"Erstuntersuchungen für Asylbegehrende gem. § 62 Asylgesetz (AsylG) für das Ankunftszentrum Braunschweig der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)"
Mit dieser Ausschreibung wird ein Auftragnehmer gesucht, der die gesetzlich vorgeschriebenen Erstuntersuchungen gem. § 62 AsylG der registrierten Direktzugänge unter den bis zu ca. 1.200 untergebrachten Bewohnern (anspruchsberechtigten Personen) anbieten kann. Die körperlichen Untersuchungen gem. § 62 Asylgesetz (AsylG) sind grundsätzlich vor Ort zu erbringen. Die Röntgenuntersuchungen sowie deren Befundung können außerhalb des Standortes, z.B. in einer Röntgenpraxis, erfolgen. Folgende Personengruppen sind zu versorgen bzw. zu untersuchen: - Ausländer, die erstmalig ein Asylgesuch äußern und gem. § 14 Abs. 1 AsylG verpflichtet sind, den Asylantrag persönlich bei einer Außenstelle des Bundesamtes zu stellen, sofern die Eingabe in das EASY-Portal Niedersachsen als zuständiges Bundesland ergeben hat; - Folgeantragssteller gem. § 71 Abs. 2 AsylG, die aufgrund einer Ausreise aus dem Bundesgebiet erneut zum Wohnen in einer Aufnahmeeinrichtung verpflichtet sind; - Unerlaubt eingereiste Ausländer gem. § 15a AufenthG, sofern die Eingabe in das ViLA-Portal Niedersachsen als zuständiges Bundesland ergeben hat; - Ggf. zukünftig auch Ausländer mit laufendem Asylverfahren und erfolgter kommunaler Zuweisung, die nach dem Verlassen des Bundesgebietes grundsätzlich wieder in den Standorten auf-genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-01-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-01-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Referenznummer: 0125-DLG/2022-03.219-1
Kurze Beschreibung:
Mit dieser Ausschreibung wird ein Auftragnehmer gesucht, der die gesetzlich vorgeschriebenen Erstuntersuchungen gem. § 62 AsylG der registrierten Direktzugänge unter den bis zu ca. 1.200 untergebrachten Bewohnern (anspruchsberechtigten Personen) anbieten kann.
Die körperlichen Untersuchungen gem. § 62 Asylgesetz (AsylG) sind grundsätzlich vor Ort zu erbringen. Die Röntgenuntersuchungen sowie deren Befundung können außerhalb des Standortes, z.B. in einer Röntgenpraxis, erfolgen.
Folgende Personengruppen sind zu versorgen bzw. zu untersuchen:
- Ausländer, die erstmalig ein Asylgesuch äußern und gem. § 14 Abs. 1 AsylG verpflichtet sind, den Asylantrag persönlich bei einer Außenstelle des Bundesamtes zu stellen, sofern die Eingabe in das EASY-Portal Niedersachsen als zuständiges Bundesland ergeben hat;
- Folgeantragssteller gem. § 71 Abs. 2 AsylG, die aufgrund einer Ausreise aus dem Bundesgebiet erneut zum Wohnen in einer Aufnahmeeinrichtung verpflichtet sind;
- Unerlaubt eingereiste Ausländer gem. § 15a AufenthG, sofern die Eingabe in das ViLA-Portal Niedersachsen als zuständiges Bundesland ergeben hat;
- Ggf. zukünftig auch Ausländer mit laufendem Asylverfahren und erfolgter kommunaler Zuweisung, die nach dem Verlassen des Bundesgebietes grundsätzlich wieder in den Standorten auf-genommen werden sollen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Mit dieser Ausschreibung wird ein Auftragnehmer gesucht, der die gesetzlich vorgeschriebenen Erstuntersuchungen gem. § 62 AsylG der registrierten Direktzugänge unter den bis zu ca. 1.200 untergebrachten Bewohnern (anspruchsberechtigten Personen) anbieten kann.
Die körperlichen Untersuchungen gem. § 62 Asylgesetz (AsylG) sind grundsätzlich vor Ort zu erbringen. Die Röntgenuntersuchungen sowie deren Befundung können außerhalb des Standortes, z.B. in einer Röntgenpraxis, erfolgen.
