Erfassung von Tagfaltern & Widderchen auf der Landschaftsebene auf Stichprobenflächen des Grundprogramms im Rahmen des bundesweiten Insektenmonitorings in den Jahren 2024 bis 2027 NLWKN
Für das NLWKN sollen Erfassungen von Tagfaltern & Widderchen auf der Landschaftsebene auf den Niedersachsen zugewiesenen 153 Stichprobenflächen des Grundprogramms im Rahmen des bundesweiten Insektenmonitorings in den Jahren 2024 bis 2027 durchgeführt werden. Die Vorgehensweise der Ziehung der bundesweit 1000 Stichprobenflächen für das Grundprogramm, die ursprünglich für das Monitoring häufiger Brutvögel gedacht waren und später auch für andere Aspekte eines Biodiversitätsmonitorings Verwendung finden sollten, wurde von Heidrich-Riske (2004) und Mitschke et al. (2005) beschrieben. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Anlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-02-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-21.
Auftragsbekanntmachung (2023-12-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erfassung von Tagfaltern & Widderchen auf der Landschaftsebene auf Stichprobenflächen des Grundprogramms im Rahmen des bundesweiten Insektenmonitorings in den Jahren 2024 bis 2027 NLWKN
Kurze Beschreibung:
“Für das NLWKN sollen Erfassungen von Tagfaltern & Widderchen auf der Landschaftsebene auf den Niedersachsen zugewiesenen 153 Stichprobenflächen des...”
Kurze Beschreibung
Für das NLWKN sollen Erfassungen von Tagfaltern & Widderchen auf der Landschaftsebene auf den Niedersachsen zugewiesenen 153 Stichprobenflächen des Grundprogramms im Rahmen des bundesweiten Insektenmonitorings in den Jahren 2024 bis 2027 durchgeführt werden. Die Vorgehensweise der Ziehung der bundesweit 1000 Stichprobenflächen für das Grundprogramm, die ursprünglich für das Monitoring häufiger Brutvögel gedacht waren und später auch für andere Aspekte eines Biodiversitätsmonitorings Verwendung finden sollten, wurde von Heidrich-Riske (2004) und Mitschke et al. (2005) beschrieben. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Anlagen zu entnehmen.
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Produkte/Dienstleistungen: Umweltschutz📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.01 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 13
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 13
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Für das NLWKN sollen Erfassungen von Tagfaltern & Widderchen auf der Landschaftsebene auf den Niedersachsen zugewiesenen 153 Stichprobenflächen des...”
Beschreibung der Beschaffung
Für das NLWKN sollen Erfassungen von Tagfaltern & Widderchen auf der Landschaftsebene auf den Niedersachsen zugewiesenen 153 Stichprobenflächen des Grundprogramms im Rahmen des bundesweiten Insektenmonitorings in den Jahren 2024 bis 2027 durchgeführt werden. Die Vorgehensweise der Ziehung der bundesweit 1000 Stichprobenflächen für das Grundprogramm, die ursprünglich für das Monitoring häufiger Brutvögel gedacht waren und später auch für andere Aspekte eines Biodiversitätsmonitorings Verwendung finden sollten, wurde von Heidrich-Riske (2004) und Mitschke et al. (2005) beschrieben. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Anlagen zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:freelance#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schutz gefährdeter Arten📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Erfüllungsorte sind die genannten Stichprobenflächen des bundesweiten Insektenmonitorings.”
Ort der Leistung: Region Hannover🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektspezifische Qualifikation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ausführungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
5️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
6️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0007
7️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0008
8️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0009
9️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0010
1️⃣0️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0011
1️⃣1️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0012
1️⃣2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0013
1️⃣3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0014
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-05 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-02-05 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten fünf Jahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten. Der Bieter hat seinen Angebotsunterlagen eine Liste bzw. eine Übersicht des eingesetzten Personals mit Ausbildungs- und Fortbildungsnachweisen beizufügen. Da die Qualität des eingesetzten Personals erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung der Leistung hat, wird die Qualifikation des eingesetzten Personals wird bewertet. Nähere Angaben hierzu sind der Ziffer 1.14 der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) bzw. der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hin-blick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer, sofern er nicht als Behörde oder sonstige Einrichtung des Landes Niedersachsen dem Grundsatz der Nichtversicherung nach Nr. 9.1 oder 9.2 der Verwaltungsvorschrift zu § 34 Landeshaushaltsordnung unterliegt, muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen nachweisen. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt; das heißt, dass für den Fall, dass bei dem Auftragnehmer mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten, die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der vereinbarten Versicherungssummen liegt. Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für alle Mitglieder bestehen. Die Deckungssummen der Versicherung müssen - sofern nichts anderes vereinbart ist - mindestens betragen: Haftpflichtversicherung für Personenschäden: 1,5 Mio. EUR. Haftpflichtversicherung für sonstige Schäden: 1,5 Mio. EUR.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
“Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHD8RS” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131153308📞
Fax: +49 4131152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2023/S 248-788388 (2023-12-21)