Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) und Durchführung der Gebietsentwicklung im Fördergebiet des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung Zentrum Bergedorf
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Bezirksamt Bergedorf - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Gebietsentwicklung mit Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) für das RISE-Gebiet Zentrum Bergedorf. Der Auftrag wird als Gesamtauftrag vergeben.
Der Auftrag umfasst die Durchführung der Gebietsentwicklung entsprechend der gültigen Vorgaben der Städtebauförderung des Bundes und des Landes während der Laufzeit des Fördergebiets Zentrum Bergedorf. Grundlage für die Arbeit des Gebietsentwicklers ist das Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) der Freien und Hansestadt Hamburg (Drucksache 2012/01470) sowie die Globalrichtlinie „Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung“ (FHH, BSW (Hg.) 2022), die Förderrichtlinien RISE (FHH, BSW (Hg.) 2022) und der Leitfaden für die Praxis, (FHH, BSW (Hg.) 2022 ) vorbehaltlich etwaiger Änderungen (http://www.hamburg.de/publikationen-und-veranstaltungen/publikationen/). Zu Beginn des Gebietsentwicklungsprozesses ist ein Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) zu erarbeiten.
Der/die beauftragte Gebietsentwickler:in bildet gemeinsam mit dem/der Gebietskoordinator:in des Bezirksamtes Bergedorf das Gebietsmanagement. Unter besonderer Berücksichtigung des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung der Freien und Hansestadt Hamburg sowie der Fördervoraussetzungen der Städtebauförderrichtlinien soll der Gebietsentwicklungsprozess vorbereitet, abgestimmt und durchgeführt werden. Der/die Gebietsentwickler:in soll als Schnittstelle zwischen Verwaltung und Akteuren im Fördergebiet die beabsichtigten städtebaulichen und sozialräumlichen Maßnahmen über die Programmlaufzeit fachlich koordinieren, die lokalen Willensbildungsprozesse vor Ort organisieren und an der Steuerung und Evaluierung der Programmumsetzung mitwirken. Es gilt in diesem Zusammenhang den Prozess mit den Zentrum Bergedorf betreffenden Programmen und Projekten z.B. Integratives Innenstadtkonzept (Innenstadt Bergedorf – eine stadt-, verkehrs- und freiraumplanerische Zukunftsperspektive), Rahmenplan Urbanes Bergedorf Südost, Bezirkliches Entwicklungskonzept Bergedorf 2030+, Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept Bezirk Bergedorf, RISE-Gebiet Bergedorf/Serrahn, Mobilitätskonzept Frascatiplatz, Entwicklung Fokusraum Karstadt Sachsentor / Bergedorfer Schloßstraße sowie Citymanagement Bergedorf NOW zu synchronisieren und abzustimmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) und Durchführung der Gebietsentwicklung im Fördergebiet des Rahmenprogramms Integrierte...”
Titel
Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) und Durchführung der Gebietsentwicklung im Fördergebiet des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung Zentrum Bergedorf
FB 2022002428
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Produkte/Dienstleistungen: Stadtplanung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Bezirksamt Bergedorf - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Gebietsentwicklung...”
Kurze Beschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Bezirksamt Bergedorf - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Gebietsentwicklung mit Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) für das RISE-Gebiet Zentrum Bergedorf. Der Auftrag wird als Gesamtauftrag vergeben.
Der Auftrag umfasst die Durchführung der Gebietsentwicklung entsprechend der gültigen Vorgaben der Städtebauförderung des Bundes und des Landes während der Laufzeit des Fördergebiets Zentrum Bergedorf. Grundlage für die Arbeit des Gebietsentwicklers ist das Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) der Freien und Hansestadt Hamburg (Drucksache 2012/01470) sowie die Globalrichtlinie „Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung“ (FHH, BSW (Hg.) 2022), die Förderrichtlinien RISE (FHH, BSW (Hg.) 2022) und der Leitfaden für die Praxis, (FHH, BSW (Hg.) 2022 ) vorbehaltlich etwaiger Änderungen (http://www.hamburg.de/publikationen-und-veranstaltungen/publikationen/). Zu Beginn des Gebietsentwicklungsprozesses ist ein Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) zu erarbeiten.
