Der Auftrag betrifft die Durchführung eines bilateralen Kooperationsprojekts und umfasst insbesondere Beratungsleistungen durch Langzeit- und Kurzzeitfachkräfte, sowie die Organisation von Veranstaltungen. Der Dialog zu Klima und Landwirtschaft zwischen Neuseeland und Deutschland unter Einbeziehung von Drittländern mit Schwerpunkt auf den globalen Süden trägt dazu bei, Lösungen zu finden, um emissionsarme und klimaresiliente Ernährungssysteme voranzubringen und zu deren Verbreitung beizutragen. Zu diesem Zweck wird ein virtuelles Sekretariat eingerichtet, das die Maßnahmen der Projektpartner koordiniert und mit den Zielgruppen in Verbindung steht. Einzelheiten ergeben sich aus der Projekt- und Leistungsbeschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-14.
Auftragsbekanntmachung (2023-11-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Eine Allianz für das Klima – Dialog zu Klima und Landwirtschaft zwischen Neuseeland und Deutschland
Referenznummer: NZL 24-01
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag betrifft die Durchführung eines bilateralen Kooperationsprojekts und umfasst insbesondere Beratungsleistungen durch Langzeit- und Kurzzeitfachkräfte, sowie die Organisation von Veranstaltungen. Der Dialog zu Klima und Landwirtschaft zwischen Neuseeland und Deutschland unter Einbeziehung von Drittländern mit Schwerpunkt auf den globalen Süden trägt dazu bei, Lösungen zu finden, um emissionsarme und klimaresiliente Ernährungssysteme voranzubringen und zu deren Verbreitung beizutragen. Zu diesem Zweck wird ein virtuelles Sekretariat eingerichtet, das die Maßnahmen der Projektpartner koordiniert und mit den Zielgruppen in Verbindung steht. Einzelheiten ergeben sich aus der Projekt- und Leistungsbeschreibung.
Der Auftrag betrifft die Durchführung eines bilateralen Kooperationsprojekts und umfasst insbesondere Beratungsleistungen durch Langzeit- und Kurzzeitfachkräfte, sowie die Organisation von Veranstaltungen. Der Dialog zu Klima und Landwirtschaft zwischen Neuseeland und Deutschland unter Einbeziehung von Drittländern mit Schwerpunkt auf den globalen Süden trägt dazu bei, Lösungen zu finden, um emissionsarme und klimaresiliente Ernährungssysteme voranzubringen und zu deren Verbreitung beizutragen. Zu diesem Zweck wird ein virtuelles Sekretariat eingerichtet, das die Maßnahmen der Projektpartner koordiniert und mit den Zielgruppen in Verbindung steht. Einzelheiten ergeben sich aus der Projekt- und Leistungsbeschreibung.
Produkte/Dienstleistungen: Veranstaltung von Seminaren📦 Beschreibung
Interne Kennung: NZL 24-01 Los 1
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 395 000 EUR 💰
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland und Neuseeland
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-02-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Beschreibung
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der maximale Wert des Auftrags von Februar 2024 bis Dezember 2026 beträgt bis zu 1.240.000,00 EUR brutto (bis zu ca. 1.042.000,00 EUR netto). Die gesamte Summe von Februar 2024 bis Dezember 2027, inklusive Verlängerung, beträgt demnach bis zu 1.660.000,00 EUR brutto (bis zu ca. 1.395.000,00 EUR netto).
Für die Preisangebote müssen die Vorlagen (Mengengerüst) jeweils für jedes Kalenderjahr gesondert ausgefüllt werden. Die dort aufgeführten Mindestangaben für Fachkraftmonate oder Fachkrafttage müssen erfüllt sein. Die o.g. Höchstbeträge pro Jahr dürfen nicht überschritten werden. Änderungen bereits vorgegebener Einträge in der Vorlage sind nicht erlaubt. Hinweis: Auch für den optionalen Verlängerungszeitraum muss ein finanzielles Angebot abgegeben werden.
Die jeweils zugrunde gelegte Umsatzsteuer ist anzugeben.
Der maximale Wert des Auftrags von Februar 2024 bis Dezember 2026 beträgt bis zu 1.240.000,00 EUR brutto (bis zu ca. 1.042.000,00 EUR netto). Die gesamte Summe von Februar 2024 bis Dezember 2027, inklusive Verlängerung, beträgt demnach bis zu 1.660.000,00 EUR brutto (bis zu ca. 1.395.000,00 EUR netto).
