ESTW Kreiensen II VP II Bauleistung 1820 BÜ km 10,9 Kirchweg, BÜ km 13,4 Auhagenstraße (B1), BÜ 15,3 Brunnenstraße (Klinik Lindenbrunn)

DB Netz AG (Bukr 16)

ESTW Kreiensen II VP II Bauleistung
1820 BÜ km 10,9 Kirchweg, BÜ km 13,4 Auhagenstraße (B1), BÜ 15,3 Brunnenstraße (Klinik Lindenbrunn)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-03-13 Auftragsbekanntmachung
2023-05-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-04-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-06-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-11-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-12-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-01-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-02-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-02-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-02-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-03-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-04-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-03-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
Referenznummer: 23FEI64836
Kurze Beschreibung:
ESTW Kreiensen II VP II Bauleistung 1820 BÜ km 10,9 Kirchweg, BÜ km 13,4 Auhagenstraße (B1), BÜ 15,3 Brunnenstraße (Klinik Lindenbrunn)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hildesheim 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: eric.plaggemeier@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 5112862356 📞
Fax: +49 6926521083 📠
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/93e5c5bc-a155-454a-82d6-f4c2570fb4a3 🌏
URL der Teilnahme: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/93e5c5bc-a155-454a-82d6-f4c2570fb4a3 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-03-13 📅
Einreichungsfrist: 2023-04-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-17 📅
Datum des Beginns: 2023-07-01 📅
Datum des Endes: 2024-03-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 055-161745
ABl. S-Ausgabe: 55
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. DB Engineering & Consulting 2. GFK Ingenieure GmbH Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
ESTW Kreiensen II VP II Bauleistung
1820 BÜ km 10,9 Kirchweg, BÜ km 13,4 Auhagenstraße (B1), BÜ 15,3 Brunnenstraße (Klinik Lindenbrunn)
Geschätzter Gesamtwert: 0.01 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
ESTW Kreiensen II VP II Bauleistung 1820 BÜ km 10,9 Kirchweg, BÜ km 13,4 Auhagenstraße (B1), BÜ 15,3 Brunnenstraße (Klinik Lindenbrunn)
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.01 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Voldagsen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
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Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
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Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.
- Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
- Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.
- Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister
- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674
) oder die BME-Verhaltensrichtlinie ( https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/ ) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
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Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
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- Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
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- Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
- Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
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Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
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- Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besondere Vertragsbedingungen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4), den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
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-Instandsetzung (IS) Gleise / Weichen (AVI);
Bauleistung für Kabel:
-Kabelführungssysteme incl. Tiefbau;
-Kabelverlegung;
-Bauleistungen für Kabel–Bauen unter Eisenbahnbetrieb;

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-06-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-04-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Plaggemeier, Eric
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/93e5c5bc-a155-454a-82d6-f4c2570fb4a3 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FEI-N - Beschaffung Infrastruktur Region Nord
