ESTW Euskirchen 3BS Kabeltiefbau

DB Netz AG (Bukr 16)

Kabeltiefbauarbeiten LST und TK:
-Kabelführungssystem in Form von Betonkabelkanälen
-Neue Kabelkanäle in Form von Betonkabeltrögen
-Kabelschächte
-Querungen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-03-16 Auftragsbekanntmachung
2023-06-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-03-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-04-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-08-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-08-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-08-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-10-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-10-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-10-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-10-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-03-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
Referenznummer: 23FEI64906
Kurze Beschreibung:
Kabeltiefbauarbeiten LST und TK: -Kabelführungssystem in Form von Betonkabelkanälen -Neue Kabelkanäle in Form von Betonkabeltrögen -Kabelschächte -Querungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Euskirchen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: katrin.jaquet@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 20330173179 📞
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/7f12f2c9-2da1-44be-ac79-4fb7aaf5779f 🌏
URL der Teilnahme: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/7f12f2c9-2da1-44be-ac79-4fb7aaf5779f 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-03-16 📅
Einreichungsfrist: 2023-04-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-21 📅
Datum des Beginns: 2023-06-10 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 057-167423
ABl. S-Ausgabe: 57
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. DB Engineering & Consulting GmbH Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Kabeltiefbauarbeiten LST und TK:
-Kabelführungssystem in Form von Betonkabelkanälen
-Neue Kabelkanäle in Form von Betonkabeltrögen
-Kabelschächte
-Querungen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
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Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
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Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.
- Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
- Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.
- Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister
- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674
) oder die BME-Verhaltensrichtlinie ( https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/ ) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
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Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
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- Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
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- Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
- Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
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Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besondere Vertragsbedingungen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4), den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
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Bauleistung für Kabel:
-Kabelführungssysteme incl. Tiefbau;
-Kabelverlegung;
-Bauleistungen für Kabel–Bauen unter Eisenbahnbetrieb;

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-06-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-04-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Jaquet, Katrin
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/7f12f2c9-2da1-44be-ac79-4fb7aaf5779f 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FEI-W - Beschaffung Infrastruktur Region West
Postanschrift: Mülheimer Str. 50
Postort: Duisburg
Postleitzahl: 47057
Land: Duisburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
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Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. DB Engineering & Consulting GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
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Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2023/S 057-167423 (2023-03-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-06-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-06-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 110-341322
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 057-167423
ABl. S-Ausgabe: 110

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-06-02 📅
Name: Bahnbau Weidlich GmbH
Postort: Heinsdorfergrund
Postleitzahl: 08468
Land: Deutschland 🇩🇪
Vogtlandkreis 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2023/S 110-341322 (2023-06-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-03-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: ESTW Euskirchen 3BS Kabeltiefbau
Referenznummer: 23FEI64906
Kurze Beschreibung:
Kabeltiefbauarbeiten LST und TK: -Kabelführungssystem in Form von Betonkabelkanälen -Neue Kabelkanäle in Form von Betonkabeltrögen -Kabelschächte -Querungen
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien 📦
Beschreibung
Interne Kennung: f974d2ae-d979-41a9-8a90-c49aa47de44d
Dauer
Datum des Beginns: 2023-06-10 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Ort der Leistung: Euskirchen 🏙️
Postleitzahl: 53925
Stadt: Euskirchen
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - Bahnbau Weidlich GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-06-02 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2023881625
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bahnbau Weidlich GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 5ab9b1f1-89e1-4015-9fe8-cfe98eceda99
Postanschrift: Gewerbering 22
Postleitzahl: 08468
Postort: Heinersdorfergrund
Region: Vogtlandkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 📞

