Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung etc.
- Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB
- Erklärung zu Sanktionspaket 5 EU
- Liste der Referenzprojekte mit ausgeführten vergleichbaren Leistungen aus den letzten 3 Jahren mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), der Leistungszeitraum sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner.
- Benennung der Ausstattung, Geräte, technischen Ausrüstungen sowie der Maßnahmen zur Qualitätssicherung zur Erbringung der Dienstleistung und deren Beschreibung:
Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes.
-Beschreibung des Betriebsstandortes von dem aus den Leistungen erbracht werden,
-Anzahl und Art der eingesetzten Fahrzeuge. Die Fahrzeuge müssen mind. der Abgasnorm EURO
VI entsprechen,
-Nachweis der Zertifizierung als Erstbehandler i. S. ElektroG mit Nachweis der Genehmigung(en) für Sammlung, Transport und Behandlung (Sortierung) der Elektro- und Elektronikgeräte (z.B. mit gültigem Efb.-Zertifikat mit Liste der Tätigkeiten und Abfallarten) mindestens für die Abfallarten gem. AVV 20 01 23*, 20 01 35* und 20 01 36,
-Benennung der Behandlung- und Entsorgungswege für vom Auftraggeber optierte Gerätegruppen
mit Beschreibung der Aufbereitungs- und Verwertungstechniken sowie mit Nachweis des Anlagenbetreibers
über die Genehmigung zur Behandlung (z. B. gültiges EfbV-Zertifikat mit Liste der Tätigkeiten
und Abfallarten) mindestens für die Abfallarten gem. AVV 20 01 35* und 20 01 36,
-Beschreibung der vorhandenen bzw. noch zu beschaffenden Behälter für Elektro- und Elektronikgeräte.
Bei Bietergemeinschaften sind mit dem Angebot die unter Buchstaben a) bis j) geforderten Nachweise für jedes
einzelne Mitglied zu erbringen. Die unter Buchstaben i) und j) geforderten Nachweise sind dabei auf den Leistungsanteil
des jeweiligen Mitglieds zu beziehen.
Ist ein Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, sind mit dem Angebot die unter Buchstaben e) bis g) sowie
i) und j) geforderten Nachweise auch für den jeweiligen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die unter Buchstaben i)
und j) geforderten Nachweise sind dabei auf den Leistungsanteil des jeweiligen Unterauftragnehmers zu beziehen.
Sofern sich ein Bieter zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft (Eignungsleihe),
sind mit dem Angebot die unter Buchstaben b), e), f) und g) sowie – bezogen auf den Bereich der Eignungsleihe
– die unter Buchstaben c), d), i) und j) geforderten Nachweise für das eignungsverleihende Unternehmen
vorzulegen.
Der Auftraggeber weist auf seine Verpflichtung aus § 19 Abs. 4 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) hin, wonach
für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
nach § 150a der Gewerbeordnung einzuholen ist oder eine Abfrage im Wettbewerbsregister durchzuführen ist.