Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen
und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und
sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die hinterlegten
Informationen müssen die Eignung für den konkreten Auftrag nachweisen,
die projektspezifischen Anforderungen an den Nachweis der Eignung sind zu
berücksichtigen. Alternativ oder ergänzend steht es den Unternehmen frei,
Eigenerklärungen zu den geforderten Eignungskriterien abzugeben und diese durch
Vorlage von Einzelnachweisen zu belegen. Dies ist insbesondere dann erforderlich,
wenn die hinterlegten Dokumente nicht die Eignung zu dem konkreten Auftrag
nachweisen können.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst)
anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten
Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen
Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind
die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der
Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht
präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der
vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung
zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden
und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu
fordern und zu prüfen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen
Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise
gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die
Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für
deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.