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: DB Netz AG (Bukr 16)
Nationale Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Fe.ei-w-b
E-Mail: katrin.jaquet@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 20330173179 📞
URL: https://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-20+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
30: Die Firma ist schon mit dem Bau der Trasse und mit der Verlegung des Kabels inkl. Anbindung beauftragt. Es muss eine reibungslose Anbindung an die Trassen erfolgen, die die Firma schon gebaut aber noch nicht abgenommen bekommen hat. Zusätzlich dürfen keine Behinderungen für die Verlegung der Kabelanlagen vorliegen, was bei der Beauftragung einer dritten Firma nicht ausgeschlossen sein kann. In der neuen Trassen muss der Bau von Muffen im Schacht in zwei Fällen berücksichtigt sein, um die Kabelfreiheit sicherstellen zu können, diese ist durch die Firma Weidlich vertraglich sicherzustellen. Daher ist aus technischen Gründen die Beauftragung einer dritten Firma für die Erweiterung der Kabeltrasse rund um den Kaller Tunnel nicht möglich.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
30: Die Firma BB Weidlich ist mit der Herstellung bzw. Erweiterung der Kabeltrasse zwischen Euskirchen und Kall beauftragt worden, inkl. Bau der Muffen und Mehrlängenbausätze. Im Bereich des Kaller Tunnels darf man aus baulichen Gründen nicht durch den Tunnel die Kabeltrasse bauen und zur Erfüllung des Vertrages muss die Trasse rund um den Kaller Tunnel gebaut werden, als Erweiterung der vorhandenen Kabeltrassen. Die Erweiterung berücksichtigt die Verlegung 4xDN110 Rohre, den Bau neuer Schächte je 50 M (nötig für die Verlegung des Kupferkabels) und notwendige Straßenarbeiten.
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Quelle: OJS 2025/S 058-187592 (2025-03-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-10)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-10+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
A1-14 Die Firma ist schon mit dem Bau der Trasse und mit der Verlegung des Kabels inkl. Anbindung beauftragt. Es muss eine reibungslose Anbindung an die Trassen erfolgen, die die Firma schon gebaut aber noch nicht abgenommen bekommen hat. Zusätzlich dürfen keine Behinderungen für die Verlegung der Kabelanlagen vorliegen, was bei der Beauftragung einer dritten Firma nicht ausgeschlossen sein kann. In der neuen Trassen muss der Bau von Muffen im Schacht in zwei Fällen berücksichtig sein, um die Kabelfreiheit sicherstellen zu können, diese ist durch die Firma Weidlich vertraglich sicherzustellen. Daher ist aus technischen Gründen die Beauftragung einer dritten Firma für die Erweiterung der Kabeltrasse rund um den Kaller Tunnel nicht möglich.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
A1-14 Die Firma BB Weidlich ist mit der Herstellung bzw. Erweiterung der Kabeltrasse zwischen Euskirchen und Kall beauftragt worden, inkl. Bau der Muffen und Mehrlängenbausätze. Im Bereich des Kaller Tunnels darf man aus baulichen Gründen nicht durch den Tunnel die Kabeltrasse bauen und zur Erfüllung des Vertrages muss die Trasse rund um den Kaller Tunnel gebaut werden, als Erweiterung der vorhandenen Kabeltrassen. Die Erweiterung berücksichtigt die Verlegung 4xDN110 Rohre, den Bau neuer Schächte je 50 M (nötig für die Verlegung des Kupferkabels) und notwendige Straßenarbeiten.
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Quelle: OJS 2025/S 072-237765 (2025-04-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-11)

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-11+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
032 - Zum Zeitpunkt der Vergabe war nicht absehbar, dass Störungen im Bauablauf, die nicht im Verantwortungsbereich des AN liegen, dazu führen, dass die vertragliche Ausführungsfrist bis 31.12.2024 nicht eingehalten werden kann und die vertraglich geschuldeten Leistungen durch den AN nicht vollständig erbracht werden können. Zum Zeitpunkt der Vergabe konnte der AG davon ausgehen, dass alle vertraglich geschuldeten Leistungen vollumfänglich in den dafür vorgesehen zu Verfügung stehenden Sperrpausen erbracht werden. Während des vertraglichen Ausführungszeitraumes konnten durch nicht vorhersehbare Umstände diese Sperrpausen dem AN nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Ausführung der vertraglich geschuldigten Leistungen nach Ende der ursprünglchen vertraglich vereinbarten Ausführungsfrist ist für den Werkerfolg zwingend technisch notwendig. 033 - Zum Zeitpunkt der Vergabe war nicht absehbar, dass Störungen im Bauablauf, die nicht im Verantwortungsbereich des AN liegen, dazu führen, dass die vertragliche Ausführungsfrist bis 31.12.2024 nicht eingehalten werden kann und die vertraglich geschuldeten Leistungen durch den AN nicht vollständig erbracht werden können. Zum Zeitpunkt der Vergabe konnte der AG davon ausgehen, dass alle vertraglich geschuldeten Leistungen vollumfänglich in den dafür vorgesehen zu Verfügung stehenden Sperrpausen erbracht werden. Während des vertraglichen Ausführungszeitraumes konnten durch nicht vorhersehbare Umstände diese Sperrpausen dem AN nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Ausführung der vertraglich geschuldigten Leistungen nach Ende der ursprünglchen vertraglich vereinbarten Ausführungsfrist ist für den Werkerfolg zwingend technisch notwendig.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
032 - Die Firma BB Weidlich ist mit der Herstellung bzw. Erweiterung der Kabeltrasse zwischen Euskirchen und Kall beauftragt worden, inkl. Bau der Muffen und Mehrlängenbausätze. Die vertraglich geschuldeten Leistungen wurden in der vertraglichen Ausführungsfrist bis zum 31.1.2.2024 nicht vollständig erbracht. Diese sind nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Ausführungsfrist zu erbringen. 033 - Die Firma BB Weidlich ist mit der Herstellung bzw. Erweiterung der Kabeltrasse zwischen Euskirchen und Kall beauftragt worden, inkl. Bau der Muffen und Mehrlängenbausätze. Die vertraglich geschuldeten Leistungen wurden in der vertraglichen Ausführungsfrist bis zum 31.1.2.2024 nicht vollständig erbracht. Diese sind nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Ausführungsfrist zu erbringen.
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Quelle: OJS 2025/S 153-528835 (2025-08-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-21)

