Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
FACHKRÄFTE:
- Anzahl der qualifizierten Fachkräfte für Leistungen der Objektplanung Gebäude,
- Anzahl der qualifizierten Fachkräfte für Leistungen der Objektplanung Freianlagen (von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft und Nachunternehmern in Summe)
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REFERENZEN (siehe auch II.2.9.):
Punkte (in Summe max. 100) werden wie folgt vergeben:
OBJEKTPLANUNG GEBÄUDE:
- Referenz zu vergleichbarer Nutzung - Schulbau (mind. 5,0 Mio. € netto KG 300+400, keine reinen Schulturnhallen, Universitäten, Hochschulen):15 Punkte ab 1 wertbaren Referenz
- Referenz zu vergleichbarer Nutzung - Betreuung inkl. Mensa
(mind. 1,5 Mio. € netto KG 300+400): 10 Punkte ab 1 wertbaren Referenz
- Referenz zu vergleichbarer Nutzung - Sporthalle (mind. 1,5 Mio. € netto KG 300+400): 5 Punkte ab 1 wertbaren Referenz
- Referenz zu nachhaltigem umweltgerechtem Bauen - bei beliebiger Bauaufgabe (Zertifizierungsnachweis DGNB, BNB, LEED, BREEAM, ISO 14001 oder vergleichbar - Stufe/Grad unrelevant): 10 Punkte ab 1 wertbaren Referenz
- Referenzen für öffentliche Auftraggeber (Anwendung des öfftl. Vergaberechtes Deutschland/EU, mind. 5,0 Mio. Euro netto KG 300+400): 10 Punkte ab 2 wertbaren Referenzen (5 Punkte je Referenz)
- Referenzen zu Architektursprache und Gestaltung bei Neubauten (mind. 1,5 Mio. € netto KG 300+400): Max. 20 Punkte für Gesamteindruck aller hierfür eingereichten Referenzen (abgestuft). Weniger als drei Referenzen oder nicht voll überzeugende Referenzen führen zur Abwertung des Gesamteindrucks, mehr als drei Referenzen müssen nicht zu einer Verbesserung führen. Wenn keine Referenz aus dem Bereich Schulbau nachgewiesen werden kann, werden maximal 10 Punkte vergeben. Der Gesamteindruck wird wie folgt bewertet:
voll überzeugend = 20 Punkte
weitgehend überzeugend = 13 Punkte
teilweise überzeugend = 7 Punkte
nicht überzeugend = 0 Punkte
Als Nachweis dienen max. 2 Seiten DIN-A4 je Referenz. Diese sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
OBJEKTPLANUNG FREIANLAGEN:
-Referenz zu vergleichbarer Nutzung - Freianlagen für Kinder (Kitas, Schulen, Spielplätze, keine reinen Parkanlagen): 10 Punkte ab 1 wertbaren Referenz
- Referenz für Nachhaltigkeit und Klimaschutz: 10 Punkte ab 1 wertbaren Referenz (für die Wertung müssen nachfolgend beschriebene oder vergleichbare Aspekte in ausreichend relevantem Umfang bearbeitet worden sein:
a) Regenwassermanagement, Grauwasseraufbereitung
b) Materialverwendung im Hinblick auf Abstrahlung, Reflektion, Versickerung, Wiederverwendung, nachhaltiger Produktion
c) Beschattung
d) Fassaden/Dachbegrünung
e) Pflanzenverwendung)
Die Bewertung erfolgt gestaffelt:
mind. 3 Kriterien wurden bearbeitet= 10 Punkte
1-2 Kriterien wurden bearbeitet = 5 Punkte
- Referenzen für öffentliche Auftraggeber (Anwendung des öfftl. Vergaberechtes Deutschland/EU): 10 Punkte ab 2 Referenzen (5 Punkte je Referenz)
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Referenzen aus früheren Tätigkeiten werden zugelassen, soweit eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers oder Auftraggebers vorliegt, dass diese Referenzen in leitender Position erbracht wurden.
Es werden nur Referenzen gewertet, welche auf den Formblättern 'Referenzprojekt Objektplanung Gebäude' sowie 'Referenzprojekt Objektplanung Freianlagen' (Anlage zur Bekanntmachung) benannt oder beschrieben sind.
Die eingereichten Referenzen werden für alle Kriterien gewertet, deren geforderten Merkmale nachvollziehbar erfüllt sind.
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Es werden keine Sammelreferenzen oder Rahmenverträge gewertet.
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Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.