Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Erklärung d. Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der technischen festangestellten Vollzeit-Mitarbeiter (bei 38-40 h/Woche) u. der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2020, 2021, 2022) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährl. Mittel von 5 techn. festangestellten Vollzeit-MA im Leistungsbild Objektplanung Gebäude inkl. Geschäftsführung. Freie MA sind wie Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ gem. § 47 Abs. 1 VgV im Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist von den freien MA auszufüllen.
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Erklärung d. Bewerbers über die Berufsqualifikation eines Geschäftsführers (GF) oder einer Führungskraft (FK) gem. § 75 VgV: Der Bewerber erfüllt die fachl. Anforderungen, wenn in der Geschäftsführung bzw. unter den Führungskräften mind. 1 Person berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ gem. § 75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz d. Bewerbers) zu führen. Nachweis durch Vorlage einer Eintragung in die Archit.kammer und Abschlussurkunde mit Angabe der Fachrichtung u. Abschlussdatum. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Architekt" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachli. Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung des GF oder der FK [hierbei muss es sich um dieselbe Person handeln wie unter b)] im Leistungsbild Objektplanung Gebäude ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mind.anforderung sind 10 Jahre Berufserfahrung für den GF oder die FK im Leistungsbild Objektplanung Gebäude. Nachweis durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufs.
d) Angabe von 2 Referenzen (Ref. 1+2: LPH 5-8) gem. § 75 Abs. 5 VgV.
Für die Ref.projekte gelten folgende Mind.anforderungen:
Ref 1+2: Der Ref.zeitraum muss zwischen 01.01.2013-31.12.2022 liegen, die LPH 5 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
Die Nichteinhaltung führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Ref., nicht aber zum Ausschluss. Folgende Angaben sind bei den Ref.projekten erforderlich:
— Bezeichnung d. beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE,
— ggf. Benennung d. Unterauftragnehmer,
— ggf. Aufgabenverteilung in der ARGE / mit dem UnterAN,
— Projektbezeichnung/-beschreibung/-laufzeit,
— Bauvol. brutto (KG 300+400) (max. Punktzahl Ref 1: bei >= 14,0 Mio €; Ref 2: bei >= 10,0 Mio €),
— mind. d. Honorarzone III zugeordnet,
— dem Bewerber beauftragte bzw. von ihm vollständig erbrachte LPHen,
— ggf. Name Projektbearbeiter,
— AG mit Anspr.partner, Anschrift, Tel.Nr..
Zusatzpunkte (es genügt, wenn die Unterkategorie jeweils bei einer Ref. erfüllt ist) für:
— Zus.arbeit mit öffentl. AG / einschläg. Vergaberichtlinien,
— Anbau an Bestandsgebäude/Aufstockung zur Erweiterung,
— Umbau/Sanierung eines Bestandsgebäudes,
— Massivbau,
— Maßnahme im lfd. Betrieb mit Publikumsverkehr,
— Maßnahme in mehreren BA.
Sonstiges: vollständige Projektdarstellung der Ref.projekte auf je höchstens 2 DIN A4-Seiten oder 1 DIN A3-Seite, graph. Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) u. kurze Beschreibung in Textform
e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öff. u. priv. AG über die Ausführung der angegebenen Ref.projekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Ref.prüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Als Büroreferenz wird auch eine Referenz gewertet, die von den Mitarbeitern des Büros in ihrer Tätigkeit bei einem früheren Arbeitgeber erarbeitet worden sind, wenn eine weitgehende Identität zw. den Personen, die für den Referenzauftrag beim früheren Unternehmen zuständig waren, und den Mitarbeitern im neuen Büro besteht.