Erbringung von Bodenabfertigungs- und Bordverpflegungsdiensten

Regierung von Mittelfranken - Luftamt Nordbayern

Ausgeschrieben wird der Betrieb über die Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten und Catering am Flughafen Nürnberg. Grundlage hierfür ist die Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen (Bodenabfertigungsdienst-Verordnung - BADV). Mit der vorliegenden Bekanntmachung wird weder ein öffentlicher Auftrag nach § 103 GWB i.V.m. der SektVO noch eine Bau- oder Dienstleistungskonzession nach § 105 GWB i.V.m. der KonzVgV ausgeschrieben. Die Bekanntmachung und das nachfolgende Auswahlverfahren unterliegen deshalb nicht dem Kartellvergaberecht für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen oder Konzessionen, sondern ausschließlich den Rechtsvorschriften der vorgenannten BADV zur Erbringung von Bodenabfertigungs- und Bordverpflegungsdiensten an Flughäfen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-07.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-12-07 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-12-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Erbringung von Bodenabfertigungs- und Bordverpflegungsdiensten
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird der Betrieb über die Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten und Catering am Flughafen Nürnberg. Grundlage hierfür ist die Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen (Bodenabfertigungsdienst-Verordnung - BADV). Mit der vorliegenden Bekanntmachung wird weder ein öffentlicher Auftrag nach § 103 GWB i.V.m. der SektVO noch eine Bau- oder Dienstleistungskonzession nach § 105 GWB i.V.m. der KonzVgV ausgeschrieben. Die Bekanntmachung und das nachfolgende Auswahlverfahren unterliegen deshalb nicht dem Kartellvergaberecht für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen oder Konzessionen, sondern ausschließlich den Rechtsvorschriften der vorgenannten BADV zur Erbringung von Bodenabfertigungs- und Bordverpflegungsdiensten an Flughäfen.
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Produkte/Dienstleistungen: Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr 📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt

1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Vorfelddienste Abfertigung - Anlage 1 (zu § 2 Nr. 4) BADV
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Zulassung zur Abfertigung von Luftfahrzeugen auf dem Flughafen Nürnberg einheitlich durch einen Dienstleister für folgende Bodenabfertigungsdienste gemäß Anlage1 zur Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen vom 10.12.1997 ; BGBI.I S.2885 ff (Bodenabfertigungsdienst-Verordnung - BADV - ; die BADV kann vom Flughafenunternehmer bezogen werden). Los 1: (a) Gepäckabfertigung (Kategorie 3 gemäß Anlage 1 zur BADV), soweit dies das Be- und Entladen der Fahrzeuge am Flugzeug betrifft, mit denen das Gepäck zwischen Flugzeug und Sortierraum befördert wird. (b) Fracht- und Postabfertigung , soweit dies die konkrete Beförderung von Fracht und Post zwischen Flughafen und Flugzeug bei der Ankunft, beim Abflug oder beim Transit betrifft (Kategorie 4 gemäß Anlage 1 zur BADV) (c) Unterstützen beim Parken, soweit dies das Vorlegen von Bremsklötzen betrifft (Kategorie 5.2 gemäß Anlage1 zur BADV) (d) Kommunikation Flugzeug/Abfertiger (Kategorie 5.3 gemäß Anlage 1 zur BADV) (e) Be- und Entladung des Flugzeugs sowie Beförderung Besatzung/Fluggast zwischen Flugzeug und Abfertigungsgebäude (Kategorie 5.4 gemäß Anlage 1 zur BADV) (f) Anlassen/Triebwerke, soweit dies nicht Zentrale Infrastruktureinrichtungen betrifft (Kategorie 5.5 gemäß Anlage 1 zur BADV) Es wird darauf hingewiesen, dass für die Dauer der Zulassung die Möglichkeit besteht ein kostenbezogenes Entgelt für den Zugang, die Vorhaltung und Nutzung der Flughafeneinrichtungen (Nutzungsentgelt) zu erheben. Derzeit wird dieses nicht erhoben. Frühestmöglicher Zeitpunkt der Aufnahme der Abfertigungstätigkeit ist der 01.08.2024. Die Bewerber haben die "Anforderungen für die Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten" (siehe Anlage3 zur BADV) sowie die Anforderungen, die sich aus dem Pflichtenheft und den technischen Spezifikationen ergeben, zu erfüllen. Diese Unterlagen werden mit den Bewerbungsunterlagen versandt. Der Einsatz von Subunternehmern bedarf der vorherigen Zustimmung des Flughafens. Für Subunternehmer, die der Bewerber zur Erbringung von Dienstleistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind, einsetzt, gelten die gleichen Anforderungen wie für den Bewerber selbst.
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Zusätzliche Informationen:
Laufzeit: 84 Monate ab Lizenzbeginn Frühestmöglicher Zeitpunkt der Aufnahme der Abfertigungstätigkeit ist der 01.08.2024. Auswahlverfahren nach BADV: Mit vorliegender Bekanntmachung wird weder ein öffentlicher Auftrag nach § 103 GWB i. S. v. GWB und SektVO noch eine Bau- oder Dienstleistungskonzession nach § 105 GWB i.V.m. der KonzVgV ausgeschrieben. Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachung ist die Zulassung für die Erbringung von beschränkten Bodenabfertigungsdiensten auf dem Flughafen Nürnberg einschließlich der dazugehörigen Vorfelder einheitlich durch einen Dienstleister gemäß der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen vom 10.12.1997; BGBl. I S. 2885 ff., zuletzt geändert durch Art. 574 der Verordnung vom 31.8.2015 (BGBl. I S. 1474), (Bodenabfertigungsdienst-Verordnung - BADV). Die Bekanntmachung und das nachfolgende Auswahlverfahren unterliegen deshalb nicht dem Kartellvergaberecht für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen oder Konzessionen, sondern ausschließlich den Rechtsvorschriften der vorgenannten BADV zur Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten an Flughäfen. Diese BADV-Ausschreibung wird unter Verwendung des vorliegenden Musters im EU-Amtsblatt veröffentlicht, da das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union für BADV-Ausschreibungen weder eine eigenständige Rubrik, ein eigenständiges Formular zur Verfügung stellt, noch eine Veröffentlichung nach BADV-Struktur im Freitext zulässt. Das Auswahlverfahren ist festgelegt als Teilnahmewettbewerb und Auswahlentscheid. Den Teilnahmewettbewerb (Bestimmung der geeigneten Bewerber) entscheidet das Luftamt Nordbayern. Als nicht geeignet sind die Bewerber anzusehen, die den in der Bekanntmachung genannten Teilnahmekriterien nicht genügen bzw. die erforderlichen Nachweise / Erklärungen nicht erbringen. Die Entscheidung, welcher der geeigneten Bewerber den Zuschlag erhält (Auswahlentscheid), erfolgt in Anwendung des §7 Abs.1 BADV durch den Flughafenunternehmer oder durch die Luftfahrtbehörde. Bewerber, die den Kriterien, die in dieser Bekanntmachung veröffentlicht sind, nicht genügen oder die offensichtlich nicht die geforderte Abfertigungsleistung erbringen wollen, sind ungeeignet und vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen. Gleiches gilt für Bewerber, die die weiter oben aufgeführten Nachweise / Erklärungen und Darstellungen nicht erbringen. Diese Bewerber werden von der Versendung der Bewerbungsunterlagen ausgeschlossen. Kriterien sind: a)Zuverlässigkeit des Unternehmers und der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen b)Leistungsfähigkeit des Unternehmers. c)fachliche Eignung des Unternehmers oder der zur Führung der Geschäfte bestimmten Personen. d)Bereitschaft, einen Gestattungsvertrag abzuschließen. Die Bewerber haben die oben genannten Kriterien durch die Vorlage folgender Unterlagen, die der Anforderung der Bewerbungsunterlagen beizufügen sind, nachzuweisen: <Bereitschaft, einen Gestattungsvertrag abzuschließen: Abgabe einer schriftlichen Erklärung mit folgendem Wortlaut: "Hiermit erkläre ich mich bereit, im Falle der Zuschlagserteilung auf mein Angebot mit dem Flughafenunternehmer einen Gestattungsvertrag über die Erbringung von Bodenabfertigungs- und Bordverpflegungsdiensten, abzuschließen und das Entgelt zu entrichten". Das Auswahlverfahren wird hier auf der Grundlage der BADV zweistufig mit einem Teilnahmewettbewerb sowie anschließendem Auswahlverfahren durchgeführt. In der ersten Stufe wird die grundsätzliche Eignung der Bewerber unter Berücksichtigung der in dieser Bekanntmachung mitgeteilten Teilnahmebedingungen geprüft. Die Flughafen Nürnberg GmbH sowie das Luftamt Nordbayern behalten sich vor, auf der Grundlage der eingereichten Bewerbungen der präqualifizierten Bewerber mündlich oder schriftlich Aufklärungen durchzuführen, um die Vergleichbarkeit der Bewerbungen zu verbessern, ferner, über den Bewerbungsinhalt Bewerbergespräche zu führen. Der Auswahlentscheid wird von der Flughafen Nürnberg GmbH (Los 3) sowie dem Luftamt Nordbayern (Los 1 und 2) auf der Grundlage der Bewertung der Bewerbungen gemäß den mitgeteilten Wertungskriterien samt deren Gewichtung getroffen. Die erfolglosen Bewerber erhalten eine Benachrichtigung. Der Bewerber hat sich über die mögliche Verpflichtung zu einem Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB selbst zu informieren. Die Flughafen Nürnberg GmbH übernimmt diesbezüglich keinerlei Verantwortung und kann für etwaige Verpflichtungen hieraus nicht haftbar gemacht werden. Das Verfahren erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie 96/67/EG des Rates vom 15.10.1996 über den Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf den Flughäfen der Gemeinschaft. Nach der BADV ist der Nutzerausschuss vor der Auswahlentscheidung durch die Flughafen Nürnberg GmbH anzuhören. Den Original-Bewerbungsunterlagen ist deshalb eine weitere Ausfertigung zur Weiterleitung an den Nutzerausschuss beizufügen. Mit der Abgabe der Bewerbungsunterlagen erklärt sich der Bewerber mit der Weiterleitung der dafür bestimmten Ausfertigung einverstanden.
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