Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Für den Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind Referenzen anzugeben. Der Teilnahmewettbewerb hat das Ziel, die Anzahl an Bewerber im weiteren Verhandlungsverfahren auf 3 zu begrenzen (§ 51 VgV). Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß den folgenden Vorgaben.
Die Referenzprojekte werden hinsichtlich der Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung wie folgt bewertet:
5 Punkte: Die im Referenzprojekt erbrachten Leistungen decken sich vollumfänglich mit den geforderten Leistungen oder übertreffen diese, d.h.
- Videorouting mit Matrix 8x8 (4K/3D)
- 4K/NIR/3D-fähige Geräte (mind. jeweils eine Lichtquelle, Prozessor, Kamerakopf)
- Ansteuerung der Raumtechnik/Medien (mind. Licht und Jalousie)
3 Punkte: Die im Referenzprojekt erbrachten Leistungen decken sich im Wesentlichen mit den geforderten Leistungen, d.h.
- Videorouting mit Matrix 8x8 (4K/3D)
- 4K/NIR/3D-fähige Geräte (mind. jeweils eine Lichtquelle, Prozessor, Kamerakopf)
1 Punkt: Die im Referenzprojekt erbrachten Leistungen decken sich nur teilweise mit den geforderten Leistungen, d.h.
- 4K/NIR/3D-fähige Geräte (mind. Lichtquelle, Prozessor, Kamerakopf)
Es werden maximal 5 Referenzen berücksichtigt, d.h. in dieser Kategorie können maximal 25 Punkte erreicht werden.
Mindestanforderungen: In der Rubrik "Referenzen" müssen mindestens 3 Punkte erreicht werden.
AUSWAHL DER TEILNEHMER:
Es werden die Bewerber für das weitere Verfahren zugelassen, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen, die die Mindestanforderungen erfüllen und nach Addition der erreichten Punktwerte auf den ersten drei Plätzen liegen.
Sollten auf Grund von Punktgleichstand mehr als drei Bewerber auf den ersten drei Plätzen liegen, so wird der Bewerber vorgezogen, der mehr Referenzen mit einer Bewertung mit 5 Punkten vorweisen kann. Sollte dann immer noch Punktgleichheit bestehen, wird der Bewerber vorgezogen, der mehr Referenzen mit einer Bewertung mit 3 Punkten vorweisen kann. Sollte auch für diesen Fall ein Gleichstand bestehen, entscheidet die Gesamtzahl der installierten 4K/NIR/3D-fähige Geräte (mind. jeweils eine Lichtquelle, Prozessor, Kamerakopf).