Der Abwassertransportkanal zwischen dem Pumpwerk Brückenstraße der Stadt Willich und der Betriebsstelle Viersen des Niersverbandes soll aufgrund von baulichen Schäden erneuert werden. Dafür soll neben dem alten Transportkanal im laufenden Betrieb eine Druckleitung DA 450 PE-HD mittels Horizontalspülbohrverfahren errichtet werden. Zur Be- und Entlüftung der Druckleitung sollen im Abstand von maximal etwa 220m Schächte gesetzt werden. Damit die Schachtbauwerke für regelmäßige Wartungsarbeiten, Inspektion und Reinigung für Betriebsfahrzeuge erreichbar sind, soll anschließend auf Teilen der Strecke ein Betriebsweg von 4m Breite errichtet werden. Die Trasse verläuft vom Pumpwerk ca. 500m parallel zur Bahnlinie, quert eine Kreisstraße und verläuft weitere ca. 1400m parallel zur Bahnlinie. Anschließend unterquert die Trasse die Bahnlinie und verläuft ca. 600m parallel zur Niers, wo die Druckleitung an eine bereits verlegte Leitung angeschlossen werden soll. Die Horizontalspülbohrarbeiten, die Errichtung der Schachtbauwerke, die Errichtung einer temporären Baustraße zur Erschließung und des Betriebsweges, sowie weitere dafür notwendige Arbeiten (bspw. Grundwasserhaltung) sind im Leistungsumfang dieser Ausschreibung enthalten. Ein Großteil der Trasse verläuft durch ein Natur- und Landschaftsschutzgebiet. Aufgrund naturschutzrechtlicher Belange sind daher sämtliche Arbeiten erst ab Juni 2024 und in Teilen erst ab September zu beginnen und vor dem 01.03.25 abschließend fertigzustellen. Zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung wird bereits ein Teil der Baustraße parallel zur Bahnlinie errichtet. Außerdem finden die Kampfmitteluntersuchungen im Bereich der Schachtbauwerke statt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-08.
Auftragsbekanntmachung (2023-12-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erneuerung Transportleitung Anrath-Viersen – Leitungsbau
Referenznummer: interne Vergabenummer 100.342/ELViS ID:E86166613
Kurze Beschreibung:
Der Abwassertransportkanal zwischen dem Pumpwerk Brückenstraße der Stadt Willich und der Betriebsstelle Viersen des Niersverbandes soll aufgrund von baulichen Schäden erneuert werden. Dafür soll neben dem alten Transportkanal im laufenden Betrieb eine Druckleitung DA 450 PE-HD mittels Horizontalspülbohrverfahren errichtet werden. Zur Be- und Entlüftung der Druckleitung sollen im Abstand von maximal etwa 220m Schächte gesetzt werden. Damit die Schachtbauwerke für regelmäßige Wartungsarbeiten, Inspektion und Reinigung für Betriebsfahrzeuge erreichbar sind, soll anschließend auf Teilen der Strecke ein Betriebsweg von 4m Breite errichtet werden.
Die Trasse verläuft vom Pumpwerk ca. 500m parallel zur Bahnlinie, quert eine Kreisstraße und verläuft weitere ca. 1400m parallel zur Bahnlinie. Anschließend unterquert die Trasse die Bahnlinie und verläuft ca. 600m parallel zur Niers, wo die Druckleitung an eine bereits verlegte Leitung angeschlossen werden soll.
Die Horizontalspülbohrarbeiten, die Errichtung der Schachtbauwerke, die Errichtung einer temporären Baustraße zur Erschließung und des Betriebsweges, sowie weitere dafür notwendige Arbeiten (bspw. Grundwasserhaltung) sind im Leistungsumfang dieser Ausschreibung enthalten.
Ein Großteil der Trasse verläuft durch ein Natur- und Landschaftsschutzgebiet. Aufgrund naturschutzrechtlicher Belange sind daher sämtliche Arbeiten erst ab Juni 2024 und in Teilen erst ab September zu beginnen und vor dem 01.03.25 abschließend fertigzustellen.
Zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung wird bereits ein Teil der Baustraße parallel zur Bahnlinie errichtet. Außerdem finden die Kampfmitteluntersuchungen im Bereich der Schachtbauwerke statt.
Der Abwassertransportkanal zwischen dem Pumpwerk Brückenstraße der Stadt Willich und der Betriebsstelle Viersen des Niersverbandes soll aufgrund von baulichen Schäden erneuert werden. Dafür soll neben dem alten Transportkanal im laufenden Betrieb eine Druckleitung DA 450 PE-HD mittels Horizontalspülbohrverfahren errichtet werden. Zur Be- und Entlüftung der Druckleitung sollen im Abstand von maximal etwa 220m Schächte gesetzt werden. Damit die Schachtbauwerke für regelmäßige Wartungsarbeiten, Inspektion und Reinigung für Betriebsfahrzeuge erreichbar sind, soll anschließend auf Teilen der Strecke ein Betriebsweg von 4m Breite errichtet werden.
Die Trasse verläuft vom Pumpwerk ca. 500m parallel zur Bahnlinie, quert eine Kreisstraße und verläuft weitere ca. 1400m parallel zur Bahnlinie. Anschließend unterquert die Trasse die Bahnlinie und verläuft ca. 600m parallel zur Niers, wo die Druckleitung an eine bereits verlegte Leitung angeschlossen werden soll.
Die Horizontalspülbohrarbeiten, die Errichtung der Schachtbauwerke, die Errichtung einer temporären Baustraße zur Erschließung und des Betriebsweges, sowie weitere dafür notwendige Arbeiten (bspw. Grundwasserhaltung) sind im Leistungsumfang dieser Ausschreibung enthalten.
Ein Großteil der Trasse verläuft durch ein Natur- und Landschaftsschutzgebiet. Aufgrund naturschutzrechtlicher Belange sind daher sämtliche Arbeiten erst ab Juni 2024 und in Teilen erst ab September zu beginnen und vor dem 01.03.25 abschließend fertigzustellen.
Zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung wird bereits ein Teil der Baustraße parallel zur Bahnlinie errichtet. Außerdem finden die Kampfmitteluntersuchungen im Bereich der Schachtbauwerke statt.
Produkte/Dienstleistungen: Kanalbauarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: interne Vergabenummer 100.342/ELViS ID:E86166613
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Der Abwassertransportkanal zwischen dem Pumpwerk Brückenstraße der Stadt Willich und der Betriebsstelle Viersen des Niersverbandes soll aufgrund von baulichen Schäden erneuert werden. Dafür soll neben dem alten Transportkanal im laufenden Betrieb eine Druckleitung DA 450 PE-HD mittels Horizontalspülbohrverfahren errichtet werden. Zur Be- und Entlüftung der Druckleitung sollen im Abstand von maximal etwa 220m Schächte gesetzt werden. Damit die Schachtbauwerke für regelmäßige Wartungsarbeiten, Inspektion und Reinigung für Betriebsfahrzeuge erreichbar sind, soll anschließend auf Teilen der Strecke ein Betriebsweg von 4m Breite errichtet werden.
Die Trasse verläuft vom Pumpwerk ca. 500m parallel zur Bahnlinie, quert eine Kreisstraße und verläuft weitere ca. 1400m parallel zur Bahnlinie. Anschließend unterquert die Trasse die Bahnlinie und verläuft ca. 600m parallel zur Niers, wo die Druckleitung an eine bereits verlegte Leitung angeschlossen werden soll.
Die Horizontalspülbohrarbeiten, die Errichtung der Schachtbauwerke, die Errichtung einer temporären Baustraße zur Erschließung und des Betriebsweges, sowie weitere dafür notwendige Arbeiten (bspw. Grundwasserhaltung) sind im Leistungsumfang dieser Ausschreibung enthalten.
Ein Großteil der Trasse verläuft durch ein Natur- und Landschaftsschutzgebiet. Aufgrund naturschutzrechtlicher Belange sind daher sämtliche Arbeiten erst ab Juni 2024 und in Teilen erst ab September zu beginnen und vor dem 01.03.25 abschließend fertigzustellen.
Zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung wird bereits ein Teil der Baustraße parallel zur Bahnlinie errichtet. Außerdem finden die Kampfmitteluntersuchungen im Bereich der Schachtbauwerke statt.
Der Abwassertransportkanal zwischen dem Pumpwerk Brückenstraße der Stadt Willich und der Betriebsstelle Viersen des Niersverbandes soll aufgrund von baulichen Schäden erneuert werden. Dafür soll neben dem alten Transportkanal im laufenden Betrieb eine Druckleitung DA 450 PE-HD mittels Horizontalspülbohrverfahren errichtet werden. Zur Be- und Entlüftung der Druckleitung sollen im Abstand von maximal etwa 220m Schächte gesetzt werden. Damit die Schachtbauwerke für regelmäßige Wartungsarbeiten, Inspektion und Reinigung für Betriebsfahrzeuge erreichbar sind, soll anschließend auf Teilen der Strecke ein Betriebsweg von 4m Breite errichtet werden.
Die Trasse verläuft vom Pumpwerk ca. 500m parallel zur Bahnlinie, quert eine Kreisstraße und verläuft weitere ca. 1400m parallel zur Bahnlinie. Anschließend unterquert die Trasse die Bahnlinie und verläuft ca. 600m parallel zur Niers, wo die Druckleitung an eine bereits verlegte Leitung angeschlossen werden soll.
Die Horizontalspülbohrarbeiten, die Errichtung der Schachtbauwerke, die Errichtung einer temporären Baustraße zur Erschließung und des Betriebsweges, sowie weitere dafür notwendige Arbeiten (bspw. Grundwasserhaltung) sind im Leistungsumfang dieser Ausschreibung enthalten.
Ein Großteil der Trasse verläuft durch ein Natur- und Landschaftsschutzgebiet. Aufgrund naturschutzrechtlicher Belange sind daher sämtliche Arbeiten erst ab Juni 2024 und in Teilen erst ab September zu beginnen und vor dem 01.03.25 abschließend fertigzustellen.
Zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung wird bereits ein Teil der Baustraße parallel zur Bahnlinie errichtet. Außerdem finden die Kampfmitteluntersuchungen im Bereich der Schachtbauwerke statt.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Viersen
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-06-01 📅
Datum des Endes: 2025-02-28 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-17 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-17 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 80 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Eröffnungstermin: 2024-01-17 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Folgende Unterlagen können nachgefordert werden:
- Eigenerklärung über Eignung, Referenzen, Präqualifikation etc. (Datei 07_)
- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) mit den Eintragungen bzgl. Punkt 8: „Angaben zur Entsorgung“ (Datei 17)
- Eigenerklärung Russlandsanktionen (Datei 08)
- Offener Kanalbau: RAL Gütezeichen Kanalbau, Ausführungsbereich AK2 oder gleichwertig
- Spülbohrung: RAL-Gütezeichen Kanalbau, Ausführungsbereich VP oder gleichwertig
- PE-Schweißen: Nachweis nach DVGW GW 330, gleichwertig mit Prüfzeugnis Schweißen von Kunststoffen aus PE-HD nach DVS 2212-1 ,
oder gleichwertig
Folgende Unterlagen können nachgefordert werden:
- Eigenerklärung über Eignung, Referenzen, Präqualifikation etc. (Datei 07_)
- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) mit den Eintragungen bzgl. Punkt 8: „Angaben zur Entsorgung“ (Datei 17)
- Eigenerklärung Russlandsanktionen (Datei 08)
- Offener Kanalbau: RAL Gütezeichen Kanalbau, Ausführungsbereich AK2 oder gleichwertig
- Spülbohrung: RAL-Gütezeichen Kanalbau, Ausführungsbereich VP oder gleichwertig
- PE-Schweißen: Nachweis nach DVGW GW 330, gleichwertig mit Prüfzeugnis Schweißen von Kunststoffen aus PE-HD nach DVS 2212-1 ,
oder gleichwertig
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Der Bieter erklärt, dass er Mitglied in einer Berufsgenossenschaft ist (Name der BG/Mitgliedsnummer). Der Bieter verpflichtet sich gem. der Datei ,,Eigenerklärungen“ (s. Verdingungsunterlagen), dass er nach Aufforderung des Auftraggebers eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des ihn zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegt.
