Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vorbereitung der Ausschreibungsinhalte zur Erarbeitung des Masterplan Mobilität Münsterland, welcher in Phase 2 des Gesamtprojekts geschehen soll. Konkret sind dazu folgende Arbeitspakete zu bearbeiten: Die Grundlagen für den Masterplan Mobilität Münsterland umfassen die Analyse des aktuellen Zustands der Mobilitätsinfrastruktur und Planungen in der Region, die Entwicklung einer Stärken-Schwächen-Analyse für die Teilräume des Münsterlandes, die Definition von kurz-, mittel- und langfristigen Szenarien für die Mobilitätsentwicklung und die Festlegung von Strategien und Handlungsempfehlungen. Die Einordnung des Masterplans in bestehende Konzepte und Prozesse ist ebenfalls Teil dieses Bausteins. Die Bearbeitung des Gesamtprojektes Masterplan Mobilität Münsterland erfolgt in zwei Phasen, jeweils mit Unterstützung externer Büros: Die erste Phase beinhaltet die Erarbeitung einer Vorstudie zur Bearbeitung des Masterplanes (diese Ausschreibung). Darin soll durch ein versiertes Gutachterbüro eine umfassende Analyse der aktuellen Mobilitätssituation im Münsterland erstellt werden und eine Konzeption für die anschließende Erarbeitung des Masterplans erarbeitet werden. Die Ergebnisse dieser Vorstudie dienen auch als Grundlage für die Erarbeitung der Ausschreibungsinhalte für die Phase 2, für welche ein begleitendes Gutachterbüro und eine Kommunikationsagentur beauftragt werden. Ziel der Vorstudie ist somit die Klärung der fachlichen Aufgabenstellung, des Umfangs des Gutachterauftrags sowie die Vorbereitung des Beteiligungsverfahrens. Für die zweite Phase wird ein fachliches Gutachterbüro beauftragt, den Masterplan entsprechend den Vorgaben und Ergebnissen der Phase 1 zu erarbeiten. Dabei wird das Gutachterbüro eng mit dem Lenkungskreis zusammenarbeiten, um die inhaltliche Erarbeitung des Masterplans abzustimmen. Darüber hinaus unterstützt das Gutachterbüro den Auftraggeber bei der Einbindung und Abstimmung mit den relevanten Akteuren, um eine ganzheitliche Strategie für die Mobilität im Münsterland zu entwickeln. Parallel dazu wird in Phase 2 eine Kommunikationsagentur beauftragt, die Öffentlichkeit und weitere relevante Akteure in den Planungsprozess einzubinden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-20.
Auftragsbekanntmachung (2023-11-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erarbeitung Vorstudie - Masterplan Mobilität Münsterland
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vorbereitung der Ausschreibungsinhalte zur Erarbeitung des Masterplan Mobilität Münsterland, welcher in Phase 2 des Gesamtprojekts geschehen soll. Konkret sind dazu folgende Arbeitspakete zu bearbeiten:
Die Grundlagen für den Masterplan Mobilität Münsterland umfassen die Analyse des aktuellen Zustands der Mobilitätsinfrastruktur und Planungen in der Region, die Entwicklung einer Stärken-Schwächen-Analyse für die Teilräume des Münsterlandes, die Definition von kurz-, mittel- und langfristigen Szenarien für die Mobilitätsentwicklung und die Festlegung von Strategien und Handlungsempfehlungen. Die Einordnung des Masterplans in bestehende Konzepte und Prozesse ist ebenfalls Teil dieses Bausteins.
Die Bearbeitung des Gesamtprojektes Masterplan Mobilität Münsterland erfolgt in zwei Phasen, jeweils mit Unterstützung externer Büros:
Die erste Phase beinhaltet die Erarbeitung einer Vorstudie zur Bearbeitung des Masterplanes (diese Ausschreibung). Darin soll durch ein versiertes Gutachterbüro eine umfassende Analyse der aktuellen Mobilitätssituation im Münsterland erstellt werden und eine Konzeption für die anschließende Erarbeitung des Masterplans erarbeitet werden. Die Ergebnisse dieser Vorstudie dienen auch als Grundlage für die Erarbeitung der Ausschreibungsinhalte für die Phase 2, für welche ein begleitendes Gutachterbüro und eine Kommunikationsagentur beauftragt werden. Ziel der Vorstudie ist somit die Klärung der fachlichen Aufgabenstellung, des Umfangs des Gutachterauftrags sowie die Vorbereitung des Beteiligungsverfahrens.
