Das Universitätsrechenzentrum der OVGU plant aus Gründen der betrieblichen Wirtschaftlichkeit eine langfristige Vereinheitlichung seiner Rechenzentrums- und Campus-Netzwerke auf Basis offener Standards. Ein einheitliches Netzwerk-Design und die Nutzung von freien Toolchains spielen dabei eine zentrale Rolle. Es wird eine einheitliche EVPN/VXLAN Fabric im gesamten Campus, einschließlich der Rechenzentren, aufgebaut. Die Automatisierung der Infrastruktur ist von zentraler Bedeutung, um den aktuellen und zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden. Daher muss der Hersteller eine einheitliche und Portfolio- übergreifende Möglichkeit zur Automatisierung (Konfiguration und Provisionierung) sowie zum Monitoring und Troubleshooting unter Einsatz von Echtzeit-Telemetriedaten durch Tools wie Ansible, Terraform, Zabbix, Grafana, ELK Stack, GNMI/GRPC, OpenConfig, Telegraf) über offene, nicht-proprietäre APIs zur Verfügung stellen und den Kunden dabei unterstützen. Die APIs sollen für das Monitoring und Management der Switches unabhängig von ihrem Typ (z.B. Leaf- oder Spine-Switch, Campus- oder Datacenter-Switch, Router) einheitlich zur Verfügung gestellt werden. Dadurch wird die Nutzung von aktuellen Technologien ermöglicht und die Integration von Bestehendem erleichtert. Die Ausschreibung beinhaltet die Lieferung von Geräten, Lizenzen und Zubehör. Dazu kommt noch die Integration in die vorhandene Infrastruktur.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-19.
Auftragsbekanntmachung (2023-11-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ertüchtigung Netzwerkinfrastruktur
Referenznummer: 2023/0570/K13
Kurze Beschreibung:
Das Universitätsrechenzentrum der OVGU plant aus Gründen der betrieblichen Wirtschaftlichkeit eine langfristige Vereinheitlichung seiner Rechenzentrums- und Campus-Netzwerke auf Basis offener Standards. Ein einheitliches Netzwerk-Design und die Nutzung von freien Toolchains spielen dabei eine zentrale Rolle. Es wird eine einheitliche EVPN/VXLAN Fabric im gesamten Campus, einschließlich der Rechenzentren, aufgebaut. Die Automatisierung der Infrastruktur ist von zentraler Bedeutung, um den aktuellen und zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden. Daher muss der Hersteller eine einheitliche und Portfolio- übergreifende Möglichkeit zur Automatisierung (Konfiguration und Provisionierung) sowie zum Monitoring und Troubleshooting unter Einsatz von Echtzeit-Telemetriedaten durch Tools wie Ansible, Terraform, Zabbix, Grafana, ELK Stack, GNMI/GRPC, OpenConfig, Telegraf) über offene, nicht-proprietäre APIs zur Verfügung stellen und den Kunden dabei unterstützen. Die APIs sollen für das Monitoring und Management der Switches unabhängig von ihrem Typ (z.B. Leaf- oder Spine-Switch, Campus- oder Datacenter-Switch, Router) einheitlich zur Verfügung gestellt werden. Dadurch wird die Nutzung von aktuellen Technologien ermöglicht und die Integration von Bestehendem erleichtert.
Die Ausschreibung beinhaltet die Lieferung von Geräten, Lizenzen und Zubehör. Dazu kommt noch die Integration in die vorhandene Infrastruktur.
Das Universitätsrechenzentrum der OVGU plant aus Gründen der betrieblichen Wirtschaftlichkeit eine langfristige Vereinheitlichung seiner Rechenzentrums- und Campus-Netzwerke auf Basis offener Standards. Ein einheitliches Netzwerk-Design und die Nutzung von freien Toolchains spielen dabei eine zentrale Rolle. Es wird eine einheitliche EVPN/VXLAN Fabric im gesamten Campus, einschließlich der Rechenzentren, aufgebaut. Die Automatisierung der Infrastruktur ist von zentraler Bedeutung, um den aktuellen und zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden. Daher muss der Hersteller eine einheitliche und Portfolio- übergreifende Möglichkeit zur Automatisierung (Konfiguration und Provisionierung) sowie zum Monitoring und Troubleshooting unter Einsatz von Echtzeit-Telemetriedaten durch Tools wie Ansible, Terraform, Zabbix, Grafana, ELK Stack, GNMI/GRPC, OpenConfig, Telegraf) über offene, nicht-proprietäre APIs zur Verfügung stellen und den Kunden dabei unterstützen. Die APIs sollen für das Monitoring und Management der Switches unabhängig von ihrem Typ (z.B. Leaf- oder Spine-Switch, Campus- oder Datacenter-Switch, Router) einheitlich zur Verfügung gestellt werden. Dadurch wird die Nutzung von aktuellen Technologien ermöglicht und die Integration von Bestehendem erleichtert.
