Die Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0) wurde dem BMG als Ergebnis eines Arbeitsauftrages aus der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dem Deutschen Pflegerat (DPR) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) vorgestellt. Die PPR 2.0 ist auf die pflegerische Versorgung von Erwachsenen auf bettenführenden, nichtintensivmedizinischen Stationen der Somatik zugeschnitten. Hinsichtlich der pflegerischen Versorgung von Kindern wurde durch die entsprechenden Fachgesellschaften eine aktualisierte Pflegepersonalregelung für Kinder (Kinder-PPR 2.0) erarbeitet, die die Besonderheiten der pflegerischen Versorgung von Kindern und ihre speziellen Bedürfnisse berücksichtigt. Die Kinder-PPR 2.0 umfasst auch die intensivmedizinische Versorgung von Kindern. Nach den Änderungen durch das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz vom 20. Dezember 2022 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gem. § 137k Abs. 2 SGB V eine fachlich unabhängige wissenschaftliche Einrichtung oder einen Sachverständigen oder eine Sachverständige (Auftragnehmer) mit einer mindestens dreimonatigen Erprobung der Konzepte PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0 bis zum 31. Januar 2023 zu beauftragen. Mit der Erprobung soll die Anwendungsreife der PPR 2.0 und der Kinder-PPR 2.0 vor einer flächendeckenden Einführung dieser Personalbemessungsinstrumente in den Krankenhäusern überprüft werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-02-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-01-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-01-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung
Referenznummer: JE2-04814-02/004
Kurze Beschreibung:
Die Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0) wurde dem BMG als Ergebnis eines Arbeitsauftrages aus der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dem Deutschen Pflegerat (DPR) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) vorgestellt. Die PPR 2.0 ist auf die pflegerische Versorgung von Erwachsenen auf bettenführenden, nichtintensivmedizinischen Stationen der Somatik zugeschnitten. Hinsichtlich der pflegerischen Versorgung von Kindern wurde durch die entsprechenden Fachgesellschaften eine aktualisierte Pflegepersonalregelung für Kinder (Kinder-PPR 2.0) erarbeitet, die die Besonderheiten der pflegerischen Versorgung von Kindern und ihre speziellen Bedürfnisse berücksichtigt. Die Kinder-PPR 2.0 umfasst auch die intensivmedizinische Versorgung von Kindern.
Nach den Änderungen durch das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz vom 20. Dezember 2022 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gem. § 137k Abs. 2 SGB V eine fachlich unabhängige wissenschaftliche Einrichtung oder einen Sachverständigen oder eine Sachverständige (Auftragnehmer) mit einer mindestens dreimonatigen Erprobung der Konzepte PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0 bis zum 31. Januar 2023 zu beauftragen. Mit der Erprobung soll die Anwendungsreife der PPR 2.0 und der Kinder-PPR 2.0 vor einer flächendeckenden Einführung dieser Personalbemessungsinstrumente in den Krankenhäusern überprüft werden.
Die Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0) wurde dem BMG als Ergebnis eines Arbeitsauftrages aus der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dem Deutschen Pflegerat (DPR) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) vorgestellt. Die PPR 2.0 ist auf die pflegerische Versorgung von Erwachsenen auf bettenführenden, nichtintensivmedizinischen Stationen der Somatik zugeschnitten. Hinsichtlich der pflegerischen Versorgung von Kindern wurde durch die entsprechenden Fachgesellschaften eine aktualisierte Pflegepersonalregelung für Kinder (Kinder-PPR 2.0) erarbeitet, die die Besonderheiten der pflegerischen Versorgung von Kindern und ihre speziellen Bedürfnisse berücksichtigt. Die Kinder-PPR 2.0 umfasst auch die intensivmedizinische Versorgung von Kindern.
Nach den Änderungen durch das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz vom 20. Dezember 2022 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gem. § 137k Abs. 2 SGB V eine fachlich unabhängige wissenschaftliche Einrichtung oder einen Sachverständigen oder eine Sachverständige (Auftragnehmer) mit einer mindestens dreimonatigen Erprobung der Konzepte PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0 bis zum 31. Januar 2023 zu beauftragen. Mit der Erprobung soll die Anwendungsreife der PPR 2.0 und der Kinder-PPR 2.0 vor einer flächendeckenden Einführung dieser Personalbemessungsinstrumente in den Krankenhäusern überprüft werden.
Die Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0) wurde dem BMG als Ergebnis eines Arbeitsauftrages aus der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dem Deutschen Pflegerat (DPR) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) vorgestellt. Die PPR 2.0 ist auf die pflegerische Versorgung von Erwachsenen auf bettenführenden, nichtintensivmedizinischen Stationen der Somatik zugeschnitten. Hinsichtlich der pflegerischen Versorgung von Kindern wurde durch die entsprechenden Fachgesellschaften eine aktualisierte Pflegepersonalregelung für Kinder (Kinder-PPR 2.0) erarbeitet, die die Besonderheiten der pflegerischen Versorgung von Kindern und ihre speziellen Bedürfnisse berücksichtigt. Die Kinder-PPR 2.0 umfasst auch die intensivmedizinische Versorgung von Kindern.