Für die Preisangebote müssen die Vorlagen (Mengengerüst) jeweils für jedes Kalenderjahr gesondert ausgefüllt werden. Die dort aufgeführten Mindestangaben für Fachkraftmonate oder Fachkrafttage müssen erfüllt sein. Die o.g. Höchstbeträge pro Jahr dürfen nicht überschritten werden. Änderungen bereits vorgegebener Einträge in der Vorlage sind nicht erlaubt. Hinweis: Auch für den optionalen Verlängerungszeitraum muss ein finanzielles Angebot abgegeben werden.
Die jeweils zugrunde gelegte Umsatzsteuer ist anzugeben.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Der Auftrag wird im Offenen Verfahren gemäß §119 Abs. 2 und 3 GWB iVm §§ 14 Abs. 2, 15 VgV vergeben. Er betrifft „soziale und andere besondere Dienstleistungen“ im Sinne von §130 GWB i.V.m. § 64 ff. VgV.
Rechtsgrundlage:
Die Beratungsleistungen im Rahmen des BMEL-BKP Projektes „Eine Allianz für das Klima – Dialog zu Klima und Landwirtschaft zwischen Neuseeland und Deutschland“ (NZL 24-01) werden im Rahmen eines offenen Verfahrens gemäß §119, Abs. 2 und 3 GWB, §§ 14 Abs. 2, 15 VgV vergeben. Es handelt sich um „soziale und andere besondere Dienstleistungen“ im Sinne von § 130 GWB i.V.m. § 64 ff. VgV.
Die Beratungsleistungen im Rahmen des BMEL-BKP Projektes „Eine Allianz für das Klima – Dialog zu Klima und Landwirtschaft zwischen Neuseeland und Deutschland“ (NZL 24-01) werden im Rahmen eines offenen Verfahrens gemäß §119, Abs. 2 und 3 GWB, §§ 14 Abs. 2, 15 VgV vergeben. Es handelt sich um „soziale und andere besondere Dienstleistungen“ im Sinne von § 130 GWB i.V.m. § 64 ff. VgV.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-15 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-18 10:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2023-12-18 10:30:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
1) Unternehmensdarstellung (inkl. Mitarbeiterzahl, Rechtsform, Hauptsitz und weitere Standorte, Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte). (A)
2) Formfreie Eigenerklärung, dass der Bieter im Zusammenhang mit der zu vergebenden Leistung keine eigenen über das Projekt hinausgehenden wirtschaftlichen Interessen verfolgt, die den Interessen des Projektes und des Auftraggebers entgegenstehen können (Ausschluss von Interessenskollisionen). (A)
3) Formfreie Eigenerklärung, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen bzw. gemäß § 125 GWB eine Selbstreinigung stattgefunden hat. (A)
4) Formfreie Eigenerklärung nach § 19 MiLoG (Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns). (A)
5) Formfreie Eigenerklärung nach § 21 AEntG (Arbeitnehmer-Entsendegesetz). (A)
6) Formfreie Eigenerklärung nach § 21 SchwarzArbG (Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung). (A)
7) Formfreie Eigenerklärung nach § 98c AufenthaltsG (Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet). (A)
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter bereits mit dem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister mit einreichen kann. Anderenfalls wird diese Auskunft im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens durch den Auftraggeber vor Zuschlagserteilung eingeholt bzw. vom Bieter angefordert. Der Auftraggeber wird vor Erteilung des Zuschlags eine Abfrage bei der Registerbehörde nach § 6 WRegG, sobald § 6 WRegG anzuwenden ist, machen.
