:00 Uhr.