Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende in Wörrstadt - Landkreis Alzey-Worms

Kreisverwaltung Alzey-Worms

Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft in Modul-/Container-Bauweise mit 100-120 Plätzen für Asylsuchende in neuwertigem Zustand.
Gebrauchte Anlagen können uns als Nebenangebot eingereicht werden.
Geplant ist die Errichtung eines Baukörpers in Modul-/Container-Bauweise mit jeweils maximal drei Geschossen für die vorübergehende Unterbringung von insgesamt etwa 100-120 Personen.
Die Ausführung der Zimmer ist zu 50% als Doppelzimmer und 50% als Einzelzimmer geplant.
Die Größe der Einzelzimmer sollte mindestens 8 m², die Größe der Doppelzimmer sollte mindestens 15 m² betragen.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte unseren Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-03-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-03-03 Auftragsbekanntmachung
2023-07-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-03-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Mobile, modulare Containergebäude
Kurze Beschreibung:
Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft in Modul-/Container-Bauweise mit 100-120 Plätzen für Asylsuchende in neuwertigem Zustand. Gebrauchte Anlagen können uns als Nebenangebot eingereicht werden. Geplant ist die Errichtung eines Baukörpers in Modul-/Container-Bauweise mit jeweils maximal drei Geschossen für die vorübergehende Unterbringung von insgesamt etwa 100-120 Personen. Die Ausführung der Zimmer ist zu 50% als Doppelzimmer und 50% als Einzelzimmer geplant. Die Größe der Einzelzimmer sollte mindestens 8 m², die Größe der Doppelzimmer sollte mindestens 15 m² betragen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte unseren Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung)
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Mobile, modulare Containergebäude 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Alzey-Worms 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreisverwaltung Alzey-Worms
Postanschrift: Ernst-Ludwig-Str. 36
Postleitzahl: 55232
Postort: Alzey
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreis-alzey-worms.eu 🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle@alzey-worms.de 📧
Telefon: +49 6731/408-0 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E91473319 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E91473319 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-03-03 📅
Einreichungsfrist: 2023-03-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 048-140032
ABl. S-Ausgabe: 48

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft in Modul-/Container-Bauweise mit 100-120 Plätzen für Asylsuchende in neuwertigem Zustand.
Gebrauchte Anlagen können uns als Nebenangebot eingereicht werden.
Geplant ist die Errichtung eines Baukörpers in Modul-/Container-Bauweise mit jeweils maximal drei Geschossen für die vorübergehende Unterbringung von insgesamt etwa 100-120 Personen.
Die Ausführung der Zimmer ist zu 50% als Doppelzimmer und 50% als Einzelzimmer geplant.
Die Größe der Einzelzimmer sollte mindestens 8 m², die Größe der Doppelzimmer sollte mindestens 15 m² betragen.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte unseren Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung)
Die Kreisverwaltung Alzey-Worms beabsichtigt auf dem ehemaligen THW-Gelände in der Ober-Saulheimer-Straße in Wörrstadt eine vorübergehende Unterkunft für Geflüchtete zu errichten.
Die Größe der Einzelzimmer sollte mindestens 8 m²,
die Größe der Doppelzimmer sollte mindestens 15 m² betragen.
Technische Ausstattung der Anlage:
- Die bauphysikalischen Anforderungen von Dämmung und sommerlichem Wärmeschutz sollten dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz entsprechen.
Die Ausnahmeregelung nach § 104 Abs. 4 i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 6 GEG kann berücksichtigt werden. Die Kaufoption ist für uns interessanter, wenn die Anforderungen des GEG erfüllt werden.
- Schallschutznachweis für die Trennwände, Türen und Zwischendecken im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
- Die baulichen Anlagen müssen über zwei bauliche Rettungswege verfügen. Der Weg zum ersten Rettungsweg darf max. 35 m betragen. Die Zwischendecken sind mit der Feuerwiderstandsklasse von mind. F30 auszuführen. Die gesamte Anlage ist mit funkvernetzten Rauchwarnmeldern zur Brandfrüherkennung auszustatten.
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Das erforderliche Brandschutzkonzept wird bauseits erstellt.
Technische Ausstattung der Zimmer:
- Rollläden in allen Zimmern
- Stabile Zimmertüren
- Mind. 2 Steckdosen je Zimmer
- WLAN-Bereitstellung in allen Zimmern
- Beheizung mittels Elektroheizung.
Die Ausstattung mit Flächenheizkörpern oder alternativen Beheizungskonzepten ist als Nebenangebot willkommen.
Sanitärausstattung
- Eine Etage der Anlage sollte mit 1 Container Gemeinschaftsduschen und 1 Container Toilettenanlagen versehen werden,
- Eine weitere Etage der Anlage sollte mit 2 Containern Gemeinschaftsduschen und 2 Containern Toilettenanlagen versehen
werden.
- Denkbar ist folgende Ausstattung:
Container mit Gemeinschaftsduschen: 4 Duschen, 3 Waschbecken
Container mit Toilettenanlage: 4 WCs, 3 Urinale, 1 Waschbecken
- Die Duschkabinen und Toilettenkabinen sollten mit durchgehenden Trennwänden versehen werden.
- Es wird insgesamt mindestens eine Toilettenanlage in vandalismussicherer Ausführung benötigt.
Die Kochgelegenheiten, Hauswirtschaftsräume und Gemeinschaftsräume werden zur gemeinsamen Nutzung in einem der Bestandsgebäude bauseits bereitgestellt und sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Lage:
Grundstück von etwa 3.550 qm (siehe Lageplan, Flur 16 Flurstück 232/11) in einem Gewerbegebiet in Wörrstadt.
Die Bebauung des Geländes besteht derzeit aus einem Hauptgebäude sowie mehreren Nebengebäuden. Die Anlage in Modul-/Containerbauweise ist auf dem Gelände ohne Abriss der Bestandsgebäude geplant.
Dauer: 48 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 55286 Wörrstadt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die Einreichung eines Teilnahmeantrages ist lediglich unser Formblatt- "Teilnahmeantrag" ausgefüllt und der Nachweis von mindestens 3 Referenzen, aus den letzten 3 Jahre über durchgeführte vergleichbare Projekte im Bereich der Unterbringung von Asylsuchenden /Geflüchteten, entsprechend den Anforderungen unser Leistungsbeschreibung, einzureichen .
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Auf Grund der Verkürzung der Teilnahme- und späteren Angebotsfrist stellen wir unsere Leistungsbeschreibung als Vorabinformation den Bewerbern bereits jetzt im der Phase des Teilnahmeantrages zur Verfügung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Wird mit dem Formblatt -Teilnahmeantrag- mit abgedeckt
Technische und berufliche Fähigkeiten: Wird mit dem Formblatt -Teilnahmeantrag- mit abgedeckt

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-03-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: 07331003
Kontakt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E91473319 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55161
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Internetadresse: https://mwvlw.rlp.de 🌏
Quelle: OJS 2023/S 048-140032 (2023-03-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 645 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-07-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 134-428955
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 048-140032
ABl. S-Ausgabe: 134

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-06-21 📅
Name: Optirent Mobilraum-Mietservice GmbH
Postanschrift: Zum Mietpark 1
Postort: Bergneustadt
Postleitzahl: 51702
Land: Deutschland 🇩🇪
Oberbergischer Kreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 640 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2023/S 134-428955 (2023-07-10)