Die Ausschreibung beinhaltet die Lieferung von Geräten, Lizenzen und Zubehör. Dazu kommt noch die Integration in die vorhandene Infrastruktur.
Zur Gliederung der gerätespezifischen Anforderungen werden Geräteklassen gebildet. Alle Geräteklassen sowie notwendiges Zubehör (Lüfter, Netzteile, Stromkabel, DAC, AOC, Transceiver) sowie alle Service-Leistungen müssen vom selben Hersteller sein.
Die Anforderungen an die Geräte sind in zwei Teile gegliedert, die Mindestanforderungen und die primären Kriterien. Diese sind immer einheitlich für alle geforderten Geräte zu erfüllen und zu beantworten, dies ist eine klare Forderung zur Vereinheitlichung der Netzwerkinfrastruktur.
Der Bieter nennt im Rahmen des Angebotes den Hersteller und den Typ und legt aussagefähige Datenblätter bei, in denen die geforderten Parameter zu erkennen sind.
Dem Angebot ist eine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) beizufügen, die der Bieter gemäß Art. 32 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu treffen hat.
Mindestanforderungen an alle Geräteklassen
• Alle Komponenten/Geräteklassen (Hardware, Betriebssystem, Software, Optiken, DAC/AOC, Transceiver, Support und Dienstleistungen) müssen einheitlich vom selben Hersteller angeboten werden.
• Alle Geräte sind mit 5 Jahren Wartung und Service für Hard- und Software anzubieten. Next Business Day Support für 5 Jahre. Abdeckung von:
◦ Hardwareaustausch:
▪ Switch/Router
▪ Netzteile
▪ Lüfter
▪ Optiken und DAC/AOC
◦ Softwaresupport für:
▪ Betriebssystem/Software
• Notwendige Feature Lizenzen zur Nutzung bestimmter Features/Protokolle müssen als Perpetual Lizenzen angeboten werden
• Sämtliche Features/Funktionen müssen nativ im Switch verfügbar sein (stand alone) und dürfen nicht durch externe Software- oder Hardware-Tools des Herstellers angeboten werden
• Unterstützung von 802.1X über RADIUS
• Unterstützung von AAA für Switches/Router über RADIUS
• Unterstützung von SNMPv3
• nterstützung von sFlow und/oder IPFIX und/oder Netflow
• Unterstützung von DHCP Snooping und Relay Funktion
• Unterstützung von Link Aggregation, Link Aggregation Fallback mit LACP
• Unterstützung von BGP IPv4/IPv6
• Unterstützung von OSPFv2
• Unterstützung von BUM/storm control
• Unterstützung von VLAN-Translation
• Unterstützung von EVPN
• Unterstützung von VXLAN
• Unterstützung von EVPN/VXLAN ohne Controller (controllerless). Fabric Konfiguration erfolgt mittels Ansible (Network-as-a-Code Ansatz).
• Alle PoE Funktionen müssen den Standards der jeweiligen Leistungsklasse entsprechen (802.3af, 802.3at, 802.3bt)
• Gerät muss dauerhaft bei einer Umgebungstemperatur von 40°C betrieben werden können
• Lüfter und Netzteile, Optiken und DAC/AOC des Switch Lieferanten müssen im TAC Support für die Switch/Router enthalten sein. Keine separaten Service-Verträge/Service-Produkte für
• Netzteile
• Lüfter
• Optiken und DAC/AOC
• Betriebssystem/Software/Feature-Lizenzen
• Herstellerseitige Unterstützung für Ansible-Automatisierung muss in Lizenzen für die Switches/Router enthalten sein.
• Verfügbarkeit des jeweils aktuellen Netzwerk-Betriebssystems in einer gängigen Virtualisierungssoftware (EVE-NG, GNS3, etc.) zur Dauer‐Simulation des Netzwerkes (virtueller Zwilling), ohne zusätzliche Kosten.
