Die Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH beabsichtigt zur Lieferung und Entsorgung von LKW-Reifen (insbesondere für Abfallsammelfahrzeuge, Sattelzüge, Abrollkipper und Schubbodenanhänger) eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen zu schließen. Die entsprechenden Leistungen betreffen hierbei den Betriebsstandort in Troisdorf. Die zu vergebenden Leistungen werden im gegenständlichen Verfahren in einem Los vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-02-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-21.
Auftragsbekanntmachung (2023-12-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: EU-weite Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Entsorgung von LKW-Reifen
Kurze Beschreibung:
“Die Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH beabsichtigt zur Lieferung und Entsorgung von LKW-Reifen (insbesondere für Abfallsammelfahrzeuge,...”
Kurze Beschreibung
Die Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH beabsichtigt zur Lieferung und Entsorgung von LKW-Reifen (insbesondere für Abfallsammelfahrzeuge, Sattelzüge, Abrollkipper und Schubbodenanhänger) eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen zu schließen. Die entsprechenden Leistungen betreffen hierbei den Betriebsstandort in Troisdorf. Die zu vergebenden Leistungen werden im gegenständlichen Verfahren in einem Los vergeben.
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Produkte/Dienstleistungen: Reifen für Lastkraftwagen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenbedingungen: - Da die Lagerkapazität am Standort Troisdorf eingeschränkt ist, muss die Abholung/ Lieferung der jeweils benötigten Stückzahl...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenbedingungen: - Da die Lagerkapazität am Standort Troisdorf eingeschränkt ist, muss die Abholung/ Lieferung der jeweils benötigten Stückzahl kurzfristig, i. d. R. innerhalb von 24 Std. erfolgen. - Die defekten Reifen werden als Rad (inkl. Felge des Auftraggebers) an einem vor Ort vorhandenen Abholplatz in Troisdorf bereitgelegt. - Die defekten Reifen sind dann jeweils durch neue Reifen oder je nach Reifenkategorie durch runderneuerte Reifen bzw. reparierte Reifen (dann jeweils inkl. der ursprünglichen Felge des Auftraggebers) zu ersetzen und auf die Felge zu montieren. Neue Reifen für die Lenkachse müssen statisch gewuchtet werden. Bei einer Reifenreparatur ist der Reifen immer zu vulkanisieren. Hierbei ist davon auszugehen, dass neben der Lieferung im Jahr ca. 40 - 60 Reifen zu reparieren sind. - Soweit neue Reifen geliefert werden müssen, sind diese mit einer DOT-Nummer mit Produktionszeitpunkt zu kennzeichnen. Es dürfen nur Reifen geliefert werden, die den gesetzlichen Vorschriften entsprechen (u. a. § 36 StVZO) und die mit einem entsprechenden E-Prüfzeichen versehen sind und daher insbesondere die europäischen Normen ECE-R30 (ECE-R108 für runderneuerte Reifen) sowie ECE-R117 einhalten. Es dürfen zudem nur Reifen geliefert werden, die nicht älter als ein Jahr sind und keine Reimport-Reifen sind. Alle gelieferten Reifen (auch Runderneuerte) müssen das "Alpine-Symbol" (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) tragen. - Reifen, die nicht mehr zu reparieren sind bzw. nicht runderneuert werden können, sind von Auftragnehmer zu verwerten/entsorgen.
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Ort der Leistung: Rhein-Sieg-Kreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-06-01 📅
Datum des Endes: 2025-05-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-07 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-02-07 11:05:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bei der Öffnung der Angebote sind gem. § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Lieferung von mind. 200 LKW-Reifen (für Fahrzeuge ab 18 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht) pro Jahr in jedem der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Lieferung von mind. 200 LKW-Reifen (für Fahrzeuge ab 18 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht) pro Jahr in jedem der Kalenderjahre 2021 - 2023. - Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Reparatur von mind. 40 LKW-Reifen (für Fahrzeuge ab 18 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht) pro Jahr in jedem der Kalenderjahre 2021 - 2023.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2021 bis 2023 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre. - (Eigen-)Erklärung zur Solvenz...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2021 bis 2023 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre. - (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern. - Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden. Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Gemäß Vergabeunterlagen.”
“Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBDLH6
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind elektronisch über den Projektzugang der genutzten...”
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBDLH6
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind elektronisch über den Projektzugang der genutzten elektronischen Vergabeplattform "Vergabemarktplatz NRW (www.evergabe.nrw.de)" an die Vergabestelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der Vergabestelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über den Projektzugang der Plattform "Vergabemarktplatz NRW" erteilt. Auskünfte per Telefon, Briefpost, Fax oder E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem Projektzugang der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221147-3055📞
Fax: +49 221147-2889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Antrag ist vor wirksamer Zuschlagserteilung gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 247-784807 (2023-12-21)