Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung erfolgt folgendermaßen:
100 Punkte sind maximal zu erreichen. Die Bewerber mit den meisten Punkten werden nach zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Alle nicht nachgewiesenen Kriterien der folgenden Aufzählung erhalten 0 Punkte.
a. Durchschnittsumsatz in den letzten 3 Jahren
(5 Punkte bei mindestens 500.000 EUR Durchschnittsumsatz, bei niedrigeren Umsätzen werden Punkte linear abgezogen)
b. Durchschnittliche Anzahl beschäftigter Mitarbeiter
(5 Punkte bei 5 oder mehr Mitarbeitern, bei einer geringeren Anzahl der Mitarbeiter werden Punkte linear abgezogen)
c. Kenntnisse über die Umweltbaubegleitung bei Wasserbaumaßnahmen
(9 Punkte beim Nachweis von vorhandenen Kenntnissen einer Auswertung. Der Nachweis erfolgt über 3 ausgefüllte Referenzblätter des Teilnahmeantrages. Je Nachweis werden 3 Punkte vergeben)
d. Kenntnisse über die Umweltbaubegleitung bei Straßenbaumaßnahmen
(9 Punkte beim Nachweis von vorhandenen Kenntnissen einer Durchführung. Der Nachweis erfolgt über 3 ausgefüllte Referenzblätter des Teilnahmeantrages. Je Nachweis werden 3 Punkte vergeben.)
e. Kenntnisse über die Umweltbaubegleitung bei Brückenbaumaßnahmen
(9 Punkte beim Nachweis von vorhandenen Kenntnissen einer Durchführung. Der Nachweis erfolgt über 3 ausgefüllte Referenzblätter des Teilnahmeantrages. Je Nachweis werden 3 Punkte vergeben.)
f. Kenntnisse über die Umweltbaubegleitung bei der Verwertung und Deponierung von Böden
(9 Punkte beim Nachweis von vorhandenen Kenntnissen einer Durchführung. Der Nachweis erfolgt über 3 ausgefüllte Referenzblätter des Teilnahmeantrages. Je Nachweis werden 3 Punkte vergeben.)
g. Kenntnisse über die Umweltbaubegleitung im Lärmschutz
(9 Punkte beim Nachweis von vorhandenen Kenntnissen einer Durchführung. Der Nachweis erfolgt über 3 ausgefüllte Referenzblätter des Teilnahmeantrages. Je Nachweis werden 3 Punkte vergeben.)
h. Kenntnisse über die Umweltbaubegleitung Wasserschutz
(9 Punkte beim Nachweis von vorhandenen Kenntnissen einer Durchführung. Der Nachweis erfolgt über 3 ausgefüllte Referenzblätter des Teilnahmeantrages. Je Nachweis werden 3 Punkte vergeben.)
i. Kenntnisse über die Umweltbaubegleitung zur Reinigung von belastetem Wasser in die Vorflut
(9 Punkte beim Nachweis von vorhandenen Kenntnissen einer Durchführung. Der Nachweis erfolgt über 3 ausgefüllte Referenzblätter des Teilnahmeantrages. Je Nachweis werden 3 Punkte vergeben.)
j. Kenntnisse über die Umweltbaubegleitung bei invasiven Neophyten und deren Handhabung im Zuge der Bauarbeiten Straßenbaumaßnahmen
(9 Punkte beim Nachweis von vorhandenen Kenntnissen einer Durchführung. Der Nachweis erfolgt über 3 ausgefüllte Referenzblätter des Teilnahmeantrages. Je Nachweis werden 9 Punkte vergeben.)
k. Kenntnisse über die Zusammenfassung aller umweltrelevanter Daten in Bezug auf Fördermittelprogramme sowie der hierzu erforderlichen Dokumentation zur Nachweiführung der Erfüllung der Fördermittelauflagen unter Einbeziehung der Daten Dritter (Geotechnik, Bodenmanagement)
(18 Punkte beim Nachweis von vorhandenen Kenntnissen einer Durchführung. Der Nachweis erfolgt über 3 ausgefüllte Referenzblätter des Teilnahmeantrages. Je Nachweis werden 6 Punkte vergeben.)