Auftragsbekanntmachung (2023-03-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
Referenznummer: 23FEI64836
Kurze Beschreibung:
“ESTW Kreiensen II VP II Bauleistung” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hildesheim🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-03-13 📅
Einreichungsfrist: 2023-04-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-17 📅
Datum des Beginns: 2023-07-01 📅
Datum des Endes: 2024-03-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 055-161745
ABl. S-Ausgabe: 55
Zusätzliche Informationen
“Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art....”
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
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Quelle: OJS 2023/S 055-161745 (2023-03-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ESTW Kreiensen II VP II Bauleistung
1820 BÜ km 10,9 Kirchweg, BÜ km 13,4 Auhagenstraße (B1), BÜ 15,3 Brunnenstraße (Klinik Lindenbrunn)
Kurze Beschreibung:
“ESTW Kreiensen II VP II Bauleistung
1820 BÜ km 10,9 Kirchweg, BÜ km 13,4 Auhagenstraße (B1), BÜ 15,3 Brunnenstraße (Klinik Lindenbrunn)”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“ESTW Kreiensen II VP II Bauleistung
1820 BÜ km 10,9 Kirchweg, BÜ km 13,4 Auhagenstraße (B1), BÜ 15,3 Brunnenstraße (Klinik Lindenbrunn)”
Zusätzliche Informationen:
“Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem...”
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
SektVO
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Datum des Beginns: 2023-07-01 📅
Datum des Endes: 2024-03-17 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - Peter Gross Rail GmbH & Co. KG
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-05-19 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Peter Gross Rail GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: 908f648e-ba2b-44e1-a30e-4d47c45a820f
Postanschrift: Dudweilerstraße 80
Postleitzahl: 66386
Postort: St. Ingbert
Region: Saarpfalz-Kreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com📧
Telefon: +49📞
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Entfällt”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
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Text:
“AeV012: Stillstand Tiefbaukolonne durch Anforderungen des Bahnbetriebes der DB”
Quelle: OJS 2025/S 073-239860 (2025-04-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-06-05) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“21:
Am Bahnübergang Brunnenstraße war ursprünglich gemäß LV nicht vorgesehen, DN400-Stahlbetonrohre einzubauen. Es handelt sich hierbei um eine notwendige...”
Text
21:
Am Bahnübergang Brunnenstraße war ursprünglich gemäß LV nicht vorgesehen, DN400-Stahlbetonrohre einzubauen. Es handelt sich hierbei um eine notwendige Änderung der Ausführungsplanung. Im ursprünglichen Bauvertrag war die Verlegung von Rohren an diesem BÜ nicht Teil der vertraglichen Verpflichtung, da bereits Rohre vorhanden sind. Im LV ist dementsprechend bezüglich BÜ Brunnenstraße kein Einbau von DN400-Rohren vorgesehen. Diese Zusatzleistung dient der Erfüllung des Bau-Solls, denn während des Straßenaushubs durch den AN, wurde ein alter brüchiger Kanal entdeckt. Dies führte dazu, dass diese abgerissen und durch eine neue Rohrtrasse DN400 ersetzt werden soll. Die neuen Rohre sind erforderlich, um den sicheren Betrieb im Übergangsbereich sicherzustellen.
22:
Vertraglich geschuldet waren Asphaltarbeiten am BÜ Brunnenstraße. Aufgrund der Untersagung des Krankenhauses Lindenbrunn, die vorzunehmenden Asphaltarbeiten während der regulären Arbeitszeiten durchzuführen, erfolgten die Arbeiten nunmehr zwischen 14 und 22 Uhr jeweils am 06. und 07. August. Hierfür gab das Krankenhaus die Erlaubnis, eine Vollsperrung der Lindenbrunnstraße vorzunehmen, während das Krankenhaus die Rettungswagen bei Bedarf auf dem Parkplatz der Brunnenstraße stationierte. Allerdings ist an dieser Stelle der guten Sorgfalt halber festzustellen, dass, bezogen auf die geänderten Arbeitszeiten, möglicherweise keine zusätzliche Leistung liegt, denn grundsätzlich liegen derartige Arbeitszeiten zwischen 6 und 23 Uhr, sodass hier der AeV unter Vorbehalt stattgegeben wird. Insofern liegt hier unter Vorbehalt eine zusätzliche Leistung nach § 2 Abs. 6 VOB/B vor.
23:
Die zusätzlichen Leistungen waren vertraglich zunächst nicht geschuldet. Hinsichtlich dem BÜ Auhagenstraße war eine GFR Gründung, die Fundamente aus Betonfüßen vorgesehen hat, geplant. Die Projektleitung konnte diese GFR-Gründung nicht durchführen, da dies aufgrund statischer Bedenken nicht möglich gewesen ist. Stattdessen sah die neue Ausführungsplanung Rammrohrgründung für die Scanner und Fertigteilfundamente für die Reflektorplatten vor. Dafür zusätzlich erforderlich wurde der Einsatz zusätzlicher BE, die Gründung GFR und Reflektoren, einschließlich Lieferung, und eine Zweiwegebagger.
