Im Zusammenhang mit dem Schulentwicklungsplan der Stadt Geilenkirchen ist ein Bedarf an der KGS Würm, Klosterstraße 13, 52511 Geilenkirchen für einen Neubau von zwei Klassenräumen und einer Mensa vorhanden. In diesem Verfahren sind die hierzu erforderlichen Leistungen der Tragwerksplanung gemäß HOAI § 51 i. V. m. Anlage 14 anzubieten. Die KGS Würm soll mittelfristig zweizügig werden. Aus diesem Grund werden zusätzlich 3 große Räume benötigt. Derzeit hat die Schule 7 Klassenräume, 2 Fach- bzw. Mehrzweckräume, 2 Räume für den Ganztag sowie 2 kleine Gruppen-/Differenzierungsräume mit einem Werkraum und einer Ausleihbibliothek. Aufgrund der beengten Raumsituation kann der zusätzlich Bedarf nicht im Bestand generiert werden. Da eine zweizügige Grundschule über insgesamt 14 große Räume verfügen sollte, fehlen der KGS Würm mit 11 Räumen 3 weitere Räume. Außerdem fehlen der Schule ein Hausmeisterraum und Lagerflächen. Der Bedarf an zusätzlichen Räumen soll mit einem Neubau bzw. einem Erweiterungsbau gedeckt werden. Es wird ein eingeschossiger Bau bevorzugt. Besonderen Wert wird auf Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Dauerhaftigkeit und niedrige Unterhaltskosten gelegt. Die Dachfläche soll begrünt und mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-30.
Auftragsbekanntmachung (2023-11-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erweiterung KGS Würm- Tragwerksplanung
Kurze Beschreibung:
Im Zusammenhang mit dem Schulentwicklungsplan der Stadt Geilenkirchen ist ein Bedarf an der KGS Würm, Klosterstraße 13, 52511 Geilenkirchen für einen Neubau von zwei Klassenräumen und einer Mensa vorhanden.
In diesem Verfahren sind die hierzu erforderlichen Leistungen der Tragwerksplanung gemäß HOAI § 51 i. V. m. Anlage 14 anzubieten.
Die KGS Würm soll mittelfristig zweizügig werden. Aus diesem Grund werden zusätzlich 3 große Räume benötigt. Derzeit hat die Schule 7 Klassenräume, 2 Fach- bzw. Mehrzweckräume, 2 Räume für den Ganztag sowie 2 kleine Gruppen-/Differenzierungsräume mit einem Werkraum und einer Ausleihbibliothek. Aufgrund der beengten Raumsituation kann der zusätzlich Bedarf nicht im Bestand generiert werden. Da eine zweizügige Grundschule über insgesamt 14 große Räume verfügen sollte, fehlen der KGS Würm mit 11 Räumen 3 weitere Räume. Außerdem fehlen der Schule ein Hausmeisterraum und Lagerflächen.
Der Bedarf an zusätzlichen Räumen soll mit einem Neubau bzw. einem Erweiterungsbau gedeckt werden. Es wird ein eingeschossiger Bau bevorzugt. Besonderen Wert wird auf Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Dauerhaftigkeit und niedrige Unterhaltskosten gelegt. Die Dachfläche soll begrünt und mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden.
Im Zusammenhang mit dem Schulentwicklungsplan der Stadt Geilenkirchen ist ein Bedarf an der KGS Würm, Klosterstraße 13, 52511 Geilenkirchen für einen Neubau von zwei Klassenräumen und einer Mensa vorhanden.
In diesem Verfahren sind die hierzu erforderlichen Leistungen der Tragwerksplanung gemäß HOAI § 51 i. V. m. Anlage 14 anzubieten.