Folgende Personengruppen sind zu versorgen bzw. zu untersuchen:
- Ausländer, die erstmalig ein Asylgesuch äußern und gem. § 14 Abs. 1 AsylG verpflichtet sind, den Asylantrag persönlich bei einer Außenstelle des Bundesamtes zu stellen, sofern die Eingabe in das EASY-Portal Niedersachsen als zuständiges Bundesland ergeben hat;
- Folgeantragssteller gem. § 71 Abs. 2 AsylG, die aufgrund einer Ausreise aus dem Bundesgebiet erneut zum Wohnen in einer Aufnahmeeinrichtung verpflichtet sind;
- Unerlaubt eingereiste Ausländer gem. § 15a AufenthG, sofern die Eingabe in das ViLA-Portal Niedersachsen als zuständiges Bundesland ergeben hat;
- Ggf. zukünftig auch Ausländer mit laufendem Asylverfahren und erfolgter kommunaler Zuweisung, die nach dem Verlassen des Bundesgebietes grundsätzlich wieder in den Standorten auf-genommen werden sollen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-01-13 📅
Einreichungsfrist: 2023-01-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-01-18 📅
Datum des Beginns: 2023-03-01 📅
Datum des Endes: 2024-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 013-032836
ABl. S-Ausgabe: 13
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDK24
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit dieser Ausschreibung wird ein Auftragnehmer gesucht, der die gesetzlich vorgeschriebenen Erstuntersuchungen gem. § 62 AsylG der registrierten Direktzugänge unter den bis zu ca. 1.200 untergebrachten Bewohnern (anspruchsberechtigten Personen) anbieten kann.
Mit dieser Ausschreibung wird ein Auftragnehmer gesucht, der die gesetzlich vorgeschriebenen Erstuntersuchungen gem. § 62 AsylG der registrierten Direktzugänge unter den bis zu ca. 1.200 untergebrachten Bewohnern (anspruchsberechtigten Personen) anbieten kann.
Die körperlichen Untersuchungen gem. § 62 Asylgesetz (AsylG) sind grundsätzlich vor Ort zu erbringen. Die Röntgenuntersuchungen sowie deren Befundung können außerhalb des Standortes, z.B. in einer Röntgenpraxis, erfolgen.
Folgende Personengruppen sind zu versorgen bzw. zu untersuchen:
- Ausländer, die erstmalig ein Asylgesuch äußern und gem. § 14 Abs. 1 AsylG verpflichtet sind, den Asylantrag persönlich bei einer Außenstelle des Bundesamtes zu stellen, sofern die Eingabe in das EASY-Portal Niedersachsen als zuständiges Bundesland ergeben hat;
- Ausländer, die erstmalig ein Asylgesuch äußern und gem. § 14 Abs. 1 AsylG verpflichtet sind, den Asylantrag persönlich bei einer Außenstelle des Bundesamtes zu stellen, sofern die Eingabe in das EASY-Portal Niedersachsen als zuständiges Bundesland ergeben hat;
- Folgeantragssteller gem. § 71 Abs. 2 AsylG, die aufgrund einer Ausreise aus dem Bundesgebiet erneut zum Wohnen in einer Aufnahmeeinrichtung verpflichtet sind;
- Unerlaubt eingereiste Ausländer gem. § 15a AufenthG, sofern die Eingabe in das ViLA-Portal Niedersachsen als zuständiges Bundesland ergeben hat;
- Ggf. zukünftig auch Ausländer mit laufendem Asylverfahren und erfolgter kommunaler Zuweisung, die nach dem Verlassen des Bundesgebietes grundsätzlich wieder in den Standorten auf-genommen werden sollen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande.
Der Vertrag beginnt am 01.03.2023 und läuft zunächst bis zum 30.09.2024 Sollte der Vertrag nicht bis spätestens 9 Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt werden, verlängert er sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr. Der Vertrag läuft somit maximal bis 30.09.2026 und endet sodann ohne gesonderte Kündigung automatisch zum 30.09.2026.
