Einführung und Betrieb einer Fachsoftware für die Kindergartenplatzvergabe und Kindergartenbeitragsberechnung über eine Mindestvertragslaufzeit von 4 Jahren
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-03-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Referenznummer: RV/ZV 23-28
Kurze Beschreibung:
“Einführung und Betrieb einer Fachsoftware für die Kindergartenplatzvergabe und Kindergartenbeitragsberechnung über eine Mindestvertragslaufzeit von 4 Jahren” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Zusätzlicher CPV-Code: Diverse Softwarepakete und Computersysteme📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Unna🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
“Die Inbetriebnahme der Fachanwendung hat, einschließlich der Schulung der Fachbenutzer/innen und Administratoren bis zum 01.08.2023 zu erfolgen.”
Quelle: OJS 2023/S 046-134736 (2023-03-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Von einer Angabe der Auftragswerte unter Ziffer II.1.7) und V.2.4) dieser Bekanntmachung hat der Auftraggeber unter Berücksichtigung der...”
Von einer Angabe der Auftragswerte unter Ziffer II.1.7) und V.2.4) dieser Bekanntmachung hat der Auftraggeber unter Berücksichtigung der geheimhaltungsbedürftigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Beauftragten und dessen berechtigten geschäftlichen Interessen insbesondere im Hinblick auf künftige wettbewerbliche Verfahren abgesehen.
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Quelle: OJS 2023/S 101-313569 (2023-05-22)