Im Zusammenhang mit dem Schulentwicklungsplan der Stadt Geilenkirchen ist ein Bedarf an der KGS Würm, Klosterstraße 13, 52511 Geilenkirchen für einen Neubau von zwei Klassenräumen und einer Mensa vorhanden. In diesem Verfahren sind die hierzu erforderlichen Leistungen der Tragwerksplanung gemäß HOAI § 51 i. V. m. Anlage 14 anzubieten. Die KGS Würm soll mittelfristig zweizügig werden. Aus diesem Grund werden zusätzlich 3 große Räume benötigt. Derzeit hat die Schule 7 Klassenräume, 2 Fach- bzw. Mehrzweckräume, 2 Räume für den Ganztag sowie 2 kleine Gruppen-/Differenzierungsräume mit einem Werkraum und einer Ausleihbibliothek. Aufgrund der beengten Raumsituation kann der zusätzlich Bedarf nicht im Bestand generiert werden. Da eine zweizügige Grundschule über insgesamt 14 große Räume verfügen sollte, fehlen der KGS Würm mit 11 Räumen 3 weitere Räume. Außerdem fehlen der Schule ein Hausmeisterraum und Lagerflächen. Der Bedarf an zusätzlichen Räumen soll mit einem Neubau bzw. einem Erweiterungsbau gedeckt werden. Es wird ein eingeschossiger Bau bevorzugt. Besonderen Wert wird auf Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Dauerhaftigkeit und niedrige Unterhaltskosten gelegt. Die Dachfläche soll begrünt und mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-30.
Auftragsbekanntmachung (2023-11-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erweiterung KGS Würm- Tragwerksplanung
Kurze Beschreibung:
“Im Zusammenhang mit dem Schulentwicklungsplan der Stadt Geilenkirchen ist ein Bedarf an der KGS Würm, Klosterstraße 13, 52511 Geilenkirchen für einen Neubau...”
Kurze Beschreibung
Im Zusammenhang mit dem Schulentwicklungsplan der Stadt Geilenkirchen ist ein Bedarf an der KGS Würm, Klosterstraße 13, 52511 Geilenkirchen für einen Neubau von zwei Klassenräumen und einer Mensa vorhanden.
In diesem Verfahren sind die hierzu erforderlichen Leistungen der Tragwerksplanung gemäß HOAI § 51 i. V. m. Anlage 14 anzubieten.
Die KGS Würm soll mittelfristig zweizügig werden. Aus diesem Grund werden zusätzlich 3 große Räume benötigt. Derzeit hat die Schule 7 Klassenräume, 2 Fach- bzw. Mehrzweckräume, 2 Räume für den Ganztag sowie 2 kleine Gruppen-/Differenzierungsräume mit einem Werkraum und einer Ausleihbibliothek. Aufgrund der beengten Raumsituation kann der zusätzlich Bedarf nicht im Bestand generiert werden. Da eine zweizügige Grundschule über insgesamt 14 große Räume verfügen sollte, fehlen der KGS Würm mit 11 Räumen 3 weitere Räume. Außerdem fehlen der Schule ein Hausmeisterraum und Lagerflächen.
Der Bedarf an zusätzlichen Räumen soll mit einem Neubau bzw. einem Erweiterungsbau gedeckt werden. Es wird ein eingeschossiger Bau bevorzugt. Besonderen Wert wird auf Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Dauerhaftigkeit und niedrige Unterhaltskosten gelegt. Die Dachfläche soll begrünt und mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-10 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-10 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Rathaus, Markt 9, 52511 Geilenkirchen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Gem. § 55 Abs. 2 VgV wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 51
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung über die Umsätze der letzten drei abgschlossenen Geschäftsjahre...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung über die Umsätze der letzten drei abgschlossenen Geschäftsjahre (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Auszufüllen ist Anlage 3 - Umsätze.
- Nachweis oder Erklärung zur Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis oder Erklärung, dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 1,5 Mio EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 250.000 EUR für jeden Versicherungsfall vorliegt oder im Auftragsfall abgeschlossen wird und dem Auftraggeber ein entsprechender Nachweis unaufgefordert vorgelegt wird. Zu nutzen ist die Anlage 2.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eignung zur Berufsausübung: Einzureichende Unterlagen:
- Gewerbeanmeldung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Sofern die gewählte...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eignung zur Berufsausübung: Einzureichende Unterlagen:
- Gewerbeanmeldung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Sofern die gewählte Rechtsform die Gewerbeanmeldung erfordert.
- Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Sofern die gewählte Rechtsform zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: - Nachweis der Berechtigung, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu tragen, oder in der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: - Nachweis der Berechtigung, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu tragen, oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Juristische Personen nennen einen für die Durchführung der Aufgabe verantwortlichen Berufsangehörigen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es gibt keine besonderen Bedingungen.”
“Bekanntmachungs-ID: CXS0YR1Y1L4QPTSV
Hinweis: Sofern die einzureichenden Nachweise im Amtlichen Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) einsehbar...”
Bekanntmachungs-ID: CXS0YR1Y1L4QPTSV
Hinweis: Sofern die einzureichenden Nachweise im Amtlichen Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) einsehbar sind, genügt die Angabe der Zertifikatsnummer im Angebotsschreiben.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: 000
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Heinsberg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221-1472889📞
Fax: +49 221-1472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Siehe § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Siehe § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Siehe § 135 Abs. 2 GWB:
Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2023/S 232-731821 (2023-11-30)