Postanschrift: Rundestr. 11
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30161
Land: Hannover 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
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Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. DB Engineering & Consulting
2. GFK Ingenieure GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
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Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2023/S 055-161745 (2023-03-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-19)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-05-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 099-309478
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 055-161745
ABl. S-Ausgabe: 99

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-05-19 📅
Name: Peter Gross Rail GmbH & Co. KG
Postanschrift: Dudweilerstraße 80
Postort: ST. Ingbert
Postleitzahl: 66386
Land: Deutschland 🇩🇪
Niedersachsen 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2023/S 099-309478 (2023-05-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: ESTW Kreiensen II VP II Bauleistung 1820 BÜ km 10,9 Kirchweg, BÜ km 13,4 Auhagenstraße (B1), BÜ 15,3 Brunnenstraße (Klinik Lindenbrunn)
Referenznummer: 23FEI64836
Kurze Beschreibung:
ESTW Kreiensen II VP II Bauleistung 1820 BÜ km 10,9 Kirchweg, BÜ km 13,4 Auhagenstraße (B1), BÜ 15,3 Brunnenstraße (Klinik Lindenbrunn)
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 4cf15113-fef7-4324-a6d7-e0c16c7572f1
Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU SektVO
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Dauer
Datum des Beginns: 2023-07-01 📅
Datum des Endes: 2024-03-17 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Ort der Leistung: Hildesheim 🏙️
Postleitzahl: 31171
Stadt: Nordstemmen
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - Peter Gross Rail GmbH & Co. KG
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-05-19 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2023882730
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Peter Gross Rail GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: 908f648e-ba2b-44e1-a30e-4d47c45a820f
Postanschrift: Dudweilerstraße 80
Postleitzahl: 66386
Postort: St. Ingbert
Region: Saarpfalz-Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 📞

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: DB Netz AG (Bukr 16)
Nationale Registrierungsnummer: f45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Fe.ei-n-e
E-Mail: eric.plaggemeier@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 5112862356 📞
Fax: +49 6926521083 📠
URL: https://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-10+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Auf Grund bahnbetrieblicher Anforderungen der DB konnten die Tiefbauarbeiten am BÜ Auhagenstraße kurzfristig nicht vollumfänglich im vorgesehenen Zeitraum 08.01. - 17.03.2024 durchgeführt werden. Die Bekanntgabe diese Umstandes gegenüber dem AN erfolgte am 18.12.2023. Alle möglichen Arbeiten ohne Beeinflussung des Bahnbetribs wurden durchgeführt. Hierfür wurde der Bauzeitenplan angepasst. Es entstanden jedoch Stillstandszeiten beim AN, die dieser nur zum Teil für andere Arbeiten nutzen konnte. Es entstanden somit für den AN zusätzliche Einsatzkosten durch die nicht anderweitig einsetzbare Baukolonne.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text: AeV012: Stillstand Tiefbaukolonne durch Anforderungen des Bahnbetriebes der DB
Quelle: OJS 2025/S 073-239860 (2025-04-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-06-05)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-05+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
21: Ein AN-Wechsel ist wirtschaftlich nicht möglich, denn der AN ist ohnehin bereits mit dem Einbau eines DN400-Rohrs an anderer Stelle betraut - am BÜ Kirchweg, sodass die einheitliche Leistungsdurchführung durch den AN nicht zu einem Abbruch des Synergieeffekts führt. Der Wechsel zu einem ortsunkundigen AN ohne ein im Sachzusammenhang stehendes Gewerk im BV Kreiensen 11 würde die Ausführung der Arbeiten erschweren und zudem Zusatzkosten verursachen, welche in keinem Verhältnis zu den in der MKA veranschlagten Ausgangskosten stehen. 22: Ein AN-Wechsel wäre wirtschaftlich nicht möglich, denn eine einheitliche Leistungsdurchführung war erforderlich, um vor allem in Anbetracht der Untersagung durch das Krankenhaus und der daraufhin erteilten Erlaubnis, die Lindenbrunnstraße zu sperren, keine maßgeblichen Verzögerungen im Bauablauf zu erzeugen. Unverhältnismäßige Zusatzkosten würden bei einem AN-Wechsel anfallen, denn der AN hatte zu gegebenem Zeitpunkt bereits die Baustelleneinrichtung vor Ort und stand in Kommunikation mit dem Krankenhaus Lindenbrunn, sodass der AN weitere Verzögerungen verhindern konnte, da er zeitnah mit den Asphaltarbeiten beginnen konnte. 23: Ein AN-Wechsel wäre wirtschaftlich nicht möglich, denn aufgrund des bereits vorhandenen Know-hows und der eigenen Erkenntnis des AN über die statische Inkompatibilität des ursprünglich geplanten Vorgehens, würde ein AN-Wechsel zu einem Verlust des Synergieeffekts und zu erheblichen Verzögerungen im Bauablauf führen. Erhebliche Schwierigkeiten würden bei einem AN-Wechsel daraus resultieren, dass die erforderlichen Arbeiten derart kurzfristig, wie hier erfolgt ist, nicht realisierbar gewesen ist. 24, 25: Ein AN-Wechsel ist wirtschaftlich nicht möglich, denn das bloße Vorhalten der BE ist weitaus effizienter, als das erneute Einrichten, Vorhalten und Räumen durch einen neuen AN. Der Wechsel des AN wäre mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, da ein neuer AN die BE nicht lediglich vorhalten müsste, sondern auch einrichten und räumen. Zusätzlich müsste der AN Peter Gross Rail GmbH & Co. KG die Baustelleneinrichtung räumen. Dies zusammen würde erhebliche Zusatzkosten verursachen. Ferner ist der AN auch weiterhin verpflichtet, die mit der Vorhaltung der BE einhergehende Hauptleistungspflicht zu erfüllen. Aus diesen Gründen wäre eine neue Vergabe dieser Leistung schädlich für den gesamten bauzeitlichen Ablauf und würde zu einem Abriss des Synergieeffekts führen.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
21: Am Bahnübergang Brunnenstraße war ursprünglich gemäß LV nicht vorgesehen, DN400-Stahlbetonrohre einzubauen. Es handelt sich hierbei um eine notwendige Änderung der Ausführungsplanung. Im ursprünglichen Bauvertrag war die Verlegung von Rohren an diesem BÜ nicht Teil der vertraglichen Verpflichtung, da bereits Rohre vorhanden sind. Im LV ist dementsprechend bezüglich BÜ Brunnenstraße kein Einbau von DN400-Rohren vorgesehen. Diese Zusatzleistung dient der Erfüllung des Bau-Solls, denn während des Straßenaushubs durch den AN, wurde ein alter brüchiger Kanal entdeckt. Dies führte dazu, dass diese abgerissen und durch eine neue Rohrtrasse DN400 ersetzt werden soll. Die neuen Rohre sind erforderlich, um den sicheren Betrieb im Übergangsbereich sicherzustellen. 22: Vertraglich geschuldet waren Asphaltarbeiten am BÜ Brunnenstraße. Aufgrund der Untersagung des Krankenhauses Lindenbrunn, die vorzunehmenden Asphaltarbeiten während der regulären Arbeitszeiten durchzuführen, erfolgten die Arbeiten nunmehr zwischen 14 und 22 Uhr jeweils am 06. und 07. August. Hierfür gab das Krankenhaus die Erlaubnis, eine Vollsperrung der Lindenbrunnstraße vorzunehmen, während das Krankenhaus die Rettungswagen bei Bedarf auf dem Parkplatz der Brunnenstraße stationierte. Allerdings ist an dieser Stelle der guten Sorgfalt halber festzustellen, dass, bezogen auf die geänderten Arbeitszeiten, möglicherweise keine zusätzliche Leistung liegt, denn grundsätzlich liegen derartige Arbeitszeiten zwischen 6 und 23 Uhr, sodass hier der AeV unter Vorbehalt stattgegeben wird. Insofern liegt hier unter Vorbehalt eine zusätzliche Leistung nach § 2 Abs. 6 VOB/B vor. 23: Die zusätzlichen Leistungen waren vertraglich zunächst nicht geschuldet. Hinsichtlich dem BÜ Auhagenstraße war eine GFR Gründung, die Fundamente aus Betonfüßen vorgesehen hat, geplant. Die Projektleitung konnte diese GFR-Gründung nicht durchführen, da dies aufgrund statischer Bedenken nicht möglich gewesen ist. Stattdessen sah die neue Ausführungsplanung Rammrohrgründung für die Scanner und Fertigteilfundamente für die Reflektorplatten vor. Dafür zusätzlich erforderlich wurde der Einsatz zusätzlicher BE, die Gründung GFR und Reflektoren, einschließlich Lieferung, und eine Zweiwegebagger. 24: Vorliegend war vertraglich vereinbart, die BE für die Maßnahme "Umbau 3 BUS" innerhalb der geplanten Bauzeit (bis 17.03.2024) vorzuhalten. Aufgrund von zeitlichen Verschiebungen durch den AG wurde mit den Arbeiten erst im April 2024 begonnen und die Vorhaltung der BE wurde bis zum 25.05.2024 vereinbart (siehe NT 4). Da es jedoch zu weiteren Verzögerungen kam, musste die BE bis zum 25.09.2024 vorgehalten werden. Der zeitliche Verzug ist darauf zurückzuführen, dass der AG nicht rechtzeitige Freigaben zur Erledigung von Abbrucharbeiten erteilt hat. Insofern handelt es sich hier um Zusatzleistungen in quantitativer Hinsicht iSV. § 2 Abs. 6 VOB/B. 25: Vorliegend war vertraglich vereinbart, dass der AN die Gründungen für die GFR Scanner sowie Reflektorplatten erstellt. Allerdings erwies sich die Gründung des Scanners im Qlll als fehlerhaft und musste mittels Adapterplatte um 62 cm vom Gleis korrigiert werden. Dafür wurden mehrere Arbeitsschritte notwendig, insbesondere musste die BE für ZW-Bagger, Radlader sowie Personal bereitgestellt werden. Die Baustelle wurde sodann am 25.09.2024 geräumt. Am 07.10.2024 erhielt der AN die Freigabe, dass die BSH sowie die KS an der Auhagenstraße nunmehr zurückgebaut werden sollen. Für diese Restarbeiten war erneut eine BE erforderlich. Mittels dieser Anzeige einer Vertragsabweichung macht der AN lediglich die Mehrkosten hinsichtlich der zusätzlichen BE, BE vorhalten und BE räumen geltend. Mithin liegt hier eine zusätzliche Leistung iSv. S 2 Abs. 6 VOB/B vor, denn diese Leistung ist auch erforderlich, um das ursprünglich vereinbarte Leistungsziel zu erreichen.
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Quelle: OJS 2025/S 108-368179 (2025-06-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-13)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Kontaktperson: FE.EI 77
Fax: +49 69260913869 📠

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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-13+01:00 📅

Änderungen
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27- Für den Schnitt von Schienen ist besonders qualifiziertes Personal notwendig. Der AN verfügt neben der Kenntnis aller örtlichen Gegebenheiten und Besonderheiten der Baustelle über ebendieses qualifizierte Fachpersonal. Der Fachkräftemangel schlägt sich auch im Baugewerbe nieder, sodass besonders qualifiziertes Personal in der Region nicht ohne weiteres auffindbar ist. Es mag sein, dass deutschlandweit weiteres qualifiziertes Personal gefunden werden könnte, die Anfahrt wäre jedoch mit erheblichen Zusatzkosten verbunden, sodass auf regionales Fachpersonal zurückzugreifen ist. Im Übrigen wäre zusätzlicher organisatorischer Mehraufwand durch die Einarbeitung des Fremdpersonals angefallen
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
27- Bei der Änderung handelt es sich um die Schneidung der Fahrschiene und die Bereitstellung von zugehörigem Personal.
Quelle: OJS 2025/S 220-755564 (2025-11-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-12-10)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-10+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
28 Der AN ist bereits mit den Leistungen um den GFR Mast am Standort BÜ km 13,4 beauftragt. Der Einbau der Absturzplattform steht mit diesen bereits beauftragten Leistungen derart in Zusammenhang, dass neben der technischen Expertise des hiesigen AN eine Beauftragung eines weiteren AN eine künstliche Aufspaltung des in Zusammenhang stehenden Prozesses zur Folge hätte. Erhebliche Schwierigkeiten wären darin begründet, dass zusätzliche Koordinationen zwischen dem hiesigen AN und dem gesondert beauftragten AN nebst aller weiterer am Bau beteiligten Parteien notwendig wäre, um einen reibungslosen Ablauf garantieren zu können. Dieser Prozess wäre kosten- und zeitintensiv.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
28 Einbau einer Absturzplattform am GFR Mast
Quelle: OJS 2025/S 239-822636 (2025-12-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-30)

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-30+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
16: siehe Beschreibung der Änderungen // 17: Der ZWB sowie das Fachpersonal wurden kurzfristig benötigt, um betriebsbedingte Einschränkungen zu vermeiden und die terminlich gebundenen Arbeiten fortsetzen zu können. Diese Leistungen waren im ursprünglichen Vertrag nicht enthalten, wurden jedoch erforderlich, um den ordnungsgemäßen Baufortschritt sicherzustellen.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
16: hrend der Rückbauarbeiten der alten Straßenschichten wurde festgestellt, dass die vorhandene Wasserleitung zwischen dem dritten und vierten Übergang beschädigt und gebrochen war. Ein Fortsetzen der Straßenbauarbeiten war technisch nicht möglich, ohne die Leitung zu erneuern. Der Einbau eines neuen DN 400-Kanals war somit notwendig, um die ursprünglich geschuldete Leistung überhaupt ausführen zu können. // 17: Unterstützung laufender Arbeiten im Bhf. Elze.