Für die zweite Phase wird ein fachliches Gutachterbüro beauftragt, den Masterplan entsprechend den Vorgaben und Ergebnissen der Phase 1 zu erarbeiten. Dabei wird das Gutachterbüro eng mit dem Lenkungskreis zusammenarbeiten, um die inhaltliche Erarbeitung des Masterplans abzustimmen. Darüber hinaus unterstützt das Gutachterbüro den Auftraggeber bei der Einbindung und Abstimmung mit den relevanten Akteuren, um eine ganzheitliche Strategie für die Mobilität im Münsterland zu entwickeln. Parallel dazu wird in Phase 2 eine Kommunikationsagentur beauftragt, die Öffentlichkeit und weitere relevante Akteure in den Planungsprozess einzubinden.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vorbereitung der Ausschreibungsinhalte zur Erarbeitung des Masterplan Mobilität Münsterland, welcher in Phase 2 des Gesamtprojekts geschehen soll. Konkret sind dazu folgende Arbeitspakete zu bearbeiten:
Die Grundlagen für den Masterplan Mobilität Münsterland umfassen die Analyse des aktuellen Zustands der Mobilitätsinfrastruktur und Planungen in der Region, die Entwicklung einer Stärken-Schwächen-Analyse für die Teilräume des Münsterlandes, die Definition von kurz-, mittel- und langfristigen Szenarien für die Mobilitätsentwicklung und die Festlegung von Strategien und Handlungsempfehlungen. Die Einordnung des Masterplans in bestehende Konzepte und Prozesse ist ebenfalls Teil dieses Bausteins.
Die Bearbeitung des Gesamtprojektes Masterplan Mobilität Münsterland erfolgt in zwei Phasen, jeweils mit Unterstützung externer Büros:
Die erste Phase beinhaltet die Erarbeitung einer Vorstudie zur Bearbeitung des Masterplanes (diese Ausschreibung). Darin soll durch ein versiertes Gutachterbüro eine umfassende Analyse der aktuellen Mobilitätssituation im Münsterland erstellt werden und eine Konzeption für die anschließende Erarbeitung des Masterplans erarbeitet werden. Die Ergebnisse dieser Vorstudie dienen auch als Grundlage für die Erarbeitung der Ausschreibungsinhalte für die Phase 2, für welche ein begleitendes Gutachterbüro und eine Kommunikationsagentur beauftragt werden. Ziel der Vorstudie ist somit die Klärung der fachlichen Aufgabenstellung, des Umfangs des Gutachterauftrags sowie die Vorbereitung des Beteiligungsverfahrens.
Für die zweite Phase wird ein fachliches Gutachterbüro beauftragt, den Masterplan entsprechend den Vorgaben und Ergebnissen der Phase 1 zu erarbeiten. Dabei wird das Gutachterbüro eng mit dem Lenkungskreis zusammenarbeiten, um die inhaltliche Erarbeitung des Masterplans abzustimmen. Darüber hinaus unterstützt das Gutachterbüro den Auftraggeber bei der Einbindung und Abstimmung mit den relevanten Akteuren, um eine ganzheitliche Strategie für die Mobilität im Münsterland zu entwickeln. Parallel dazu wird in Phase 2 eine Kommunikationsagentur beauftragt, die Öffentlichkeit und weitere relevante Akteure in den Planungsprozess einzubinden.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅ Beschreibung
Interne Kennung: #1
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
siehe Vergabeunterlagen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Gefördertes soziales Ziel: Zugang für alle
Innovationsfördernde Auftragsvergabe: Die in Auftrag gegebenen Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen umfassen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten.
Postleitzahl: 48143
Stadt: Münster
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Maximale Verlängerungen: 0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-19 07:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 58 Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: keine
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: keine
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sonstiges: Einzureichende Unterlagen:
(5) Grobkonzept (mit dem Angebot vorzulegen): siehe Anlage "Bieterfragebogen Grobkonzept":
Herangehensweise an das Projekt
Analyse des Bestandes und der vorhandenen Planungen
Konzeptionierung der Stärken-Schwächen-Analyse
Definition von kurz-, mittel- und langfristigen Szenarien
Vorgaben für Strategieerarbeitung und Handlungsempfehlungen
Erarbeitung einer Projektstruktur für Phase 2
Beteiligungs- und Kommunikationsprozess
Herangehensweise an das Projekt
Analyse des Bestandes und der vorhandenen Planungen
Konzeptionierung der Stärken-Schwächen-Analyse
Definition von kurz-, mittel- und langfristigen Szenarien
Vorgaben für Strategieerarbeitung und Handlungsempfehlungen
Erarbeitung einer Projektstruktur für Phase 2
Beteiligungs- und Kommunikationsprozess
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: Einzureichende Unterlagen:
(4) Qualifikation des Stellvertreters (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): - Studium in den Bereichen Regionalentwicklung, Raumplanung, Verkehrsplanung, Verkehrswesen, Stadt- und Regionalentwicklung, Stadt-planung, Geographie oder vergleichbare Studiengänge.
Berufserfahrungen von mindestens 5 Jahren in (inter)kommunalen Be-ratungsprojekten
Erfahrungen in den Themen Raum- und Mobilitätsplanung, Mobilitäts-konzepte/Masterpläne Mobilität.
(siehe Anlage "Bieterfragebogen Angaben Bieter" - Punkt 1.4)
(3) Qualifikation des Projektleiters (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): - Studium in den Bereichen Regionalentwicklung, Raumplanung, Ver-kehrsplanung, Verkehrswesen, Stadt- und Regionalentwicklung, Stadt-planung, Geographie oder vergleichbare Studiengänge.
Langjährige Berufserfahrungen von mindestens 10 Jahren in (in-ter)kommunalen Beratungsprojekten, davon 3 Jahre Projektleitung
Fundierte Erfahrungen in den Themen Raum- und Mobilitätsplanung, Mobilitätskonzepte/Masterpläne Mobilität.
(siehe Anlage "Bieterfragebogen Angaben Bieter" Punkt 1.4)
Eignung zur Berufsausübung: Einzureichende Unterlagen:
(4) Qualifikation des Stellvertreters (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): - Studium in den Bereichen Regionalentwicklung, Raumplanung, Verkehrsplanung, Verkehrswesen, Stadt- und Regionalentwicklung, Stadt-planung, Geographie oder vergleichbare Studiengänge.
Berufserfahrungen von mindestens 5 Jahren in (inter)kommunalen Be-ratungsprojekten
Erfahrungen in den Themen Raum- und Mobilitätsplanung, Mobilitäts-konzepte/Masterpläne Mobilität.
(siehe Anlage "Bieterfragebogen Angaben Bieter" - Punkt 1.4)
(3) Qualifikation des Projektleiters (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): - Studium in den Bereichen Regionalentwicklung, Raumplanung, Ver-kehrsplanung, Verkehrswesen, Stadt- und Regionalentwicklung, Stadt-planung, Geographie oder vergleichbare Studiengänge.
Langjährige Berufserfahrungen von mindestens 10 Jahren in (in-ter)kommunalen Beratungsprojekten, davon 3 Jahre Projektleitung
Fundierte Erfahrungen in den Themen Raum- und Mobilitätsplanung, Mobilitätskonzepte/Masterpläne Mobilität.
(siehe Anlage "Bieterfragebogen Angaben Bieter" Punkt 1.4)
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Einzureichende Unterlagen:
(2) Referenzen (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): mind. drei Referenzen aus den Geschäftsjahren seit 2018 über entsprechen-de Leistungen. Die Referenzen müssen die folgenden Bereiche abdecken:
Erfahrungen in Projekten mit Projektmanage-ment/Projektorganisation/Projektmoderation,
Erfahrungen in der Erarbeitung eines Masterplanes Mobilität,
Erfahrungen in der Mobilitätsplanung, Raumplanung, Verkehrsentwick-lungsplanung, Stadt- und Regionalentwicklung,
Projekterfahrungen in ländlichen Räumen und
Erfahrungen mit kommunalen Projekten
(siehe Anlage "Bieterfragebogen Angaben Bieter" Punkt 1.2)
(1) Darstellung der Vertretungsregelungen (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Darlegung, inwieweit die oder der Auftragnehmer/in in der Lage ist, die durchzuführenden Arbeiten auch bei Ausfällen im Projektteam zu gewährleisten.
(siehe Anlage "Bieterfragebogen Angaben Bieter" Punkt 1.1)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Einzureichende Unterlagen:
(2) Referenzen (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): mind. drei Referenzen aus den Geschäftsjahren seit 2018 über entsprechen-de Leistungen. Die Referenzen müssen die folgenden Bereiche abdecken:
Erfahrungen in Projekten mit Projektmanage-ment/Projektorganisation/Projektmoderation,
Erfahrungen in der Erarbeitung eines Masterplanes Mobilität,
Erfahrungen in der Mobilitätsplanung, Raumplanung, Verkehrsentwick-lungsplanung, Stadt- und Regionalentwicklung,
Projekterfahrungen in ländlichen Räumen und
Erfahrungen mit kommunalen Projekten
(siehe Anlage "Bieterfragebogen Angaben Bieter" Punkt 1.2)
(1) Darstellung der Vertretungsregelungen (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Darlegung, inwieweit die oder der Auftragnehmer/in in der Lage ist, die durchzuführenden Arbeiten auch bei Ausfällen im Projektteam zu gewährleisten.
(siehe Anlage "Bieterfragebogen Angaben Bieter" Punkt 1.1)
Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerisch haftend
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: keine
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: 513 EU Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDY19DJXEBA
Rückfragen werden durch Unternehmenskommunikation für alle Interessenten beantwortet. Die Information über vorliegende Unternehmenskommunikation werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich freiwillig registrieren lassen. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig die in Abschnitt I.1) der EU Bekanntmachung angegebene Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Unternehmenskommunikationen abzurufen.
