Beschreibung der Beschaffung
Leistungen des Leistungsbildes 1.4 baubegleitende Ingenieurvermessung gem. Anlage 1 HOAI.
Insbesondere:
Stufe 1: Grundlagenermittlung/Beratungsleistungen
a) Grundlagenermittlung und Abstimmung mit dem Auftraggeber und den bereits beauftragten Ingenieur- und Architektenbüros zur Aufgabenstellung,
b) Unterstützung bei der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen mit Bezug auf das Sondernetz, weitere Unterstützung bei der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen für Leistungspositionen bei denen Vorgaben der unten beschriebenen Bewegungs- und Deformationsmessungen zu tragen kommen,
c) Herstellen eines Einheitlichen Vermessungsplanes, Übernahme des bereits erstellten Teiles des Sondernetzes für das Fledermausquartier bestehend aus den vermarkten Alignmentpunkte Nr. 2 und 3 und den Lagefestpunkte Nr.: 1 - 4 entsprechend der Anlage 3 sowie der Eingemessenen Daten des Fledermausquartieres.
d) Planung der Erweiterung des bestehenden Sondernetzes mit hoher Genauigkeit.
Stufe 2: Örtliche Bauüberwachung / fachtechnische Begleitung
Die Beauftragung der Stufe 2 erfolgt in Abhängigkeit des Vorliegens erforderlicher Gremienbeschlüsse, Fördermittelbescheide sowie etwaiger behördlicher Zustimmungen. Ein Anspruch auf die Beauftragung der zweiten Leistungsstufe in Gänze oder in Teilen sowie weiterer Arbeiten, über diese Leistungen hinaus, besteht nicht.
a) Fortführung des einheitlichen Vermessungsplanes, die Ergänzung der Vermessung mit zusätzlichen, unbekannten und neu zu vermessenden Elementen bis in ca. 2,00 m Wassertiefe,
b) Ergänzung der bestehenden Vermessung um einen Alignmentpunkt und 4 Lagefestpunkte entsprechend der Anlage 3. Die Punkte sind zu vermarken.
c) Weitere Vermarkungen erfolgen für die Beweissicherung. Hier sind ca. 90 wietere Punkte an Gebäuden und ca. 50 Punkte an einer Brücken und der Gleisanlage der Bahn zu setzen. Im Zuge der Bauarbeiten sind auf Anforderung und nach Abschluss aller Bauarbeiten alle Punkte auf Abweichungen zu kontrollieren.
d) das herzustellende Netz ist durch digitale Lagemodelle aus der Objektplanung zu ergänzen, einschließlich einer Fehler und Korrekturwertberechnung,
e) fehlende vermessungstechnische Grundlagen der vom AG bereitgestellten Unterlagen sind in den Planunterlagen des Sondernetzes zu ergänzen,
f) Im Zuge von baugeometrischen Beratungen ist ein Messprogramm für Bewegungs- und Deformationsmessungen zu erstellen. Hieraus sind Vorgaben für die Ausschreibungen und die Baudurchführung zu definieren,
g) für die Beweissicherung Bahn ein konkretes Messprogramm für Absteckungen unter Berücksichtigung von belastungs- und fertigungstechnischen Leistungen für zwei Bereiche erstellen,
h) Das Sondernetz Bahn in das Sondernetz der Baustelle einzufügen,
i) Baustellenbestandspläne z. B. für das Durchlassbauwerk und den Anlagenbau des Steindammwehres herzustellen, kontrollieren und zu dokumentieren.
j) Vermessungstechnische Überwachung während der gesamten Bauausführung.
k) Erstellen von Aufmaßen bei besonderen vermessungstechnische Anforderungen
l) Regelmäßige Pegelmessung fünf Grundwasserbrunnen, Ostsee, Noor und herzustellende Wasserflächen.
a) Einmessen von Gebäuden, Nebengebäuden und Bauwerken mit jeweils einem Punkt für die Beweissicherung Gebäude und Bahn zur Lage und Höhenfeststellung gem. Anlage 3
b) Einmessen von unterirdisch freigelegten Infrastruktur- Medienversorgungen öffentlicher und privater Ver- und Entsorger
c) Katastervermessung