Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erweiterung Klinikum Crailsheim: BA II - Zargen und Türen, Metalltüren
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Produkte/Dienstleistungen: Einbau von Türen📦
Kurze Beschreibung: Zargen und Türen, Metalltüren
1️⃣
Ort der Leistung: Baden-Württemberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gartenstraße 21
74564 Crailsheim
Beschreibung der Beschaffung:
“- 106 St. 1-tlg. Stahlzargen (Lieferung vorab)
- 2 St. 2-tlg. Stahlzargen
- 26 St. Türblätter aus Holz
- 46 St. Türblätter Schallschutz
- 34 St. Türblätter...”
Beschreibung der Beschaffung
- 106 St. 1-tlg. Stahlzargen (Lieferung vorab)
- 2 St. 2-tlg. Stahlzargen
- 26 St. Türblätter aus Holz
- 46 St. Türblätter Schallschutz
- 34 St. Türblätter für Nass- bzw. Feuchträume
- 2 St. Glas-Schiebetüren
- 63 St. Türelemente -dichtschließend-
- 23 St. Holztürelemente T30-RS
- 60 St. Metalltüren
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-08-28 📅
Datum des Endes: 2024-04-30 📅
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-04-11
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-06-06 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-04-11
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landratsamt Schwäbisch HallMünzstraße 174523 Schwäbisch HallDeutschland
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 052-153674 (2023-03-09)