Der/die beauftragte Gebietsentwickler:in bildet gemeinsam mit dem/der Gebietskoordinator:in des Bezirksamtes Bergedorf das Gebietsmanagement. Unter besonderer Berücksichtigung des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung der Freien und Hansestadt Hamburg sowie der Fördervoraussetzungen der Städtebauförderrichtlinien soll der Gebietsentwicklungsprozess vorbereitet, abgestimmt und durchgeführt werden. Der/die Gebietsentwickler:in soll als Schnittstelle zwischen Verwaltung und Akteuren im Fördergebiet die beabsichtigten städtebaulichen und sozialräumlichen Maßnahmen über die Programmlaufzeit fachlich koordinieren, die lokalen Willensbildungsprozesse vor Ort organisieren und an der Steuerung und Evaluierung der Programmumsetzung mitwirken. Es gilt in diesem Zusammenhang den Prozess mit den Zentrum Bergedorf betreffenden Programmen und Projekten z.B. Integratives Innenstadtkonzept (Innenstadt Bergedorf – eine stadt-, verkehrs- und freiraumplanerische Zukunftsperspektive), Rahmenplan Urbanes Bergedorf Südost, Bezirkliches Entwicklungskonzept Bergedorf 2030+, Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept Bezirk Bergedorf, RISE-Gebiet Bergedorf/Serrahn, Mobilitätskonzept Frascatiplatz, Entwicklung Fokusraum Karstadt Sachsentor / Bergedorfer Schloßstraße sowie Citymanagement Bergedorf NOW zu synchronisieren und abzustimmen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 682 700 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stadtplanung📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Bezirksamt Bergedorf - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Gebietsentwicklung...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Bezirksamt Bergedorf - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Gebietsentwicklung mit Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) für das RISE-Gebiet Zentrum Bergedorf. Der Auftrag wird als Gesamtauftrag vergeben.
Das förmliche Ausschreibungsverfahren für diese Ausschreibung wird durch die Zentrale Vergabestelle der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg durchgeführt.
Der Auftrag umfasst die Durchführung der Gebietsentwicklung entsprechend der gültigen Vorgaben der Städtebauförderung des Bundes und des Landes während der Laufzeit des Fördergebiets Zentrum Bergedorf. Grundlage für die Arbeit des Gebietsentwicklers ist das Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) der Freien und Hansestadt Hamburg (Drucksache 2012/01470) sowie die Globalrichtlinie „Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung“ (FHH, BSW (Hg.) 2022), die Förderrichtlinien RISE (FHH, BSW (Hg.) 2022) und der Leit-faden für die Praxis, (FHH, BSW (Hg.) 2022 ) vorbehaltlich etwaiger Änderungen (http://www.hamburg.de/publikationen-und-veranstaltungen/publikationen/). Zu Beginn des Gebietsentwicklungsprozesses ist ein Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) zu erarbeiten.
