EU-weite Ausschreibung von Architektenleistungen für die zweigeschossige Erweiterung der Grundschule Heinrich Neuy
Kreisstadt Steinfurt
Die Kreisstadt Steinfurt beabsichtigt die Erweiterung der städtischen Gemeinschaftsgrund-schule Heinrich-Neuy-Schule. Das derzeitige Raumangebot der bestehenden Grundschule deckt den Raumbedarf nicht vollständig. Zur Übernahme der erforderlichen Architektenleistun-gen sucht die Kreisstadt Steinfurt nun einen geeigneten Auftragnehmer.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-28.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2023-11-28 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2023-11-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: EU-weite Ausschreibung von Architektenleistungen für die zweigeschossige Erweiterung der Grundschule Heinrich Neuy
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Informationen über Lose
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 1
Beschreibung
Interne Kennung:
Titel: Objektplanung
Menge: 0
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Postanschrift: Kaiser-Otto-Straße 5
Postleitzahl: 48565
Stadt: Steinfurt
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Steinfurt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-02-03 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Höhe des angebotenen Honorars
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Organisation des Ingenieurbüros
Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des Kernprojektteams
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Beschreibung
Postanschrift: Kaiser-Otto-Straße 5,
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-02 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-02 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es sind keine Bieter zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 1 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-01-02 11:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Es sind keine Bieter zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausschlussgrund:
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Kreisstadt Steinfurt
Nationale Registrierungsnummer:
Abteilung: Fachdienst Zentrales Gebäudemanagement
Postanschrift: Emsdettener Straße 40
Postleitzahl: 48565
Postort: Steinfurt
Region: Steinfurt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: nils.kreimer@stadt-steinfurt.de 📧
Telefon: 000 📞
URL: https://www.steinfurt.de 🌏
Federführendes Mitglied ✅
Adresse des Käuferprofils: https://www.subreport.de/E51628449 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E51628449 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E51628449 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer:
Abteilung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Telefon: 000 📞
URL: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 230-724948 (2023-11-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: EU-weite Ausschreibung von Architektenleistungen für die zweigeschossige Erweiterung der Grundschule Heinrich Neuy
Referenznummer:
54 22 280_G
Kurze Beschreibung:
Die Kreisstadt Steinfurt beabsichtigt die Erweiterung der städtischen Gemeinschaftsgrund-schule Heinrich-Neuy-Schule. Das derzeitige Raumangebot der bestehenden Grundschule deckt den Raumbedarf nicht vollständig. Zur Übernahme der erforderlichen Architektenleistun-gen sucht die Kreisstadt Steinfurt nun einen geeigneten Auftragnehmer.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Informationen über Lose
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 1
Beschreibung
Interne Kennung:
54 22 280_G
Titel: Objektplanung
Menge: 0
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 – 9 im Zusammenhang mit der zweigeschossigen Erweiterung der Grundschule Heinrich-Neuy-Schule.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders geeignet für:freelance#, #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup#
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Postanschrift: Kaiser-Otto-Straße 5
Postleitzahl: 48565
Stadt: Steinfurt
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Steinfurt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-02-03 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Höhe des angebotenen Honorars
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Organisation des Ingenieurbüros
Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des Kernprojektteams
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Beschreibung
Postanschrift: Kaiser-Otto-Straße 5,
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-02 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-02 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es sind keine Bieter zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 1 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-01-02 11:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Es sind keine Bieter zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Die geforderten Erklärungen und Formulare sind grundsätzlich mit dem Angebot abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die geforderten Erklärungen vergaberechtskonform nachzufordern. Diese sind spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vom Bieter vorzulegen sind. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber. Werden die Erklärungen nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, kann das Angebot ausgeschlossen werden.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Referenzen: Ausgefülltes Referenzformular über die Erbringung von Planungsleistungen der Objektplanung i.S.d. § 34 ff. HOAI für mindestens 3 Aufträge im Bereich der Errichtung, Erweiterung oder des Umbaus von Schulen oder Gebäuden einer vergleichbaren Komplexität in den letzten 6 Jahren. Der vorgenannte Zeitraum bestimmt sich dem Datum der letzten Rechnungsstellung im jeweiligen Verfahren einerseits und dem Abgabeschluss für die Angebote für dieses Verfahren andererseits. Die genannten Gebäude sind fertiggestellt und wurden auch bereits in Benutzung genommen.
Es handelt sich um ein Gebäude vergleichbarer Komplexität, wenn es sich um ein öffentliches Gebäude handelt, welches dem Publikumsverkehr zugänglich ist und der zeitweisen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen dient.