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Quelle: OJS 2026/S 022-075005 (2026-01-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-06)

Ergänzende Informationen
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-06+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
02: Der Bau-AN schuldet nach dem Haupvertrags-LV die Erneuerung von drei Bahnübergängen. Laut HVL ist nur der Einbau der Bodan-Innenplatten eingeplant. Die Außenplatten sind jedoch nicht enthalten, aber zwingend erforderlich. Die Montage steht in direktem Zusammenhang mit den durchgeführten Arbeiten. Ein zusätzlicher Bau-AN führt zu erhöhten Abstimmungs- und Koordinierungsaufwand und zusätzlichen Kosten. // 03: Der AN ist mit der Erneuerung von drei Bahnübergängen beauftragt. Um Verzögerungen im Bauablauf zu vermeiden sind unmittelbare Vermessungsleistungen durchgeführt wurden. Die Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit den Erneuerungen der Bahnübergänge // 15: Während der DUA-Stopfarbeiten war ein planmäßiges Eingleisen nicht möglich, da die Strailplatten im Bereich des BÜ zum Klay noch nicht eingebaut waren. Um die Arbeiten fortsetzen zu können, wurde kurzfristig eine Eingleisstelle hergestellt und zugehörige Hilfsmittel (Maschine und Personal) bereitgestellt. Ein Wechsel des AN hätte die Baustelle stark verzögert und zu erheblichen Mehrkosten geführt. // 19: Da aus verkehrsrechtlichen Gründen und evtl. Notfällen, da sich in unmittelbarer Nähe ein Krankenhaus befindet eine Vollsperrung nicht möglich war musste eine halbseitige Sperrung eingerichtet werden. Damit ändern sich die baulichen und logistischen Bedingungen. Ein AN-Wechsel würde erhebliche Verzögerungen und Koordinationsprobleme herbeiführen. // 20: Die Fundamente stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den bereits ausgeführten Gründungsarbeiten und den vorhandenen Signalanlagen. Ein anderer AN könnte die Arbeiten nicht ohne erhebliche technische Abstimmungen übernehmen. Ein Wechsel des AN würde zu erheblichen organisatorischen Schwierigkeiten, zusätzlichen Rüstzeiten und zu erheblichen Mehrkosten führen.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
02: Lieferung und Einbau der Bodenaußenplatten an drei Bahnübergängen // 03: Vermessungseinsätze drei Bahnübergänge // 15: Herstellung einer Eingleisstelle im Bereich des BÜ zum Klay // 19: Die geplante Vollsperrung des BÜ Brunnenstraße 1820 war nicht möglich, daher wurde eine halbseitige Straßensperrung eingerichtet. // 20: Einbau Betonfuß-Monoblocksysteme als Fundamente für die Signale
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Quelle: OJS 2026/S 027-092321 (2026-02-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-13+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
AeV-04 (5) - Der AN ist mit der Erneuerung von drei Bahnübergängen beauftragt. Ihm sind dadurch die Gegebenheiten im Zusammenhang mit den Kabeltrommeln bekannt. die Leistung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Hauptvertrag. AeV-05 (6) - Der AN ist mit der Erneuerung von drei Bahnübergängen im Projekt ESTW KReiensen II beauftragt. Ursprünglich war an den Bahnübergängen Kirchweg, Auhagenstr. und Brunnenstr. kein Austausch der Betonschwellen vorgesehen. Zur Umsetzung der ril 820.2010 wurde dem AN der Einbau von B90 Schwellen angeordnet. Die Beauftragung eines neuen AN wäre mit erheblichen Kosten und erhöhtem Koordinationsaufwand verbunden. Dem AN sind alle Gegebenheiten an den Bahnübergängen bereits bekannt. AeV-06 (7) - Der AN ist mit der Erneuerung der drei Bahnübergänge auf der 1820 beauftragt. Im ursprünglichen Bau-Soll ist nur die einmalige Baustelleneinrichtung vorgesehen. Im Nachgang musste die Baustelleinrichtung erneut durchgeführt werden. Dem An sind die Gegebenheiten im Projekt sowie im Baufeld bekannt. Ein neuer AN wäre mit erhöhten Kosten sowie mit erheblichem Koordinationsaufwand verbunden.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
AeV-04 (5) - Zwischenlagerung von Kabeltrommeln durch den AN AeV-05 (6) - Austausch von B70 Schwellen gegen B90 Schwellen an drei Bahnübergängen AeV-06 (7) - Erneute Baustelleneinrichtung am BÜ Auhagenstr.
Quelle: OJS 2026/S 032-107878 (2026-02-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-18)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-18+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
11 Die Stichverkabelung ist unmittelbar mit den durch den AN bereits ausgeführten Tiefbau- und Kabeltiefbauarbeiten verknüpft. Ein Wechsel des AN würde zusätzliche Mobilisierungs- und Einrichtungskosten verursachen, die bereits aufgebauten Bauzustände erneut aufnehmen und sichern müssen, den Baufortschritt verzögern. Ein neuer AN müsste die die gesamte Baustellensituation erneut erfassen und einrichten. Dies wäre wirtschaftlich nachteilig. Ein neuer AN müsste die Baustelleneinrichtung und Kabeltiefbaugerät erneut bereitstellen, die gesamte Trassenführung neu aufnehmen und dokumentieren, die vorhandenen Bauteile auf Eignung prüfen, zusätzliche Abstimmungen mit der BÜW durchführen. Dies führt zu erheblichen Mehraufwänden und Verzögerungen im Bauablauf. Somit wäre ein Wechsel des AN mit erheblichen Schwierigkeiten und Mehrkosten verbunden.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
11 Im HLV waren für den BÜ Auhagenstraße keine Verkabelungsarbeiten bzw. keine Verlegung einer Stichverkabelung vorgesehen. Für die Herstellung der vollständigen Anlage sind diese Kabelarbeiten jedoch notwendig, da ohne die Verbindung / Stichverkabelung die Funktionsfähigkeit des BÜ's nicht gegeben ist. Die Leistung war somit vertraglich nicht geschuldet, aber zu Erfüllung des tatsächlichen Bau-Soll erforderlich.
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Quelle: OJS 2026/S 035-120310 (2026-02-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-03-04)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-04+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
AeV 03 Die Leistungen wurdem im Zeitraum vom 02.11.2023 bis teilweise heute ausgeführt, um Termine entsprechend halten zu können und Verzögerungen im Bauablauf zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund ordnete der AG diese Leistungen gegenüber dem AN an. Die angeordnete Leistungen waren für de Erfüllung der HVL erforderlich.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
AeV 03 Zusätzliche Vermessungseinsätze zur Vermeidung von Verzögerungen im Bauablauf.
