Erweiterung der Gesamtschule in Verl - Heizungsinstallationen

Stadt Verl

Erweiterung der Gesamtschule in Verl - Heizungsinstallationen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-07.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-11-07 Auftragsbekanntmachung
2023-12-12 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-11-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Erweiterung der Gesamtschule in Verl - Heizungsinstallationen
Referenznummer: VGH-I-2023-17
Kurze Beschreibung: Erweiterung der Gesamtschule in Verl - Heizungsinstallationen
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Drei Bauabschnitte, davon zwei Neubauten und eine Bestandssanierung. 1 x Heizungsverteiler mit vier Abgängen inkl. hydraulische Schaltung 1.200 m² Fußbodenheizung 122 Heizkörper 2 x Verteilerabgang im Bestand mit hydraulischer Schaltung
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
Postleitzahl: 33145
Stadt: Verl
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Gütersloh 🏙️
Dauer: 875 Tage
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-08 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2023-12-08 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: keine

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Bieter hat im Formblatt 124 (Eignung) zu erklären, dass er im Handelsregister, in der Handwerksrolle, bei der IHK eingetragen oder zu keiner Eintragung verpflichtet ist. Bei Eintragung im Handelsregister hat der Bieter mit dem Angebot einen aktuellen Handelsregisterauszug einzureichen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Der Bieter hat im Formblatt 124 (Eignung) Angaben zu Umsätzen des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zu machen, soweit die Umsätze Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung (gem. Ziff. III.1.1 bis III.1.3 dieser EU-Bekanntmachung, einschließlich dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. Ziff. VI.3 dieser EU-Bekanntmachung) durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder das ausgefüllte Formblatt 124 (Eignung), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, - oder vorläufig eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Der Bieter hat im Formblatt 124 (Eignung) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Als Mindestanforderung sind zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen anzugeben. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand sowohl von der Art als auch vom Umfang her dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Folgende Angaben pro Referenz sind gefordert: 1. Bezeichnung der Leistung / Kurzbeschreibung 2. Auftraggeber mit Anschrift 3. Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Telefonnummer oder E-Mail) 4. Leistungserbringung als Hauptauftragnehmer, Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft oder Nachauftragnehmer 5. Ort der Leistung 6. Leistungszeitraum 7. Nettoauftragswert in EUR Der Bieter hat mit dem Angebot anzugeben, ob er Mitglied der Berufsgenossenschaft ist, unter Angabe der Berufsgenossenschaft. Für präqualifizierte Unternehmen und zur Verwendung der EEE siehe Hinweise in Ziff. III.1.2) dieser Bekanntmachung.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 13 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der Bieter hat im Formblatt 124 (Eignung) zu erklären, dass
1) kein zwingender Ausschlussgrund im Sinne des § 123 GWB vorliegt, also dass bezogen auf die letzten fünf Jahre a) keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB seinem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen sein Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach folgenden Vorschriften (oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten): (1) § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
1) kein zwingender Ausschlussgrund im Sinne des § 123 GWB vorliegt, also dass bezogen auf die letzten fünf Jahre a) keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB seinem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen sein Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach folgenden Vorschriften (oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten): (2) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, (3) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
1) kein zwingender Ausschlussgrund im Sinne des § 123 GWB vorliegt, also dass bezogen auf die letzten fünf Jahre a) keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB seinem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen sein Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach folgenden Vorschriften (oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten): (4) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, (5) § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
1)kein zwingender Ausschlussgrund im Sinne des § 123 GWB vorliegt, also dass bezogen auf die letzten fünf Jahre a) keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB seinem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen sein Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach folgenden Vorschriften (oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten): (6) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), (7) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), (8) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), (9) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
1) kein zwingender Ausschlussgrund im Sinne des § 123 GWB vorliegt, also dass bezogen auf die letzten fünf Jahre a) keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB seinem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen sein Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach folgenden Vorschriften (oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten): (10) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
1) kein zwingender Ausschlussgrund im Sinne des § 123 GWB vorliegt, also dass bezogen auf die letzten fünf Jahre b) nicht durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt worden ist, dass sein Unternehmen den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist
2) kein fakultativer Ausschlussgrund im Sinne des § 124 GWB vorliegt, also dass bezogen auf die letzten drei Jahre a) sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
2) kein fakultativer Ausschlussgrund im Sinne des § 124 GWB vorliegt, also dass bezogen auf die letzten drei Jahre b) sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
2) kein fakultativer Ausschlussgrund im Sinne des § 124 GWB vorliegt, also dass bezogen auf die letzten drei Jahre c) sein Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird;
2) kein fakultativer Ausschlussgrund im Sinne des § 124 GWB vorliegt, also dass bezogen auf die letzten drei Jahre d) sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung bezwecken oder bewirken
2) kein fakultativer Ausschlussgrund im Sinne des § 124 GWB vorliegt, also dass bezogen auf die letzten drei Jahre e) kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
2) kein fakultativer Ausschlussgrund im Sinne des § 124 GWB vorliegt, also dass bezogen auf die letzten drei Jahre f) keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass sein Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war,
2) kein fakultativer Ausschlussgrund im Sinne des § 124 GWB vorliegt, also dass bezogen auf die letzten drei Jahre g) seinUnternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
2) kein fakultativer Ausschlussgrund im Sinne des § 124 GWB vorliegt, also dass bezogen auf die letzten drei Jahre h) sein Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat, und i) sein Unternehmen nicht • versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, • versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder • fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Verl
Nationale Registrierungsnummer: 0001
Postanschrift: Paderborner Straße 5
Postleitzahl: 33415
Postort: Verl
Region: Gütersloh 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Frau Karin Striewe
E-Mail: a.winter@e-coo.de 📧
Telefon: 017630552847 📞
URL: https://www.verl.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/018b6b03-b65f-4ed5-b445-647ae4aede0b 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/018b6b03-b65f-4ed5-b445-647ae4aede0b 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Wie: Name und Adressen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 216-679454 (2023-11-07)
Auftragsbekanntmachung (2023-12-12)
Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-19 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-19 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Hinweis: Es wird keine öffentliche Öffnung stattfinden.
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2023-12-19 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Hinweis: Es wird keine öffentliche Öffnung stattfinden.

Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/018b6b03-b65f-4ed5-b445-647ae4aede0b/zustellweg-auswaehlen 🌏

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2023-12-12+01:00 📅

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 018b6b0a-aefb-45f7-989b-9db779672278-01
Quelle: OJS 2023/S 241-756413 (2023-12-12)