Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber prüft zunächst, ob der Bewerber anhand der von ihm eingereichten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung geeignet ist.
Unter den geeigneten Bewerbern wird die Rangfolge dann wie folgt ermittelt:
Die Teilnahmeanträge werden mit maximal 10.000 Leistungspunkten bewertet. Die Leistungspunkte werden anhand der Multiplikation der Gewichtung mit dem Zielerfüllungsgrad ermittelt.
Es werden folgende Gewichtungen für die Leistungskriterien festgelegt:
- Durchführung inhaltlich vergleichbarer Projekte bezogen auf den gesamten Bewerber -- Gewichtung 60 %
- Erfüllung der interdisziplinären
Aufgaben bezogen auf das Personal des Bewerbers -- Gewichtung 40%
Der Zielerfüllungsgrad wird mit maximal 10 Punkten bewertet.
Zu den nachgenannten (Unter-)Leistungskriterien werden folgende Mindestpunktzahlen hinsichtlich des Zielerfüllungsgrades festgelegt:
- Durchführung inhaltlich vergleichbarer Projekte
bezogen auf den Bewerber - Vergleichbarkeit der
Referenz -- Mindestpunktzahl 5
- Durchführung inhaltlich vergleichbarer Projekte
bezogen auf den Bewerber - Zufriedenheit der
Referenzgeber -- Mindestpunktzahl 5
- Erfüllung der interdisziplinären
Aufgaben bezogen auf das Personal des Bewerbers -- Mindestpunktzahl 5
Die Mindestpunktzahlen für die Kriterien "Vergleichbarkeit der Referenz" und "Zufriedenheit der Referenzgeber" gelten für jede der wertbaren Referenzen.
Die Teilnahmeanträge, die bei diesen Leistungskriterien weniger als die geforderte Mindestpunktzahl erhalten, werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Kriterien "Vergleichbarkeit der Referenz" und "Zufriedenheit der Referenzgeber" erfolgt die Berechnung des maßgeblichen Zielerfüllungsgrades durch eine vorgeschaltete Ermittlung des Mittelwerts der Bepunktung je Referenz. Der Mittelwert der drei wertbaren Referenzen wird kaufmännisch auf eine ganze Zahl gerundet. Der so ermittelte Zielerfüllungsgrad (Mittelwert der wertbaren Referenzen) wird dann - entsprechend der vorstehenden Ausführungen - mit der Gewichtung multipliziert.
Nähere Angaben zu den Leistungskriterien, deren Unterteilung und Gewichtung, der Erläuterung zum jeweiligen Zielerfüllungsgrad sowie zu Mindestpunktzahlen kann der separat beigefügten Bewertungsmatrix zum Teilnahmeantrag (Anlage 1) entnommen werden.
Die fünf geeigneten Bewerber mit der höchsten Leistungspunktzahl werden zur Angebotsabgabe eingeladen. Bei Punktgleichstand behält sich der Auftraggeber vor, mehr als fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern.