Geändert wurde Punkt 9 der Eignungsmatrix:Alt (gilt nicht mehr):Der Teilnehmer weist nach, dass er Erfahrung mit der Substitution von Bremssteuerungen hat. Dies zeigt er anhand ausgeführter Projekte im Bereich Vollbahnen. Zudem muss der Teilnehmer bereits "Umrüst-Kits" (d.h. diese umfassen alle Teile und Komponenten, welche notwendig sind, um eine Bremssteuerung eines Triebzugs vollständig auszutauschen) geliefert haben oder selbst Umbauten von Bremssteuerungen an Triebzügen ausgeführt haben. Die für vorstehende Sätze 2 und 3 vom Teilnehmer nachzuweisende erforderliche Anzahl an Projekten / Umrüst-Kits / Umbauten ist jeweils eine Mindestanzahl und beträgt jeweils mindestens drei (3) Projekte, Umrüst-Kits oder Umbauten mit jeweils mindestens zwanzig (20) Fahrzeugen.Neu: Referenzen: Erfahrungen mit der Substitution von BremssteuerungenTechnisch und betrieblich - jeweils zu der BR423 (S-Bahn) und der BR425 (Regionalverkehr) - vergleichbare u.a. mit• mindestens zwei (2) miteinander kommunizierenden Bremssteuerungen innerhalb eines Triebzuges• vergleichbarer Anzahl von Lastwechseln im Betrieb (DIN EN 16185-1:2020, Anhang B, Satz b))• Zusammenspiel zwischen Reibungsbremse und elektrodynamischer Bremse Expertise für die Betriebstauglichkeit der vom Teilnehmer so genannten Projekte gemäß UIC-Merkblatt 541-00 Anhang G, Anforderungsmatrix (7. Ausgabe, Okt. 2016):• mindestens ein (1) Jahr Betriebszeitraum• mindestens fünf (5) Komponenten in mindestens fünf (5) Fahrzeugen (d.h. betrieblich nicht trennbare Einheit)• kumulierte Laufleistung von mindestens 1.000 Tkm und Betriebsdauer (ohne Stillstandzeiten) von mindestens 40.000h ohne Störungen an den substituierten Komponenten und deren ggf. negativen Auswirkungen auf das FahrzeugDer Teilnehmer muss nachweisen, dass im Betriebszeitraum ein unauffälliger Betrieb der Bremssteuerung gegeben war: Das ist dann der Fall gewesen, wenn keine Störungen an der Bremssteuerung aufgetreten sind, die den eingeschränkten Betrieb des Fahrzeugs zur Folge hatten oder eine außerplanmäßige Instandsetzung des Fahrzeugs erforderten. Hierzu hat der Teilnehmer die schriftliche Bestätigung des Betreibers der mindestens fünf (5) umgerüsteten Fahrzeuge vorzulegen, eine Erklärung des Herstellers ist nicht ausreichend.Die vorgenannte schriftliche Erklärung des Betreibers der mindestens fünf (5) umgerüsteten Fahrzeuge muss der Teilnehmer spätestens zum Ende der Angebotslegungsfrist der Vergabestelle vorgelegt haben.