Der Vertrag beginnt am 01.03.2023 und läuft zunächst bis zum 30.09.2024 Sollte der Vertrag nicht bis spätestens 9 Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt werden, verlängert er sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr. Der Vertrag läuft somit maximal bis 30.09.2026 und endet sodann ohne gesonderte Kündigung automatisch zum 30.09.2026.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 38108 Braunschweig
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vor-druck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegen-stand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vor-druck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegen-stand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
Weiterhin hat der Bieter nach Zuschlagserteilung einen Nachweis über die geforderten Abschlüsse/Qualifikationen des eingesetzten Personals gem. der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) Punkt B. 2. Zur Verfügung zu stellen.
Mindeststandards:
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Der Bieter hat in dem Vordruck "Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht" verbindlich zu erklären, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgender Mindestdeckung verfügt oder im Falle einer Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abschließen wird.
Der Bieter hat in dem Vordruck "Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht" verbindlich zu erklären, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgender Mindestdeckung verfügt oder im Falle einer Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abschließen wird.
- mind. 5 Mio. Euro pauschal für Personen-/ Sach- und Vermögensschäden für den einzelnen Schadenfall
Darüber hinaus versichert der Bieter:
- dass bei einer bereits bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung die Höchstersatzleistung der Haftpflichtversicherung bisher nicht über die genannte Deckungs-summe in Anspruch genommen wurde
- zur Erfüllung der Leistung nur ausgebildetes, erfahrenes und zuverlässiges Personal einsetzen werde/werden und dass dieses sozial- und rentenversicherungspflichtig beschäftigt wird.
- die jeweiligen Eignungsanforderungen an das Personal gemäß Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) erfüllt werden
- dass er sich zur absoluten Verschwiegenheit gegenüber Dritten über aller im Rahmen seiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangten Umstände/Informationen verpflichtet.
Der Versicherungsschutz ist unverzüglich nach Zuschlagserteilung nachzuweisen. Bei Angebotsabgabe reicht die Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung, die im o. g. Vordruck enthalten ist.
Im Übrigen wird hinsichtlich des Versicherungsschutzes auch auf Ziff. 2.8 der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) verwiesen.
Des Weiteren hat der Bieter seinen Angebotsunterlagen einen Berufsregisterauszug oder vergleichbaren Nachweis beizufügen.
Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.
Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mit-glied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 6 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mit-glied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 6 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Beschleunigtes Verfahren: Dringend benötigte Dienstleistung für die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-01-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Position 1 des Angebotsvordrucks
Kostenkriterium (Gewichtung): 70%
Kostenkriterium (Name): Position 2 des Angebotsvordrucks
Kostenkriterium (Gewichtung): 30%
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-02-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit dieser Ausschreibung wurde ein Auftragnehmer gesucht, der die gesetzlich vorgeschriebenen Erstuntersuchungen gem. § 62 AsylG der registrierten Direktzugänge unter den bis zu ca. 1.200 untergebrachten Bewohnern (anspruchsberechtigten Personen) anbieten konnte.
Die körperlichen Untersuchungen gem. § 62 Asylgesetz (AsylG) waren grundsätzlich vor Ort zu erbringen. Die Röntgenuntersuchungen sowie deren Befundung konnten außerhalb des Standortes, z.B. in einer Röntgenpraxis, erfolgen.
Folgende Personengruppen waren zu versorgen bzw. zu untersuchen:
- Ausländer, die erstmalig ein Asylgesuch äußerten und gem. § 14 Abs. 1 AsylG verpflichtet waren, den Asylantrag persönlich bei einer Außenstelle des Bundesamtes zu stellen, sofern die Eingabe in das EASY-Portal Niedersachsen als zuständiges Bundesland ergeben hatte;
- Folgeantragssteller gem. § 71 Abs. 2 AsylG, die aufgrund einer Ausreise aus dem Bundesgebiet erneut zum Wohnen in einer Aufnahmeeinrichtung verpflichtet waren;
- Unerlaubt eingereiste Ausländer gem. § 15a AufenthG, sofern die Eingabe in das ViLA-Portal Niedersachsen als zuständiges Bundesland ergeben hatte;
- Ggf. zukünftig auch Ausländer mit laufendem Asylverfahren und erfolgter kommunaler Zuweisung, die nach dem Verlassen des Bundesgebietes grundsätzlich wieder in den Standorten auf-genommen werden sollten.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Mit dieser Ausschreibung wurde ein Auftragnehmer gesucht, der die gesetzlich vorgeschriebenen Erstuntersuchungen gem. § 62 AsylG der registrierten Direktzugänge unter den bis zu ca. 1.200 untergebrachten Bewohnern (anspruchsberechtigten Personen) anbieten konnte.
