Entsorgungsdienstleistungen

Stadt Pforzheim

Entsorgungsdienstleistungen für die Stadt Pforzheim

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-05.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-12-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-12-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Entsorgungsdienstleistungen
Referenznummer: TD 2023.27
Kurze Beschreibung: Entsorgungsdienstleistungen für die Stadt Pforzheim
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt

1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Altholz AI- AIII
Beschreibung der Beschaffung: siehe Leistungsbeschreibung Los 1
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Pforzheim, Stadtkreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-05-01 📅
Datum des Endes: 2026-04-30 📅
Beschreibung
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Vertrag verlängert sich in jedem Los einmalig um ein Jahr (bis zum 30.04.2027), sofern dieser nicht spätestens zwölf Monate vor Vertragsende (bis zum 30.04.2025) durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption). Die Vertragslaufzeit verlängert sich in jedem Los zudem um ein weiteres Jahr (bis zum 30.04.2028), sofern dieser nicht spätestens zwölf Monate vor Vertragsende (bis zum 30.04.2026) von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird (mögliche Vertragsverlängerung).
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Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002
Titel: Sperrmüll
Beschreibung der Beschaffung: siehe Leistungsbeschreibung Los 2
Dauer
Datum des Endes: 2026-06-30 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Interne Kennung: LOT-0003
Titel: Straßenkehricht
Beschreibung der Beschaffung: siehe Leistungsbeschreibung Los 3
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003

4️⃣
Interne Kennung: LOT-0004
Titel: Metall
Beschreibung der Beschaffung: siehe Leistungsbeschreibung Los 4
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004

5️⃣
Interne Kennung: LOT-0005
Titel: Elektroschrott Sg4
Beschreibung der Beschaffung: siehe Leistungsbeschreibung Los 5
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005

6️⃣
Interne Kennung: LOT-0006
Titel: Elektroschrott Sg5
Beschreibung der Beschaffung: siehe Leistungsbeschreibung Los 6
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-23 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-23 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-01-23 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
— Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriftendes Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieteransässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im BerufsoderHandelsregistereingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Fristzur Abgabe der Bewerbung mit dem Angebot wiedergibt. Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nichtausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen voreiner Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffendenHerkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch einefeierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über dieEchtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen. Nachweise oder Bescheinigungen in einer anderen als der deutschen Sprache sind in einer beglaubigtenÜbersetzung vorzulegen. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und § 124 GWB
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
— Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren. Erklärung des Bewerbers zu einer gültigen Berufs- bzw. — Nachweis der Deckungssumme einer Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungs- summe 3 Mio. EUR pauschal je Schadensfall bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden) und Umwelthaftpflichtversicherung (Deckungssumme mindestens 2,5 Mio. EUR pauschal je Schadensfall, — Eintragung in das Berufsregister, — Angaben zu einem Insolvenzverfahren, — Angaben ob sich die Firma in Liquidation befindet. (siehe Angaben im Vordruck Eigenerklärung)
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Darstellung von Firmenprofil und -struktur (einschließlich des beschäftigten Personals) sowie Kompetenzschwerpunkten Referenzen der letzen 3 abgeschlossenen Jahre (siehe Vordruck Eigenerklärung) Der Bieter muss Produktblätter /Technische Daten zu den angebotenen Produkten beifügen sowie Zertifizierungen und Nachweise laut Leistungsverzeichnis und Nachweise/ Unterlagen zum Angebot vorlegen
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
+ 3 weitere
Konkurs
Korruption
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: siehe hierzu Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Pforzheim
Nationale Registrierungsnummer: 08231000-A8587-36
Postanschrift: Neues Rathaus, Marktplatz 1
Postleitzahl: 75175
Postort: Pforzheim
Region: Pforzheim, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Personal- und Hauptamt - Zentrale Vergabestelle
E-Mail: zentrale.vergabestelle@pforzheim.de 📧
Telefon: +49 7231390 📞
Fax: +49 7231392846 📠
URL: https://www.pforzheim.de 🌏
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18c153bd0fe-58099811b49a33f 🌏
Teilnahme-URL: https://www.vergabe24.de 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
— Ab 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen. Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln. Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen? — Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System; — Download der Software "Bietercockpit" für die Angebotserstellung; — Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch; — automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen; — verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Pforzheim; — verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe; — Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg; — Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können. Alle o. g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt. — Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. — Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt": Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis zum 15.01.2023, 12:00 Uhr ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden- Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08231000-A8587-36
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Pforzheim, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 721926-8732 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist. 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 235-741099 (2023-12-05)