Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Auftrag wird an ein geeignetes, d.h. fachkundiges und leistungsfähiges, Unternehmen vergeben.
Die Bieter weisen ihre Eignung durch die geforderten Unterlagen nach.
Nr. 1 Eigenerklärung, dass kein Lizenzentziehungsverfahren durch die Bundesnetzagentur eingeleitet ist (nur für das Los 1)
Nr. 2 Nachweis in Kopie der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem er ansässig ist, aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt ist. Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.
Nr. 3 Nachweis in Kopie einer gültigen Postlizenz zur Erbringung von Briefdienstleistungen gemäß § 6 PostG (nur für das Los 1)
Nr. 4 Nachweis in Kopie der aktuellen und vollständigen Entgeltgenehmigung/-en der Regulierungsbehörde für die genehmigungspflichtigen Bestandteile des / der angebotenen Preise/s, soweit der Auftragnehmer marktbeherrschend ist (nur für das Los 1)
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (auf die §§ 125 f. GWB wird verwiesen):
Nr. 9 Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen bzw. keine rechtskräftig festgesetzten Geldbußen nach § 30 OWiG wegen der in § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen oder ein Verstoß gegen diese Straftaten auf sonstige geeignete Weise nachgewiesen werden kann.
Nr. 10 Eigenerklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen wurde.
Nr. 11 Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
Nr. 12 Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
Nr. 13 Eigenerklärung, dass Verstöße i. S. des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit nicht begangen wurden bzw. Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung nicht bestehen.
Nr. 14 Eigenerklärung, dass weder das Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint.
Nr. 15 Eigenerklärung, dass keine wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen wurden.
Nr. 17 Eigenerklärung zum 5. EU Sanktionspaket: Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab:
Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Bei einem Einsatz von Unterauftragnehmern müssen auf Anforderung des AG im Rahmen der Angebotswertung nachstehende Angaben zur Eignung des Nachunternehmens vorgelegt werden:
Nr. 2 Nachweis in Kopie der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem er ansässig ist, aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt ist. Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.
Nr. 9 Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen bzw. keine rechtskräftig festgesetzten Geldbußen nach § 30 OWiG wegen der in § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen oder ein Verstoß gegen diese Straftaten auf sonstige geeignete Weise nachgewiesen werden kann.
Nr. 10 Eigenerklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen wurde.
Nr. 11 Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
Nr. 12 Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
Nr. 13 Eigenerklärung, dass Verstöße i. S. des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit nicht begangen wurden bzw. Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung nicht bestehen.
Nr. 14 Eigenerklärung, dass weder das Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint.
Nr. 15 Eigenerklärung, dass keine wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen wurden.
Nr. 17 Eigenerklärung zum 5. EU Sanktionspaket.
Sollte zu Los 1 genehmigungspflichtige Leistungsteile an Unterauftragnehmer vergeben werden, müssten zusätzlich noch nachstehende Nachweise vorgelegt werden:
die oben genannten
Nr. 1 Eigenerklärung, dass kein Lizenzentziehungsverfahren durch die Bundesnetzagentur eingeleitet ist (nur für das Los 1)
Nr. 3 Nachweis in Kopie einer gültigen Postlizenz zur Erbringung von Briefdienstleistungen gemäß § 6 PostG (nur für das Los 1)
Nr. 4 Nachweis in Kopie der aktuellen und vollständigen Entgeltgenehmigung/-en der Regulierungsbehörde für die genehmigungspflichtigen Bestandteile des / der angebotenen Preise/s, soweit der Auftragnehmer marktbeherrschend ist (nur für das Los 1)
Der Bieter kann sich gemäß § 47 VgV fehlende Eignung durch eine Eignungsleihe beschaffen. Wenn er im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten/Fähigkeiten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Dazu legt er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vor. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Der Nachweis der Eignungsleihe ist auch dann zu erbringen, wenn es sich bei den anderen Unternehmen um rechtlich selbständige konzernverbundene Unternehmen handelt. Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Bei der Leihe der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haftet der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft gemeinsam mit dem eignungsleihenden Unternehmen gesamtschuldnerisch entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Die Zusage der eignungsleihenden Unternehmen muss in Schriftform vorgelegt werden. In gleicher Weise können sich Bietergemeinschaften die Eignung durch eine Eignungsleihe beschaffen.
Durch ein Präqualifizierungsverfahren erworbene Eignungsnachweise und/oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung sind zugelassen.
Nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz wird ab einem geschätzten Auftragswert i.H.v. 30.000 EUR netto bei der Registerbehörde abgefragt, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der AG den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Sollten Eintragungen vorliegen können diese zum Ausschluss des Angebots führen.
Eine Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt des Ergebnisses des Gewerbezentralregisterauszuges. Dieser wird nach § 150a Gewerbeordnung zur Validierung der Angaben vom Bieter angefordert, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll. Eintragungen können zum Ausschluss führen.