Leistungsgegenstand ist: - die Einsammlung/Übernahme von schadstoffhaltigen Abfällen aus Haushaltungen, Kleinelektronikschrott, Leuchtstoffröhren und Bleibatterien nach Maßgabe der jeweils geltenden Abfallentsorgungssatzung des SBAZV, - der Transport der schadstoffhaltigen Abfälle zu geeigneten Zwischenlagern/ Entsorgungsanlagen sowie des Kleinelektronikschrottes, der Leuchtstoffröhren und Batterien zu den Übergabestellen gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) bzw. den Recyclinghöfen des SBAZV und Einsortierung in die dort entsprechend vorgehaltenen Behälter, - die Verwertung/Beseitigung der schadstoffhaltigen Abfälle.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-03-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Einsammeln von kommunalem Müll
Referenznummer: L001/2023
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist:
- die Einsammlung/Übernahme von schadstoffhaltigen Abfällen aus Haushaltungen, Kleinelektronikschrott, Leuchtstoffröhren und Bleibatterien nach Maßgabe der jeweils geltenden Abfallentsorgungssatzung des SBAZV,
- der Transport der schadstoffhaltigen Abfälle zu geeigneten Zwischenlagern/ Entsorgungsanlagen sowie des Kleinelektronikschrottes, der Leuchtstoffröhren und Batterien zu den Übergabestellen gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) bzw. den Recyclinghöfen des SBAZV und Einsortierung in die dort entsprechend vorgehaltenen Behälter,
- die Verwertung/Beseitigung der schadstoffhaltigen Abfälle.
- die Einsammlung/Übernahme von schadstoffhaltigen Abfällen aus Haushaltungen, Kleinelektronikschrott, Leuchtstoffröhren und Bleibatterien nach Maßgabe der jeweils geltenden Abfallentsorgungssatzung des SBAZV,
- der Transport der schadstoffhaltigen Abfälle zu geeigneten Zwischenlagern/ Entsorgungsanlagen sowie des Kleinelektronikschrottes, der Leuchtstoffröhren und Batterien zu den Übergabestellen gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) bzw. den Recyclinghöfen des SBAZV und Einsortierung in die dort entsprechend vorgehaltenen Behälter,
- die Verwertung/Beseitigung der schadstoffhaltigen Abfälle.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-03-27 📅
Einreichungsfrist: 2023-04-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-31 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 065-193868
ABl. S-Ausgabe: 65
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YS26M5M
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist:
- die Einsammlung/Übernahme von schadstoffhaltigen Abfällen aus Haushaltungen, Kleinelektronikschrott, Leuchtstoffröhren und Bleibatterien nach Maßgabe der jeweils geltenden Abfallentsorgungssatzung des SBAZV,
- der Transport der schadstoffhaltigen Abfälle zu geeigneten Zwischenlagern/ Entsorgungsanlagen sowie des Kleinelektronikschrottes, der Leuchtstoffröhren und Batterien zu den Übergabestellen gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) bzw. den Recyclinghöfen des SBAZV und Einsortierung in die dort entsprechend vorgehaltenen Behälter,
- der Transport der schadstoffhaltigen Abfälle zu geeigneten Zwischenlagern/ Entsorgungsanlagen sowie des Kleinelektronikschrottes, der Leuchtstoffröhren und Batterien zu den Übergabestellen gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) bzw. den Recyclinghöfen des SBAZV und Einsortierung in die dort entsprechend vorgehaltenen Behälter,
- die Verwertung/Beseitigung der schadstoffhaltigen Abfälle.
Einsammlung/Übernahme und Transport
Die Einsammlung der schadstoffhaltigen Abfälle hat durch Einsatz eines Schadstoffmobiles zu erfolgen. Die Schadstoffsammlung ist so durchzuführen, dass sie von jedem Haushalt mindestens zweimal im Jahr (im Frühjahr und Herbst) in Anspruch genommen werden kann. Es ist eine zeitlich und räumlich zusammenhängende Sammeltour an jeweils 44 Tagen durchzuführen. Die anzufahrenden Stellplätze (304) in den Gemeinden des Verbandsgebietes sind den Anlagen der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Es handelt sich hierbei um Flächen, die auch unbefestigt sein können. Eine Beschädigung und Verunreinigung der Flächen ist auszuschließen. Die schadstoffhaltigen Abfälle werden vom Abfallbesitzer zum Entsorgungstermin dem Fachpersonal des Schadstoffmobiles übergeben. Dabei sind bei Annahme und Sortierung der Abfälle, der Befüllung der Behälter und bei Aufbewahrung und Lagerung der Abfälle die Anforderungen der TRGS 520 einzuhalten. Die Sammelzeiten an den Standorten sind dem Bedarf entsprechend einzurichten.
