Erneuerung der Hardware (Appliances) für das Fach-DMS inklusive Lizenzen, Intracluster-Migration und Wartung

Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt

Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) plant, die vorhandene Fachdokumentenverwaltung für die digitalisierten Dokumente des Liegenschaftskatasters (Fach-DMS – ECS-Lösung) zu erneuern. Weitere Ausführungen können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-02-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-12-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-12-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Erneuerung der Hardware (Appliances) für das Fach-DMS inklusive Lizenzen, Intracluster-Migration und Wartung
Referenznummer: MD-04/2024
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) plant, die vorhandene Fachdokumentenverwaltung für die digitalisierten Dokumente des Liegenschaftskatasters (Fach-DMS – ECS-Lösung) zu erneuern. Weitere Ausführungen können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
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Produkte/Dienstleistungen: Dokumentenmanagement 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 269 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: MD-04/2024
Titel: Erneuerung der Hardware (Appliances) für das Fach-DMS inklusive Lizenzen, Intracluster-Migration und Wartung
Beschreibung der Beschaffung:
Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) plant, die vorhandene Fachdokumentenverwaltung für die digitalisierten Dokumente des Liegenschaftskatasters (Fach-DMS – ECS-Lösung) zu erneuern. Weitere Ausführungen können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Zusätzliche Art des Auftrags: Lieferleistungen
Postanschrift: Otto-von-Guericke-Str. 15
Postleitzahl: 39104
Stadt: Magdeburg
Postanschrift: Neustädter Passage 15
Postleitzahl: 06122
Stadt: Halle (Saale)
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert
Vergabekriterien
Kriterium:
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Der Auftraggeber behält sich vor, den Bieter zu einem technischen Aufklärungsgespräch im Zeitraum vom 18.03.2024 bis 05.04.2024 aufzufordern. Die Nichtteilnahme trotz Aufforderung oder ein ungerechtfertigtes Verzögern kann zum Ausschluss führen.
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-12 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-02-13 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind bei der Öffnung gemäß § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 14 Wochen
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-02-13 08:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Bieter sind bei der Öffnung gemäß § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: keine
Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Zur Überprüfung der Eignung zur Berufausübung werden folgende Nachweise abgefordert: - Nachweise, die innerhalb einer Präqualifizierung im regionalen Unternehmerund Lieferantenverzeichnis (ULV) oder im Amtlichen Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) erworben wurden (es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht; die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise) oder dafür folgende Einzelnachweise: - gültiger Nachweis über Eintragung im Berufs-/Handelsregister in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Staates - gültige Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Staates und folgende Einzelnachweise: - Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB - im Falle einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Zur Überprüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Nachweise abgefordert: - Referenzliste mit bis zu 3 Referenzobjekten zu vergleichbaren in den letzten maximal 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- und Dienstleistungen mit Angaben zum (möglichst öffentlichen) Auftraggeber, Ansprechpartner mit Telefonnummer, Auftragsbeschreibung (max. ½ Seite), Umsetzung/Auftragsstatus (abgeschlossen, laufend, Wirkbetrieb), Auftragsumfang, Auftragsvolumen in Euro und Laufzeit in Monaten
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Überprüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Nachweise abgefordert: - Nachweis einer gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung / marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU. Die Haftungshöchstsummen ergeben sich gemäß den EVB-IT AGB, welche für den abzuschließenden EVB-IT Vertrag gelten und sind wie vorgenannt durch eine Versicherung abzudecken. Bei einer bestehenden Unterversicherung ist eine Bestätigung des Versicherers vorzulegen, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Anpassung des bestehenden Versicherungsvertrages hinsichtlich Deckungshöhen und Risiken gewährleistet ist. Der Abschluss ist spätestens zum Vertragsabschluss nachzuweisen. - Unternehmensdarstellung bzw. Darstellung der Bewerbergemeinschaft möglichst auf 3 DIN A4 Seiten begrenzt, insbesondere zu Standorten, Unternehmenstätigkeiten, Zertifizierungen /Nachweise (wünschenswert: Zertifizierung nach ISO 9001, ISO/IEC 20000-1, ISO/IEC 27001, CE Class A, RoHS oder vergleichbare Nachweise) - Angaben zur Entwicklung des Umsatzes in Euro (Kalenderjahre 2020, 2021, 2022) für den Ausschreibungsgegenstand
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
+ 13 weitere
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Teilnehmers / Bieters zuzurechnen ist, wurde rechtskräftig verurteilt
wegen: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Es ist die Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einzureichen.
wegen: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Es ist die Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einzureichen.
wegen: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Es ist die Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einzureichen.
wegen: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Es ist die Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einzureichen.
wegen: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Es ist die Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einzureichen.
Das Unternehmen hat Verstöße gegen § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) begangen. Es ist die Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einzureichen.
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Es existiert eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung, die feststellt, dass das Unternehmen des Bieters /Teilnehmers seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist bzw. im Falle einer rechtskräftigen Gerichts- oder bestandskräftigen Verwaltungsentscheidung i.S. B Nr. 1 ist das Unternehmen seinen Verpflichtungen nicht dadurch nachgekommen, dass es die Zahlungen vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Es ist die Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einzureichen.
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Bei der Ausführung öffentlicher Aufträge hat das Unternehmen nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Es ist die Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einzureichen.
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Das Unternehmen ist zahlungsunfähig oder über das Vermögen des Unternehmens wurde ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet; die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse wurde abgelehnt; das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. Es ist die Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einzureichen.
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Es liegen Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben vor. Steuern oder Abgaben vorEs ist die Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einzureichen.
Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Es ist die Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einzureichen.
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Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten, oder das Unternehmen hat a) versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) versucht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten. Es ist die Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einzureichen.
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Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt. Es ist die Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einzureichen.
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Das Unternehmen hat Kenntnis von einer Wettbewerbsverzerrung, die daraus resultiert, dass es bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war. Es ist die Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einzureichen.
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Das Unternehmen hat Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Es ist die Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einzureichen.
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Das Unternehmen hat Kenntnis von einem Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte. Es ist die Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einzureichen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: 15-1907-83
Abteilung: Vergabestelle LVermGeo
Postanschrift: Otto-von-Guericke-Str. 15
Postleitzahl: 39104
Postort: Magdeburg
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle.lvermgeo@sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: 0000 📞
Fax: +49 391 5677821 📠
URL: http://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=560678 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: +49 345-5141529 📞
Fax: +49 345-5141115 📠
URL: https://lvwa.sachsen-anhalt.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB). Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2023-12-14+01:00 📅
Quelle: OJS 2023/S 242-762956 (2023-12-14)