Hinweise zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle: Stadt Münster, Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement, Zentrales Vergabemanagement, 48127 Münster, E-Mail: Vergaben@stadt-muenster.de
Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw. unter datenschutz@stadt-muenster.de
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Für die gesetzlich gebotene transparente und diskriminierungsfreie Auswahl des günstigsten Anbieters der von der Stadt nachgefragten Waren, Werke oder Dienste ist es zwingend notwendig, die personenbezogenen Daten der Bieter (bei Unternehmen: deren Vertreter) zu speichern und zu verwenden.
Datenkategorien und Datenherkunft:
- Anrede, Vorname, Nachname, ggfs. Unternehmensbezeichnung
- ggf. gültige E-Mail-Adresse,
- Anschrift,
- Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk),
vollständige Angebots- oder Teilnahmeanträge
- Weitere Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/ Ihres Angebots / Ihres Teilnahmeantrags notwendig sind,
Zu einer Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte kann es kommen, wenn Bieter Beschwerden gegen die Entscheidung erheben, mit wem die Stadt Münster den Vertrag schließen will.
Dauer der Speicherung: Bis zum Abschluss des im Wettbewerb stehenden Vertrags. Ggf. länger, wenn die Stadt Münster nach spezialgesetzlichen Vorschriften zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder Bieter in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 a) DSGVO eingewilligt haben.
Rechte der betroffenen Person:
Bei entsprechendem Identitätsnachweis können Interessenten bzw. Bieter bei der eingangs genannten Stelle jederzeit:
1) Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen für welchen Zweck und für welche voraussichtliche Dauer verarbeiten;
2) Berichtigung verlangen, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten,
3) Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, sofern sie für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, oder zur Verteidigung von Rechten der Stadt Münster nicht mehr notwendig sind. Das Recht zur Löschung besteht nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO.
4) Einschränkung der Datenverarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO verlangen;
5) Verlangen, personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln
6) Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO einlegen.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Wer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden, kann sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf (Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf), Tel. 0211/38424-0, Fax 0211/38424-10, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Rückfragen werden durch Unternehmenskommunikation für alle Interessenten beantwortet. Die Information über vorliegende Unternehmenskommunikation werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich freiwillig registrieren lassen. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig die in Abschnitt I.1) der EU Bekanntmachung angegebene Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Unternehmenskommunikationen abzurufen.
Hinweise zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle: Stadt Münster, Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement, Zentrales Vergabemanagement, 48127 Münster, E-Mail: Vergaben@stadt-muenster.de
Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw. unter datenschutz@stadt-muenster.de
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Für die gesetzlich gebotene transparente und diskriminierungsfreie Auswahl des günstigsten Anbieters der von der Stadt nachgefragten Waren, Werke oder Dienste ist es zwingend notwendig, die personenbezogenen Daten der Bieter (bei Unternehmen: deren Vertreter) zu speichern und zu verwenden.
Datenkategorien und Datenherkunft:
- Anrede, Vorname, Nachname, ggfs. Unternehmensbezeichnung
- ggf. gültige E-Mail-Adresse,
- Anschrift,
- Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk),
vollständige Angebots- oder Teilnahmeanträge
- Weitere Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/ Ihres Angebots / Ihres Teilnahmeantrags notwendig sind,
Zu einer Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte kann es kommen, wenn Bieter Beschwerden gegen die Entscheidung erheben, mit wem die Stadt Münster den Vertrag schließen will.
Dauer der Speicherung: Bis zum Abschluss des im Wettbewerb stehenden Vertrags. Ggf. länger, wenn die Stadt Münster nach spezialgesetzlichen Vorschriften zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder Bieter in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 a) DSGVO eingewilligt haben.
Rechte der betroffenen Person:
Bei entsprechendem Identitätsnachweis können Interessenten bzw. Bieter bei der eingangs genannten Stelle jederzeit:
1) Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen für welchen Zweck und für welche voraussichtliche Dauer verarbeiten;
2) Berichtigung verlangen, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten,
3) Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, sofern sie für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, oder zur Verteidigung von Rechten der Stadt Münster nicht mehr notwendig sind. Das Recht zur Löschung besteht nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO.
4) Einschränkung der Datenverarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO verlangen;
5) Verlangen, personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln
6) Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO einlegen.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Wer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden, kann sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf (Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf), Tel. 0211/38424-0, Fax 0211/38424-10, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: DE164242157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 251411-3698📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Münster - Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement
Nationale Registrierungsnummer: DE126118269
Postanschrift: Klemensstraße 10
Postleitzahl: 48143
Kontaktperson: Zentrales Vergabemanagement
E-Mail: vergaben@stadt-muenster.de📧
Telefon: +49 251492-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 224-706677 (2023-11-20)