Durchführung der Abfuhr der „Blauen Tonne“:
- Leerung der 240-l- und 1.100-l-Altpapierbehälter (12 bis 13 Leerungen pro Jahr).
- Durchführung des Behälteränderungsdienstes und der Bestandspflege durch den Auftragnehmer/Anmeldung der Behälteränderungsdienste über den Auftraggeber.
- Transport der gesammelten Altpapiermengen zur vom Auftraggeber vorgegebenen Umschlagstelle Dußlingen (inkl. Übergabe des Altpapiers).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-03-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-02-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-02-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
“Durchführung der Abfuhr der „Blauen Tonne“:” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Tübingen, Landkreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-02-21 📅
Einreichungsfrist: 2023-03-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-02-24 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 040-118580
ABl. S-Ausgabe: 40
Zusätzliche Informationen
“Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.”
Quelle: OJS 2023/S 040-118580 (2023-02-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-10-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter der Ziffer V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf...”
Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter der Ziffer V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
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Quelle: OJS 2023/S 200-628193 (2023-10-12)