Gegenstand der Ausschreibung ist die fachgerechte Entsorgung von Roh- und Produktsäuren, die bei dem Betrieb einer Müllverwertungsanlage anfallen. Bei der Durchführung der Entsorgung der vertragsgegenständlichen Abfälle, einschließlich deren etwaiger Behandlung und der Verwertung bzw. Beseitigung der bei der Behandlung anfallenden weiteren Abfälle und Reststoffe, hat der Auftragnehmer sämtliche Vorschriften des Kreislaufwirt-schaftsrechts und des sonstigen öffentlichen Rechts vollständig und uneingeschränkt zu beachten. Für die vertragsgegenständlichen Leistungen hat der Auftragnehmer eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb zu erwerben, sofern er nicht bereits über eine solche verfügt, und diese für die Vertragsdauer aufrechtzuerhalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-03-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Referenznummer: OV 2023-045
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die fachgerechte Entsorgung von Roh- und Produktsäuren, die bei dem Betrieb einer Müllverwertungsanlage anfallen.
Bei der Durchführung der Entsorgung der vertragsgegenständlichen Abfälle, einschließlich deren etwaiger Behandlung und der Verwertung bzw. Beseitigung der bei der Behandlung anfallenden weiteren Abfälle und Reststoffe, hat der Auftragnehmer sämtliche Vorschriften des Kreislaufwirt-schaftsrechts und des sonstigen öffentlichen Rechts vollständig und uneingeschränkt zu beachten.
Für die vertragsgegenständlichen Leistungen hat der Auftragnehmer eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb zu erwerben, sofern er nicht bereits über eine solche verfügt, und diese für die Vertragsdauer aufrechtzuerhalten.
Gegenstand der Ausschreibung ist die fachgerechte Entsorgung von Roh- und Produktsäuren, die bei dem Betrieb einer Müllverwertungsanlage anfallen.
Bei der Durchführung der Entsorgung der vertragsgegenständlichen Abfälle, einschließlich deren etwaiger Behandlung und der Verwertung bzw. Beseitigung der bei der Behandlung anfallenden weiteren Abfälle und Reststoffe, hat der Auftragnehmer sämtliche Vorschriften des Kreislaufwirt-schaftsrechts und des sonstigen öffentlichen Rechts vollständig und uneingeschränkt zu beachten.
Für die vertragsgegenständlichen Leistungen hat der Auftragnehmer eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb zu erwerben, sofern er nicht bereits über eine solche verfügt, und diese für die Vertragsdauer aufrechtzuerhalten.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-03-06 📅
Einreichungsfrist: 2023-04-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-10 📅
Datum des Beginns: 2023-07-01 📅
Datum des Endes: 2026-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 050-147292
ABl. S-Ausgabe: 50
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die fachgerechte Entsorgung von Roh- und Produktsäuren, die bei dem Betrieb einer Müllverwertungsanlage anfallen.
Bei der Durchführung der Entsorgung der vertragsgegenständlichen Abfälle, einschließlich deren etwaiger Behandlung und der Verwertung bzw. Beseitigung der bei der Behandlung anfallenden weiteren Abfälle und Reststoffe, hat der Auftragnehmer sämtliche Vorschriften des Kreislaufwirt-schaftsrechts und des sonstigen öffentlichen Rechts vollständig und uneingeschränkt zu beachten.
Bei der Durchführung der Entsorgung der vertragsgegenständlichen Abfälle, einschließlich deren etwaiger Behandlung und der Verwertung bzw. Beseitigung der bei der Behandlung anfallenden weiteren Abfälle und Reststoffe, hat der Auftragnehmer sämtliche Vorschriften des Kreislaufwirt-schaftsrechts und des sonstigen öffentlichen Rechts vollständig und uneingeschränkt zu beachten.
Für die vertragsgegenständlichen Leistungen hat der Auftragnehmer eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb zu erwerben, sofern er nicht bereits über eine solche verfügt, und diese für die Vertragsdauer aufrechtzuerhalten.
Entsorgung von Roh- und Produktsäure:
Rohsäure (ca. 10%ige Salzsäure),
Entsorgung aus Kapazitätsgründen und Entsorgung aus Tankreinigung bei Bedarf
Rohsäure, verunreinigt (ca. 10%ige Salzsäure),
Entsorgung wegen Verunreinigung und Entsorgung aus Tankreinigung bei Bedarf
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie zur Tariftreue nach § 3 HmbVgG und Eintragung im Handelsregister/ vergleichbaren Register
- Ggf. Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung:
Diese Erklärung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben.
- Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket – RUS-Sanktionen und dem dort enthaltenen Verbot von Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige /Unternehmen/Lieferanten
- Nachweis einer entsprechenden Betriebsgenehmigung / Betriebserlaubnis zur Ausübung der auftragsgegenständlichen Dienstleistung der zuständigen Aufsichtsbehörden
- Nachweis der Zulassung zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße nach GGVSEB
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- insgesamt und
- im Bereich der angebotenen Leistungen.
Ausnahmen bestehen für Unternehmensneugründungen. Diese haben ihre vorhandenen Umsätze,
d.h. seit ihrer Gründung bis zur Abgabe des Angebotes, einzureichen.
Die MVR behält sich bei allen Umsatzangaben vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
- Haftpflichtversicherung
Nachweis einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung, entweder durch Deckungsbestätigung
oder rechtsverbindliche Erklärung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren. Die Versicherung ist über die gesamte Laufzeit des Vertrages vorzuhalten und bei Nachfrage durch MVR ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
oder rechtsverbindliche Erklärung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren. Die Versicherung ist über die gesamte Laufzeit des Vertrages vorzuhalten und bei Nachfrage durch MVR ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
- Ggf. Eigenerklärung zur Eignungsleihe im Bereich
der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zum Nachweis der vom Nachunternehmer zur
Diese Erklärung ist vom Nachunternehmer zu unterschreiben.
Mindeststandards:
- Bei der Haftpflicht
Deckungssummen: von jeweils mindestens 5 Mio. Euro für Personen-, Sach-, Umwelt- und Vermögensschäden je Schadensfall.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Referenzleistungen
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge der letzten 3 Jahre vor Angebotsabgabe mit Angaben zu:
- Gegenstand des Auftrags
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Umschlag der zu entsorgenden Mengen
- Nachweis zu Maßnahmen zur Qualitätssicherung (z.B. Nachweis und Darstellung über ein in seinem
Betrieb installiertes Qualitätsmanagementsystem z.B. Zertifizierung nach ISO 9001 oder vergleichbar)
- Nachweis zu Umweltmanagementmaßnahmen (z.B. Nachweis über ein Umweltmanagementsystem z.B. Zertifizierung nach ISO 14001 oder vergleichbar)
- Beschreibung der techn. Ausrüstung/ Ausstattung, welche zur Abwicklung des Auftrages zur Verfügung steht (dazu gehören z.B. Fuhrpark, Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter)
- Ggf. Angaben zum Nachunternehmereinsatz
- Ggf. Eigenerklärung zu den Leistungsteilen, die
auf Nachunternehmer übertragen werden sollen
(Erklärung zum Nachunternehmereinsatz) sowie
- Ggf. Eigenerklärung zur Eignungsleihe zum Nachweis der vom Nachunternehmer zur Verfügung stehenden Ressourcen (Nachunternehmerverpflichtungserklärung). Diese Erklärung ist vom Nachunternehmer zu unterschreiben.
- Benennung des Verwertungs- bzw. Beseitigungsverfahrens.
Eine Verwertung (R-Verfahren) im eigenen Bundesland hat gegenüber einer Beseitigung (D-Verfahren)
im anderen Bundesland Priorität.
Reihenfolge:
1. Verwertung im eigenen Bundesland
2. Verwertung im anderen Bundesland
3. Beseitigung im eigenen Bundesland
4. Beseitigung im anderen Bundesland
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-06-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-04-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): CO2 Emission aus Transport
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Tourenanzahl bei Störfalleinsätzen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 70
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Finanzbehörde Interner Service und Steuerung Vergabekammer (Abt. 14)
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1GWB unzulässig ist, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Handelskammer Hamburg
Postanschrift: Adolphsplatz 1
Postleitzahl: 20457
Quelle: OJS 2023/S 050-147292 (2023-03-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2023/S 050-147292
Gesamtwert des Auftrags: 4507079.97 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: MVR Müllverwertung Rugenberger Damm GmbH
Postanschrift: Rugenberger Damm
Kontakt
Internetadresse: http://www.mvr-hh.de🌏
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-05-02 📅
Name: Eberhard Zimmermann GmbH & Co KG
Postanschrift: Gottlieb-Daimler-Straße 26
Postort: Gütersloh
Postleitzahl: 33334
Land: Deutschland 🇩🇪 Gütersloh
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 4507079.97 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Internetadresse: www.mvr-hh.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postleitzahl: 20457
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.