Die körperlichen Untersuchungen gem. § 62 Asylgesetz (AsylG) waren grundsätzlich vor Ort zu erbringen. Die Röntgenuntersuchungen sowie deren Befundung konnten außerhalb des Standortes, z.B. in einer Röntgenpraxis, erfolgen.
Folgende Personengruppen waren zu versorgen bzw. zu untersuchen:
- Ausländer, die erstmalig ein Asylgesuch äußerten und gem. § 14 Abs. 1 AsylG verpflichtet waren, den Asylantrag persönlich bei einer Außenstelle des Bundesamtes zu stellen, sofern die Eingabe in das EASY-Portal Niedersachsen als zuständiges Bundesland ergeben hatte;
- Folgeantragssteller gem. § 71 Abs. 2 AsylG, die aufgrund einer Ausreise aus dem Bundesgebiet erneut zum Wohnen in einer Aufnahmeeinrichtung verpflichtet waren;
- Unerlaubt eingereiste Ausländer gem. § 15a AufenthG, sofern die Eingabe in das ViLA-Portal Niedersachsen als zuständiges Bundesland ergeben hatte;
- Ggf. zukünftig auch Ausländer mit laufendem Asylverfahren und erfolgter kommunaler Zuweisung, die nach dem Verlassen des Bundesgebietes grundsätzlich wieder in den Standorten auf-genommen werden sollten.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Gesamtwert des Auftrags: 3679665.16 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Mit dieser Ausschreibung wurde ein Auftragnehmer gesucht, der die gesetzlich vorgeschriebenen Erstuntersuchungen gem. § 62 AsylG der registrierten Direktzugänge unter den bis zu ca. 1.200 untergebrachten Bewohnern (anspruchsberechtigten Personen) anbieten konnte.
Mit dieser Ausschreibung wurde ein Auftragnehmer gesucht, der die gesetzlich vorgeschriebenen Erstuntersuchungen gem. § 62 AsylG der registrierten Direktzugänge unter den bis zu ca. 1.200 untergebrachten Bewohnern (anspruchsberechtigten Personen) anbieten konnte.
Die körperlichen Untersuchungen gem. § 62 Asylgesetz (AsylG) waren grundsätzlich vor Ort zu erbringen. Die Röntgenuntersuchungen sowie deren Befundung konnten außerhalb des Standortes, z.B. in einer Röntgenpraxis, erfolgen.
Folgende Personengruppen waren zu versorgen bzw. zu untersuchen:
- Ausländer, die erstmalig ein Asylgesuch äußerten und gem. § 14 Abs. 1 AsylG verpflichtet waren, den Asylantrag persönlich bei einer Außenstelle des Bundesamtes zu stellen, sofern die Eingabe in das EASY-Portal Niedersachsen als zuständiges Bundesland ergeben hatte;
- Ausländer, die erstmalig ein Asylgesuch äußerten und gem. § 14 Abs. 1 AsylG verpflichtet waren, den Asylantrag persönlich bei einer Außenstelle des Bundesamtes zu stellen, sofern die Eingabe in das EASY-Portal Niedersachsen als zuständiges Bundesland ergeben hatte;
- Folgeantragssteller gem. § 71 Abs. 2 AsylG, die aufgrund einer Ausreise aus dem Bundesgebiet erneut zum Wohnen in einer Aufnahmeeinrichtung verpflichtet waren;
- Unerlaubt eingereiste Ausländer gem. § 15a AufenthG, sofern die Eingabe in das ViLA-Portal Niedersachsen als zuständiges Bundesland ergeben hatte;
- Ggf. zukünftig auch Ausländer mit laufendem Asylverfahren und erfolgter kommunaler Zuweisung, die nach dem Verlassen des Bundesgebietes grundsätzlich wieder in den Standorten auf-genommen werden sollten.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-02-28 📅
Name: 21Dx GmbH
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪 München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 3679665.16 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Quelle: OJS 2023/S 045-132919 (2023-02-28)