Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Der Bieter hat in dem Vordruck "Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht" verbindlich zu erklären, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgender Mindestdeckung verfügt oder im Falle einer Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abschließen wird.
- mind. 5 Mio. Euro pauschal für Personen-/ Sach- und Vermögensschäden für den einzelnen Schadenfall
Darüber hinaus versichert der Bieter:
- dass bei einer bereits bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung die Höchstersatzleistung der Haftpflichtversicherung bisher nicht über die genannte Deckungs-summe in Anspruch genommen wurde
- zur Erfüllung der Leistung nur ausgebildetes, erfahrenes und zuverlässiges Personal einsetzen werde/werden und dass dieses sozial- und rentenversicherungspflichtig beschäftigt wird.
- die jeweiligen Eignungsanforderungen an das Personal gemäß Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) erfüllt werden
- dass er sich zur absoluten Verschwiegenheit gegenüber Dritten über aller im Rahmen seiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangten Umstände/Informationen verpflichtet.
Der Versicherungsschutz ist unverzüglich nach Zuschlagserteilung nachzuweisen. Bei Angebotsabgabe reicht die Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung, die im o. g. Vordruck enthalten ist.
Im Übrigen wird hinsichtlich des Versicherungsschutzes auch auf Ziff. 2.8 der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) verwiesen.
Des Weiteren hat der Bieter seinen Angebotsunterlagen einen Berufsregisterauszug oder vergleichbaren Nachweis beizufügen.
Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.
Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mit-glied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 6 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.