• Das Verwenden von Drittanbieter-Transceivern ist im Betrieb zulässig
Zur Gliederung der gerätespezifischen Anforderungen werden Geräteklassen gebildet. Alle Geräteklassen sowie notwendiges Zubehör (Lüfter, Netzteile, Stromkabel, DAC, AOC, Transceiver) sowie alle Service-Leistungen müssen vom selben Hersteller sein.
Die Anforderungen an die Geräte sind in zwei Teile gegliedert, die Mindestanforderungen und die primären Kriterien. Diese sind immer einheitlich für alle geforderten Geräte zu erfüllen und zu beantworten, dies ist eine klare Forderung zur Vereinheitlichung der Netzwerkinfrastruktur.
Der Bieter nennt im Rahmen des Angebotes den Hersteller und den Typ und legt aussagefähige Datenblätter bei, in denen die geforderten Parameter zu erkennen sind.
Dem Angebot ist eine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) beizufügen, die der Bieter gemäß Art. 32 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu treffen hat.
Mindestanforderungen an alle Geräteklassen
• Alle Komponenten/Geräteklassen (Hardware, Betriebssystem, Software, Optiken, DAC/AOC, Transceiver, Support und Dienstleistungen) müssen einheitlich vom selben Hersteller angeboten werden.
• Alle Geräte sind mit 5 Jahren Wartung und Service für Hard- und Software anzubieten. Next Business Day Support für 5 Jahre. Abdeckung von:
◦ Hardwareaustausch:
▪ Switch/Router
▪ Netzteile
▪ Lüfter
▪ Optiken und DAC/AOC
◦ Softwaresupport für:
▪ Betriebssystem/Software
• Notwendige Feature Lizenzen zur Nutzung bestimmter Features/Protokolle müssen als Perpetual Lizenzen angeboten werden
• Sämtliche Features/Funktionen müssen nativ im Switch verfügbar sein (stand alone) und dürfen nicht durch externe Software- oder Hardware-Tools des Herstellers angeboten werden
• Unterstützung von 802.1X über RADIUS
• Unterstützung von AAA für Switches/Router über RADIUS
• Unterstützung von SNMPv3
• nterstützung von sFlow und/oder IPFIX und/oder Netflow
• Unterstützung von DHCP Snooping und Relay Funktion
• Unterstützung von Link Aggregation, Link Aggregation Fallback mit LACP
• Unterstützung von BGP IPv4/IPv6
• Unterstützung von OSPFv2
• Unterstützung von BUM/storm control
• Unterstützung von VLAN-Translation
• Unterstützung von EVPN
• Unterstützung von VXLAN
• Unterstützung von EVPN/VXLAN ohne Controller (controllerless). Fabric Konfiguration erfolgt mittels Ansible (Network-as-a-Code Ansatz).
• Alle PoE Funktionen müssen den Standards der jeweiligen Leistungsklasse entsprechen (802.3af, 802.3at, 802.3bt)
• Gerät muss dauerhaft bei einer Umgebungstemperatur von 40°C betrieben werden können
• Lüfter und Netzteile, Optiken und DAC/AOC des Switch Lieferanten müssen im TAC Support für die Switch/Router enthalten sein. Keine separaten Service-Verträge/Service-Produkte für
• Netzteile
• Lüfter
• Optiken und DAC/AOC
• Betriebssystem/Software/Feature-Lizenzen
• Herstellerseitige Unterstützung für Ansible-Automatisierung muss in Lizenzen für die Switches/Router enthalten sein.
• Verfügbarkeit des jeweils aktuellen Netzwerk-Betriebssystems in einer gängigen Virtualisierungssoftware (EVE-NG, GNS3, etc.) zur Dauer‐Simulation des Netzwerkes (virtueller Zwilling), ohne zusätzliche Kosten.
• Das Verwenden von Drittanbieter-Transceivern ist im Betrieb zulässig
Postanschrift: Universitätsplatz 2
Postleitzahl: 39106
Stadt: Magdeburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-03-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Primären Kriterien für alle Geräteklassen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-19 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-20 08:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 12 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2023-12-20 08:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: keine
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Nachunternehmerverzeichnis (soweit beabsichtigt).
