Das Helmholtz Zentrum München beabsichtigt die Anschaffung und Implementierung eines rechtssicheren und integrierbaren digitalen Unterschriftenservices. Die Beschaffung umfasst nachfolgende Leistungsbestandteile: 1. Elektronische Signatur 2. Cloud-Plattform für digitalen Vertragsabschluss 3. Hosting mit automatischer Dokumentenübermittlung der unterschriebenen Dokumente 4. Implementierungsbegleitung für 3-5 Anwendungsfälle. Pro Anwendungsfall sind 5 bis 30 (Großverträge) Parteien involviert. (d.h. neben internen Parteien bis zu 30 externe Vertragspartner) 5. Schulung von ca. 50 Mitarbeitenden 6. Support 7. Betriebsführung: Einspielen von Updates, Monitoring Optionale Position: 8. PAUSCHALE Schnittstelle: Integration in SAP ARIBA, ERP 6.0, S4HANA 9. Change-Management
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-03-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Referenznummer: VgV_2023-016
Kurze Beschreibung:
Das Helmholtz Zentrum München beabsichtigt die Anschaffung und Implementierung eines rechtssicheren und integrierbaren digitalen Unterschriftenservices. Die Beschaffung umfasst nachfolgende Leistungsbestandteile:
1. Elektronische Signatur
2. Cloud-Plattform für digitalen Vertragsabschluss
3. Hosting mit automatischer Dokumentenübermittlung der unterschriebenen Dokumente
4. Implementierungsbegleitung für 3-5 Anwendungsfälle. Pro Anwendungsfall sind 5 bis 30 (Großverträge) Parteien involviert. (d.h. neben internen Parteien bis zu 30 externe Vertragspartner)
5. Schulung von ca. 50 Mitarbeitenden
6. Support
7. Betriebsführung: Einspielen von Updates, Monitoring
Optionale Position:
8. PAUSCHALE Schnittstelle: Integration in SAP ARIBA, ERP 6.0, S4HANA
9. Change-Management
Das Helmholtz Zentrum München beabsichtigt die Anschaffung und Implementierung eines rechtssicheren und integrierbaren digitalen Unterschriftenservices. Die Beschaffung umfasst nachfolgende Leistungsbestandteile:
1. Elektronische Signatur
2. Cloud-Plattform für digitalen Vertragsabschluss
3. Hosting mit automatischer Dokumentenübermittlung der unterschriebenen Dokumente
4. Implementierungsbegleitung für 3-5 Anwendungsfälle. Pro Anwendungsfall sind 5 bis 30 (Großverträge) Parteien involviert. (d.h. neben internen Parteien bis zu 30 externe Vertragspartner)
5. Schulung von ca. 50 Mitarbeitenden
6. Support
7. Betriebsführung: Einspielen von Updates, Monitoring
Optionale Position:
8. PAUSCHALE Schnittstelle: Integration in SAP ARIBA, ERP 6.0, S4HANA
9. Change-Management
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Landkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-03-10 📅
Einreichungsfrist: 2023-04-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-15 📅
Datum des Beginns: 2023-09-01 📅
Datum des Endes: 2025-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 053-157616
ABl. S-Ausgabe: 53
Zusätzliche Informationen
Die Verhandlung inkl. Präsentation erfolgt mit maximal drei (3) Bietern (Bestplatzierten gemäß Bewertung). Sollten sich zwei oder mehrere Bewerber auf dem gleichen Rang befinden werden diese Bieter komplett zur Verhandlung eingeladen. Folgende Termine sind für die Verhandlungen vorgesehen: 27.06.2023, 28.06.2023 und
29.06.2023. Bitte merken Sie sich diese Termine vor! Die Einladung zur Verhandlung ist für den 20.06.2023 geplant.
Die Verhandlung inkl. Präsentation erfolgt mit maximal drei (3) Bietern (Bestplatzierten gemäß Bewertung). Sollten sich zwei oder mehrere Bewerber auf dem gleichen Rang befinden werden diese Bieter komplett zur Verhandlung eingeladen. Folgende Termine sind für die Verhandlungen vorgesehen: 27.06.2023, 28.06.2023 und
29.06.2023. Bitte merken Sie sich diese Termine vor! Die Einladung zur Verhandlung ist für den 20.06.2023 geplant.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Helmholtz Zentrum München beabsichtigt die Anschaffung und Implementierung eines rechtssicheren und integrierbaren digitalen Unterschriftenservices. Die Beschaffung umfasst nachfolgende Leistungsbestandteile:
1. Elektronische Signatur
2. Cloud-Plattform für digitalen Vertragsabschluss
3. Hosting mit automatischer Dokumentenübermittlung der unterschriebenen Dokumente
4. Implementierungsbegleitung für 3-5 Anwendungsfälle. Pro Anwendungsfall sind 5 bis 30 (Großverträge) Parteien involviert. (d.h. neben internen Parteien bis zu 30 externe Vertragspartner)
5. Schulung von ca. 50 Mitarbeitenden
6. Support
7. Betriebsführung: Einspielen von Updates, Monitoring
Optionale Position:
8. PAUSCHALE Schnittstelle: Integration in SAP ARIBA, ERP 6.0, S4HANA
9. Change-Management
PAUSCHALE Transaktion mit einfacher elektronischer Signatur: ca. 5.050 Stück pro Jahr
PAUSCHALE Transaktion mit fortgeschrittener elektronischer Signatur (FES) nach eIDAS: ca. 1.450 pro Jahr
PAUSCHALE Transaktion mit QES inkl. Initial-Video-Identverfahren: ca. 600 Stück pro Jahr
PAUSCHALE Transaktion mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES): ca. 600 Stück pro Jahr