Der/die beauftragte Gebietsentwickler:in bildet gemeinsam mit dem/der Gebietskoordinator:in des Bezirksamtes Bergedorf das Gebietsmanagement. Unter besonderer Berücksichtigung des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung der Freien und Hansestadt Hamburg sowie der Fördervoraussetzungen der Städtebauförderrichtlinien soll der Gebietsentwicklungsprozess vorbereitet, abgestimmt und durchgeführt werden. Der/die Gebietsentwickler:in soll als Schnittstelle zwischen Verwaltung und Akteuren im Fördergebiet die beabsichtigten städtebaulichen und sozialräumlichen Maßnahmen über die Programmlaufzeit fachlich koordinieren, die lokalen Willensbildungsprozesse vor Ort organisieren und an der Steuerung und Evaluierung der Programmumsetzung mitwirken. Es gilt in diesem Zusammenhang den Prozess mit den Zentrum Bergedorf betreffenden Programmen und Projekten z.B. Integratives Innenstadtkonzept (Innenstadt Bergedorf – eine stadt-, verkehrs- und freiraumplanerische Zukunftsperspektive), Rahmenplan Urbanes Bergedorf Südost, Bezirkliches Entwicklungskonzept Bergedorf 2030+, Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept Bezirk Bergedorf, RISE-Gebiet Bergedorf/Serrahn, Mobilitätskonzept Frascatiplatz, Entwicklung Fokusraum Karstadt Sachsentor / Bergedorfer Schloßstraße sowie Citymanagement Bergedorf NOW zu synchronisieren und abzustimmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60%
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 40%
Dauer
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Laufzeit des Auftrags wird zunächst ab Zuschlagserteilung (voraussichtlich 04.10.2023) und ggf. Ablauf der Veröffentlichungsfrist im Hamburgischen...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Laufzeit des Auftrags wird zunächst ab Zuschlagserteilung (voraussichtlich 04.10.2023) und ggf. Ablauf der Veröffentlichungsfrist im Hamburgischen Transparenzregister bis zum 31.12.2024 festgelegt. Der AG behält sich die Option einer fünfmaligen Verlängerung der Vertragslaufzeit bis zum voraussichtlichen Ende des Förderzeitraums am 31.12.2029 zu gleichen Bedingungen vor.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 10
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Auswahl der Bewerber, die die Anforderungen an die in den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) genannten Bedingungen erfüllen, wird anhand der...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber, die die Anforderungen an die in den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) genannten Bedingungen erfüllen, wird anhand der wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers vorgenommen. Maßgebend für die Auswahl ist neben der Erfüllung aller formalen Anforderungen und Kriterien und der grundsätzlichen Eignung für die ausgeschriebene Leistung in erster Linie die Qualität der einzureichenden Referenzen (Grad der Vergleichbarkeit).
Der Auftraggeber bildet eine Rangliste nach Vergleichbarkeit der als Anlage eingereichten Referenzen mit dem vorliegenden Projekt. Dabei wird eine Referenz als umso vergleichbarer beurteilt, je stärker sich das Referenzprojekt und das vorliegende Projekt ähneln. Die Ähnlichkeit bestimmt sich insbesondere nach den nachfolgend angegebenen Kriterien:
a) Kompetenzen im Gebietsmanagement,
b) Kompetenzen im Bereich crossmedialer Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligungsprozessen,
c) Referenzen in der Beteiligung und Ansprache von unterschiedlichen Anwohnergruppen im Stadtentwicklungskontext,
d) Referenz bezieht sich auf öffentlichen Auftraggeber,
e) Mitglieder des benannten Kernteams waren beteiligt (je mehr desto besser).
Die Ähnlichkeit wird auf einer Skala von eins bis zehn bewertet, wobei zehn die höchste Punktzahl je Referenz darstellt. Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden mindestens drei, maximal zehn Teilnahmeanträge mit den höchsten Bewertungen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweisekann zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unterIII.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
Einzureichende Unterlagen:
1) ausgefüllter Fragenkatalog (im Bieterportal auszufüllen);
2) (E1) – Eignungsvordruck (Vergabevordruck 04);
3) (E4) - Angaben über den Jahresumsatz, die Eigenkapitalentwicklung und -rendite des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren, in dem dafür vorgesehenen Feld des Eignungsvordrucks (E1);
4) (E5) - Angaben zu den in den letzten drei Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen;
5) Falls zutreffend: (E7) - Unterschriebene Erklärung Bietergemeinschaft;
Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die vorstehend unter 2) und 7) (E1 und S1) genannten Erklärungen und Nachweise zu Eignung vorzulegen.
Die Nachweise zu der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (siehe Ziffer III.1.3) sind an das Konsortium in seiner Gesamtheit anzulegen. Das bedeutet, es ist grundsätzlich ausreichend, wenn ein oder mehrere Mitglieder die geforderten Nachweise beibringen und damit das gesamte Leistungsspektrum abdecken.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“6) (E2) - Allgemeine Referenzliste zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten drei Jahre. Diese können für...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
6) (E2) - Allgemeine Referenzliste zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten drei Jahre. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.
Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils
• Auftragsjahr und -umfang,
• AG mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer,
• jährlicher Auftragswert
zu nennen. (Die Angaben werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt)
7) (E 3) - Die wichtigsten drei Referenzbeispiele aus der unter (E 2) eingereichten allgemeinen Referenzliste sind detailliert in einer Anlage darzustellen, die folgendes enthalten sollen: Aufgabe, Ziele, Lösung/ Idee der Firma, Beispiele der Umsetzung, ggf. Erfolge und beteiligtes Kernteam, Benennung des Kernteams inkl. beruflicher Qualifikation für den hier gegenständlichen Auftrag.
8) (E6) - Projektteam: Benennung der im Falle der Zuschlagserteilung vorgesehenen verantwortlichen Mitarbeiter/innen (Namen, Funktion im Projektteam, berufliche Qualifikationen, Erfahrungen und fachliche Fähigkeiten).
9) (S1) – Eigenerklärung zum 5. RUS-Sanktionspaket – das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular ist vollständig unterzeichnet den Angebotsunterlagen beizufügen.
Die geforderten Unterlagen sind eindeutig zu kennzeichnen, damit für die Vergabestelle ersichtlich ist, welche Unterlagen welchen Anforderungen zuzuordnen sind.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen,...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten haftet der AN für sämtliche Pflichtverletzungen so, als wenn er selbst tätig geworden wäre.
Außerdem hat der AN den AG und die Bedarfsstellen von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung der vom AN nach diesen Vergabeunterlagen übernommenen Pflichten gegen den AG oder die Bedarfsstellen geltend gemacht werden sollten. Eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung ist abzuschließen, soweit diese nicht schon vorhanden ist. Die Haftungssummen ergeben sich aus aus den Besonderen Vertragsbedingungen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-04-03
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-10-31 📅
“- Die Angebote und Teilnahmeanträge sind ausnahmslos elektronisch unter https://bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind...”
- Die Angebote und Teilnahmeanträge sind ausnahmslos elektronisch unter https://bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
- Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern/Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
- Fragen von Bewerbern/Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter https://bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern/Bietern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
- Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Es ist zwingend die Erklärung der Bietergemeinschaft (Vergabevordruck Nr. 12) vollständig ausgefüllt dem Angebot beizufügen. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
- Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer. Mit Angebotsabgabe ist im Vordruck 05 – Angebotsvordruck – anzugeben, welche Teilleitung an einen Unterauftragnehmer vergeben wird.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231690📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Fax: +49 40427923080 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 046-136904 (2023-03-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 685 000 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 046-136904
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) und Durchführung der Gebietsentwicklung im Fördergebiet des Rahmenprogramms Integrierte...”
Titel
Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) und Durchführung der Gebietsentwicklung im Fördergebiet des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung Zentrum Bergedorf
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Datum des Vertragsabschlusses: 2023-09-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung
Postort: Kiel
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 685 000 💰
“- Die Angebote und Teilnahmeanträge waren ausnahmslos elektronisch unter https://bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen waren...”
- Die Angebote und Teilnahmeanträge waren ausnahmslos elektronisch unter https://bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen waren ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
- Die Finanzbehörde behielt sich vor, von den Bewerbern/Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
- Fragen von Bewerbern/Bietern waren ausschließlich über die Bieterkommunikation unter https://bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten wurden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern/Bietern war den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen wurden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behielt sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
- Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters war nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften war ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Es war zwingend die Erklärung der Bietergemeinschaft (Vergabevordruck Nr. 12) vollständig ausgefüllt dem Angebot beizufügen. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft waren die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
- Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer. Mit Angebotsabgabe war im Vordruck 05 – Angebotsvordruck – anzugeben, welche Teilleistung an einen Unterauftragnehmer vergeben wird.
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Quelle: OJS 2023/S 188-585388 (2023-09-25)