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Der Bieter erklärt, dass er Mitglied in einer Berufsgenossenschaft ist (Name der BG/Mitgliedsnummer). Der Bieter verpflichtet sich gem. der Datei ,,Eigenerklärungen“ (s. Verdingungsunterlagen), dass er nach Aufforderung des Auftraggebers eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des ihn zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Präqualifikationsverzeichnis etc.: Die Bieter werden aufgefordert eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE; § 50 VgV20l6) zu übersenden, welche die Punkte der Eigenerklärung abdeckt.
(Hinweis zur Bearbeitung: Seite https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de laden und markieren:
„Ich bin ein Wirtschaftsteilnehmer“: dann markieren: „eine EEE importieren“ und die in unseren Verdingungsunterlagenenthaltene Datei hochladen.) Wenn der Bieter keine EEE vorlegt, sind die zu erfüllenden Anforderungen an seine Eignung als „Eigenerklärungen“ gem. Formblatt d) der Verdingungsunterlagen dargestellt. Das Formblatt „Eigenerklärungen“ werden u. a. folgende Eignungskriterien überprüft:
Der Bieter hat Angaben zu machen, ob er für die zu vergebende Leistung präqualifiziert ist und im
Präqualifikationsverzeichnis (mit Angaben zum Verzeichnis, Unternehmens, PQ-Nummer) der eingetragen ist.
Der Bieter erklärt, dass sein Unternehmen nicht
- bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Der Bieter hat zu erklären, dass ihm bekannt ist, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse sein Unternehmen von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden. Der Bieter hat zu erklären, dass keine Verfehlungen vorliegen, die seinen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten. Der Bieter hat zu erklären, die alle zuvor geforderten Erklärungen auch von Unterauftragnehmern zu fordern und vor Vertragsschluss vorzulegen.
Der Bieter hat zu erklären, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter nach Aufforderung des Auftraggebers eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach Ei 48b EStG vorzulegen.
Falls der Bieter beabsichtigt die zu vergebende Leistung im Rahmen einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
abzuwickeln, ist eine Erklärung aller Unternehmen der Bietergemeinschaft (bevollmächtigter Vertreter, weitere Mitglieder) beizubringen. (z. B. Musterformular 234 Vergabehandbuch Bund unter https://www.vergabe.nrw.de/download/formulare-vob-hochbau).
Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bleibt unberührt. Der Niersverband kann von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, verlangen, dass sie entsprechende Nachweise über die Leistungsfähigkeit und Erklärungen über die Zurverfügungstellung der Kapazitäten der vorgesehenen Eignungsleiher beibringen.
Präqualifikationsverzeichnis etc.: Die Bieter werden aufgefordert eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE; § 50 VgV20l6) zu übersenden, welche die Punkte der Eigenerklärung abdeckt.
(Hinweis zur Bearbeitung: Seite https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de laden und markieren:
„Ich bin ein Wirtschaftsteilnehmer“: dann markieren: „eine EEE importieren“ und die in unseren Verdingungsunterlagenenthaltene Datei hochladen.) Wenn der Bieter keine EEE vorlegt, sind die zu erfüllenden Anforderungen an seine Eignung als „Eigenerklärungen“ gem. Formblatt d) der Verdingungsunterlagen dargestellt. Das Formblatt „Eigenerklärungen“ werden u. a. folgende Eignungskriterien überprüft:
Der Bieter hat Angaben zu machen, ob er für die zu vergebende Leistung präqualifiziert ist und im
Präqualifikationsverzeichnis (mit Angaben zum Verzeichnis, Unternehmens, PQ-Nummer) der eingetragen ist.
