Die Stadt Delbrück führt eine umfassende energetische und brandschutztechnische Sanierung des städtischen Gymnasiums durch. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Installationsarbeiten Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär für den 2. und 3. Bauabschnitt. Es wird darauf hingewiesen, dass bereits ab dem 01.02.2024 vereinzelte Leistungen nötig werden. Die geplante Gesamtbauzeit wurde bis Anfang 2025 kalkuliert. Der Innenausbau beginnt im Mai 2024. Es ist jedoch duch den AN zu kalkulieren, dass mit einer angemessenen Vorlaufzeit schon Arbeiten ab Auftragsvergabe anfallen können. Dieses betrifft besonders Arbeiten zu Demontagen und Rückbauten. Das Erfordernis und die Abstimmung der Termine erfolgen in Rücksprache mit der Bauleitung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-02.
Auftragsbekanntmachung (2023-11-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Energetische Sanierung Gymnasium Delbrück, HKLS 2. und 3. BA
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Delbrück führt eine umfassende energetische und brandschutztechnische Sanierung des städtischen Gymnasiums durch. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Installationsarbeiten Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär für den 2. und 3. Bauabschnitt. Es wird darauf hingewiesen, dass bereits ab dem 01.02.2024 vereinzelte Leistungen nötig werden. Die geplante Gesamtbauzeit wurde bis Anfang 2025 kalkuliert. Der Innenausbau beginnt im Mai 2024. Es ist jedoch duch den AN zu kalkulieren, dass mit einer angemessenen Vorlaufzeit schon Arbeiten ab Auftragsvergabe anfallen können. Dieses betrifft besonders Arbeiten zu Demontagen und Rückbauten. Das Erfordernis und die Abstimmung der Termine erfolgen in Rücksprache mit der Bauleitung.
Die Stadt Delbrück führt eine umfassende energetische und brandschutztechnische Sanierung des städtischen Gymnasiums durch. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Installationsarbeiten Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär für den 2. und 3. Bauabschnitt. Es wird darauf hingewiesen, dass bereits ab dem 01.02.2024 vereinzelte Leistungen nötig werden. Die geplante Gesamtbauzeit wurde bis Anfang 2025 kalkuliert. Der Innenausbau beginnt im Mai 2024. Es ist jedoch duch den AN zu kalkulieren, dass mit einer angemessenen Vorlaufzeit schon Arbeiten ab Auftragsvergabe anfallen können. Dieses betrifft besonders Arbeiten zu Demontagen und Rückbauten. Das Erfordernis und die Abstimmung der Termine erfolgen in Rücksprache mit der Bauleitung.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅ Beschreibung
Interne Kennung: #1
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Sanitäreinrichtungen📦
Postanschrift: Stadt Delbrück
Marktstraße 2
Postleitzahl: 33129
Stadt: Delbrück
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Paderborn
🏙️ Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Verhandlungen sind unzulässig.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-05 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-05 11:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Verwaltungsgebäude Springpatt 3, 33129 Delbrück-Westenholz, Zimmer C 17
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Bieter sind nicht zugelassen. Die Niederschrift über den Eröffnungstermin wird den Bietern unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 57 Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Eröffnungstermin: 2023-12-05 11:01:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Verwaltungsgebäude Springpatt 3, 33129 Delbrück-Westenholz, Zimmer C 17
Zusätzliche Informationen:
Bieter sind nicht zugelassen. Die Niederschrift über den Eröffnungstermin wird den Bietern unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt.
Elektronischer Katalog: Zulässig
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Zwingend vorzulegen sind das ausgefüllte Formblatt 213 sowie ein ausgefülltes Leistungsverzeichnis; eine Nachforderung dieser Unterlagen ist nicht möglich.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (dezimal, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (s. beigefügten Vordruck 124) - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage folgender Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen: - Referenznachweise mit folgenden in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung - Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal, - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, - rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde), - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist, - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt, - Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz, - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (s. beigefügten Vordruck 124) - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage folgender Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen: - Referenznachweise mit folgenden in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung - Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal, - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, - rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde), - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist, - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt, - Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz, - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: s. Ausführungen zur "Eignung zur Berufsausübung"
Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftraggeber behält sich vor, als Sicherheitsleistung eine Vertragserfüllungsbürgschaft i.H.v. 5 v.H. der Auftragssumme zu fordern (ab 250.000 EUR netto Auftragssumme). Als Sicherheitsleistung hat der Auftragnehmer eine Mängelansprüchebürgschaft über 3 v.H. der Abrechnungssumme zu stellen.
Der Auftraggeber behält sich vor, als Sicherheitsleistung eine Vertragserfüllungsbürgschaft i.H.v. 5 v.H. der Auftragssumme zu fordern (ab 250.000 EUR netto Auftragssumme). Als Sicherheitsleistung hat der Auftragnehmer eine Mängelansprüchebürgschaft über 3 v.H. der Abrechnungssumme zu stellen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B wird verlängert auf 60 Tage. Es gilt der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige Mehrwertsteuersatz. Dem Auftragnehmer werden folgende Pauschalen in % von der Bruttoabrechnungssumme des Gewerkes berechnet: - Baustrom 0,3 % - Bauwasser 0,1 % - Entsorgung 0,3 % - bauseitige Sanitäreinrichtungen 0,3 % - Bauwesenversicherung 0,3 %
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B wird verlängert auf 60 Tage. Es gilt der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige Mehrwertsteuersatz. Dem Auftragnehmer werden folgende Pauschalen in % von der Bruttoabrechnungssumme des Gewerkes berechnet: - Baustrom 0,3 % - Bauwasser 0,1 % - Entsorgung 0,3 % - bauseitige Sanitäreinrichtungen 0,3 % - Bauwesenversicherung 0,3 %
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW sind zu berücksichtigen. Die Schule bleibt während der Bauarbeiten im Betrieb. Das bedeutet, dass besonders laute Arbeiten, wie z.B. Stemmen/Bohren in Gebäudeteilen, welche fest mit dem Baukörper verbunden sind und so den Schulbetrieb/-ablauf stören, nur nach den Schulkernzeiten ausgeführt werden dürfen (Schulkernzeit: 8.00 Uhr bis 13.15 Uhr). Diesen Umstand bitte in der Kalkulation des Angebotes berücksichtigen. Der Schulbetrieb sowie die Aufrechterhaltung der Sicherheitsmaßnahmen haben absolute Priorität.
Die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW sind zu berücksichtigen. Die Schule bleibt während der Bauarbeiten im Betrieb. Das bedeutet, dass besonders laute Arbeiten, wie z.B. Stemmen/Bohren in Gebäudeteilen, welche fest mit dem Baukörper verbunden sind und so den Schulbetrieb/-ablauf stören, nur nach den Schulkernzeiten ausgeführt werden dürfen (Schulkernzeit: 8.00 Uhr bis 13.15 Uhr). Diesen Umstand bitte in der Kalkulation des Angebotes berücksichtigen. Der Schulbetrieb sowie die Aufrechterhaltung der Sicherheitsmaßnahmen haben absolute Priorität.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRNLH5G
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal "Vergabemarktplatz NRW" beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen. Es wird gebeten, zusätzlich zur GAEB-Datei das bepreiste LV eingescannt als pdf-Dokument vorzulegen.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal "Vergabemarktplatz NRW" beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen. Es wird gebeten, zusätzlich zur GAEB-Datei das bepreiste LV eingescannt als pdf-Dokument vorzulegen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: t:02514111691
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Telefon: +49 251411-1691📞
Fax: +49 251411-2165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 213-673365 (2023-11-02)