8) sofern zutreffend: Formfreie Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft. (A)
9) sofern zutreffend: Formfreie Eigenerklärung zum beabsichtigten Einsatz von Subunternehmen unter genauer Bezeichnung des vom Subunternehmer zu übernehmenden Leistungsteils. Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Subunternehmer, die wesentliche Leistungsbestandteile erbringen, zu benennen und es sind eine rechtsverbindlich unterschriebene Verpflichtungserklärung des Subunternehmers, in der dieser sich verpflichtet, die bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Subunternehmer zu übernehmen, sowie die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Eignung (3.2.1 und 3.2.2) für den Subunternehmer vorzulegen (vgl. 1.4). (A)
10) sofern zutreffend: Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe nach § 47 VgV (d.h. Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung). (A)
1) Unternehmensdarstellung (inkl. Mitarbeiterzahl, Rechtsform, Hauptsitz und weitere Standorte, Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte). (A)
2) Formfreie Eigenerklärung, dass der Bieter im Zusammenhang mit der zu vergebenden Leistung keine eigenen über das Projekt hinausgehenden wirtschaftlichen Interessen verfolgt, die den Interessen des Projektes und des Auftraggebers entgegenstehen können (Ausschluss von Interessenskollisionen). (A)
3) Formfreie Eigenerklärung, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen bzw. gemäß § 125 GWB eine Selbstreinigung stattgefunden hat. (A)
4) Formfreie Eigenerklärung nach § 19 MiLoG (Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns). (A)
5) Formfreie Eigenerklärung nach § 21 AEntG (Arbeitnehmer-Entsendegesetz). (A)
6) Formfreie Eigenerklärung nach § 21 SchwarzArbG (Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung). (A)
7) Formfreie Eigenerklärung nach § 98c AufenthaltsG (Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet). (A)
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter bereits mit dem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister mit einreichen kann. Anderenfalls wird diese Auskunft im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens durch den Auftraggeber vor Zuschlagserteilung eingeholt bzw. vom Bieter angefordert. Der Auftraggeber wird vor Erteilung des Zuschlags eine Abfrage bei der Registerbehörde nach § 6 WRegG, sobald § 6 WRegG anzuwenden ist, machen.
8) sofern zutreffend: Formfreie Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft. (A)
9) sofern zutreffend: Formfreie Eigenerklärung zum beabsichtigten Einsatz von Subunternehmen unter genauer Bezeichnung des vom Subunternehmer zu übernehmenden Leistungsteils. Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Subunternehmer, die wesentliche Leistungsbestandteile erbringen, zu benennen und es sind eine rechtsverbindlich unterschriebene Verpflichtungserklärung des Subunternehmers, in der dieser sich verpflichtet, die bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Subunternehmer zu übernehmen, sowie die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Eignung (3.2.1 und 3.2.2) für den Subunternehmer vorzulegen (vgl. 1.4). (A)
10) sofern zutreffend: Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe nach § 47 VgV (d.h. Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung). (A)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Vorlage eines Auszugs der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, für Deutschland das Handelsregister. Aktueller Auszug erforderlich.
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Vorlage eines Auszugs der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, für Deutschland das Handelsregister. Aktueller Auszug erforderlich.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
- Referenzen über mindestens 5 Jahre Erfahrung mit der Durchführung von Beratungsleistungen im Agrarsektor oder in der Agrarwissenschaft außerhalb Deutschlands (im Zeitraum der letzten 8 Jahre).
- Referenzen über Erfahrung mit der Betreuung und Durchführung internationaler Agrarprojekte mit Langzeitexperten (im Zeitraum der letzten 5 Jahre).
- Referenzen über mindestens 5 Jahre Erfahrung mit der Durchführung von Beratungsleistungen im Agrarsektor oder in der Agrarwissenschaft außerhalb Deutschlands (im Zeitraum der letzten 8 Jahre).
- Referenzen über Erfahrung mit der Betreuung und Durchführung internationaler Agrarprojekte mit Langzeitexperten (im Zeitraum der letzten 5 Jahre).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit durch formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei (abgeschlossenen) Geschäftsjahre. Der Bietergesamtumsatz muss in den letzten drei (abgeschlossenen) Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 200.000 EUR pro Jahr betragen haben.
Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit durch formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei (abgeschlossenen) Geschäftsjahre. Der Bietergesamtumsatz muss in den letzten drei (abgeschlossenen) Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 200.000 EUR pro Jahr betragen haben.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: GFA Consulting Group GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE118655931
Abteilung: Generalbeauftragte des BMEL für das Bilaterale Kooperationsprogramm
Postleitzahl: 10179
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: buero-berlin@gfa-group.de📧
Telefon: 004930275817420📞 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=546502🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Details siehe Verfahrensbeschreibung
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen kann sich der Bieter an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Villemomblerstraße 76 53113 Bonn Tel.: +49228/9499-0 +49228-9499-562 +49228-9499-568 Fax: +49228/9499-400 +49228/9499-163 Email: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: www.bundeskartellamt.de wenden. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber/ Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: „§ 160, Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs-, oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen kann sich der Bieter an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Villemomblerstraße 76 53113 Bonn Tel.: +49228/9499-0 +49228-9499-562 +49228-9499-568 Fax: +49228/9499-400 +49228/9499-163 Email: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: www.bundeskartellamt.de wenden. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber/ Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: „§ 160, Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs-, oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 221-696082 (2023-11-14)