Nach der Grundwasserverordnung (GrwV 2010) ermittelt die zuständige Behörde (Landesamt für Umwelt Brandenburg - LfU) bei Überschreitungen von Schwellenwerten die flächenhafte Ausdehnung der Belastung. In Grundwasserkörpern (GWK), entsprechend der Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie, EU- WRRL) kann es zu Belastungen von Schadstoffen in das Grundwasser (GW) kommen. Bisherige Untersuchungen zeigen, dass in Brandenburg GWK vor allem aufgrund diffuser Belastungen durch Nitrat und Ammonium in den schlechten chemischen Zustand eingestuft werden.
In einem Teil der Grundwassermessstellen (GWM) des Landes Brandenburg sind die Nitratgehalte durch Denitrifikation teilweise oder ganz reduziert. Anhand dieses Parameters ist somit keine Aussage über die tatsächlichen Nitrateinträge möglich. An diesen Messstellen soll daher auf Basis der Stickstoff/Argon (N2/Ar)- Methode der Gehalt des Exzess- Stickstoffs bestimmt werden, um Rückschlüsse auf die ursprüngliche Menge an eingetragenem Nitrat ziehen zu können. Weiterhin lässt sich der Sulfatanteil ableiten, der aus dem Nitratabbau stammt. Mittels dieser Ergebnisse ist es möglich Belastungsquellen nach den Erfordernissen der WRRL besser einzugrenzen und gezielte Bewirtschaftungsmaßnahmen in Grundwasserkörpern im schlechten Zustand besser zu planen und umzusetzen. Hierzu ist eine qualifizierte Probennahme einschließlich der Analytik der Gase Stickstoff (N2) und Argon (Ar) im Grundwasser nötig.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-03-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung
Referenznummer: VB-23-071
Kurze Beschreibung:
“Nach der Grundwasserverordnung (GrwV 2010) ermittelt die zuständige Behörde (Landesamt für Umwelt Brandenburg - LfU) bei Überschreitungen von...”
Kurze Beschreibung
Nach der Grundwasserverordnung (GrwV 2010) ermittelt die zuständige Behörde (Landesamt für Umwelt Brandenburg - LfU) bei Überschreitungen von Schwellenwerten die flächenhafte Ausdehnung der Belastung. In Grundwasserkörpern (GWK), entsprechend der Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie, EU- WRRL) kann es zu Belastungen von Schadstoffen in das Grundwasser (GW) kommen. Bisherige Untersuchungen zeigen, dass in Brandenburg GWK vor allem aufgrund diffuser Belastungen durch Nitrat und Ammonium in den schlechten chemischen Zustand eingestuft werden.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 214 586 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union