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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-21+02:00 📅

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037 (21) - DIe vorliegenden Betren und damit die vorhandenen Sperrpausen können nicht für die Leistungserbringung genutzt, evtl. auch abgesagt werden. Eine erneute Ausschreibung bis zum Vorliegen eines Verhandlungserbnisses und neuer Bauvertrag würde zu einer massiven Verlängerung des Leistungsablaufes sowie zu erheblichen Störungen im Fahrvehrkehr und damit zu nicht unerheblichen Mehrund Zusatzkostenkosten führen. 039 (22) - Die Firma ist schon mit dem Bau der Trasse und mit der Verlegung des Kabels inkl. Anbindung beauftragt. Es muss eine reibungslose Anbindung an die Trassen erfolgen, die die Firma schon gebaut aber noch nicht abgenommen bekommen hat. Zusätzlich dürfen keine Behinderungen für die Verlegung der Kabelanlagen vorliegen, was bei der Beauftragung einer dritten Firma nicht ausgeschlossen sein kann. DIe vorliegenden Betren und damit die vorhandenen Sperrpausen können nicht für die Leistungserbringung genutzt, evtl. auch abgesagt werden. Eine erneute Ausschreibung bis zum Vorliegen eines Verhandlungserbnisses und neuer Bauvertrag würde zu einer massiven Verlängerung des Leistungsablaufes sowie zu erheblichen Störungen im Fahrvehrkehr und damit zu nicht unerheblichen Mehrund Zusatzkostenkosten führen. 045 (26) - Die Firma ist schon mit dem Bau der Trasse und mit der Verlegung des Kabels inkl. Anbindung beauftragt. Es muss eine reibungslose Anbindung an die Trassen erfolgen, die die Firma schon gebaut aber noch nicht abgenommen bekommen hat. Zusätzlich dürfen keine Behinderungen für die Verlegung der Kabelanlagen vorliegen, was bei der Beauftragung einer dritten Firma nicht ausgeschlossen sein kann. DIe vorliegenden Betren und damit die vorhandenen Sperrpausen können nicht für die Leistungserbringung genutzt, evtl. auch abgesagt werden. Eine erneute Ausschreibung bis zum Vorliegen eines Verhandlungserbnisses und neuer Bauvertrag würde zu einer massiven Verlängerung des Leistungsablaufes sowie zu erheblichen Störungen im Fahrvehrkehr und damit zu nicht unerheblichen Mehrund Zusatzkostenkosten führen. 046 (27) - Die Firma ist schon mit dem Bau der Trasse und mit der Verlegung des Kabels inkl. Anbindung beauftragt. Es muss eine reibungslose Anbindung an die Trassen erfolgen, die die Firma schon gebaut aber noch nicht abgenommen bekommen hat. Zusätzlich dürfen keine Behinderungen für die Verlegung der Kabelanlagen vorliegen, was bei der Beauftragung einer dritten Firma nicht ausgeschlossen sein kann. DIe vorliegenden Betren und damit die vorhandenen Sperrpausen können nicht für die Leistungserbringung genutzt, evtl. auch abgesagt werden. Eine erneute Ausschreibung bis zum Vorliegen eines Verhandlungserbnisses und neuer Bauvertrag würde zu einer massiven Verlängerung des Leistungsablaufes sowie zu erheblichen Störungen im Fahrvehrkehr und damit zu nicht unerheblichen Mehrund Zusatzkostenkosten führen.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