Der Bieter erklärt, dass sein Unternehmen nicht
- bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Der Bieter hat zu erklären, dass ihm bekannt ist, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse sein Unternehmen von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden. Der Bieter hat zu erklären, dass keine Verfehlungen vorliegen, die seinen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten. Der Bieter hat zu erklären, die alle zuvor geforderten Erklärungen auch von Unterauftragnehmern zu fordern und vor Vertragsschluss vorzulegen.
Der Bieter hat zu erklären, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter nach Aufforderung des Auftraggebers eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach Ei 48b EStG vorzulegen.
Falls der Bieter beabsichtigt die zu vergebende Leistung im Rahmen einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
abzuwickeln, ist eine Erklärung aller Unternehmen der Bietergemeinschaft (bevollmächtigter Vertreter, weitere Mitglieder) beizubringen. (z. B. Musterformular 234 Vergabehandbuch Bund unter https://www.vergabe.nrw.de/download/formulare-vob-hochbau).
Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bleibt unberührt. Der Niersverband kann von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, verlangen, dass sie entsprechende Nachweise über die Leistungsfähigkeit und Erklärungen über die Zurverfügungstellung der Kapazitäten der vorgesehenen Eignungsleiher beibringen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Fachliche Qualifikation etc.: Der Bieter wird aufgefordert eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE; § 50 VgV2016) zu übersenden, welche die Punkte der Eigenerklärung abdeckt. (Hinweis zur Bearbeitung: Seite https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de laden und markieren:
„Ich bin ein Wirtschaftsteilnehmer“: dann markieren: „eine EEE importieren“ und die in unseren Verdingungsunterlagenenthaltene Datei hochladen.). Wenn der Bieter keine EEE vorlegt, sind die zu erfüllenden Anforderungen an seine Eignung als „Eigenerklärungen“ gem. Formblatt d) der Verdingungsunterlagen dargestellt.
Auf dem Formblatt „Eigenerklärungen“ werden u. a. folgende Eignungskriterien überprüft:
1) Der Bieter hat Angaben machen ob, er für die zu vergebende Leistung präqualifiziert ist und im Präqualifikationsverzeichnis (mit Angaben zum Verzeichnis, Unternehmens, PQ-Nummer) der eingetragen ist.
2) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
3) Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: In den letzten 5 Jahren soll der Bieter vergleichbare Leistungen ausgeführt haben. Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, muss der Bieter nach Aufforderung des Auftraggebers 3 Referenznachweise mit i. d. R. folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE- Partner, Nachunternehmer, …).
Weiterhin:
1. Offener Kanalbau: RAL Gütezeichen Kanalbau, Ausführungsbereich AK2 oder gleichwertig
2. Spülbohrung: RAL-Gütezeichen Kanalbau, Ausführungsbereich VP oder gleichwertig
3. PE-Schweißen: Nachweis nach DVGW GW 330, gleichwertig mit Prüfzeugnis Schweißen von Kunststoffen aus PE-HD nach DVS 2212-1, oder gleichwertig
Fachliche Qualifikation etc.: Der Bieter wird aufgefordert eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE; § 50 VgV2016) zu übersenden, welche die Punkte der Eigenerklärung abdeckt. (Hinweis zur Bearbeitung: Seite https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de laden und markieren:
„Ich bin ein Wirtschaftsteilnehmer“: dann markieren: „eine EEE importieren“ und die in unseren Verdingungsunterlagenenthaltene Datei hochladen.). Wenn der Bieter keine EEE vorlegt, sind die zu erfüllenden Anforderungen an seine Eignung als „Eigenerklärungen“ gem. Formblatt d) der Verdingungsunterlagen dargestellt.
Auf dem Formblatt „Eigenerklärungen“ werden u. a. folgende Eignungskriterien überprüft:
1) Der Bieter hat Angaben machen ob, er für die zu vergebende Leistung präqualifiziert ist und im Präqualifikationsverzeichnis (mit Angaben zum Verzeichnis, Unternehmens, PQ-Nummer) der eingetragen ist.
2) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
3) Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: In den letzten 5 Jahren soll der Bieter vergleichbare Leistungen ausgeführt haben. Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, muss der Bieter nach Aufforderung des Auftraggebers 3 Referenznachweise mit i. d. R. folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE- Partner, Nachunternehmer, …).