Die Einsammlung der schadstoffhaltigen Abfälle hat durch Einsatz eines Schadstoffmobiles zu erfolgen. Die Schadstoffsammlung ist so durchzuführen, dass sie von jedem Haushalt mindestens zweimal im Jahr (im Frühjahr und Herbst) in Anspruch genommen werden kann. Es ist eine zeitlich und räumlich zusammenhängende Sammeltour an jeweils 44 Tagen durchzuführen. Die anzufahrenden Stellplätze (304) in den Gemeinden des Verbandsgebietes sind den Anlagen der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Es handelt sich hierbei um Flächen, die auch unbefestigt sein können. Eine Beschädigung und Verunreinigung der Flächen ist auszuschließen. Die schadstoffhaltigen Abfälle werden vom Abfallbesitzer zum Entsorgungstermin dem Fachpersonal des Schadstoffmobiles übergeben. Dabei sind bei Annahme und Sortierung der Abfälle, der Befüllung der Behälter und bei Aufbewahrung und Lagerung der Abfälle die Anforderungen der TRGS 520 einzuhalten. Die Sammelzeiten an den Standorten sind dem Bedarf entsprechend einzurichten.
Besitzer schadstoffhaltiger Abfälle können diese bis zu einer maximalen Gebindegröße und einer maximalen Menge je Anlieferung, die in Anhang 1 zur Abfallentsorgungssatzung des Auftraggebers festgelegt ist (Anlage 1 Leistungsbeschreibung), am Schadstoffmobil überlassen.
Besitzer schadstoffhaltiger Abfälle können diese bis zu einer maximalen Gebindegröße und einer maximalen Menge je Anlieferung, die in Anhang 1 zur Abfallentsorgungssatzung des Auftraggebers festgelegt ist (Anlage 1 Leistungsbeschreibung), am Schadstoffmobil überlassen.
Die eingesammelten Abfälle sind zu geeigneten Zwischenlagern bzw. Verwertungs-/Beseitigungsanlagen zu transportieren.
Über die angenommenen schadstoffhaltigen Abfälle ist ein Nachweis nach Art und Menge je Sammeltag zu führen. Die Abfälle sind zum Ende eines Sammeltages zu verwiegen.
Erstellung der Tourenpläne
Die Grundlage für die Entsorgungstermine bilden die Tourenpläne. Die Erarbeitung der Tourenpläne obliegt dem Bieter und ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. Diese gelten jeweils für ein Jahr. Die Tourenpläne sollen sich an den in den Verdingungsunterlagen in Anlage 2.1 und 2.2 - Liste Orte Stellplätze - und Anlage 3 enthaltenen Tourenplan für das Jahr 2023 orientieren. Für die Jahre 2024, 2025, 2026 und ggf. 2027 bis 2028 sind die Tourenpläne jeweils bis zum 31.08. des laufenden Jahres für das Folgejahr vom Bieter zu erstellen. Für das Jahr 2024 ist der Tourenplan sofort nach Auftragserteilung bis zum 22.09.2023 bereitzustellen. Die Datenübergabe erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Die Veröffentlichung übernimmt der Auftraggeber.
Die Grundlage für die Entsorgungstermine bilden die Tourenpläne. Die Erarbeitung der Tourenpläne obliegt dem Bieter und ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. Diese gelten jeweils für ein Jahr. Die Tourenpläne sollen sich an den in den Verdingungsunterlagen in Anlage 2.1 und 2.2 - Liste Orte Stellplätze - und Anlage 3 enthaltenen Tourenplan für das Jahr 2023 orientieren. Für die Jahre 2024, 2025, 2026 und ggf. 2027 bis 2028 sind die Tourenpläne jeweils bis zum 31.08. des laufenden Jahres für das Folgejahr vom Bieter zu erstellen. Für das Jahr 2024 ist der Tourenplan sofort nach Auftragserteilung bis zum 22.09.2023 bereitzustellen. Die Datenübergabe erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Die Veröffentlichung übernimmt der Auftraggeber.