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037 (21) - Die Firma BB Weidlich ist mit der Herstellung bzw. Erweiterung der Kabeltrasse zwischen Euskirchen und Kall beauftragt worden, inkl. Bau der Muffen und Mehrlängenbausätze. Zum Zeitpunkt der Vergabe war nicht absehbar, dass die zu der Anzeige von Vertragsänderung 037 gehörenden Leistungen ausgeführt werden sollen. Durch die nicht im Verantwortungsbereich des AN liegede Änderung des Bauentwurfes durch zur Ausführung freigegebene Ausführungssplanung, wurde die Leistung Lieferung und Einbau von Einfassungsrahmen angeordnet. Die ursprünglich durch den AN nicht vertaglich geschuldeten Leistungen sind zur Erfüllung des Vertrages notwendig 039 (22) - Die Firma BB Weidlich ist mit der Herstellung bzw. Erweiterung der Kabeltrasse zwischen Euskirchen und Kall beauftragt worden, inkl. Bau der Muffen und Mehrlängenbausätze.Begründung: Zum Zeitpunkt der Vergabe war nicht absehbar, dass die zu der Anzeige von Vertragsänderung 039 gehörenden Leistungen ausgeführt werden sollen. Im Verlauf des Projektes kam es immer wieder zu Unterbrechungen im Bauablauf, so dass derzeit in einer ursprünglich nicht geplanten Sperrpause der OLA Leistungen ausgeführt werdenmüssen.. Im Zuge dieser Leistungen werden nun OLAMaststandorte in einem Abstand von ca. 65 - 75 m gegründet. Da eine Vielzahl der Gründungen im Verlauf der neu zu errichtenden Trassen liegen, müssen diese Bereiche beim Bau der BK-Trassen in den o.g. Bereichen ausgespart werden, da diese sonst die Gründungsarbeiten der OLA behindern würden. 045 (26) - Die Firma BB Weidlich ist mit der Herstellung bzw. Erweiterung der Kabeltrasse zwischen Euskirchen und Kall beauftragt worden, inkl. Bau der Muffen und Mehrlängenbausätze. Begründung: Zum Zeitpunkt der Vergabe war nicht absehbar, dass die zu der Anzeige von Vertragsänderung 045 gehörenden Leistungen ausgeführt werden sollen. Im Projekt müssen laut freigegebener AP zusätzliche EFR eingebaut werden. Hierzu ist es erforderlich, die Wangen der EFR vor Ort an die Bauteile anzupassen hierzu sind Anpassungsschnitte auszuführen - die Höhe und Anzahl ist mit AP beschreiben bzw. wurde durch die PL des AG z. B. am 07.04.25 vor Ort definiert - siehe Planunterlagenverteilung Die ursprünglich durch den AN nicht vertaglich geschuldeten Leistungen sind zur Erfüllung des Vertrages notwendig. 046 (27) - Die Firma BB Weidlich ist mit der Herstellung bzw. Erweiterung der Kabeltrasse zwischen Euskirchen und Kall beauftragt worden, inkl. Bau der Muffen und Mehrlängenbausätze. Begründung: Zum Zeitpunkt der Vergabe war nicht absehbar, dass die zu der Anzeige von Vertragsänderung 046 gehörenden Leistungen ausgeführt werden sollen. Im Projekt müssen germäß übergebener und freigegebener AP die Gleisquerungen in offener Bauweise mit einem Betonmantel herzustellen. Die Herstellung von Betonummantelungen sind nicht Bestandteil des HV und stellen somit eine zusätzliche Leistung dar. Die ursprünglich durch den AN nicht vertaglich geschuldeten Leistungen sind zur Erfüllung des Vertrages notwendig.
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Quelle: OJS 2025/S 160-549375 (2025-08-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-22)

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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-22+02:00 📅