Weiterhin:
1. Offener Kanalbau: RAL Gütezeichen Kanalbau, Ausführungsbereich AK2 oder gleichwertig
2. Spülbohrung: RAL-Gütezeichen Kanalbau, Ausführungsbereich VP oder gleichwertig
3. PE-Schweißen: Nachweis nach DVGW GW 330, gleichwertig mit Prüfzeugnis Schweißen von Kunststoffen aus PE-HD nach DVS 2212-1, oder gleichwertig
Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
(1) Sicherheiten zugunsten des NV
Wenn der Auftragswert 250.000 € netto erreicht oder überschreitet oder wenn in der Leistungsbeschreibung explizit angeordnet, gelten folgende Sicherheiten als vereinbart:
1. Vorauszahlungssicherheit
Ist im Leistungsverzeichnis zugunsten des AN eine Vorauszahlung vertraglich vorgesehen, so hat der AN eine unbefristete selbstschuldnerische Vorauszahlungsbürgschaft eines inländischen oder innerhalb der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers unter Verzicht auf die Einrede gem. § 771 BGB und in Höhe der Vorauszahlung zu stellen und in Höhe der jeweils noch nicht durch Verrechnung erloschenen Vorauszahlung aufrecht zu erhalten. Bei ausländischen Kreditinstituten oder -versicherern ist schriftlich zu vereinbaren, dass für die Bürgschaften deutsches Recht gilt. Die Vorauszahlungsbürgschaft sichert Ansprüche des NV auf Rückzahlung von Vorauszahlungen einschließlich Zinsen und Kosten, die dem NV im Rahmen dieses Vertrages gegen den AN zustehen, soweit sich aus der Abrechnung der erbrachten Leistungen im Hinblick auf den noch nicht vom NV verrechneten Teil der Vorauszahlung eine Überzahlung des AN ergibt. Die Vorauszahlungsbürgschaft sichert keine Erfüllungs- oder Gewährleistungsansprüche. Der AN kann den Austausch der Bürgschaftsurkunde Zug um Zug gegen eine in der jeweils aktuellen noch valutierten Vorauszahlungshöhe zu stellende, im Übrigen jedoch denselben Anforderungen genügende Vorauszahlungsbürgschaft verlangen, alternativ eine entsprechende schriftliche Enthaftungserklärung des NV einholen. Im Übrigen wird die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft spätestens dann zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung vollständig auf fällige Zahlungen für erbrachte Leistungen angerechnet worden ist.
2. Vertragserfüllungssicherheit
Der AN leistet in Höhe von 5 % der Netto Auftragssumme eine Vertragserfüllungssicherheit durch Bürgschaft eines inländischen oder innerhalb der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers unter Verzicht auf die Einrede gem. § 771 BGB. Bei ausländischen Kreditinstituten oder -versicherern ist schriftlich zu vereinbaren, dass für die Bürgschaften deutsches Recht gilt. Legt der AN die Bürgschaft nicht spätestens binnen 18 Werktagen nach Vertragsschluss vor, so ist der NV berechtigt, Abschlagszahlungen an den AN einzubehalten bis der vereinbarte Sicherheitsbetrag erreicht ist. In diesem Fall ist der NV nicht verpflichtet, den einbehaltenen Sicherheitsbetrag auf ein Sperrkonto einzuzahlen oder zu verzinsen. Der einbehaltene Betrag wird vielmehr ausbezahlt sobald und soweit der AN eine vertragsgerechte Erfüllungsbürgschaft nachgereicht hat. Abschlagszahlungen dürfen dabei jeweils um höchstens 10 % gekürzt werden.
Der AN erhält vom NV nach der Abnahme die Vertragserfüllungssicherheit Zug um Zug gegen Gestellung der vereinbarten Gewährleistungssicherheit zurück. Bis zu diesem Sicherheitenaustausch gilt: Mit der Abnahme sichert die Vertragserfüllungssicherheit etwaige Mängelansprüche des NV nur noch in Höhe von maximal 3 % der Netto-Auftragssumme.
