Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Angabe Umsatzzahlen letzte 3 abgeschlossene Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit zu vergebender Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Arbeiten.
2. Wegen einer Straftat nach § 6 e Abs. 1 Nr. 1-10 EU VOB/A darf keine Person, deren Verhalten nach § 6e Abs. 3 EU VOB/A dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden sein bzw. gegen das Unternehmen darf keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden sein.
3. Das Unternehmen muss seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sein. Falls das Angebot in engere Wahl kommt, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen u. Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG vorzulegen.
4. Das Unternehmen darf bei der Ausführung öffentl. Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben.
5. Das Unternehmen darf weder zahlungsunfähig sein, noch über das Vermögen des Unternehmens darf ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt worden sein, noch die eröffnet beantragt worden sein, noch die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden sein und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt haben.
6. Das Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten nach § 6e Abs. 3 EU VOB/A dem Unternehmen zuzurechnen ist, darf im Rahmen der berufl. Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
7. Das Unternehmen darf keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt haben, die eine Verhinderung, Einschränkung, Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken o. bewirken.
8. Das Unternehmen o. deren nach Satzung o. Gesetz Vertretungsberechtigte dürfen nicht wegen Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit Geldbuße von über 2 500 EUR belegt worden sein bzw. nicht mit Freiheitsstrafe von über 3 Monaten oder Geldstrafe von über 90 Tagessätzen belegt worden sein. Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern;
9. Der Bieter muss Mitglied einer Berufsgenossenschaft sein. Falls Angebot in engere Wahl kommt, ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
10. Es muss eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 2 Mio. EUR für Personen- und 1 Mio. EUR für sonstige Schäden vorliegen oder eine Erklärung, dass der Bieter eine solche Versicherung spätestens zum Zeitpunkt der Leistungserbringung abgeschlossen haben wird (Mindeststandard). Nachweis der Versicherung wird bei Zuschlag vorgelegt. Der Auftraggeber behält sich vor, EEE durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen (§ 6b Abs. 2 EU VOB/A). Bei Eignungsleihe (§ 6d Abs. 1 VOB/A-EU) muss für diesen Teil der Eignung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung der Bieter in Anspruch nimmt, zusammen mit Angebot vorgelegt werden. Vorgenannte EEE, und auf Anforderung des Auftraggebers auch entsprechende Nachweise zum Beleg der EEE des Unternehmens, sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft.
Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gelten die unter III. 1.1) genannten Mindeststandards.