- Bescheinigung einer Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt oder gültige Bescheinigung einer anerkannten Präqualifizierungsstelle z.B. DIHK PQ-VOL (https://sachsen-anhalt.abst.de/praequalifizierung-unternehmen/) oder folgender
Einzelnachweis:
- Eigenerklärung §§123, 124 GWB (https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/Eigenerklärung_123_124_GWB.pdf)
Hinweis: Wenn zutreffend, sind im Formular nur die Nachunternehmerleistungen zu benennen/beschreiben. Die Benennung sowie die Einreichung von Erklärungen der Nachunternehmer erfolgt erst nach gesonderter Aufforderung durch den Auftraggeber an den Bieter, wenn das Angebot des Bieters für eine Zuschlagserteilung in die engere Wahl kommt (VK Bund, B. v. 28.09.17, VK 1 - 93/17).
- Bescheinigung einer Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt oder gültige Bescheinigung einer anerkannten Präqualifizierungsstelle z.B. DIHK PQ-VOL (https://sachsen-anhalt.abst.de/praequalifizierung-unternehmen/) oder folgender
Einzelnachweis:
Hinweis: Wenn zutreffend, sind im Formular nur die Nachunternehmerleistungen zu benennen/beschreiben. Die Benennung sowie die Einreichung von Erklärungen der Nachunternehmer erfolgt erst nach gesonderter Aufforderung durch den Auftraggeber an den Bieter, wenn das Angebot des Bieters für eine Zuschlagserteilung in die engere Wahl kommt (VK Bund, B. v. 28.09.17, VK 1 - 93/17).
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
1. Es gelten ausschließlich die "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen "(VOL/B), Stand: Ausgabe 2003. https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/VOLB.pdf
2. Da nach einer Prüfung, des Verzeichnisses der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge und einer Abfrage beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt, kein tarifvertraglich vereinbartes Entgelt (Tariflohn) für die Leistung als maßgeblich anzusehen ist,
gilt entsprechend:
Das für diese Vergabe geltende Mindeststundenendgeld das der Auftragnehmer seinen Mitarbeitern mind. Zahlen muss, beträgt laut § 11 Abs. 3 TVergG derzeit 13,48 € und berechnet sich anhand der Entgeltgruppe 1 Erfahrungsstufe 2 (inklusive Jahressonderzahlungen im Tarifgebiet Ost) des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes der Länder durch die Anzahl der Arbeitstage im jeweiligen Jahr.
3. Gem. TVergG-LSA § 17, Abs. 1 kann der öffentliche Auftraggeber Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der aufgrund des Gesetzes auferlegten Vertragspflichten des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer zu überprüfen. Die Kontrolle wird vertraglich vereinbart (siehe Pkt. 4 der Ergänzenden Vertragsbedingungen zum TVergG LSA)
4.Hinweis zum Datenschutz:
Die vom Auftraggeber erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens und der Auftragsdurchführung verarbeitet und gespeichert, die gesetzlichen Archivierungszeiträume eingeschlossen.
Der Bieter erklärt mit der Abgabe seines Angebotes hierzu sein Einverständnis.
https://www.ovgu.de/datenschutzerklaerung.html
2. Da nach einer Prüfung, des Verzeichnisses der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge und einer Abfrage beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt, kein tarifvertraglich vereinbartes Entgelt (Tariflohn) für die Leistung als maßgeblich anzusehen ist,
gilt entsprechend:
Das für diese Vergabe geltende Mindeststundenendgeld das der Auftragnehmer seinen Mitarbeitern mind. Zahlen muss, beträgt laut § 11 Abs. 3 TVergG derzeit 13,48 € und berechnet sich anhand der Entgeltgruppe 1 Erfahrungsstufe 2 (inklusive Jahressonderzahlungen im Tarifgebiet Ost) des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes der Länder durch die Anzahl der Arbeitstage im jeweiligen Jahr.
3. Gem. TVergG-LSA § 17, Abs. 1 kann der öffentliche Auftraggeber Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der aufgrund des Gesetzes auferlegten Vertragspflichten des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer zu überprüfen. Die Kontrolle wird vertraglich vereinbart (siehe Pkt. 4 der Ergänzenden Vertragsbedingungen zum TVergG LSA)
4.Hinweis zum Datenschutz:
Die vom Auftraggeber erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens und der Auftragsdurchführung verarbeitet und gespeichert, die gesetzlichen Archivierungszeiträume eingeschlossen.
Der Bieter erklärt mit der Abgabe seines Angebotes hierzu sein Einverständnis.
https://www.ovgu.de/datenschutzerklaerung.html
Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 1. und 2. Vergabekammer
Nationale Registrierungsnummer: 03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle / Saale
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: 03455141536📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die - gegebenenfalls verkürzte - Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die - gegebenenfalls verkürzte - Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 224-706667 (2023-11-19)