Quelle: OJS 2026/S 045-154086 (2026-03-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-15+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
08 - Der AN ist gemäß Bauvertrag für den Bodenaustausch mit einer Tiefe von 40 cm beauftragt. Ein Wechsel des AN würde zu ehreblichen Zeitverzögerungen führen, da der neue AN neu in die Örtlichkeit eingewiesen werden muss, sowie die Gerätschaften neu organisiert werden müssen. 09 - Aufgrund des Schachtdurchlass am geplanten Standort des Antriebes A2 musste zunächst auf eine Rammrohrgründung kurzfristig ausgewichen werden. Der vorhandene BauAN war am bestem mit der Baustelle und dem Problem vertraut. Ein neuer AN hätte zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen geführt, sowie zusätzliche Kosten verursacht. 10 - Der Einbau des Kombigitter steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den laufenden Bauleistungen. Ein AN-Wechsel würde zusätzliche Geräte - und Baustelleneinrichtungskosten verursachen. Zusätzlich würden erhebliche Verzögerungen im Bauablauf entstehen. 14 - Die Leistung steht in engem technischen Zusammenhang mit den laufenden Arbeiten zum Bodenaustausch. Ein Wechsel des AN hätte zu Koordinations- und Ausführungsproblemen geführt und wäre technisch kaum umsetzbar gewesen. Ein Wechsel hätte zusätzlichen Aufwand, Zeitverzögerungen und Mehrkosten verursacht. Daher war die Weiterführung durch den bisherigen AN wirtschaftlich und organisatorisch zweckmäßig. 18 - Ein Wechsel des AN würde Korrdinationsprobleme und zusätzliche Kosten durch Baustellenunterbrechnungen verursachen. 29 -
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
08 - Bei der Änderung handelt es sich um zusätzlichen Bodenaustausch von 30 bis 40 cm, um die Standsicherheit und Tragfähigkeit der Baumaßnahme sicherzustellen. 09 - Im Zuge der Erneuerung des BÜ Auhagenstr. musste kurzfristig von einer Monolithbauweise auf eine Rammrohrgründung wechseln. Grund hierfür war ein Schachtdurchlass am geplanten Standort des Antriebes A2 10 - Die vertraglich geschuldete Bauleistung wurde aufgrund der örtlichen Gegebenheiten geändert. Im Zuge der Straßenverbreiterung wurde ein Kombigitter eingebaut, welches nicht Bestandteil des LV war. Es wurde jedoch aufgrund der örtlichen Boden- und Tragfähigkeitsanforderungen erforderlich. 14 - Die geltend gemachte Leistung "Einbau eines Kombigitters" ist nicht vom HLV umfasst. Dies war für die zusätzliche Stabilisierung des Bodens erforderlich. Dies stellt eine erforderliche zusätzliche Leistung nach S 2 Abs.6 VOB/B dar und könnte somit vergütungsfähig sein. 18 - Laut HLV 6.8.70 soll eine Spannbetonpfosten mit einer Länge von 220 cm materialisiert werden. Durch eine technische Änderung wird eine Länge von 320 cm erforderlich. Dieser muss neu materialisiert werden. 29 - Im HLV sind die diversen Restleistungen Kabeltiefbau- und Kabelzugarbeiten nicht vorgesehen und daher nicht Bestandteil des geschuldeten Bausolls. Im Februar 2025 mussten noch diverse Restleistungen Kabeltiefbauund Kabelzugarbeiten ausgeführt werden, um den zu diesem Zeitpunkt noch gültigen IBN-Zeitpunkt für IBN II einhalten zu können. Der NU Kabelzug (Fa. Samel) der Fa. Fischer war zu diesem Zeitpunkt, der schon außerhalb der Vertragslaufzeit des NU lag, nicht verfügbar. Daher fragte die Projektleitung bei dem AN an und beauftragte diesen hinsichtlich dieser ausstehenden Restleistung. Nach der Anfrage durch den AG bei dem AN, bestätigte der AN am 06.02.2025 seine Verfügbarkeit für die allgemeinen Kabeltiefbauarbeiten sowie Kabelzugarbeiten nach Anweisung der Bauüberwachung bzw. Projektleitung vor Ort. Darüber hinaus erteilte er bzgl. dieser Restleistungen Hinweise hinsichtlich der Kabellängen und bat den AG bis um 18:00 Uhr mitzuteilen, ob er dieses Angebot annimmt um mit der Einsatzplanung zeitnah zu beginnen. Noch am selben Tag stimmte der AG, vertreten durch den Herrn Kotlan,um 17:42 Uhr dem Angebot des AN zu. Daraufhin erteilte der AN am 07.02.2025 wie besprochen, die Informationen hinsichtlich des Arbeitsbeginns mit. In der Gesamtauslegung ist daher seitens des AG von einer Anordnung im Sinne des § 1 Absatz 4 VOB/B auszugehen.
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Quelle: OJS 2026/S 075-262104 (2026-04-15)