Abholung und ordnungsgemäße Verwertung von Speiseabfällen öffentlicher Schulen, städtischer Tagesheime, Heilpädagogischer Tagestätten sowie Kindertageseinrichtungen in München, inkl. Bereitstellung von Müllgroßbehältern ab 16.05.2023 bis 15.05.2026
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-02-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-01-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entsorgung von Speiseabfällen (RBS)
VGSt7-2022-0059
Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Abholung und ordnungsgemäße Verwertung von Speiseabfällen öffentlicher Schulen, städtischer Tagesheime, Heilpädagogischer Tagestätten sowie...”
Kurze Beschreibung
Abholung und ordnungsgemäße Verwertung von Speiseabfällen öffentlicher Schulen, städtischer Tagesheime, Heilpädagogischer Tagestätten sowie Kindertageseinrichtungen in München, inkl. Bereitstellung von Müllgroßbehältern ab 16.05.2023 bis 15.05.2026
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Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
Umfang der Beschaffung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen:
“Falls für beide Lose insgesamt nur ein wertbares Angebot von nur einem Bieter vorliegt, kann dieser ausnahmsweise für beide Lose den Zuschlag erhalten.”
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Münchener Stadtbezirke: 4, 7, 9, 10, 11, 12, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25.
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Von öffentlichen Schulen, städtischen Tagesheimen, Heilpädagogischen Tagesstätten und städtischen Kindertageseinrichtungen müssen Speiseabfälle einer...”
Beschreibung der Beschaffung
Von öffentlichen Schulen, städtischen Tagesheimen, Heilpädagogischen Tagesstätten und städtischen Kindertageseinrichtungen müssen Speiseabfälle einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt werden.
Durch die Bereitstellung von abschließbaren Müllgroßbehältern (MGB) mit einem Fassungsvermögen von 120 Litern und 240 Litern soll die Abholung, der Transport und die ordnungsgemäße Entsorgung der Speisereste vom Auftragnehmer (AN) durch einen Behältertausch der befüllten MGB erfolgen. Alternativ kann der AN abschließbare MGB mit einem Fassungsvermögen von 120 Litern und 240 Litern
sowie entsprechende Hygienesäcke bereitstellen. Die darin befindlichen Speiseabfälle sind abzuholen, zu transportieren und einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen.
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-05-16 📅
Datum des Endes: 2026-05-15 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Aktuelles Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb mit Anlagen gemäß § 56 KrWG für das
Einsammeln, Befördern, Lagern und Behandeln und Verwerten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Aktuelles Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb mit Anlagen gemäß § 56 KrWG für das
Einsammeln, Befördern, Lagern und Behandeln und Verwerten von Speiseabfällen (AVV-Nr.: 20 01 08).
2) Für Betriebe, die im Zertifizierungsverfahren sind, ist eine Bestätigung des Zertifizierungsinstituts vorzulegen oder ein gleichwertiger Nachweis, dass der Bieter die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung vom 10.09.1996 (EfbV) erfüllt mit nachfolgenden Erfordernissen:
- Festlegung der Verantwortungs-, Entscheidungs- und Mitwirkungsbefugnisse (§ 3 Abs.2 EfbV);
- Angabe der verantwortlichen Person(en) und ausreichende Personalstärke (§ 4 EfbV);
- Führung eines Betriebstagebuches (§ 5 EfbV); Ausreichender Versicherungsschutz (§ 6 EfbV);
- Zuverlässigkeit des Betriebsinhabers (§ 8 EfbV);
- Zuverlässigkeit der für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen (§ 9 EfbV);
- Einarbeitungsplan für das sonstige Personal (§ 10 EfbV)
3) Lückenlose Darstellung des Stoffstromes und des Behandlungsverfahrens (inkl. Logistik, Behandlungswege, ggf. Umschlag, Technik, am Prozess beteiligte Partner und deren Rolle etc.).
4) Eigenerklärung, dass eine Transportgenehmigung/Registrierung Transport gemäß § 7 TierNebV vorliegt.
5) Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket der EU in ausgefüllter und unterschriebener Form.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-02-28
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-05-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-02-28
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: Ende 2025
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 021-059650 (2023-01-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-03-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Von öffentlichen Schulen, städtischen Tagesheimen, Heilpädagogischen Tagesstätten und städtischen Kindertageseinrichtungen müssen Speiseabfälle einer...”
Beschreibung der Beschaffung
Von öffentlichen Schulen, städtischen Tagesheimen, Heilpädagogischen Tagesstätten und städtischen Kindertageseinrichtungen müssen Speiseabfälle einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt werden. Durch die Bereitstellung von abschließbaren Müllgroßbehältern (MGB) mit einem Fassungsvermögen von 120 Litern und 240 Litern soll die Abholung, der Transport und die ordnungsgemäße Entsorgung der Speisereste vom Auftragnehmer (AN) durch einen Behältertausch der befüllten MGB erfolgen. Alternativ kann der AN abschließbare MGB mit einem Fassungsvermögen von 120 Litern und 240 Litern sowie entsprechende Hygienesäcke bereitstellen. Die darin befindlichen Speiseabfälle sind abzuholen, zu transportieren und einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 021-059650
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1.1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Münchener Stadtbezirke: 4, 7, 9, 10, 11, 12, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25.
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-03-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Berndt GmbH
Postanschrift: Hauptstr. 2 - 4
Postort: Oberding
Postleitzahl: 85445
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 81228884500📞
E-Mail: sales@berndt-gruppe.com📧
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2.1
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Münchener Stadtbezirke: 1, 2, 3, 5, 6, 8, 13, 14, 15, 16, 17, 18.
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Knittel GmbH Abfallentsorgung
Postanschrift: Adalbert-Stifter-Str. 28
Postort: Vöhringen
Postleitzahl: 89269
Telefon: +49 73069616-0📞
E-Mail: info@knittel-entsorgung.de📧
Fax: +49 73069616-45 📠 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.
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Quelle: OJS 2023/S 065-192400 (2023-03-28)