24:
Vorliegend war vertraglich vereinbart, die BE für die Maßnahme "Umbau 3 BUS" innerhalb der geplanten Bauzeit (bis 17.03.2024) vorzuhalten. Aufgrund von zeitlichen Verschiebungen durch den AG wurde mit den Arbeiten erst im April 2024 begonnen und die Vorhaltung der BE wurde bis zum 25.05.2024 vereinbart (siehe NT 4). Da es jedoch zu weiteren Verzögerungen kam, musste die BE bis zum 25.09.2024 vorgehalten werden. Der zeitliche Verzug ist darauf zurückzuführen, dass der AG nicht rechtzeitige Freigaben zur Erledigung von Abbrucharbeiten erteilt hat. Insofern handelt es sich hier um Zusatzleistungen in quantitativer Hinsicht iSV. § 2 Abs. 6 VOB/B.
25:
Vorliegend war vertraglich vereinbart, dass der AN die Gründungen für die GFR Scanner sowie Reflektorplatten erstellt. Allerdings erwies sich die Gründung des Scanners im Qlll als fehlerhaft und musste mittels Adapterplatte um 62 cm vom Gleis korrigiert werden. Dafür wurden mehrere Arbeitsschritte notwendig, insbesondere musste die BE für ZW-Bagger, Radlader sowie Personal bereitgestellt werden. Die Baustelle wurde sodann am 25.09.2024 geräumt. Am 07.10.2024 erhielt der AN die Freigabe, dass die BSH sowie die KS an der Auhagenstraße nunmehr zurückgebaut werden sollen. Für diese Restarbeiten war erneut eine BE erforderlich. Mittels dieser Anzeige einer Vertragsabweichung macht der AN lediglich die Mehrkosten hinsichtlich der zusätzlichen BE, BE vorhalten und BE räumen geltend. Mithin liegt hier eine zusätzliche Leistung iSv. S 2 Abs. 6 VOB/B vor, denn diese Leistung ist auch erforderlich, um das ursprünglich vereinbarte Leistungsziel zu erreichen.
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Quelle: OJS 2025/S 108-368179 (2025-06-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-13) Objekt Beschreibung
Ort der Leistung: Hildesheim🏙️
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Fax: +49 69260913869 📠
Änderungen Neuer Wert
Text:
“27- Bei der Änderung handelt es sich um die Schneidung der Fahrschiene und die Bereitstellung von zugehörigem Personal.”
Quelle: OJS 2025/S 220-755564 (2025-11-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-12-10) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“28
Einbau einer Absturzplattform am GFR Mast”
Quelle: OJS 2025/S 239-822636 (2025-12-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-30)
Änderungen Neuer Wert
Text:
“16: hrend der Rückbauarbeiten der alten Straßenschichten wurde festgestellt, dass die vorhandene Wasserleitung zwischen dem
dritten und vierten Übergang...”
Text
16: hrend der Rückbauarbeiten der alten Straßenschichten wurde festgestellt, dass die vorhandene Wasserleitung zwischen dem
dritten und vierten Übergang beschädigt und gebrochen war. Ein Fortsetzen der Straßenbauarbeiten war technisch nicht möglich,
ohne die Leitung zu erneuern. Der Einbau eines neuen DN 400-Kanals war somit notwendig, um die ursprünglich geschuldete
Leistung überhaupt ausführen zu können. //
17: Unterstützung laufender Arbeiten im Bhf. Elze.
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Quelle: OJS 2026/S 022-075005 (2026-01-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-06)
Änderungen Neuer Wert
Text:
“02: Lieferung und Einbau der Bodenaußenplatten an drei Bahnübergängen //
03: Vermessungseinsätze drei Bahnübergänge //
15: Herstellung einer Eingleisstelle...”
Text
02: Lieferung und Einbau der Bodenaußenplatten an drei Bahnübergängen //
03: Vermessungseinsätze drei Bahnübergänge //
15: Herstellung einer Eingleisstelle im Bereich des BÜ zum Klay //
19: Die geplante Vollsperrung des BÜ Brunnenstraße 1820 war nicht möglich, daher wurde eine halbseitige Straßensperrung
eingerichtet. //
20: Einbau Betonfuß-Monoblocksysteme als Fundamente für die Signale
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Quelle: OJS 2026/S 027-092321 (2026-02-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“AeV-04 (5) - Zwischenlagerung von Kabeltrommeln durch den AN
AeV-05 (6) - Austausch von B70 Schwellen gegen B90 Schwellen an drei Bahnübergängen
AeV-06 (7)...”