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040 (23) - Die Firma ist schon mit dem Bau der Trasse und mit der Verlegung des Kabels inkl. Anbindung beauftragt. Es muss eine reibungslose Anbindung an die Trassen erfolgen, die die Firma schon gebaut aber noch nicht abgenommen bekommen hat. Zusätzlich dürfen keine Behinderungen für die Verlegung der Kabelanlagen vorliegen, was bei der Beauftragung einer dritten Firma nicht ausgeschlossen sein kann. DIe vorliegenden Betren und damit die vorhandenen Sperrpausen können nicht für die Leistungserbringung genutzt, evtl. auch abgesagt werden. Eine erneute Ausschreibung bis zum Vorliegen eines Verhandlungserbnisses und neuer Bauvertrag würde zu einer massiven Verlängerung des Leistungsablaufes sowie zu erheblichen Störungen im Fahrvehrkehr und damit zu nicht unerheblichen Mehrund Zusatzkostenkosten führen. 042 (24) - Die Verantwortung der Verlegung und der technischen Anbindung des Kabels müssen bei dem gleichen AN bleiben, um technische Probleme zu vermeiden und um eine klaren Gewährleistung zu erhalten. Die Firma ist schon mit der Verlegung des Kabels beauftragt worden und auch vertraglich (obwohl nicht im LV aufgelistet) mit der technische Verbindung. Um diese Leistungen an einen anderen AN zu vergeben wäre es erfoderlich, erst den Vertrag mit BB Weidlich zu ändern und möglicherweise Entschädigungen zu zahlen, was wirtschaftlich nicht vertretbar ist.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
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040 (23) - Die Firma BB Weidlich ist mit der Herstellung bzw. Erweiterung der Kabeltrasse zwischen Euskirchen und Kall beauftragt worden, inkl. Bau der Muffen und Mehrlängenbausätze. Begründung: Zum Zeitpunkt der Vergabe war nicht absehbar, dass die zu der Anzeige von Vertragsänderung 040 gehörenden Leistungen ausgeführt werden sollen. Abtrag in Einbaubereichen von EFR - Einfassungsrahmen - QP 1-9 zeigen hierzu KS - Standorte - Standorte von Muffen- und Mehrlängenbausätzen finden in der AP - QP keine Berücksichtigung → Abtrag von Boden und Steinen und Abtransport zum ZL Mechernich → da Verladung auf LKW und Verbringung zum ZL Satzvey oder aktuell zum ZL Kall → Lieferung und Einbau von Rückverfüllstoffen FSS 16/32 als Hinterfüllung der EFR. Die ursprünglich durch den AN nicht vertaglich geschuldeten Leistungen sind zur Erfüllung des Vertrages notwendig 042 (24) - Die Firma BB Weidlich ist mit der Herstellung bzw. Erweiterung der Kabeltrasse zwischen Euskirchen und Kall beauftragt worden. Im Vertrag ist auch die Verlegung des TK Kabels (Kupfer) und die technische Anbindung angefragt. Die technische Verbindung und die dazugehörigen Elemente wurden im LV nicht berücksichtigt und deswegen wurden auch kein Preis vereinbart. Diese Leistungen sind für die Vertragserfüllung zwingend erforderlich.
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Quelle: OJS 2025/S 161-553422 (2025-08-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-10-10)

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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-10+02:00 📅

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044 - Die Firma ist schon mit dem Bau der Trasse und mit der Verlegung des Kabels inkl. Anbindung beauftragt. Es muss eine reibungslose Anbindung an die Trassen erfolgen, die die Firma schon gebaut aber noch nicht abgenommen bekommen hat. Zusätzlich dürfen keine Behinderungen für die Verlegung der Kabelanlagen vorliegen, was bei der Beauftragung einer dritten Firma nicht ausgeschlossen sein kann. DIe vorliegenden Betren und damit die vorhandenen Sperrpausen können nicht für die Leistungserbringung genutzt, evtl. auch abgesagt werden. Eine erneute Ausschreibung bis zum Vorliegen eines Verhandlungserbnisses und neuer Bauvertrag würde zu einer massiven Verlängerung des Leistungsablaufes sowie zu erheblichen Störungen im Fahrvehrkehr und damit zu nicht unerheblichen Mehrund Zusatzkostenkosten führen.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
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044 - Die Firma BB Weidlich ist mit der Herstellung bzw. Erweiterung der Kabeltrasse zwischen Euskirchen und Kall beauftragt worden, inkl. Bau der Muffen und Mehrlängenbausätze.Begründung: Zum Zeitpunkt der Vergabe war nicht absehbar, dass die zu der Anzeige von Vertragsänderung 044 gehörenden Leistungen ausgeführt werden sollen. Rückbau von im Baufeld befindlichen Schotterhalteplatten - diese hinderten den AN am Einbau neuer (Muffen- und Mehrlängenbausatz), laut AP genehmigter Bauteile → Hindernis im Baugrund des AG Die ursprünglich durch den AN nicht vertaglich geschuldeten Leistungen sind zur Erfüllung des Vertrages notwendig
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Quelle: OJS 2025/S 196-669948 (2025-10-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-10-17)

