Ersatzneubau Gemeinschaftsschule "Am Hartwege", Holz-Glastrennwände + Türen + Innenfenster

Stadt Weimar, Stadtverwaltung

Ersatzneubau Gemeinschaftsschule "Am Hartwege", Holz-Glastrennwände + Türen + Innenfenster

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-02-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-01-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-01-05 Auftragsbekanntmachung
2023-04-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-01-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bautischlerarbeiten
Kurze Beschreibung:
Ersatzneubau Gemeinschaftsschule "Am Hartwege", Holz-Glastrennwände + Türen + Innenfenster
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bautischlerarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Einbau von Tür- und Fensterrahmen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Weimar, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Weimar, Stadtverwaltung
Postanschrift: Schwanseestr. 17
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Kontakt
Internetadresse: http://www.weimar.de 🌏
E-Mail: ausschreibung@stadtweimar.de 📧
Telefon: +49 3643/762309 📞
Fax: +49 3643/762326 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E78881321 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E78881321 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-01-05 📅
Einreichungsfrist: 2023-02-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-01-10 📅
Datum des Beginns: 2023-10-18 📅
Datum des Endes: 2024-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 007-016636
ABl. S-Ausgabe: 7
Zusätzliche Informationen
Ausführungszeiträume: 18.10.2023 - 14.11.2023 BT C -> 19 AT; 29.11.2023 - 31.01.2024 BT B+A -> 42 AT; Die Leistung ist innerhalb von 61 Arbeitstagen zu beenden. 1) Es ist mit Unterbrechungen der Arbeiten sowie mit zeitlicher Überschneidung im Bauablauf zwischen den Bauteilen A-C zu rechnen, ebenso mit zeitgleichen Tätigkeiten anderer Gewerke bzw. Betriebe. 2) Vorlaufende Planung inkl. Prüflauf und Freigabe sowie vorlaufende Bestell- und Lieferfrist nach Auftragserteilung gesamt ca. 110 AT
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
VE (Vergabeeinheit)/ Los 352 Holz-Glastrennwände + Türen + Innenfenster:
Gesamt für 3 Bauteile A -C:
- 28 m² Wandverkleidung raumhoch, Holz-Paneele B=80-150 cm
-161 m Glas-Trennwände mit Holzrahmen, tlw. mit Türelement (9x 1-flg. + 6x 2-4 teilig)
- 13 St. Innentüren mit Holz-Stockzargen (davon 3x T30RS)
- 15 St. Innenfenster mit Holz-Block- bzw. Stockzargen (davon 2x F60)
Alle v.g. Bauteile echtholzfurniert Fichte, lackiert.
Alle Angaben sind circa-Mengen.
Zusätzliche Informationen:
Ausführungszeiträume:
18.10.2023 - 14.11.2023 BT C -> 19 AT;
29.11.2023 - 31.01.2024 BT B+A -> 42 AT;
Die Leistung ist innerhalb von 61 Arbeitstagen zu beenden.
1) Es ist mit Unterbrechungen der Arbeiten sowie mit zeitlicher Überschneidung im Bauablauf zwischen den Bauteilen A-C zu rechnen, ebenso mit zeitgleichen Tätigkeiten anderer Gewerke bzw. Betriebe.
2) Vorlaufende Planung inkl. Prüflauf und Freigabe sowie vorlaufende Bestell- und Lieferfrist nach Auftragserteilung gesamt ca. 110 AT
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Am Hartwege 2,
99425 Weimar

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
gem. § 6a EU Nr.1 VOB/A:
- Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerkerrolle des Sitzes oder Wohnsitzes;
- Erklärung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen.
Mehr anzeigen
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen
Das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/fileadmin/redaktion/Dokumente/aktuell/ausschreibungen/leistungen/2017/07/124-2019.pdf
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
gemäß § 6a EU Nr. 2 VOB/A:
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen betreffend
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen.
Mehr anzeigen
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen
Das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/fileadmin/redaktion/Dokumente/aktuell/ausschreibungen/leistungen/2017/07/124-2019.pdf
Technische und berufliche Fähigkeiten:
gemäß § 6a EU Nr. 3 VOB/A:
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen.
Mehr anzeigen
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen
Das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ ist den Vergabeunterlagen beigefügt und auch erhältlich unter https://stadt.weimar.de/fileadmin/redaktion/Dokumente/aktuell/ausschreibungen/leistungen/2017/07/124-2019.pdf
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen;
Sicherheiten: Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme und Sicherheit für Mängelansprüche 3 % der Auftragssumme einschl. erteilter Nachträge

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-04-17 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-02-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen:
Angebotsabgabe elektronisch in Textform über die Vergabeplattform;
Bieter sind nicht zugelassen

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Weimar, Stadtverwaltung, Abt. Bauverwaltung
Internetadresse: www.weimar.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E78881321 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen sowie die Angebotsabgabe erfolgen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform http://www.subreport.de.
Obwohl die Registrierung auf der E-Vergabeplattform nicht erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, empfehlen wir die Registrierung. Nur so ist eine Benachrichtigung über Veränderungen im Verfahren möglich. Unternehmen, die sich nicht registrieren und Vergabeunterlagen anonym herunterladen, gehen also das Risiko ein wichtige Informationen zu verpassen.
Mehr anzeigen
Der Bestbieter muss im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise:
- Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG);
- Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG);
- Verpflichtungen nach § 12 und 15 ThürVgG Nachunternehmereinsatz, § 17 ThürVgG Kontrollen, § 18 ThürVgG Sanktionen
und ggf.
- Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG);
- Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
innerhalb von 4 Werktagen nach Aufforderung elektronisch über die Vergabeplattform vorlegen.
Bei nicht fristgerechter Vorlage ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.
Auf Verlangen ist das Formblatt "Eigenerklärung Sanktions-VO" vorzulegen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Fax: +49 361573321059 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Entsprechend den Regelungen in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Weimar, Stadtverwaltung, Abt. Bauverwaltung
Postanschrift: Schwanseestraße 17
Telefon: +49 3643762309 📞
E-Mail: ausschreibung@stadtweimar.de 📧
Fax: +49 3643762326 📠
Quelle: OJS 2023/S 007-016636 (2023-01-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-04-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 412862.79 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-04-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-04-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 075-226393
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 007-016636
ABl. S-Ausgabe: 75

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-04-11 📅
Name: haimerl GmbH
Postort: Ebensfeld
Postleitzahl: 96250
Land: Deutschland 🇩🇪
Lichtenfels 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 412862.79 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u.a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen:
§ 160 GWB lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2 lauten:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Mehr anzeigen
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Mehr anzeigen
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2023/S 075-226393 (2023-04-12)
Neue Beschaffungen in verwandten Kategorien 🆕