Text
AeV-04 (5) - Zwischenlagerung von Kabeltrommeln durch den AN
AeV-05 (6) - Austausch von B70 Schwellen gegen B90 Schwellen an drei Bahnübergängen
AeV-06 (7) - Erneute Baustelleneinrichtung am BÜ Auhagenstr.
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Quelle: OJS 2026/S 032-107878 (2026-02-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-18) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
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Text:
“11
Im HLV waren für den BÜ Auhagenstraße keine Verkabelungsarbeiten bzw. keine Verlegung einer Stichverkabelung vorgesehen. Für die Herstellung der...”
Text
11
Im HLV waren für den BÜ Auhagenstraße keine Verkabelungsarbeiten bzw. keine Verlegung einer Stichverkabelung vorgesehen. Für die Herstellung der vollständigen Anlage sind diese Kabelarbeiten jedoch notwendig, da ohne die Verbindung / Stichverkabelung die Funktionsfähigkeit des BÜ's nicht gegeben ist. Die Leistung war somit vertraglich nicht geschuldet, aber zu Erfüllung des tatsächlichen Bau-Soll erforderlich.
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Quelle: OJS 2026/S 035-120310 (2026-02-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-03-04) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“AeV 03
Zusätzliche Vermessungseinsätze zur Vermeidung von Verzögerungen im Bauablauf.”
Quelle: OJS 2026/S 045-154086 (2026-03-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“08 - Bei der Änderung handelt es sich um zusätzlichen Bodenaustausch von 30 bis 40 cm, um die Standsicherheit und Tragfähigkeit der Baumaßnahme...”
Text
08 - Bei der Änderung handelt es sich um zusätzlichen Bodenaustausch von 30 bis 40 cm, um die Standsicherheit und Tragfähigkeit der Baumaßnahme sicherzustellen.
09 - Im Zuge der Erneuerung des BÜ Auhagenstr. musste kurzfristig von einer Monolithbauweise auf eine Rammrohrgründung wechseln. Grund hierfür war ein Schachtdurchlass am geplanten Standort des Antriebes A2
10 - Die vertraglich geschuldete Bauleistung wurde aufgrund der örtlichen Gegebenheiten geändert. Im Zuge der Straßenverbreiterung wurde ein Kombigitter eingebaut, welches nicht Bestandteil des LV war. Es wurde jedoch aufgrund der örtlichen Boden- und Tragfähigkeitsanforderungen erforderlich.
14 - Die geltend gemachte Leistung "Einbau eines Kombigitters" ist nicht vom HLV umfasst. Dies war für die zusätzliche Stabilisierung des Bodens erforderlich. Dies stellt eine erforderliche zusätzliche Leistung nach S 2 Abs.6 VOB/B dar und könnte somit vergütungsfähig sein.
18 - Laut HLV 6.8.70 soll eine Spannbetonpfosten mit einer Länge von 220 cm materialisiert werden. Durch eine technische Änderung wird eine Länge von 320 cm erforderlich. Dieser muss neu materialisiert werden.
29 - Im HLV sind die diversen Restleistungen Kabeltiefbau- und Kabelzugarbeiten nicht vorgesehen und daher nicht Bestandteil des geschuldeten Bausolls. Im Februar 2025 mussten noch diverse Restleistungen Kabeltiefbauund Kabelzugarbeiten ausgeführt werden, um den zu diesem Zeitpunkt noch gültigen IBN-Zeitpunkt für IBN II einhalten zu können. Der NU Kabelzug (Fa. Samel) der Fa. Fischer war zu diesem Zeitpunkt, der schon außerhalb der Vertragslaufzeit des NU lag, nicht verfügbar.
Daher fragte die Projektleitung bei dem AN an und beauftragte diesen hinsichtlich dieser ausstehenden Restleistung. Nach der Anfrage durch den AG bei dem AN, bestätigte der AN am 06.02.2025 seine Verfügbarkeit für die allgemeinen Kabeltiefbauarbeiten sowie Kabelzugarbeiten nach Anweisung der Bauüberwachung bzw. Projektleitung vor Ort. Darüber hinaus erteilte er bzgl. dieser Restleistungen Hinweise hinsichtlich der Kabellängen und bat den AG bis um 18:00 Uhr mitzuteilen, ob er dieses Angebot annimmt um mit der Einsatzplanung zeitnah zu beginnen. Noch am selben Tag stimmte der AG, vertreten durch den Herrn Kotlan,um 17:42 Uhr dem Angebot des AN zu. Daraufhin erteilte der AN am 07.02.2025 wie besprochen, die Informationen hinsichtlich des Arbeitsbeginns mit. In der Gesamtauslegung ist daher seitens des AG von einer Anordnung im Sinne des § 1 Absatz 4 VOB/B auszugehen.
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Quelle: OJS 2026/S 075-262104 (2026-04-15)