Die Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0) wurde dem BMG als Ergebnis eines Arbeitsauftrages aus der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dem Deutschen Pflegerat (DPR) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) vorgestellt. Die PPR 2.0 ist auf die pflegerische Versorgung von Erwachsenen auf bettenführenden, nichtintensivmedizinischen Stationen der Somatik zugeschnitten. Hinsichtlich der pflegerischen Versorgung von Kindern wurde durch die entsprechenden Fachgesellschaften eine aktualisierte Pflegepersonalregelung für Kinder (Kinder-PPR 2.0) erarbeitet, die die Besonderheiten der pflegerischen Versorgung von Kindern und ihre speziellen Bedürfnisse berücksichtigt. Die Kinder-PPR 2.0 umfasst auch die intensivmedizinische Versorgung von Kindern.
Nach den Änderungen durch das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz vom 20. Dezember 2022 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gem. § 137k Abs. 2 SGB V eine fachlich unabhängige wissenschaftliche Einrichtung oder einen Sachverständigen oder eine Sachverständige (Auftragnehmer) mit einer mindestens dreimonatigen Erprobung der Konzepte PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0 bis zum 31. Januar 2023 zu beauftragen. Mit der Erprobung soll die Anwendungsreife der PPR 2.0 und der Kinder-PPR 2.0 vor einer flächendeckenden Einführung dieser Personalbemessungsinstrumente in den Krankenhäusern überprüft werden.
Nach den Änderungen durch das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz vom 20. Dezember 2022 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gem. § 137k Abs. 2 SGB V eine fachlich unabhängige wissenschaftliche Einrichtung oder einen Sachverständigen oder eine Sachverständige (Auftragnehmer) mit einer mindestens dreimonatigen Erprobung der Konzepte PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0 bis zum 31. Januar 2023 zu beauftragen. Mit der Erprobung soll die Anwendungsreife der PPR 2.0 und der Kinder-PPR 2.0 vor einer flächendeckenden Einführung dieser Personalbemessungsinstrumente in den Krankenhäusern überprüft werden.
Nach den Änderungen durch das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz vom 20. Dezember 2022 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gem. § 137k Abs. 2 SGB V eine fachlich unabhängige wissenschaftliche Einrichtung oder einen Sachverständigen oder eine Sachverständige (Auftragnehmer) mit einer mindestens dreimonatigen Erprobung der Konzepte PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0 bis zum 31. Januar 2023 zu beauftragen. Mit der Erprobung soll die Anwendungsreife der PPR 2.0 und der Kinder-PPR 2.0 vor einer flächendeckenden Einführung dieser Personalbemessungsinstrumente in den Krankenhäusern überprüft werden. Die Erprobung verfolgt folgende Ziele:
Nach den Änderungen durch das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz vom 20. Dezember 2022 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gem. § 137k Abs. 2 SGB V eine fachlich unabhängige wissenschaftliche Einrichtung oder einen Sachverständigen oder eine Sachverständige (Auftragnehmer) mit einer mindestens dreimonatigen Erprobung der Konzepte PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0 bis zum 31. Januar 2023 zu beauftragen. Mit der Erprobung soll die Anwendungsreife der PPR 2.0 und der Kinder-PPR 2.0 vor einer flächendeckenden Einführung dieser Personalbemessungsinstrumente in den Krankenhäusern überprüft werden. Die Erprobung verfolgt folgende Ziele:
- Aufzeigen, ob die Konzepte praktikabel sind und Verbesserungsbedarf identifizieren;
- Untersuchen, welchen Schulungs- und Dokumentationsaufwand die PPR 2.0 und die Kinder-PPR 2.0 auslösen
- Feststellung der derzeitigen Erfüllungsgrade der Soll-Personalbesetzung nach PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0.
Um diese Ziele zu erreichen, ist eine Untersuchung in einer repräsentativen Anzahl von Krankenhäusern notwendig. Gem. § 137k Abs. 2 S. 6 SGB V hat der Auftragnehmer dem Bundesministerium für Gesundheit spätestens bis zum 31. August 2023 einen Abschlussbericht über die Ergebnisse der Erprobung vorzulegen.
Um diese Ziele zu erreichen, ist eine Untersuchung in einer repräsentativen Anzahl von Krankenhäusern notwendig. Gem. § 137k Abs. 2 S. 6 SGB V hat der Auftragnehmer dem Bundesministerium für Gesundheit spätestens bis zum 31. August 2023 einen Abschlussbericht über die Ergebnisse der Erprobung vorzulegen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 182 000 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
KUG 1.2) mindestens zwei Referenzen gem. Anlage 05a
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-03-24 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-02-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erstellung eines Konzepts mit Darstellung der Zielerreichung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erstellung einer Zeitplanung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 30
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-03-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 182 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-03-14 📅
Name: KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 182 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2023/S 055-160617 (2023-03-14)