3. Gewährleistungssicherheit
Der AN leistet in Höhe von 3 % der Netto-Auftragssumme eine Gewährleistungssicherheit durch Bürgschaft eines inländischen oder innerhalb der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers unter Verzicht auf die Einrede gem. § 771 BGB. Bei ausländischen Kreditinstituten oder -versicherern ist schriftlich zu vereinbaren, dass für die Bürgschaften deutsches Recht gilt. Legt der AN die Bürgschaft nicht spätestens mit der Schlussrechnung vor, so ist der NV berechtigt, den Sicherheitsbetrag von der Schlussrechnung einzubehalten. In diesem Fall ist der NV nicht verpflichtet, den einbehaltenen Sicherheitsbetrag auf ein Sperrkonto einzuzahlen oder zu verzinsen. Der einbehaltene Betrag wird vielmehr ausbezahlt sobald und soweit entweder der AN eine vertragsgerechte Gewährleistungsbürgschaft nachgereicht hat oder sobald die Gewährleistungszeit abgelaufen ist, ohne dass noch Mängelansprüche offen sind.
Für die Bürgschaften sind die vom NV vorgegebenen Formblätter (ehemals EFB-SICH 1, EFB-SICH 2 und EFB-SICH 3) zu verwenden bzw. sie müssen textlich voll inhaltlich mit diesen übereinstimmen. Die Formblätter werden dem AN vom NV zur Verfügung gestellt.
Sollte der AN eine Bietergemeinschaft oder ARGE sein, so sind die Bürgschaften auf den Namen der Bietergemeinschaft / ARGE auszustellen, nicht auf die beteiligten Partner.
(1) Sicherheiten zugunsten des NV
Wenn der Auftragswert 250.000 € netto erreicht oder überschreitet oder wenn in der Leistungsbeschreibung explizit angeordnet, gelten folgende Sicherheiten als vereinbart:
1. Vorauszahlungssicherheit
Ist im Leistungsverzeichnis zugunsten des AN eine Vorauszahlung vertraglich vorgesehen, so hat der AN eine unbefristete selbstschuldnerische Vorauszahlungsbürgschaft eines inländischen oder innerhalb der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers unter Verzicht auf die Einrede gem. § 771 BGB und in Höhe der Vorauszahlung zu stellen und in Höhe der jeweils noch nicht durch Verrechnung erloschenen Vorauszahlung aufrecht zu erhalten. Bei ausländischen Kreditinstituten oder -versicherern ist schriftlich zu vereinbaren, dass für die Bürgschaften deutsches Recht gilt. Die Vorauszahlungsbürgschaft sichert Ansprüche des NV auf Rückzahlung von Vorauszahlungen einschließlich Zinsen und Kosten, die dem NV im Rahmen dieses Vertrages gegen den AN zustehen, soweit sich aus der Abrechnung der erbrachten Leistungen im Hinblick auf den noch nicht vom NV verrechneten Teil der Vorauszahlung eine Überzahlung des AN ergibt. Die Vorauszahlungsbürgschaft sichert keine Erfüllungs- oder Gewährleistungsansprüche. Der AN kann den Austausch der Bürgschaftsurkunde Zug um Zug gegen eine in der jeweils aktuellen noch valutierten Vorauszahlungshöhe zu stellende, im Übrigen jedoch denselben Anforderungen genügende Vorauszahlungsbürgschaft verlangen, alternativ eine entsprechende schriftliche Enthaftungserklärung des NV einholen. Im Übrigen wird die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft spätestens dann zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung vollständig auf fällige Zahlungen für erbrachte Leistungen angerechnet worden ist.