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit dieses Vertrages beträgt 24 Monate ab 01.09.2023 mit der Option des Auftraggebers, den Vertrag sechsmal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um 1 Jahr, wenn dieser vom Auftraggeber nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der Vertrag endet in jedem Fall am 31.08.2031 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Laufzeit dieses Vertrages beträgt 24 Monate ab 01.09.2023 mit der Option des Auftraggebers, den Vertrag sechsmal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um 1 Jahr, wenn dieser vom Auftraggeber nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der Vertrag endet in jedem Fall am 31.08.2031 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Zusätzliche Informationen:
Die Verhandlung inkl. Präsentation erfolgt mit maximal drei (3) Bietern (Bestplatzierten gemäß Bewertung). Sollten sich zwei oder mehrere Bewerber auf dem gleichen Rang befinden werden diese Bieter komplett zur Verhandlung eingeladen. Folgende Termine sind für die Verhandlungen vorgesehen: 27.06.2023, 28.06.2023 und
Die Verhandlung inkl. Präsentation erfolgt mit maximal drei (3) Bietern (Bestplatzierten gemäß Bewertung). Sollten sich zwei oder mehrere Bewerber auf dem gleichen Rang befinden werden diese Bieter komplett zur Verhandlung eingeladen. Folgende Termine sind für die Verhandlungen vorgesehen: 27.06.2023, 28.06.2023 und
29.06.2023. Bitte merken Sie sich diese Termine vor! Die Einladung zur Verhandlung ist für den 20.06.2023 geplant.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Helmholtz Zentrum München
Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Einkauf/Vergabestelle
Ingolstädter Landstr. 1
85764 Neuherberg - Deutschland
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Haftpflichtversicherung: Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden besteht bei folgendem Versicherungsunternehmen (Bezeichnung, Deckungssumme pro Versicherungsjahr sind zu benennen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Unternehmensdarstellung/Firmenprofil: Die Darstellung muss das Leistungsspektrum des Bieters bezogen auf die beschriebene Leistung darstellen und muss auf alle nachfolgenden Punkte eingehen:
(1) Name des Unternehmens
(2) Geschäftsführer
(3) Geschäftssitz
(4) alle Niederlassungen
(5) Gesellschaftsform
(6) Gründungsdatum
(7) Geschäftsfokus
Die Unternehmensdarstellung ist in einem separaten Dokument hochzuladen und dient der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Referenzen: Es müssen mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen bezogen auf den Leistungsgegenstand (Anforderungen im Leistungsverzeichnis unbedingt beachten!) in den letzten 3 Jahren abgegeben werden. Weniger als 2 Referenzen führen zum Ausschluss. In jeder Referenz muss auf die nachfolgenden Punkte eingegangen werden: (1) Auftraggeber (öffentlich oder privatrechtlich)
Referenzen: Es müssen mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen bezogen auf den Leistungsgegenstand (Anforderungen im Leistungsverzeichnis unbedingt beachten!) in den letzten 3 Jahren abgegeben werden. Weniger als 2 Referenzen führen zum Ausschluss. In jeder Referenz muss auf die nachfolgenden Punkte eingegangen werden: (1) Auftraggeber (öffentlich oder privatrechtlich)
(2) Ansprechpartner der Referenz (Telefon, E-Mail, Funktion)
(3) Art der Leistung
(4) Volumen (PT oder Euro)
(5) Zeitraum
Die Referenzen sind in einem separaten Dokument hochzuladen und dienen der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
AVV und TOM
Formblatt Eignung
Formblatt Scientology
Formblatt Artikel 5k
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-04-20 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-09-29 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Zahlungsbedingungen: 30 Tage netto.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I Nr. 2 GWB. § 134 I Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I Nr. 2 GWB. § 134 I Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 I GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 I GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 II GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 II GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Quelle: OJS 2023/S 053-157616 (2023-03-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
PAUSCHALE Transaktion mit einfacher elektronischer Signatur: ca. 5.050 Stück pro Jahr PAUSCHALE Transaktion mit fortgeschrittener elektronischer Signatur (FES) nach eIDAS: ca. 1.450 pro Jahr PAUSCHALE Transaktion mit QES inkl. Initial-Video-Identverfahren: ca. 600 Stück pro Jahr PAUSCHALE Transaktion mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES): ca. 600 Stück pro Jahr
PAUSCHALE Transaktion mit einfacher elektronischer Signatur: ca. 5.050 Stück pro Jahr PAUSCHALE Transaktion mit fortgeschrittener elektronischer Signatur (FES) nach eIDAS: ca. 1.450 pro Jahr PAUSCHALE Transaktion mit QES inkl. Initial-Video-Identverfahren: ca. 600 Stück pro Jahr PAUSCHALE Transaktion mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES): ca. 600 Stück pro Jahr
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-18 📅
Name: Capita Customer Services (Germany) GmbH
Postanschrift: Rudower Chaussee 4
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30809690📞
E-Mail: info.europe@capita-europe.com📧
Land: Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.