Hiervon muss mindestens eine Referenz die Errichtung, Erweiterung oder Umbau einer Schule umfassen.
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Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung: Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung von mindestens 1.500.000 € für Sach- und über 3.000.000 € für Personenschäden je Schadensfall abgeschlossen wurde oder im Auftragsfalle abgeschlossen wird
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Erklärung Mindestlohngesetz: Eigenerklärung MiLoG
Erklärung Sanktionen Russische Föderation: Eigenerklärung Sanktionen Russische Föderation
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
+ 5 weitere
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Konkurs
Korruption
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
§ 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 10 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
[...]
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
7.
§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8.
den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9.
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Angabe der erforderlichen Informationen in der Eigenerklärung "Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (im Formularsatz "Einzureichende Unterlagen")
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§ 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
[...]
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5.
§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Angabe der erforderlichen Informationen in der Eigenerklärung "Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (im Formularsatz "Einzureichende Unterlagen")
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§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1.…
… § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) [...] oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
Angabe der erforderlichen Informationen in der Eigenerklärung "Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (im Formularsatz "Einzureichende Unterlagen")
… [...] § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
Angabe der erforderlichen Informationen in der Eigenerklärung "Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (im Formularsatz "Einzureichende Unterlagen")
§ 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
2.
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3.
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
Angabe der erforderlichen Informationen in der Eigenerklärung "Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (im Formularsatz "Einzureichende Unterlagen")
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§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
1.
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
2.
das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Angabe der erforderlichen Informationen in der Eigenerklärung "Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (im Formularsatz "Einzureichende Unterlagen")
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§ 124 Abs. 1 Nr. 5, 6 GWB:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
[...]
5.
ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
6.
eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
Angabe der erforderlichen Informationen in der Eigenerklärung "Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (im Formularsatz "Einzureichende Unterlagen")
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§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...]
7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
Angabe der erforderlichen Informationen in der Eigenerklärung "Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (im Formularsatz "Einzureichende Unterlagen")
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Kreisstadt Steinfurt
Nationale Registrierungsnummer:
055660084084-31001-73
Abteilung: Fachdienst Zentrales Gebäudemanagement
Postanschrift: Emsdettener Straße 40
Postleitzahl: 48565
Postort: Steinfurt
Region: Steinfurt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: nils.kreimer@stadt-steinfurt.de 📧
Telefon: 000 📞
URL: https://www.steinfurt.de 🌏
Federführendes Mitglied ✅
Adresse des Käuferprofils: https://www.subreport.de/E51628449 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E51628449 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E51628449 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen sind bei der
Vergabeplattform https://www.subreport.de/ unter https://www.subreport.de/E51628449 herunterladbar. Es ist vom Bieter eine E-Mail-Adresse für die Kommunikation anzugeben. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und
-dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt, rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bieter weitergegeben werden.
Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bieter erkennt oder erkennen kann, so hat er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die Bearbeitung und Beantwortung erfolgt von der ausschreibenden Stelle, Montag -Donnerstag von 8.00 - 15.30 Uhr, Freitag 8.00 - 11.30 Uhr, schriftlich (nicht telefonisch) auf zuvor genannter Plattform.
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform an die in den Vergabeunterlagen angegebene Adresse, zu senden. Aufwendungen der Angebotserstellung und Angebotsversendung werden nicht vergütet.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch hinsichtlich der Preise, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb
nicht beeinträchtigen.
Bei Nachforderung fehlender Unterlagen sind diese spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, wenn: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt
Referenzen
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Referenzen im Rahmen der Aufklärung zu überprüfen. Auf entsprechende Aufforderung im Rahmen der Aufklärung ist vom Bieter entweder der Name und die E-Mailadresse oder aber eine entsprechende Bestätigung des Referenzgebers zu jeder geforderten Referenzen mit den geforderten Angaben innerhalb der Frist von 10 Tagen vorzulegen. Das beigefügte Formblatt hierzu ist zu verwenden. Die Frist für Nachreichungen und Aufklärungen beginnt am Tag nach der Absendung der
Aufforderung durch den Auftraggeber und endet mit Ablauf der vom Auftraggeber gesetzten Frist. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der nachgeforderten Unterlagen beim Auftraggeber maßgeblich. Für die fristgerechte Einreichung ist der Bieter verantwortlich.
Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des Angebotes
Näheres siehe Vergabeunterlagen
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Name: Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer:
05515-03004-07
Abteilung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Telefon: 000 📞
URL: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 230-724948 (2023-11-28)
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