2. Vertragserfüllungssicherheit
Der AN leistet in Höhe von 5 % der Netto Auftragssumme eine Vertragserfüllungssicherheit durch Bürgschaft eines inländischen oder innerhalb der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers unter Verzicht auf die Einrede gem. § 771 BGB. Bei ausländischen Kreditinstituten oder -versicherern ist schriftlich zu vereinbaren, dass für die Bürgschaften deutsches Recht gilt. Legt der AN die Bürgschaft nicht spätestens binnen 18 Werktagen nach Vertragsschluss vor, so ist der NV berechtigt, Abschlagszahlungen an den AN einzubehalten bis der vereinbarte Sicherheitsbetrag erreicht ist. In diesem Fall ist der NV nicht verpflichtet, den einbehaltenen Sicherheitsbetrag auf ein Sperrkonto einzuzahlen oder zu verzinsen. Der einbehaltene Betrag wird vielmehr ausbezahlt sobald und soweit der AN eine vertragsgerechte Erfüllungsbürgschaft nachgereicht hat. Abschlagszahlungen dürfen dabei jeweils um höchstens 10 % gekürzt werden.
Der AN erhält vom NV nach der Abnahme die Vertragserfüllungssicherheit Zug um Zug gegen Gestellung der vereinbarten Gewährleistungssicherheit zurück. Bis zu diesem Sicherheitenaustausch gilt: Mit der Abnahme sichert die Vertragserfüllungssicherheit etwaige Mängelansprüche des NV nur noch in Höhe von maximal 3 % der Netto-Auftragssumme.
3. Gewährleistungssicherheit
Der AN leistet in Höhe von 3 % der Netto-Auftragssumme eine Gewährleistungssicherheit durch Bürgschaft eines inländischen oder innerhalb der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers unter Verzicht auf die Einrede gem. § 771 BGB. Bei ausländischen Kreditinstituten oder -versicherern ist schriftlich zu vereinbaren, dass für die Bürgschaften deutsches Recht gilt. Legt der AN die Bürgschaft nicht spätestens mit der Schlussrechnung vor, so ist der NV berechtigt, den Sicherheitsbetrag von der Schlussrechnung einzubehalten. In diesem Fall ist der NV nicht verpflichtet, den einbehaltenen Sicherheitsbetrag auf ein Sperrkonto einzuzahlen oder zu verzinsen. Der einbehaltene Betrag wird vielmehr ausbezahlt sobald und soweit entweder der AN eine vertragsgerechte Gewährleistungsbürgschaft nachgereicht hat oder sobald die Gewährleistungszeit abgelaufen ist, ohne dass noch Mängelansprüche offen sind.
Für die Bürgschaften sind die vom NV vorgegebenen Formblätter (ehemals EFB-SICH 1, EFB-SICH 2 und EFB-SICH 3) zu verwenden bzw. sie müssen textlich voll inhaltlich mit diesen übereinstimmen. Die Formblätter werden dem AN vom NV zur Verfügung gestellt.
Sollte der AN eine Bietergemeinschaft oder ARGE sein, so sind die Bürgschaften auf den Namen der Bietergemeinschaft / ARGE auszustellen, nicht auf die beteiligten Partner.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus §123 GWB und §124 GWB.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Niersverband
Nationale Registrierungsnummer: 051660032032-31003-25
Abteilung: Abwasser
Postanschrift: Am Niersverband 10
Postleitzahl: 41747
Postort: Viersen
Region: Viersen
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Koordinationsstelle VergabeAW
E-Mail: vergabeaw@niersverband.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.niersverband.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Umwelt
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung ✅ Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E86166613🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E86166613🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Bauleistung
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: UST-IdNr:DE812110859
Abteilung: Vergabekammer
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Überprüfungsstelle
E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221 147-0📞
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
Teil 4, Anwendung. Auszug:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1
GWB).
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt
unberührt.
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1
GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die
Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax
oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134
Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss
des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
Teil 4, Anwendung. Auszug:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1
GWB).
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt
unberührt.
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1
GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die
Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax
oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134
Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss
des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 238-748941 (2023-12-08)
Auftragsbekanntmachung (2023-12-20) Verfahren Administrative Informationen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-24 10:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 73 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2024-01-24 10:00:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2023-12-20+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 352723d7-eebb-464b-bf16-963cd1109406-01
Quelle: OJS 2023/S 246-776296 (2023-12-20)