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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-17+02:00 📅

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Zum Zeitpunkt der Vergabe war nicht absehbar, dass Störungen im Bauablauf, die nicht im Verantwortungsbereich des AN liegen, dazu führen, dass die vertragliche Ausführungsfrist bis 31.12.2024 nicht eingehalten werden kann und die vertraglich geschuldeten Leistungen durch den AN nicht vollständig erbracht werden können. Zum Zeitpunkt der Vergabe konnte der AG davon ausgehen, dass alle vertraglich geschuldeten Leistungen vollumfänglich in den dafür vorgesehen zu Verfügung stehenden Sperrpausen erbracht werden. Während des vertraglichen Ausführungszeitraumes konnten durch nicht vorhersehbare Umstände diese Sperrpausen dem AN nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Ausführung der vertraglich geschuldigten Leistungen nach Ende der ursprünglichen vertraglich vereinbarten Ausführungsfrist ist für den Werkerfolg zwingend technisch notwendig.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
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MKA034: Die Firma BB Weidlich ist mit der Herstellung bzw. Erweiterung der Kabeltrasse zwischen Euskirchen und Kall beauftragt worden, inkl. Bau der Muffen und Mehrlängenbausätze. Die vertraglich geschuldeten Leistungen wurden in der vertraglichen Ausführungsfrist bis zum 31.1.2.2024 nicht vollständig erbracht. Diese sind nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Ausführungsfrist zu erbringen.
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Quelle: OJS 2025/S 201-688736 (2025-10-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-10-17)

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Andere zusätzliche Informationen
Ein anderer AN kann nicht für die Leistungserbringung genutzt werden. Der AN Los1 ist Eigentümer bzw. hat als AN vertragliche Verpflichtungen mit Vermietern oder mit Dritten, die nicht von einem anderen AN übernommen werden können. Eine Räumung der BE Los1 durch einen anderen AN ist unmöglich bzw. mit erheblichen rechtlichen Schwierigkeiten und damit mit evtl. beträchtlichen Unannehmlichkeiten bzw. Zusatzkosten verbunden.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
MKA028: Die Firma BB Weidlich ist mit der Herstellung bzw. Erweiterung der Kabeltrasse zwischen Euskirchen und Kall beauftragt worden, inkl. Bau der Muffen und Mehrlängenbausätze. Begründung: Zum Zeitpunkt der Vergabe war nicht absehbar, dass die zu der Anzeige von Vertragsänderung 054 gehörenden Leistungen ausgeführt werden sollen. Im Projekt muss die BE Los1 zusätzlich geräumt werden. Die ursprünglich durch den AN nicht vertraglich geschuldeten Leistungen sind zur Erfüllung des Vertrages notwendig.
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Quelle: OJS 2025/S 201-688902 (2025-10-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-10-30)

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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-30+01:00 📅

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Ein anderer AN kann nicht für die Leistungserbringung genutzt werden. Der AN Los1 ist Eigentümer bzw. hat als AN vertragliche Verpflichtungen mit Vermietern oder mit Dritten, die nicht von einem anderen AN übernommen werden können. Eine Räumung der BE Los1 durch einen anderen AN ist unmöglich bzw. mit erheblichen rechtlichen Schwierigkeiten und damit mit evtl. beträchtlichen Unannehmlichkeiten bzw. Zusatzkosten verbunden.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
MKA029_Los 2: Die Firma BB Weidlich ist mit der Herstellung bzw. Erweiterung der Kabeltrasse zwischen Euskirchen und Kall beauftragt worden, inkl. Bau der Muffen und Mehrlängenbausätze. Begründung: Zum Zeitpunkt der Vergabe war nicht absehbar, dass die zu der Anzeige von Vertragsänderung 055 gehörenden Leistungen ausgeführt werden sollen. Im Projekt muss die BE Los2 zusätzlich geräumt werden. Die ursprünglich durch den AN nicht vertraglich geschuldeten Leistungen sind zur Erfüllung des Vertrages notwendig.
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Quelle: OJS 2025/S 210-720926 (2025-10-30)