Die KGS Würm soll mittelfristig zweizügig werden. Aus diesem Grund werden zusätzlich 3 große Räume benötigt. Derzeit hat die Schule 7 Klassenräume, 2 Fach- bzw. Mehrzweckräume, 2 Räume für den Ganztag sowie 2 kleine Gruppen-/Differenzierungsräume mit einem Werkraum und einer Ausleihbibliothek. Aufgrund der beengten Raumsituation kann der zusätzlich Bedarf nicht im Bestand generiert werden. Da eine zweizügige Grundschule über insgesamt 14 große Räume verfügen sollte, fehlen der KGS Würm mit 11 Räumen 3 weitere Räume. Außerdem fehlen der Schule ein Hausmeisterraum und Lagerflächen.
Der Bedarf an zusätzlichen Räumen soll mit einem Neubau bzw. einem Erweiterungsbau gedeckt werden. Es wird ein eingeschossiger Bau bevorzugt. Besonderen Wert wird auf Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Dauerhaftigkeit und niedrige Unterhaltskosten gelegt. Die Dachfläche soll begrünt und mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅ Beschreibung
Interne Kennung: #1
Beschreibung der Beschaffung:
Tragwerksplanungsleistungen in den Leistungsphasen 1 bis 6 gem. § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14. Der Abruf der Leistungsphasen erfolgt stufenweise.
Postanschrift: Katholische Grundschule Würm
Klosterstraße 13
Postleitzahl: 52511
Stadt: Geilenkirchen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Heinsberg
🏙️
Maximale Verlängerungen: 0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-10 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-10 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Rathaus, Markt 9, 52511 Geilenkirchen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Gem. § 55 Abs. 2 VgV wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 51 Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-01-10 11:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Rathaus, Markt 9, 52511 Geilenkirchen
Zusätzliche Informationen:
Gem. § 55 Abs. 2 VgV wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Keine.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung über die Umsätze der letzten drei abgschlossenen Geschäftsjahre (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Auszufüllen ist Anlage 3 - Umsätze.
- Nachweis oder Erklärung zur Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis oder Erklärung, dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 1,5 Mio EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 250.000 EUR für jeden Versicherungsfall vorliegt oder im Auftragsfall abgeschlossen wird und dem Auftraggeber ein entsprechender Nachweis unaufgefordert vorgelegt wird. Zu nutzen ist die Anlage 2.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung über die Umsätze der letzten drei abgschlossenen Geschäftsjahre (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Auszufüllen ist Anlage 3 - Umsätze.
- Nachweis oder Erklärung zur Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis oder Erklärung, dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 1,5 Mio EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 250.000 EUR für jeden Versicherungsfall vorliegt oder im Auftragsfall abgeschlossen wird und dem Auftraggeber ein entsprechender Nachweis unaufgefordert vorgelegt wird. Zu nutzen ist die Anlage 2.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: Einzureichende Unterlagen:
- Gewerbeanmeldung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Sofern die gewählte Rechtsform die Gewerbeanmeldung erfordert.
- Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Sofern die gewählte Rechtsform zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Eignung zur Berufsausübung: Einzureichende Unterlagen:
- Gewerbeanmeldung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Sofern die gewählte Rechtsform die Gewerbeanmeldung erfordert.
- Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Sofern die gewählte Rechtsform zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: - Nachweis der Berechtigung, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu tragen, oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Juristische Personen nennen einen für die Durchführung der Aufgabe verantwortlichen Berufsangehörigen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: - Nachweis der Berechtigung, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu tragen, oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Juristische Personen nennen einen für die Durchführung der Aufgabe verantwortlichen Berufsangehörigen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Es gibt keine besonderen Bedingungen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Bekanntmachungs-ID: CXS0YR1Y1L4QPTSV
Hinweis: Sofern die einzureichenden Nachweise im Amtlichen Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) einsehbar sind, genügt die Angabe der Zertifikatsnummer im Angebotsschreiben.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: 000
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Heinsberg
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221-1472889📞
Fax: +49 221-1472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Siehe § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Siehe § 135 Abs. 2 GWB:
Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Siehe § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Siehe § 135 Abs. 2 GWB:
Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 232-731821 (2023-11-30)