Beschreibung der Verlängerungen:
Im Anschluss an den vorgesehenen Vertragszeitraum kann der Auftrag zweimalig in beiderseitigem Einverständnis zwischen AN und AG um jeweils 1 Jahr bis längstens zum 31.12.2028 verlängert werden. In diesem Fall muss die entsprechende Vereinbarung zwischen AN und AG schriftlich für das erste Verlängerungsjahr spätestens bis zum 31.12.2024 und für das zweite Verlängerungsjahr spätestens bis zum 31.12.2025 vorliegen. Eine Verlängerung über den 31.12.2028 hinaus ist im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgeschlossen. (siehe Anlage - Besondere Vertragsbedingungen)
Im Anschluss an den vorgesehenen Vertragszeitraum kann der Auftrag zweimalig in beiderseitigem Einverständnis zwischen AN und AG um jeweils 1 Jahr bis längstens zum 31.12.2028 verlängert werden. In diesem Fall muss die entsprechende Vereinbarung zwischen AN und AG schriftlich für das erste Verlängerungsjahr spätestens bis zum 31.12.2024 und für das zweite Verlängerungsjahr spätestens bis zum 31.12.2025 vorliegen. Eine Verlängerung über den 31.12.2028 hinaus ist im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgeschlossen. (siehe Anlage - Besondere Vertragsbedingungen)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Südbrandenburgischer Abfallzweckverband Teiltowkehre 20 14974 Ludwigsfelde Das Entsorgungsgebiet des Südbrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV) als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger umfasst den Landkreis Teltow-Fläming sowie Teile des Landkreises Dahme-Spreewald mit den amtsfreien Gemeinden Heidesee, Schönefeld, Bestensee, Eichwalde, Schulzendorf, Zeuthen und Wildau, den Städten Mittenwalde und Königs Wusterhausen sowie dem Amt Schenkenländchen. Dies entspricht einer Fläche von ca. 2.848 km². Im Gebiet leben 307.100 Einwohner (Stand: 31.08.2022), davon im Landkreis Teltow-Fläming 175.458 und im o.g. Teil des Landkreises Dahme-Spreewald 131.642. Die anzufahrenden Stellplätze (304) in den Gemeinden des Verbandsgebietes sind aus den Anlagen 2.1 und 2.2 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Südbrandenburgischer Abfallzweckverband Teiltowkehre 20 14974 Ludwigsfelde Das Entsorgungsgebiet des Südbrandenburgischen Abfallzweckverbandes (SBAZV) als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger umfasst den Landkreis Teltow-Fläming sowie Teile des Landkreises Dahme-Spreewald mit den amtsfreien Gemeinden Heidesee, Schönefeld, Bestensee, Eichwalde, Schulzendorf, Zeuthen und Wildau, den Städten Mittenwalde und Königs Wusterhausen sowie dem Amt Schenkenländchen. Dies entspricht einer Fläche von ca. 2.848 km². Im Gebiet leben 307.100 Einwohner (Stand: 31.08.2022), davon im Landkreis Teltow-Fläming 175.458 und im o.g. Teil des Landkreises Dahme-Spreewald 131.642. Die anzufahrenden Stellplätze (304) in den Gemeinden des Verbandsgebietes sind aus den Anlagen 2.1 und 2.2 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Übergabestellen des Verbandes nach ElektroG sind:
Recyclinghof Niederlehme
Robert-Guthmann-Str. 42
15713 Königs Wusterhausen
Telefon: 03375 214484
Recyclinghof L...
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: siehe Vergabeunterlagen - Bewerbungsbedingungen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Vergabeunterlagen - Bewerbungsbedingungen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-08-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-04-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Südbrandenburgischer Abfallzweckverband
Teltowkehre 20
14974 Ludwigsfelde
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: L001/2023V
Gesamtwert des Auftrags: 1 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge