In Baden-Württemberg soll die Ehrenamtskarte eingeführt werden. Sie soll als Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung für außergewöhnlich umfangreiches Bürgerschaftliches Engagement dienen. Sämtliche Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte erhalten bei Vorlage Vergünstigungen bei anerkannten Akzeptanzstellen. In Baden-Württemberg ist vorgesehen, den Fokus auf Anbieter mit überwiegend ideellem und kulturellem Aspekt zu legen. Die Städte und Landkreise sollen selbstständig im Benehmen mit dem Land Akzeptanzstellen werben und die Verwaltung der Ehrenamtskarte übernehmen. Zunächst soll die Ehrenamtskarte ab Frühling 2023 für die Dauer von zwölf Monaten modellhaft an vier Modellstandorten erprobt werden. Die Vergünstigungen bei den Akzeptanzstellen sollen aber landesweit für sämtliche Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte gelten. Es ist beabsichtigt, das Projekt bei Erfolg und Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel auf das ganze Landesgebiet auszudehnen. Auf Anforderung des Auftraggebers soll daher die Verlängerung der Verträge und die Ausweitung des Leistungsumfangs möglich sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-02-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-02-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-02-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Grafik-Design
Referenznummer: 23-001-N-EU
Kurze Beschreibung:
In Baden-Württemberg soll die Ehrenamtskarte eingeführt werden. Sie soll als Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung für außergewöhnlich umfangreiches Bürgerschaftliches Engagement dienen. Sämtliche Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte erhalten bei Vorlage Vergünstigungen bei anerkannten Akzeptanzstellen. In Baden-Württemberg ist vorgesehen, den Fokus auf Anbieter mit überwiegend ideellem und kulturellem Aspekt zu legen. Die Städte und Landkreise sollen selbstständig im Benehmen mit dem Land Akzeptanzstellen werben und die Verwaltung der Ehrenamtskarte übernehmen.
Zunächst soll die Ehrenamtskarte ab Frühling 2023 für die Dauer von zwölf Monaten modellhaft an vier Modellstandorten erprobt werden. Die Vergünstigungen bei den Akzeptanzstellen sollen aber landesweit für sämtliche Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte gelten.
Es ist beabsichtigt, das Projekt bei Erfolg und Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel auf das ganze Landesgebiet auszudehnen. Auf Anforderung des Auftraggebers soll daher die Verlängerung der Verträge und die Ausweitung des Leistungsumfangs möglich sein.
In Baden-Württemberg soll die Ehrenamtskarte eingeführt werden. Sie soll als Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung für außergewöhnlich umfangreiches Bürgerschaftliches Engagement dienen. Sämtliche Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte erhalten bei Vorlage Vergünstigungen bei anerkannten Akzeptanzstellen. In Baden-Württemberg ist vorgesehen, den Fokus auf Anbieter mit überwiegend ideellem und kulturellem Aspekt zu legen. Die Städte und Landkreise sollen selbstständig im Benehmen mit dem Land Akzeptanzstellen werben und die Verwaltung der Ehrenamtskarte übernehmen.
Zunächst soll die Ehrenamtskarte ab Frühling 2023 für die Dauer von zwölf Monaten modellhaft an vier Modellstandorten erprobt werden. Die Vergünstigungen bei den Akzeptanzstellen sollen aber landesweit für sämtliche Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte gelten.
Es ist beabsichtigt, das Projekt bei Erfolg und Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel auf das ganze Landesgebiet auszudehnen. Auf Anforderung des Auftraggebers soll daher die Verlängerung der Verträge und die Ausweitung des Leistungsumfangs möglich sein.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Grafik-Design📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Grafik-Design📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Baden-Württemberg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Gemischt
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-02-10 📅
Einreichungsfrist: 2023-02-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-02-15 📅
Datum des Beginns: 2023-05-01 📅
Datum des Endes: 2023-05-31 📅
Datum des Beginns: 2023-06-01 📅
Datum des Endes: 2024-06-30 📅
Datum des Beginns: 2023-04-01 📅
Datum des Endes: 2023-05-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 033-097895
ABl. S-Ausgabe: 33
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY7YWP5LDHQF
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In Baden-Württemberg soll die Ehrenamtskarte eingeführt werden. Sie soll als Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung für außergewöhnlich umfangreiches Bürgerschaftliches Engagement dienen. Sämtliche Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte erhalten bei Vorlage Vergünstigungen bei anerkannten Akzeptanzstellen. In Baden-Württemberg ist vorgesehen, den Fokus auf Anbieter mit überwiegend ideellem und kulturellem Aspekt zu legen. Die Städte und Landkreise sollen selbstständig im Benehmen mit dem Land Akzeptanzstellen werben und die Verwaltung der Ehrenamtskarte übernehmen.
In Baden-Württemberg soll die Ehrenamtskarte eingeführt werden. Sie soll als Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung für außergewöhnlich umfangreiches Bürgerschaftliches Engagement dienen. Sämtliche Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte erhalten bei Vorlage Vergünstigungen bei anerkannten Akzeptanzstellen. In Baden-Württemberg ist vorgesehen, den Fokus auf Anbieter mit überwiegend ideellem und kulturellem Aspekt zu legen. Die Städte und Landkreise sollen selbstständig im Benehmen mit dem Land Akzeptanzstellen werben und die Verwaltung der Ehrenamtskarte übernehmen.
Zunächst soll die Ehrenamtskarte ab Frühling 2023 für die Dauer von zwölf Monaten modellhaft an vier Modellstandorten erprobt werden. Die Vergünstigungen bei den Akzeptanzstellen sollen aber landesweit für sämtliche Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte gelten.
Zunächst soll die Ehrenamtskarte ab Frühling 2023 für die Dauer von zwölf Monaten modellhaft an vier Modellstandorten erprobt werden. Die Vergünstigungen bei den Akzeptanzstellen sollen aber landesweit für sämtliche Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte gelten.
Es ist beabsichtigt, das Projekt bei Erfolg und Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel auf das ganze Landesgebiet auszudehnen. Auf Anforderung des Auftraggebers soll daher die Verlängerung der Verträge und die Ausweitung des Leistungsumfangs möglich sein.
Es ist beabsichtigt, das Projekt bei Erfolg und Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel auf das ganze Landesgebiet auszudehnen. Auf Anforderung des Auftraggebers soll daher die Verlängerung der Verträge und die Ausweitung des Leistungsumfangs möglich sein.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 4
Bezeichnung des Loses: Kartendrucker mit Farbbändern
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los 1: Zwölf Kartendrucker für das Personalisieren von PVC-Karten im Scheckkartenformat.
Los 2: Die Beschaffung das Bedrucken von 2.000 PVC-Karten im Scheckkartenformat.
Los 3: Eine Online-Datenbank als Webanwendung für die Verwaltung der Daten (Namen, Adressdaten, Angaben zum Bereich des Engagements, Umfang des Engagements, etc.) und technischer Support zu dieser. Die Daten müssen sich auf zentralen Servern in Deutschland bzw. in einem Land der EU befinden.
Los 3: Eine Online-Datenbank als Webanwendung für die Verwaltung der Daten (Namen, Adressdaten, Angaben zum Bereich des Engagements, Umfang des Engagements, etc.) und technischer Support zu dieser. Die Daten müssen sich auf zentralen Servern in Deutschland bzw. in einem Land der EU befinden.
Los 4: Die Gestaltung eines Gesamtkonzepts für die Ehrenamtskarte. Dies umfasst den Entwurf einer Gestaltungslinie im Rahmen der Gestaltungsrichtlinie des Landes Baden-Württemberg inklusive eines Logos, Entwurf der Ehrenamtskarte im Scheckkartenformat, eine webfähige Grafikvorlage, Vorlagen für den Druck von Plakaten, Entwurf und Druck von Faltblättern und Postkarten.
Los 4: Die Gestaltung eines Gesamtkonzepts für die Ehrenamtskarte. Dies umfasst den Entwurf einer Gestaltungslinie im Rahmen der Gestaltungsrichtlinie des Landes Baden-Württemberg inklusive eines Logos, Entwurf der Ehrenamtskarte im Scheckkartenformat, eine webfähige Grafikvorlage, Vorlagen für den Druck von Plakaten, Entwurf und Druck von Faltblättern und Postkarten.
Beschreibung der Optionen: Ausweitung des Projektes auf ganz Baden-Württemberg.
Bezeichnung des Loses: Karten und Druck
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Verwaltungssoftware
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Gestaltung Gesamtkonzept
Losnummer: 4
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einzureichende Unterlagen:
- Berufs- oder Handelsregisterauszug (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Einzureichende Unterlagen:
- Bankerklärung Leistungsfähigkeit (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen)
- Bestätigung Versicherungsschutz (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Einzureichende Unterlagen:
- Kundenreferenzen (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Für Los 3 zusätzlich: Technische organisatorische Maßnahmen (TOM) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzureichende Unterlagen:
- Angabe zu Leistungen durch Unterauftragnehmer (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Das Projekt soll nach politischen Entscheidungsvorgaben bis Ende des Jahres erprobt werden, weil die finanziellen Mittel zum Ende des Jahres verfallen. Um eine aussagekräftige Datengrundlage zu erhalten, ist ein schneller Projektbeginn unerlässlich. Daher ist ein dringender Ausschreibungsbedarf entstanden, der die Verkürzung der Fristen erfordert.
Das Projekt soll nach politischen Entscheidungsvorgaben bis Ende des Jahres erprobt werden, weil die finanziellen Mittel zum Ende des Jahres verfallen. Um eine aussagekräftige Datengrundlage zu erhalten, ist ein schneller Projektbeginn unerlässlich. Daher ist ein dringender Ausschreibungsbedarf entstanden, der die Verkürzung der Fristen erfordert.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-03-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 033-097895 (2023-02-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In Baden-Württemberg soll die Ehrenamtskarte eingeführt werden. Es sollten Kartendrucker (Los 1), bedruckbare Karten (Los 2), sowie eine Verwaltungssoftware (Los 3) beschafft werden. Darüber hinaus sollte eine einheitliche Gestaltungslinie für das Projekt erarbeitet werden (Los 4). Der Auftrag enthielt 4 Lose.
In Baden-Württemberg soll die Ehrenamtskarte eingeführt werden. Es sollten Kartendrucker (Los 1), bedruckbare Karten (Los 2), sowie eine Verwaltungssoftware (Los 3) beschafft werden. Darüber hinaus sollte eine einheitliche Gestaltungslinie für das Projekt erarbeitet werden (Los 4). Der Auftrag enthielt 4 Lose.
Gesamtwert des Auftrags: 59 829 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Los 3: Eine Datenbank als Webanwendung für die Verwaltung der Daten (Namen, Adressdaten, Angaben zum Bereich des Engagements, Umfang des Engagements, etc.), Betrieb der Datenbank, Schulung und Support zur EDV-Lösung. Die Daten müssen sich auf zentralen Servern in Deutschland bzw. in einem Land der EU befinden.
Los 3: Eine Datenbank als Webanwendung für die Verwaltung der Daten (Namen, Adressdaten, Angaben zum Bereich des Engagements, Umfang des Engagements, etc.), Betrieb der Datenbank, Schulung und Support zur EDV-Lösung. Die Daten müssen sich auf zentralen Servern in Deutschland bzw. in einem Land der EU befinden.